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Steuern hinterziehen lohnt sich

bsekranker am 27.01.2009 14:28 schrieb:
Die Forderungen nach "Kompletteinzug des Vermögens" sind also nicht nur populistisch, sondern auch rechtlich unmöglich.
Ich denke aph meinte damit auch eine Anpassung des Strafrechts, als er die oben genannten Beispiele brachte.

Und HanFred, das wollte ich auch erst schreiben, aber es gibt ein kleines Detail:

Man kann auch Steuern hinterziehen ohne Einkommen, sei es weil man gekündigt wurde und trotzdem Geld 'auf der hohen Kante' hatte oder andere Einnahmen, wie z.B. Erbe etc.

Man sollte also vllt. nicht nur das Einkommen zur Berechnung heranziehen, sondern auch das gesamte Vermögen.

So würde es mMn mehr Sinn machen. :-D
 
aph am 26.01.2009 13:46 schrieb:
Nun ist es amtlich - wenn die Staatsanwaltschaft selbst schon nur Bewährung fordert, dann bleibt Zumwinkel frei.

Wie hat's funktioniert?
Das Jahr 2001 wurde im Zumwinkel-Prozess zur Anklage nicht zugelassen, weil ein Ermittlungsrichter Beschlüsse, die sich auf die Verjährung auswirkten, zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte. Dadurch beläuft sich die Gesamtsumme, die Zumwinkel nun hinterzogen hat, auf exakt 967.851,96 Euro.

Ohne diese Verjährung hätte Zumwinkels Strafe weit höher ausfallen können. Laut Anklage hat der 65-Jährige in den Jahren 2001 bis 2007 über seine Liechtensteiner Stiftung "Devotion Family Foundation" Abgaben in Höhe von 1,2 Millionen Euro hinterzogen. Bei einer Summe ab einer Million Euro hätte seine Strafe einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zufolge nur noch im Ausnahmefall zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen. Zumwinkel hätte dann eine Gefängnisstrafe gedroht.

Sollte ich jemald Steuern hinterziehen, werde ich mich auf dieses Urteil beziehen und Gefängnis ablehnen. Aber bei kleineren Leuten wird das ja leider anders gehandhabt.

Er kriegt 1 Mio Geldstrafe und 2 Jahre auf Bewährung. Ausserdem ist er damit vorbestraft und kann auf Lebenszeit (zumindest für ziemlich lange Zeit) Geschäftsführungsposten / Aufsichtsratsmandate etc. nicht ausüben. Sein Ruf dürfte auch ziemlich im Eimer sein, denke nicht das irgendein grösseres Unternehmen mit ihm offiziell mehr in Verbindung gebracht werden möchte. Das sollte als Strafe eigentlich reichen. Das mit der Verjährung kann auch an Arbeitsüberlastung liegen. Die Politik streicht ja ständig Richterstellen und ruft gleichzeitig nach effektiverer und schnellerer Rechtsprechung. :rolleyes:

Im Übrigen ist das Gericht nicht an die Forderung der Staatsanwaltschaft nach oben gebunden. Es kann also auch lebenslang verhängen, wenn die Staatsanwaltschaft Bewährung fordert.
 
archwizard80 am 27.01.2009 14:47 schrieb:
Das mit der Verjährung kann auch an Arbeitsüberlastung liegen. Die Politik streicht ja ständig Richterstellen und ruft gleichzeitig nach effektiverer und schnellerer Rechtsprechung. :rolleyes:

Ich denke auch, vergleichbare Fehler passieren in allen Unternehmen und Behörden tagtäglich, nur haben sie eben selten derartige Auswirkungen und werden selten von medien wahrgenommen.
 
Boesor am 27.01.2009 14:52 schrieb:
archwizard80 am 27.01.2009 14:47 schrieb:
Das mit der Verjährung kann auch an Arbeitsüberlastung liegen. Die Politik streicht ja ständig Richterstellen und ruft gleichzeitig nach effektiverer und schnellerer Rechtsprechung. :rolleyes:

Ich denke auch, vergleichbare Fehler passieren in allen Unternehmen und Behörden tagtäglich, nur haben sie eben selten derartige Auswirkungen und werden selten von medien wahrgenommen.

Laut Financial Times Deutschland waren sich Steuerfahndung und Strafverfolger im Klaren darüber, dass die Vorgänge des Jahres 2001 bald verjähren könnten. Sie seien aber davon ausgegangen, dass dieses Verjährungsdatum erst am 2. Februar 2008 sei. Das für den Fall zuständige Gericht beschied ihnen dann, dass die Verjährung bereits 30. Januar 2008 eintrete.

Thomas Exner hat in DIE WELT (ja, ich lese ua eine Zeitung aus dem Spinger-Verlag) heute ein paar Zeilen geschrieben, die meine Meinung zu dem Thema weitgehend wiederspiegelt:

Auch wenn in der Öffentlichkeit die Stimmen überwiegen werden, die den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel gern hinter Gittern gesehen hätten: Das Urteil der Bochumer Richter ist ein gutes. Es stellt unmissverständlich klar, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Gleichzeitig vermeidet es aber auch jeden Anschein, dem zeitweise im Land herrschenden Klima der Verachtung gegen Zumwinkel als Symbolfigur einer vermeintlich egozentrischen und maßlosen Managerkaste erlegen zu sein. Die Richter haben Zumwinkel als Menschen beurteilt, der schwer gefehlt, aber auch Reue gezeigt hat - mehr kann Rechtsprechung nicht leisten.

Für sein persönliches Versagen muss Zumwinkel zahlen. Insgesamt 4,9 Millionen Euro an Steuernachzahlungen und Strafe sind auch für den ehemaligen Vorstand eines Dax-Konzerns eine durchaus spürbare Summe. Die schlimmere Strafe hat Zumwinkel ohnehin schon außerhalb des Gerichtssaals erhalten: Wer wie er fast ausschließlich für seine Karriere lebte und dann am Ende des Berufslebens plötzlich im gesellschaftlichen Abseits steht, hat fast alles verloren - auch wenn er nicht um seine materielle Existenz fürchten muss.

Wer trotzdem klagt, dass in diesem Land die Kleinen gehängt, die Großen aber laufen gelassen werden, der verkennt nicht nur die Bürde des Stigmas, mit dem Zumwinkel nun leben muss. Er leugnet schlicht auch die gesellschaftliche Realität, in der Schummeleien bei der Steuererklärung und Schwarzarbeit längst ein Massenphänomen sind. Der Ruf danach, ein Exempel zu statuieren, erhält da leicht Züge von Pharisäertum.

All dies entschuldigt keinesfalls Zumwinkels Fehlverhalten, sich über geltendes Recht hinweggesetzt zu haben. Es lässt aber die Frage zu, ob wir uns ein von vielen als ungerecht empfundenes Steuersystem leisten können und wollen. Solange die Politik sich einer nachhaltigen Diskussion über die Grenzen der Belastbarkeit der Bürger entzieht, legt sie die Saat dafür, dass es viel zu viele Zumwinkels in diesem Land gibt.

Mir sind die genauen Zahlen immer noch unklar. In dem Text jetzt zB die 4,9 Millionen Euro. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er doch eine Million Euro Strafe und 970.000 Euro Steuernachzahlungen zahlen. Weitere vier Millionen wurden gezahlt, damit der Haftbefehl gegen ihn außer Kraft tritt.

Hat jemand dazu genauere Daten?

Die zweijährige Haftstrafe auf Bewährung hätte noch deutlich höher ausfallen können, 5 Jahre wären das Höchstmaß gewesen. Der Richter geht aber davon aus, dass Zumwinkel nicht aus taktischen Gründen gestanden hat, sondern die tat wirklich bereue.

In meinen Augen hingegen hat Zumwinkel alle Feinheiten unseres Rechtssystems ausgenutzt, was ich ihm aber nicht vorwerfen will.

Um mal ein Beispiel zu bringen, dass nicht immer nur die ganz großen Fische sich aus Verfahren rausmogeln (ob Zumwinkel dies nun gemacht hat oder nicht, lasse ich mal dahingestellt): In Aurich hat ein Richter Akten seiner Ehefrau, einer Staatsanwältin, um damit von einem Emder Unternehmen Geld zu erpressen. Auch hier wurde (unter Protest der Presse und Öffentlichkeit) hinter verschlossenen Türen ein Deal ausgehandelt. Der Richter wurde zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, hätte aber sein Amt als Richter, also als rechtsprechende Person, weiter bekleiden dürfen. Er ist jetzt freiwillig zurückgetreten.

Unser Rechtssystem ist an vielen Stellen durchlässig, im Fall Zumwinkel wurde es nur an die große Glocke gehängt.

Man kann es positiv sehen, dass sein Image dadurch noch zusätzlichen Schaden genommen hat.
 
SErlenborn am 27.01.2009 18:37 schrieb:
Mir sind die genauen Zahlen immer noch unklar. In dem Text jetzt zB die 4,9 Millionen Euro. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er doch eine Million Euro Strafe und 970.000 Euro Steuernachzahlungen zahlen. Weitere vier Millionen wurden gezahlt, damit der Haftbefehl gegen ihn außer Kraft tritt.

Hat jemand dazu genauere Daten?

Er zahlt neben den 970.000€ auch noch weitere Steuern zurück, nach meinem Kenntnissstand 2,9 Millionen, für die er aber eben nicht mehr angeklagt werden konnte.
Damit käme man auf 2,9 Mio + 0,97 Mio + 1,0 Mio Strafe = ungefähr die angesprochenen 4,9 Millionen Euro. Von den 4 Millionen wegen dem Haftbefehl weiß ich nichts.
Gruß
 
Damaskus am 27.01.2009 19:30 schrieb:
SErlenborn am 27.01.2009 18:37 schrieb:
Mir sind die genauen Zahlen immer noch unklar. In dem Text jetzt zB die 4,9 Millionen Euro. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er doch eine Million Euro Strafe und 970.000 Euro Steuernachzahlungen zahlen. Weitere vier Millionen wurden gezahlt, damit der Haftbefehl gegen ihn außer Kraft tritt.

Hat jemand dazu genauere Daten?

Er zahlt neben den 970.000€ auch noch weitere Steuern zurück, nach meinem Kenntnissstand 2,9 Millionen, für die er aber eben nicht mehr angeklagt werden konnte.
Damit käme man auf 2,9 Mio + 0,97 Mio + 1,0 Mio Strafe = ungefähr die angesprochenen 4,9 Millionen Euro. Von den 4 Millionen wegen dem Haftbefehl weiß ich nichts.
Gruß

Man muss in Steuersachen immer unterscheiden zwischen der Steuernachzahlung ans Finanzamt und der Strafverfolgung. Die Steuernachzahlung geht in den meisten Fällen durch, da auch wenn jemand keine Bücher geführt hat, das Finanzamt schätzen kann und die verschätzen sich immer nach oben.... Bei der Strafverfolgung sieht es schwieriger aus, da man hier nicht schätzen kann, sondern mehr oder weniger lückenlose Beweise vorlegen muss (hab selbst mal beim Staatsanwalt für Steuerstrafsachen gearbeitet). Daher kommt es häufiger vor, dass zwar Steuern in ordentlicher Höhe nachgezahlt werden müssen, eine strafrechtliche Verfolgung jedoch gering ausfällt, da es an Beweisen fehlt.
 
archwizard80 am 28.01.2009 09:58 schrieb:
Damaskus am 27.01.2009 19:30 schrieb:
SErlenborn am 27.01.2009 18:37 schrieb:
Mir sind die genauen Zahlen immer noch unklar. In dem Text jetzt zB die 4,9 Millionen Euro. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er doch eine Million Euro Strafe und 970.000 Euro Steuernachzahlungen zahlen. Weitere vier Millionen wurden gezahlt, damit der Haftbefehl gegen ihn außer Kraft tritt.

Hat jemand dazu genauere Daten?

Er zahlt neben den 970.000€ auch noch weitere Steuern zurück, nach meinem Kenntnissstand 2,9 Millionen, für die er aber eben nicht mehr angeklagt werden konnte.
Damit käme man auf 2,9 Mio + 0,97 Mio + 1,0 Mio Strafe = ungefähr die angesprochenen 4,9 Millionen Euro. Von den 4 Millionen wegen dem Haftbefehl weiß ich nichts.
Gruß

Man muss in Steuersachen immer unterscheiden zwischen der Steuernachzahlung ans Finanzamt und der Strafverfolgung. Die Steuernachzahlung geht in den meisten Fällen durch, da auch wenn jemand keine Bücher geführt hat, das Finanzamt schätzen kann und die verschätzen sich immer nach oben.... Bei der Strafverfolgung sieht es schwieriger aus, da man hier nicht schätzen kann, sondern mehr oder weniger lückenlose Beweise vorlegen muss (hab selbst mal beim Staatsanwalt für Steuerstrafsachen gearbeitet). Daher kommt es häufiger vor, dass zwar Steuern in ordentlicher Höhe nachgezahlt werden müssen, eine strafrechtliche Verfolgung jedoch gering ausfällt, da es an Beweisen fehlt.

Eins sollte man aber nicht vergessen. Auch wenn er Steuern hinterzogen hat und damit natürlich einen Straftatbestand erfüllt hat und Straftäter ist. Hat er aber auf der anderen Seite auch etwas von seinem GEld für die Allgemeinheit durch Stiftungen Spenden usw. geleistet.
 
Freaky22 am 28.01.2009 19:32 schrieb:
Eins sollte man aber nicht vergessen. Auch wenn er Steuern hinterzogen hat und damit natürlich einen Straftatbestand erfüllt hat und Straftäter ist. Hat er aber auf der anderen Seite auch etwas von seinem GEld für die Allgemeinheit durch Stiftungen Spenden usw. geleistet.
geld, dass er vorher der allgemeinheit entzogen hat. so zu argumentieren führt doch direkt zum bankräuber der geschnappt wird und mit seiner tat den job der polizisten und durch versicherungszahlen die wirtschaft unterstützt. nein er hat garnichts geleistet.

zu der sache das einige richter fristen versäumt haben, das ist zumwinkel nicht anzulasten, auch wenn es geschmäckle hat, aber da müssten die richter zur verantwortung gezogen werden.

das größere vergehen milder bestraft werden, sehe ich auch so, aber nicht wegen "promi" oder "kapital"bonus, sondern weil das steuersystem hier so kompliziert ist, dass man mit mehr anwälten mehr lücken finden kann. wer weiß wie es ausgegangen wäre, hätten die da jahrelang prozessiert, vielleicht wäre die strafe noch geringer. schlimm ist auch, dass die fahnder des finanzamtes unter dem druck stehen, möglichst schnell abzuschließen, da ist es einfacher 100 schmalverdienende currywurstbuden besitzer bei kleiner und klarer sachlage zu belangen, als einen global agierenden millionär der schon bei der hinterziehung alle möglichen lücken nutzen konnte, was jahre dauern kann um die vergehen nachzuweisen.

um aber mehr gerechtigkeit in das ganze reinzukriegen, bedarf es meiner ansicht nach nicht unbedingt höherer strafen, sondern einer klareren gesetzgebung, aber wir deutschen lieben ja unsere führungsrolle auf der welt und sei es mit dem kompliziertesten steuersystem ...
 
Wolf-V am 29.01.2009 19:39 schrieb:
unsere führungsrolle auf der welt und sei es mit dem kompliziertesten steuersystem ...

Leider wird sich das wohl nie ändern. Versucht es ein Politiker dennoch, laufen sofort die Lobbyisten Sturm, die von den Steuerlücken profitieren und drohen mit Arbeitsplatzverlusten, Gehaltseinbußen und Verlagerung ins Ausland.
 
Wir scheinen übrigens nicht allein zu sein, bezüglich der Kritik an diesem und anderen Urteilen in der Vergangenheit.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts - und der muss es wohl wissen - sieht das so:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,604456,00.html
 
TheChicky am 30.01.2009 10:22 schrieb:
Wir scheinen übrigens nicht allein zu sein, bezüglich der Kritik an diesem und anderen Urteilen in der Vergangenheit.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts - und der muss es wohl wissen - sieht das so:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,604456,00.html

Der kritisiert Deals, aber nicht dieses Urteil

Ach ja, und der ist vom BGH, das ist was anderes
 
Boesor am 30.01.2009 19:10 schrieb:
TheChicky am 30.01.2009 10:22 schrieb:
Wir scheinen übrigens nicht allein zu sein, bezüglich der Kritik an diesem und anderen Urteilen in der Vergangenheit.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts - und der muss es wohl wissen - sieht das so:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,604456,00.html

Der kritisiert Deals, aber nicht dieses Urteil

Ach ja, und der ist vom BGH, das ist was anderes

"Für welche Taten zwei Jahre mit Bewährung verhängt werden, da reibe auch ich mir verwundert die Augen", sagte Tolksdorf am Donnerstagabend in Karlsruhe.

Das ist nun wirklich ziemlich eindeutig, worauf er da andeutet.

Und warum ist es bitte was anderes, wenn er Präsident des höchsten Deutschen Gerichtes ist? Hat man da keine Ahnung? Wohl eher das Gegenteil, das wird man nämlich nicht so leicht ;)
 
TheChicky am 30.01.2009 20:08 schrieb:
Boesor am 30.01.2009 19:10 schrieb:
TheChicky am 30.01.2009 10:22 schrieb:
Wir scheinen übrigens nicht allein zu sein, bezüglich der Kritik an diesem und anderen Urteilen in der Vergangenheit.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts - und der muss es wohl wissen - sieht das so:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,604456,00.html

Der kritisiert Deals, aber nicht dieses Urteil

Ach ja, und der ist vom BGH, das ist was anderes

"Für welche Taten zwei Jahre mit Bewährung verhängt werden, da reibe auch ich mir verwundert die Augen", sagte Tolksdorf am Donnerstagabend in Karlsruhe.

Das ist nun wirklich ziemlich eindeutig, worauf er da andeutet.

Und warum ist es bitte was anderes, wenn er Präsident des höchsten Deutschen Gerichtes ist? Hat man da keine Ahnung? Wohl eher das Gegenteil, das wird man nämlich nicht so leicht ;)

ich ergänze das Zitat mal:

Karlsruhe - Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), hält wenig von der Praxis der "Deals" - und macht daraus auch keinen Hehl. "Für welche Taten zwei Jahre mit Bewährung verhängt werden, da reibe auch ich mir verwundert die Augen", sagte Tolksdorf am Donnerstagabend in Karlsruhe. Tolksdorf zeigte sich wenig zuversichtlich, dass die geplante gesetzliche Regelung des "Deals" Abhilfe schaffen werde.

Von Zumwinkel lese ich da nichts, zumal bei Zumwinkel das Gericht ja bestreitet, dass es einen Deal gab.
Und zu seiner Qualifikation, als Richter steht die ausser Frage, wie du sagtest, sonst wird man nicht zum BGH kommen.

Allerdings hat das nichts mit seiner Meinung zum Thema Deals zu tun.
Da gibt es ja durchaus geteilte Meinungen.
 
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