• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


    Vielen Dank

Steuern hinterziehen lohnt sich

Boesor am 26.01.2009 14:18 schrieb:
wiki hat nicht immer recht.

Das hat mit Wiki nichts zu tun:
Vor dem Bochumer Landgericht demonstrierten am Donnerstag Menschen mit Plakaten, zweifelten die Ehrlichkeit des Geständnisses ebenso an wie die Verjährung einer Teilschuld von mehr als 200.000 Euro.
Das Jahr 2001 wurde im Zumwinkel-Prozess zur Anklage nicht zugelassen, weil ein Ermittlungsrichter Beschlüsse, die sich auf die Verjährung auswirkten, zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte. Dadurch beläuft sich die Gesamtsumme, die Zumwinkel nun hinterzogen hat, auf exakt 967.851,96 Euro.
Ohne diese Verjährung hätte Zumwinkels Strafe weit höher ausfallen können. Laut Anklage hat der 65-Jährige in den Jahren 2001 bis 2007 über seine Liechtensteiner Stiftung "Devotion Family Foundation" Abgaben in Höhe von 1,2 Millionen Euro hinterzogen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603482,00.html

Die Zahlen stehen also in der Anklageschrift, werden auf Wikipedia nur zitiert.

Na hoffen wir mal, dass der Richter härter entscheidet und sich der Signalwirkung bewusst ist. Was sind schon 1 Mio Strafe bei 13 Mio Vermögen, für solch eine Straftat? Ja, ich finde, hier ist Gefängnis angemessen. Geld tut dem nicht weh, es sei denn es wären 10 Mios. Dann müsste er nämlich sein Schloss verkaufen - das täte sicher weh.

Wenn Strafe dazu da ist, weh zu tun, müssten sie so hoch gehen.
 
aph am 26.01.2009 14:23 schrieb:
Na hoffen wir mal, dass der Richter härter entscheidet und sich der Signalwirkung bewusst ist. Was sind schon 1 Mio Strafe bei 13 Mio Vermögen, für solch eine Straftat? Ja, ich finde, hier ist Gefängnis angemessen. Geld tut dem nicht weh, es sei denn es wären 10 Mios. Dann müsste er nämlich sein Schloss verkaufen - das täte sicher weh.

Wenn Strafe dazu da ist, weh zu tun, müssten sie so hoch gehen.

Also bist du dafür in diesem Falle härter zu entscheiden, als es bisherige Praxis war? Interessant.
 
Boesor am 26.01.2009 14:25 schrieb:
Also bist du dafür in diesem Falle härter zu entscheiden, als es bisherige Praxis war? Interessant.
ungleichbehandlung ist für aph schon ok, aber nur in die eine richtung. ;)
(ich schlussfolgere jetzt auch einfach mal salopp. ;) )
 
HanFred am 26.01.2009 14:26 schrieb:
Boesor am 26.01.2009 14:25 schrieb:
Also bist du dafür in diesem Falle härter zu entscheiden, als es bisherige Praxis war? Interessant.
ungleichbehandlung ist für aph schon ok, aber nur in die eine richtung. ;)
(ich schlussfolgere jetzt auch einfach mal salopp. ;) )

Dazu zitiere ich mal den vorsitzenden Richter:
"Der Angeklagte sei zwar prominent, dennoch gebe es für ihn keine Sonderbehandlung - weder im positiven noch im negativen Sinne."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603482,00.html

So und nicht anders muss es sein.
 
was immer mitbeachtet wird, unabhängig vom betrag, ist, mit welcher kriminellen energie jemand die steuern hinterzogen hat. wenn einer zB sein geld einfach "nur" in der schweiz anlegt und die zinsen nicht angibt, ist das weniger kriminell als wenn einer briefkastenfirmen und virtuelle kunden generiert, um geld zu waschen und ggf. sogar dinge für die firmen von der steuer abzusetzen, die nie gekauft wurden, rechnungen fälscht, um angeblich erfolgte USt zu kassieren usw usw.

und desweiteren (wobei ich da nicht weiß, ob das die gerichte auch so beachten) muss man IMHO auch die relation zum vermögen sehen. mal angenommen ein miliardär hätte im laufe von 5 jahren 1Mio "hinterzogen", dann ist so, als habe normalerverdiener jedes jahr 200€ hinterzogen. der würde ja deswegen nicht in den knast kommen. wenn aber ein normalverdiener durch irgendwelche dubiosen geschäfte, verschweigen einer erbschaft usw. ne millionen kassiert und sein einkommen quasi verdreifacht, dann ist das wieder was anderes.
 
24 Monate Bewährung und 1 Mio Euro sind für mein Gefühl zu wenig.

Allerdings kenne ich den Fall auch nicht im Detail...

edit: Ich bezog mich auf Urteil, nicht auf staatsanwaltliche Forderung.
 
Boesor am 26.01.2009 14:25 schrieb:
Also bist du dafür in diesem Falle härter zu entscheiden, als es bisherige Praxis war? Interessant.

Unterstell mir nichts. Ich bin schon lange der Meinung, dass solche Fälle härter bestraft gehören. Und offenbar nicht nur ich: Bundesgerichtshofbeschluss. Dieser Beschluss war ergangen worden, weil der Bundesgerichtshof festgestellt hatte, dass die Gerichte üblicherweise zu lasch mit Großsteuersündern umgehen. Deshalb legte er genaue Mindeststrafen fest, abhängig von der Höhe.

Mit der Schummelei haben die Ermittlungsrichter Zumwinkel eine Stufe herabgesetzt, um ihm Gefängnis zu ersparen.

Höre also auf mir solchen Quatsch zu unterstellen, wenn das schon die oberste Bundesjustiz so sieht wie ich, und informier dich vorher.
 
HanFred am 26.01.2009 14:26 schrieb:
Boesor am 26.01.2009 14:25 schrieb:
Also bist du dafür in diesem Falle härter zu entscheiden, als es bisherige Praxis war? Interessant.
ungleichbehandlung ist für aph schon ok, aber nur in die eine richtung. ;)
(ich schlussfolgere jetzt auch einfach mal salopp. ;) )

Unterlasst sowas einfach in Zukunft, ok?
Mehr sag ich dazu nicht.
 
aph am 26.01.2009 14:58 schrieb:
Mit der Schummelei haben die Ermittlungsrichter Zumwinkel eine Stufe herabgesetzt, um ihm Gefängnis zu ersparen.

du wirfst anderen unterstellungen vor, unterstellst aber deinerseits der justiz "schummelei"?
ich vermute mal, dass du über die ermittlungen nicht en detail informiert bist, oder?

und nur mal angenommen, da wäre was dran: was hätte denn wohl der ermittler davon?
glaubst du ernsthaft, dass er sich auf eine baldige zuwendung von herrn zumwinkel freuen darf?
wenn du aber der gesamten dt. justiz vorwirfst korrupt zu sein, dann versteh ich nicht, weshalb du ein bgh- urteil zitierst. :-o
 
skicu am 26.01.2009 14:58 schrieb:
24 Monate Bewährung und 1 Mio Euro sind für mein Gefühl zu wenig.

Allerdings kenne ich den Fall auch nicht im Detail...

edit: Ich bezog mich auf Urteil, nicht auf staatsanwaltliche Forderung.

grad beim ZDF wurde das begründet: von anfang an enge kooperation mit den ermittlern, keinerlei verschleierungsversuche, alles wurde anstandslos zurückgezahlt, es gibt keinen anlass, von einer wiederholung einer solchen tat zu auszugehen.

dazu halt noch, was ich eben schrieb, war die kriminelle energie dahinter wohl VERGLEICHSWEISE nicht so groß war.

man muss auch noch bedenken, dass eine lukrative karriere für ihn wohl auf absehbare zeit gestorben ist, das ist für so einen manager auch schon eine art strafe (entgangenes einkommen).
 
aph am 26.01.2009 14:58 schrieb:
Mit der Schummelei haben die Ermittlungsrichter Zumwinkel eine Stufe herabgesetzt, um ihm Gefängnis zu ersparen.

Höre also auf mir solchen Quatsch zu unterstellen, wenn das schon die oberste Bundesjustiz so sieht wie ich, und informier dich vorher.

Für einen der sich derart ruppig gegen Unterstellung verwahrt (wenn ich dir mal was unterstelle werde ich das schon kennzeichnen, aber bestimmt nicht mit einem Fragezeichen) bist du selbst aber recht zügig mit Unterstellungen wie hier gegen den Ermittlungsrichter bei der Hand.

nee, aph, es wird nicht besser.
 
Bonkic am 26.01.2009 15:06 schrieb:
du wirfst anderen unterstellungen vor, unterstellst aber deinerseits der justiz "schummelei"?
Nunja - ich weiß nicht, ob man das für Zufall halten kann, wenn die 200.000 zusätzlich durch eine Fristverzögerung um gerade mal 12h unter den Tisch fielen. Ich glaube nicht.

und nur mal angenommen, da wäre was dran: was hätte denn wohl der ermittler davon?
glaubst du ernsthaft, dass er sich auf eine baldige zuwendung von herrn zumwinkel freuen darf?
Ist doch gar nicht nötig. Sympathie reicht schon. Vielleicht kennen sie sich auch von irgendwoher.

wenn du aber der gesamten dt. justiz vorwirfst korrupt zu sein, dann versteh ich nicht, weshalb du ein bgh- urteil zitierst. :-o

Weil in Dtl. nur die obersten Gerichte als frei von sowas anzunehmen sind.

Herbboy am 26.01.2009 15:06 schrieb:
man muss auch noch bedenken, dass eine lukrative karriere für ihn wohl auf absehbare zeit gestorben ist, das ist für so einen manager auch schon eine art strafe (entgangenes einkommen).
Der Mann ist 65, besitzt (jetzt noch) 7 Mio + eine 5 Mio teure Burg in Italien. Ich glaube nicht, dass er eine lukrative Karriere für seinen Ruhestand benötigt.
 
aph am 26.01.2009 15:11 schrieb:
Nunja - ich weiß nicht, ob man das für Zufall halten kann, wenn die 200.000 zusätzlich durch eine Fristverzögerung um gerade mal 12h unter den Tisch fielen. Ich glaube nicht.

glauben ist aber eben nicht wissen.
aber wie gesagt; wirklich glücklich wirkt das in der tat nicht, das ist nicht ganz von der hand zu weisen.
[allerdings wäre es wohl auch bei dem überschreiten der million zu keiner haftstrafe gekommen, würde ich mal behaupten.
auch muss man durchaus anerkennen, dass die anklage nur aufgrund von höchst zweifelhaft erlangten erkenntnissen zustande gekommen ist.
vielleicht wurde diesbezüglich gehandelt, will ich jetzt mal nicht völlig ausschliessen; zumal sich zumwinkel bei einem freispruch aus rein formellen gründen wohl nicht mehr hätte auf die strasse trauen können.]

Ist doch gar nicht nötig. Sympathie reicht schon. Vielleicht kennen sie sich auch von irgendwoher.

also aph, ich bitte dich.

Weil in Dtl. nur die obersten Gerichte als frei von sowas anzunehmen sind.

du siehst es mir nach, wenn ich dir jetzt willkür vorwerfe, oder?
 
Bonkic am 26.01.2009 15:17 schrieb:
aph am 26.01.2009 15:11 schrieb:
Nunja - ich weiß nicht, ob man das für Zufall halten kann, wenn die 200.000 zusätzlich durch eine Fristverzögerung um gerade mal 12h unter den Tisch fielen. Ich glaube nicht.

glauben ist aber eben nicht wissen.
aber wie gesagt; wirklich glücklich wirkt das in der tat nicht, das ist nicht ganz von der hand zu weisen.
Zumal deswegen ja glaube die oberste Ermittlungsrichterin von dem Fall abgezogen wurde. Schon da wurde vermutet, dass das nicht mit rechten Dingen zugegangen war.
Und dann wurde ja gemunkelt, dass es eine Absprache mit dem Richter gegeben hat, die er dementierte. Um jetzt genau das Urteil zu verkünden, dass in der vermuteten Absprache festgelegt worden war. Seid ihr eigentlich wirklich so naiv?

allerdings wäre es wohl auch bei dem überschreiten der million zu keiner haftstrafe gekommen, würde ich mal behaupten.
auch muss man durchaus anerkennen, dass die anklage nur aufgrund von höchst zweifelhaft erlangten erkenntnissen zustande gekommen ist.
Hast dir den Link zum Bundesgerichtshofsbeschluss nicht durchgelesen oder? Über 1 Mio: Zwingend Gefängnis. Unter 1 Mio: Es "darf" auf Bewährung sein. Darum geht's ja gerade.
 
Der Mann muss doch jetzt die knappe Millionen zurückzahlen, richtig?

Bekommt er neben der Bewährungsstrafe noch eine Geldstrafe oder wars das dann?
 
Leertaste am 26.01.2009 15:23 schrieb:
Der Mann muss doch jetzt die knappe Millionen zurückzahlen, richtig?

Bekommst er neben der Bewährungsstrafe noch eine Geldstrafe oder wars das dann?

Die hinterzogenen Steuern von knapp 4 Mio hat er schon zurückgezahlt. Die Geldstrafe von 1 Mio ist zusätzlich.
 
aph am 26.01.2009 15:21 schrieb:
Seid ihr eigentlich wirklich so naiv?

och komm.
nur weil jemand -was vermutlich oft vorkommt- nicht deine meinung teilt, ist er gleich naiv?
versteh mich nicht falshc aph, aber eigentlich musst du dich nicht wundern, wenn irgendwann keiner mehr lust hat, mit dir zu diskutieren.
aber wenns dich glücklich macht, nenn mich halt naiv.
mir solls egal sein.

Hast dir den Link zum Bundesgerichtshofsbeschluss nicht durchgelesen oder? Über 1 Mio: Zwingend Gefängnis. Unter 1 Mio: Es "darf" auf Bewährung sein. Darum geht's ja gerade.

ich kenne das urteil.
und in ausnahmefällen kann auch dann noch von haft abgesehen werden.
 
wasn das hier? Alle gegen VIP :-o :B

wie ist das eigentlich mit den Strafen.....unterscheidet sich da
- wenn jemand 10.000 aus einer Bank klaut
- wenn jemand 1.000.000 aus einer Bank klaut
- wenn ein Penner xxxxxx aus einer Bank klaut
- wenn ein Millionär xxxxx aus einer Bank klaut
ist das laut Recht einfach nur Bankraub :confused: [auch wenn das nach Ironie klingt, die Frage ist ernst gemeint!!]

und wie ist das bei Steuerhinterziehung...Straf/Bußgelder werden sich ja nach der Höhe des Betruges richten....aber das Strafmaß :-o
sollte ein Millionär der Millionen hinterzieht länger ins Gefängnis wie ein Normalo der XY hinterzieht?
sollte Mr.Million & Mr.Normal verscheiden behandelt werden wenn ALLES beglichen wurde :-o

EDIT:
Hast dir den Link zum Bundesgerichtshofsbeschluss nicht durchgelesen oder? Über 1 Mio: Zwingend Gefängnis. Unter 1 Mio: Es "darf" auf Bewährung sein. Darum geht's ja gerade.
...ah, ok
 
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