Chemenu
Nerd
Und generell ist auch an der Handlung gar nichts illegal, nicht mal nach verschärftem Urheberrecht - in einigen speziellen Fällen rutscht man maximal in eine Grauzone.
Er besitzt ja anscheinend die Spiele auf Steam - ergo ist es ihm erlaubt eine private Sicherheitskopie seiner Software anzufertigen.
Das ein paar hübsche AGBs einem glauben etwas vorschreiben zu dürfen obwohl nicht vom Gesetz gedeckt ist ja nix neues.
Nichts für ungut.
Sicherheitskopie schön und gut, aber auch da gibt es gesetzliche Einschränkungen:
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Zugegeben sind die betreffenden Gesetzte aber äusserst schwammig und undurchsichtig formuliert...