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Steam: Verbraucherzentrale hofft auf Gerichtsverhandlung für Weiterverkauf von Spielen

  • Ersteller Ersteller Gast1669461003
  • Erstellt am Erstellt am
Es hat vlt keinen direkten ökonomischen Vorteil, aber es hat sehr wohl nen großen anderen Vorteil: denn der User, der sich nun nur zB 3 neue Games pro Jahr leisten kann, könnte sich vom gleichen Geld gebraucht mehr Spiele leisten und mehr Spaß haben. Und der User, der sich heute zB 10 Games neu kauft und 5 davon vlt nur 10 Stunden spielt und dann vergammeln lässt, der könnte die Games verkaufen und von dem Geld neue Games kaufen, so dass er insgesamt ebenfalls mehr Spiele "genießen" konnte, und er könnte auch öfter mal einen "Fehlkauf" riskieren, weil er nicht direkt viel Geld in den Sand setzt. Wenn einer nen "Flop" kauft, geht der idR ja nicht hin und kauft einfach das nächste Game, da er ja kein unbegrenztes Budget hat.
Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Erstkäufer sein Budget nach wie vor voll ausreizt. Wenn der nämlich dann für weniger Geld Spiele kaufen kann, senkt er wahrscheinlich auch seine Ausgaben (unter der Annahme, dass er vorher so viele Spiele gekauft hat, wie er überhaupt Zeit zum spielen hatte). Und es ist auch nur dann möglich, wenn jegliche Provisionen für den Weiterverkauf (ala Gamestop, Ebay,...) wegfallen.

Aber ich hab ja so oder so auch gar nicht explizit gefordert, dass man da ein Gerichtsverfahren ins Leben rufen soll, sondern ich hab nur ausdrücken wollen, dass ich der Meinung bin, dass die Firmen keinen Nachteil hätten, wenn sie einen Gebrauchtverkauf nicht im Wege stehen. Die strikte und "lebenslange" Accountbindung ist zudem auch kein Argument für den Kopierschutz, da man den Key ja trotzdem an nur EINEN Account GLEICHZEITIG binden kann, mit dem man zumindest ab und an zur Bestätigung auch mal online sein muss. Daher finde ich, dass man das Nutzungsrecht an einen anderen Account umschreiben können sollte, also nen "Gebrauchtverkauf" durchführen können sollte.
Wenn es für Steam und die Anbieter keinen wirtschaftlichen Nachteil bringt, warum existiert die Accountbindung ohne Weiterverkaufsrecht denn dann überhaupt? Wenn die Anbieter digitaler Medien der Meinung sind, dass sie ihre Kunden ohne finanzielle Verluste glücklicher machen können, dann werden sie das tun - von sich aus. Alles andere wäre aus wirtschaftlicher Sicht schlicht unvernünftig. ;-)
 
Wenn du mir noch einmal mit dem Urteil kommst, setz ich dich auf meine persönlich Ignore-Liste.....

*lol* Mach doch. Ist schon schlimm, wenn sich nicht mit den Tatsachen beschäftigen will und man dann auch noch mit anderen Meinungen zurecht kommen muß. ^^

Und nochmal, das höchste europäische Gericht hat ein grundsätzliches Urteil gefällt, ob dir das nun gefällt oder nicht. Dieses Urteil wird bei jeder neuen Verhandlung zu diesem Thema von anderen Gerichten rangezogen werden, muss sogar (Grundsatzentscheidung – Wikipedia).

Der Mehrheit ist ein theoretisches Recht völlig egal, wenn es ihnen keinen spürbaren Vorteil bringt. Und nicht jedes Recht ist gut und richtig, nur weil es irgendwann mal verabschiedet wurde (soviel auch zu deinem Urteilsfimmel)......

Wieso theoretisches Recht? Recht ist erstmal Recht und daran hat sich die Rechtssprechung erst mal zu halten. Das EuGH hat dieses Recht nun durchgesetzt.
Wär ja noch schöner wenn Recht nicht gilt, nur weil sich sich Leute nicht dran halten. *kopfschüttel*

In welcher grauen Vorzeit hat es denn Software ohne DRM bzw. Kopierschutzmechanismen gegeben? Und ja, es spielt eine sehr große Rolle, ob man einen Titel herunterlädt oder sich ein CD kauft. Eine unglaublich große Rolle spielt das. Denn - auch wenn du das nicht hören willst - der Download eines Spiels ist dem Streamingdienst deutlich näher als dem Kauf einer CD.....

Oh, die gab es oder gibt es. Und nein, es spielt keine Rolle. Ein Download ist kein Streaming, da du beim Streaming immer nur Teile der Daten für einen temporären Zeitraum lädst, ein Datenstrom halt. Da gibt's sogar speziell Protokolle dafür.
Ein Download hingegen ist nichts anderes als ein Kopieren der Daten von einem Datenträger auf einen anderen. Ob der Ursprung eine Festplatte auf einem Server oder eine CD im Laufwerk ist, ist völlig unwichtig.

Auch das ist nicht richtig. GOG kann dich jederzeit dafür abmahnen und dann müsstest DU GOG verklagen bzw. vor Gericht zerren, weil du ihre AGBs für unzulässig hälst.....

Können sie machen. Und würden dann vor Gericht verlieren, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen.

@ Herbboy
Gibt dann auch noch Leute wie mich, die Spiele um's verrecken nicht zum Vollpreis kaufen, wenn sie es dann nicht wieder los werden können. Die Gefahr eines Fehlkaufs ist einfach zu groß.
 
*lol* Mach doch. Ist schon schlimm, wenn sich nicht mit den Tatsachen beschäftigen will und man dann auch noch mit anderen Meinungen zurecht kommen muß. ^^

Und nochmal, das höchste europäische Gericht hat ein grundsätzliches Urteil gefällt, ob dir das nun gefällt oder nicht. Dieses Urteil wird bei jeder neuen Verhandlung zu diesem Thema von anderen Gerichten rangezogen werden, muss sogar (Grundsatzentscheidung – Wikipedia).
Das Problem ist nicht das Urteil an sich, sondern deine konsequente Weigerung zu verstehen, dass meine Argumentation weit VOR der Justiz ansetzt. Ich spreche hier von einem gesellschaftlichen Problem (und damit einem politischen), das erst gelöst werden muss (meiner Meinung nach), bevor Gerichtsurteile überhaupt sinnvoll sind. Denn wenn die entsprechenden Gesetze geändert werden (durch den Gesetzgeber), ist jedes (Grundsatz-)Urteil hinfällig...

Wieso theoretisches Recht? Recht ist erstmal Recht und daran hat sich die Rechtssprechung erst mal zu halten. Das EuGH hat dieses Recht nun durchgesetzt.
Wär ja noch schöner wenn Recht nicht gilt, nur weil sich sich Leute nicht dran halten. *kopfschüttel*
Ich sagte nicht, dass Recht nicht gilt. Ich sage, dass die meisten Leute gleichgültig gegenüber einem Recht sind, dass sie nicht tangiert.

Oh, die gab es oder gibt es. Und nein, es spielt keine Rolle. Ein Download ist kein Streaming, da du beim Streaming immer nur Teile der Daten für einen temporären Zeitraum lädst, ein Datenstrom halt. Da gibt's sogar speziell Protokolle dafür.
Ein Download hingegen ist nichts anderes als ein Kopieren der Daten von einem Datenträger auf einen anderen. Ob der Ursprung eine Festplatte auf einem Server oder eine CD im Laufwerk ist, ist völlig unwichtig.
Das ist deine Meinung. Denn es gibt keine Regelungen bzw. Gesetze, die genau definieren, was beim Download oder Streaming genau gemacht wird und wie sich die beiden Dinge rechtlich unterscheiden. So ist es ja noch nicht mal geklärt, ob es es illegal ist, sich gestreamte Inhalte kostenlos anzuschauen.
Und nein, der Ursprung ist nicht unwichtig, ganz und gar nicht. Denn die CD ist ein physischer Gegenstand, eine Datei nicht. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

@ Herbboy
Gibt dann auch noch Leute wie mich, die Spiele um's verrecken nicht zum Vollpreis kaufen, wenn sie es dann nicht wieder los werden können. Die Gefahr eines Fehlkaufs ist einfach zu groß.
LOL, wohl noch nie was von Tests, Let's plays usw gehört. Es ist in den Zeiten des Internets praktisch unmöglich, einen Fehlkauf zu tätigen, es sei denn natürlich, man informiert sich nicht im Voraus.
Vielleicht solltest du vor dem Spielekauf einfach mal eine halbe Stunde Zeit investieren, dich über das jeweilige Spiel zu informieren, dann könntest du auch wieder Spiele zum Vollpreis kaufen.

Komisch, dass diese "Pro Gebrauchtkauf" Argumente meistens von den Leuten kommen, die eh kaum Geld für Spiele ausgeben.....
 
Zuletzt bearbeitet:
LOL, wohl noch nie was von Tests, Let's plays usw gehört. Es ist in den Zeiten des Internets praktisch unmöglich, einen Fehlkauf zu tätigen, es sei denn natürlich, man informiert sich nicht im Voraus.
Natürlich geht das, die meisten Tests entsprechend nicht meinem persönlichen Geschmack. Was die PCGames da regelmäßig mit 90
bewertet würd ich nicht mal auf dem Klo spielen.
Lets Plays sind auch nur bedingt geeignet, man muss sich Spoilern und hat keine Garantie das der angeschaute Ausschnitt auch
stellvertretend für das ganze Spiel ist. Viele Spiele feuern am ANfang ein Feuerwerk ab und bietet später nur noch
unterdurchschnittles Gameplay.

Komisch, dass diese "Pro Gebrauchtkauf" Argumente meistens von den Leuten kommen, die eh kaum Geld für Spiele ausgeben.....
Komisch das diese "Contra Gebrauchtspiele" Argumente nur von dir kommen, schwimmst du im Geld und bist der Meinung nur Leute mit Geld sollen Computerspiele spielen dürfen?

Würde mich jedenfalls nicht wundern wenn du von irgendeinem Verband kommst und hier nur Lobby Arbeit machst. Aber Zug ist abgefahren, das Gesetz steht, Ätschibätsch :-P
 
(unter der Annahme, dass er vorher so viele Spiele gekauft hat, wie er überhaupt Zeit zum spielen hatte)..
gehst Du jetzt die ganze Zeit von Hardcoregamern aus? ^^


Wenn es für Steam und die Anbieter keinen wirtschaftlichen Nachteil bringt, warum existiert die Accountbindung ohne Weiterverkaufsrecht denn dann überhaupt? Wenn die Anbieter digitaler Medien der Meinung sind, dass sie ihre Kunden ohne finanzielle Verluste glücklicher machen können, dann werden sie das tun - von sich aus. Alles andere wäre aus wirtschaftlicher Sicht schlicht unvernünftig. ;-)
Ich meine eben, dass die Firmen falsch liegen, wenn die Gebrauchtkäufe deren Begründung für eine Bindung sind. Darum geht es ja ;) die Bindung per Se war ja an sich wegen Kopierschutz eingeführt worden, nicht wegen Gebrauchtkäufen.
 
[...] die Bindung per Se war ja an sich wegen Kopierschutz eingeführt worden, nicht wegen Gebrauchtkäufen.
Glaub ich nicht ... schlussendlich war Steam bereits zum Release kein wirksamer Kopierschutz. D.h. ich unterstelle den Publishern schon, dass Accountbindung bzw. Steam an sich von Anfang an zur Unterbindung der Gebrauchtspiele eingeführt worden ist. ;-)

Ganz dämlich sind die Leute nämlich nicht! :-D
 
Oh man, da reicht die Mittagspause ja kaum um das hier alles zu lesen.

Ich "rege" mich deshalb "auf", weil man hier versucht, etwas durchzusetzen, was weder von der großen Masse gefordert wird noch sonst irgendwie unbedingt notwendig ist und damit die Errungenschaften der ditialen Spielemärkte (eben günstige Preise, flexibles Angebot usw) gefährdet.
Gut, die aktuelle Gesetzeslage scheint dir nicht zu gefallen, okay. Aber die Gesetzeslage ist nunmal im Moment so, das ein Wiederverkaufsverbot von Spielen gegen das Gesetz verstösst, Punkt! Und Gesetze, ob sie einem passen oder nicht, sind nun mal da um eingehalten zu werden. Und die Aufgabe der VZ ist es u.a. darauf zu achten, das Verbraucherrechte nicht eingeschränkt werden, unabhängig ob dich, mich oder sonstwen diese Einschränkung störrt.

Dann sagst du aber selbst, dass es keinerlei ökonomischen Vorteil für den Konsumenten hätte, wenn man digitale Spiele jetzt verkaufen könnte. Wofür also ein Gerichtsverfahren anstrengen?
Einfach weil es (derzeit) ungesetzlich ist den Weiterverkauf zu verbieten. Wenn man gegen eine wie auch immer geartete Ungesetzlichkeit vorgeht, finde ich das schon Grund genug.

Wieso theoretisches Recht? Recht ist erstmal Recht und daran hat sich die Rechtssprechung erst mal zu halten. Das EuGH hat dieses Recht nun durchgesetzt. Wär ja noch schöner wenn Recht nicht gilt, nur weil sich sich Leute nicht dran halten.
So sieht's aus.

Wie oft soll ich es noch sagen: das Urteil interessiert mich nicht! Außerdem gings dabei überhaupt nicht um Steam sondern um Oracle.
Genaugenommen ging es um den Weiterverkauf gebrauchter (genutzter) Softwarelizenzen. Oracle war in diesem Fall nur der Kläger ... und hat verloren.

Und ja, es spielt eine sehr große Rolle, ob man einen Titel herunterlädt oder sich ein CD kauft. Eine unglaublich große Rolle spielt das. Denn - auch wenn du das nicht hören willst - der Download eines Spiels ist dem Streamingdienst deutlich näher als dem Kauf einer CD.....
Wir wissen beide, das wir bei diesem Punkt unterschiedlicher Ansicht sind. Und da ich mich nicht noch einmal wiederholen will, zitier ich mal kurz Mendos.
Ein Download hingegen ist nichts anderes als ein Kopieren der Daten von einem Datenträger auf einen anderen. Ob der Ursprung eine Festplatte auf einem Server oder eine CD im Laufwerk ist, ist völlig unwichtig.
Auf der CD/DVD befindet sich das Installationspacket des Spiels ... bei Steam & Co. lade ich eben dieses Installationspacket über meine Datenleitung herunter. In beiden Fällen ist das Endergebniss, dass sich genau dasselbe Spiel (Produk) bei mir auf dem Rechner befindet. Ich sehe in keinster Weise wieso der Weg, wie das Spiel auf meinen Rechner gekommen ist, etwas an der Art und Weise des Spiels ändert, geschweige denn an desen rechtlicher Einordnung.

Lord, wenn ich das richtig verstehe, willst du, das für digitale Produkte eigene rechtliche Maßstäbe eingeführt werden. Aber warum genau? Was unterscheidet ein digitales Produkt vom einem, wie du es nennst "klassischem" Produkt (abgesehen von der Haptik^^)? Das ist ein Punkt, der mir einfach nicht einleuchten will. Warum sollen gerade digitale Güter anders behandelt werden als, wie du es nennst "klassische" Güter? Worin besteht der prinzipielle Unterschied, der eine gesonderte rechtlich Betrachtung rechtfertigen würde? Und "digitale Güter altern nicht" ist für mich keine Begründung.
 
Glaub ich nicht ... schlussendlich war Steam bereits zum Release kein wirksamer Kopierschutz. D.h. ich unterstelle den Publishern schon, dass Accountbindung bzw. Steam an sich von Anfang an zur Unterbindung der Gebrauchtspiele eingeführt worden ist. ;-)

Ganz dämlich sind die Leute nämlich nicht! :-D
Bei Steam war es meiner Meinung nach sehr wohl hauptsächlich der Kopierschutz und auch die Voraussicht auf zunehmende Download-Verkäufe. Denn in der ersten Zeit gab es ja kaum Steampflichtige Games, da hätte man ja einfach den Account mitverkaufen können. Ein echtes Hemmnis zum Gebrauchtverkauf war die Bindung an irgendeinen Nickname lange Zeit bei weitem noch nicht (dass laut "AGB" der Verkauf des Accounts nicht gestattet ist, hat doch keinen ernsthaft interessiert).

Dass das dann nicht immer klappt(e) mit dem Kopierschutz, ist klar - aber es war vorher ja in zig Fällen noch viel simpler, einfach die CD/DVD zu kopieren (selbst wenn die nen "Kopierschutz" hatten) oder ein imaginäres LW anzulegen und dann das Original zu verkaufen, dann brauchte man nicht mal nen Crack, um das Spiel weiter spielen zu können. Jetzt hast Du aber den Key an nen bestimmten Account gebunden, die DVD/CD spielt an sich Null Rolle mehr, der Kopierschutz IST das "mit dem passenden Account online sein" - und vor nem richtigen Crack scheuen sich sehr viele Leute (zurecht), weil da Malware versteckt sein kann, aber auch weil ggf. das Spiel nicht richtig geht oder auch Multiplayer nicht möglich ist.


Ich bleib dabei: die Publisher liegen IMO falsch, wenn sie meinen, durch Eindämmung des Gebrauchtmarktes besser dazustehen bei trotzdem gleichbleibendem Preisniveau für Vollpreisspiele. Dass viele Games schon rel. kurz nach Release "verschleudert" werden ist dabei IMHO auch ein Sideeffekt, da durchaus nennenswert viele Leute lieber erst zum Budgetpreis zugreifen, wenn sie ihre teure Vollversion nach 1-2 mal durchzocken nicht mehr verkaufen können.
 
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Lord, wenn ich das richtig verstehe, willst du, das für digitale Produkte eigene rechtliche Maßstäbe eingeführt werden. Aber warum genau? Was unterscheidet ein digitales Produkt vom einem, wie du es nennst "klassischem" Produkt (abgesehen von der Haptik^^)? Das ist ein Punkt, der mir einfach nicht einleuchten will. Warum sollen gerade digitale Güter anders behandelt werden als, wie du es nennst "klassische" Güter? Worin besteht der prinzipielle Unterschied, der eine gesonderte rechtlich Betrachtung rechtfertigen würde? Und "digitale Güter altern nicht" ist für mich keine Begründung.
Ich will gar nichts einführen, ich will einfach mehr zulassen. Warum soll man einem Anbieter ein Geschäftsmodell per se untersagen, wenn es sich ausschließlich um ein Luxusgut handelt, das keiner zum Leben braucht? Meiner Meinung nach ist es hier nicht mal Aufgabe des Staates, sich einzumischen. Warum kann es dem Anbieter nicht erlaubt sein, digitale Spiele wie "Kinoveranstaltungen" zu handhaben? Und das Argument, dass irgendjemand übervorteilt wird, zieht hier nicht, da es sich a) um ein Luxusgut handelt und b) die Bedingungen des Vertrages beiden Parteien vor Abschluss des Vertrages eindeutig klar sind. Hier geht es nicht um etwas Kleingedrucktes im Vertragswerk, das keiner kennt oder sowas und wo man plötzlich nach Jahren merkt, dass man noch x € draufzahlen muss. Nein, es geht um ein ganz einfaches Geschäftsmodell: Entertainment gegen eine einmalige Zahlung. Wie im Kino eben, nur eben sogar unbegrenzt wiederholbar....
Und wenn der Anbieter auf den Trichter kommt, dass er mehr Geld verdienen kann, wenn er Gebrauchtspiele zulässt, dann wird er das auch tun (wenn z.B. die Nachfrage so groß ist, dass Kunden schon fast rebelieren, siehe Xbox One). Das ist aber bei Steam ja gar nicht der Fall.....
Der Staat sollte nur dort regulativ eingreifen, wo es auch Sinn machen und den Rest den Kräften des Marktes überlassen. Wenn die Leute keine Lust mehr auf digitale Spiele mit dem Verbot des Weiterverkaufs haben, dann spielen sie sie eben nicht mehr, so einfach ist das. Dann verschwinden diese Anbieter vom Markt. Der Markt kann das selbst regeln, dafür braucht er den Staat nicht.

Mich wundert es nicht mehr, dass so viele Anbieter auf Free to play, Mikrotransaktionen und DLCs setzen....denn das sind die "aggressiven" Methoden (zumindest teilweise), wie man Gebrauchtverkäufe verhindert. Drücken wir jetzt auf Teufel komm raus dieses Recht durch, gefährden wir nicht nur die niedrigen Preise für neue Spiele (weil bei einem Preisverfall durch Gebrauchtspiele die "Core-Gamer" wahrscheinlich weniger ausgeben) sondern fördern auch noch so intrusive Ideen wie P2W.....wem damit geholfen sein soll, weiß ich auch nicht. Aber das ist alles nur meine persönliche Meinung. ;-)
 
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Das Problem ist nicht das Urteil an sich, sondern deine konsequente Weigerung zu verstehen, dass meine Argumentation weit VOR der Justiz ansetzt. Ich spreche hier von einem gesellschaftlichen Problem (und damit einem politischen), das erst gelöst werden muss (meiner Meinung nach), bevor Gerichtsurteile überhaupt sinnvoll sind. Denn wenn die entsprechenden Gesetze geändert werden (durch den Gesetzgeber), ist jedes (Grundsatz-)Urteil hinfällig...

Falls (nicht wenn) die Gesetze geändert werden, ist das Urteil hinfällig, richtig. Nur sieht es momentan wohl nicht danach aus. Und ein gesellschaftliches Problem ... also bitte. Ich denke nicht, daß die Allgemeinheit an Gesetzen interessiert ist, die ihr nichts nützen sondern nur Geschäftsmodelle schützen.

Ich sagte nicht, dass Recht nicht gilt. Ich sage, dass die meisten Leute gleichgültig gegenüber einem Recht sind, dass sie nicht tangiert.

Ah, ok. Heh, dann laß uns doch gleich mal das Urheberrecht abschaffen. Den meisten Leuten ist das völlig gleichgültig. :)
Oder die Unschuldsvermutung, das tangiert auch nur Leute, die irgendwas verdächtigt werden ...

Das ist deine Meinung. Denn es gibt keine Regelungen bzw. Gesetze, die genau definieren, was beim Download oder Streaming genau gemacht wird und wie sich die beiden Dinge rechtlich unterscheiden. So ist es ja noch nicht mal geklärt, ob es es illegal ist, sich gestreamte Inhalte kostenlos anzuschauen.

Wieso sollte Streaming per se illegal sein? Und warum sollte man das gesetzlich nochmal definieren?
Am Beispiel Film: ein Streaming ist ein kontinuierlicher Datenstrom, vergleichbar mit der Übertragung im Fernsehen. Der Film wird noch während der Datenübertragung abgespielt, die Daten werden anschließend verworfen. Ein Download des Films hingegen ist vergleichbar mit der Nutzung einer DVD. Man holt ihn sich erst und spielt ihn danach ab. So wie die DVD nicht verschwindet, verschwindet auch die Datei nach dem Abspielen nicht,

Und nein, der Ursprung ist nicht unwichtig, ganz und gar nicht. Denn die CD ist ein physischer Gegenstand, eine Datei nicht. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Und nochmal, es spielt keine Rolle, ob die Datei von einem Server oder von einer CD den Weg auf den Computer gefunden hat.

LOL, wohl noch nie was von Tests, Let's plays usw gehört. Es ist in den Zeiten des Internets praktisch unmöglich, einen Fehlkauf zu tätigen, es sei denn natürlich, man informiert sich nicht im Voraus.

Let's Plays gibt es zum Release in der Regel noch nicht. Und Tests ... naja, ich sag nur Mass Effect 3. Die meisten Tests kann man einfach nur in die Tonne treten. Und selbst wenn das Spiel nicht Murks ist, kann es sein, daß man erst einen positiven Eindruck hatte und es einem dann einfach doch nicht gefällt.

Vielleicht solltest du vor dem Spielekauf einfach mal eine halbe Stunde Zeit investieren, dich über das jeweilige Spiel zu informieren, dann könntest du auch wieder Spiele zum Vollpreis kaufen.

Ich kauf Spiele zum Vollpreis nur noch für die Konsole, wenn ich sie im Zweifel auch wieder los werden kann.

Komisch, dass diese "Pro Gebrauchtkauf" Argumente meistens von den Leuten kommen, die eh kaum Geld für Spiele ausgeben.....

Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

Ich will gar nichts einführen, ich will einfach mehr zulassen. Warum soll man einem Anbieter ein Geschäftsmodell per se untersagen, wenn es sich ausschließlich um ein Luxusgut handelt, das keiner zum Leben braucht?

Wer schränkt denn hier ein Geschäftsmodell ein? Die Anbieter können doch gern ein Spiel zur Miete oder als Streaming anbieten.

Meiner Meinung nach ist es hier nicht mal Aufgabe des Staates, sich einzumischen.

Hier mischt sich niemand ein, es wurde lediglich geltendes Recht ausgelegt.

Der Staat sollte nur dort regulativ eingreifen, wo es auch Sinn machen und den Rest den Kräften des Marktes überlassen. Wenn die Leute keine Lust mehr auf digitale Spiele mit dem Verbot des Weiterverkaufs haben, dann spielen sie sie eben nicht mehr, so einfach ist das. Dann verschwinden diese Anbieter vom Markt. Der Markt kann das selbst regeln, dafür braucht er den Staat nicht.

Das ist Unsinn. Wenn dem Kunden keine Alternative angeboten wird, dann hat er nur die Wahl zwischen kaufen oder nicht kaufen. Und der freie Markt braucht Grenzen. Es ist im Moment schon sehr bedenklich, daß Valve mit Steam ein Quasi-Monopol besitzt und man viele Spiele nur mit Bindung an diese Plattform bekommen kann. Genau das nennt man dann Marktversagen.

Mich wundert es nicht mehr, dass so viele Anbieter auf Free to play, Mikrotransaktionen und DLCs setzen....denn das sind die "aggressiven" Methoden (zumindest teilweise), wie man Gebrauchtverkäufe verhindert. Drücken wir jetzt auf Teufel komm raus dieses Recht durch, gefährden wir nicht nur die niedrigen Preise für neue Spiele (weil bei einem Preisverfall durch Gebrauchtspiele die "Core-Gamer" wahrscheinlich weniger ausgeben) sondern fördern auch noch so intrusive Ideen wie P2W.....wem damit geholfen sein soll, weiß ich auch nicht. Aber das ist alles nur meine persönliche Meinung. ;-)

So ein Unsinn. Früher hat der Gebrauchtspielmarkt auch nicht geschadet und günstige Budgettitel gab es schon immer.
Dieses aktuelle Preisdumping, was durch die Sales bei Steam, Amazon oder anderen Anbietern betrieben wird, finde ich da eher bedenklich. Wer kauft denn noch bei Steam einen Vollpreistitel, wenn er ihn quasi 2 Monate später schon für die Hälfte bekommt.
 
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Warum soll man einem Anbieter ein Geschäftsmodell per se untersagen, wenn es sich ausschließlich um ein Luxusgut handelt, das keiner zum Leben braucht? Meiner Meinung nach ist es hier nicht mal Aufgabe des Staates, sich einzumischen. Warum kann es dem Anbieter nicht erlaubt sein, digitale Spiele wie "Kinoveranstaltungen" zu handhaben?
Ganz einfach: Weil die Gesetze es (im Moment) eben nicht erlauben. Und ob ein Produkt überlebenswichtig oder Luxus ist, spielt überhaupt keine Rolle bei der rechtlichen Betrachtung eines Handels/Kaufes. Ob ich ein Brot oder einen Benz kaufe: Ich habe bei beiden Käufen dieselben Rechte und Pflichten.

Und wenn nur zählt, das sich Anbieter und Kunde einig und nach dem Geschäftsabschluss beide zufrieden sind, dann könnte ich mich auch auf die Straße stellen und Kokain verkaufen. Ich bin zufrieden, der Kunde zufrieden und der Rest der Menschheit wird (zumindest nicht durch den Akt des Kokain-Handels) nicht gestörrt. Who cares ...

Und das Argument, dass irgendjemand übervorteilt wird, zieht hier nicht, da es sich a) um ein Luxusgut handelt und b) die Bedingungen des Vertrages beiden Parteien vor Abschluss des Vertrages eindeutig klar sind.
Wenn die Bedingungen oder Teile eines Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusse ungesetzlich sind, sind sie ungesetzlich, unabhängig davon ob eine oder beide Seiten diesen Bedingungen zugestimmt haben.

Der Staat sollte nur dort regulativ eingreifen, wo es auch Sinn machen und den Rest den Kräften des Marktes überlassen. Wenn die Leute keine Lust mehr auf digitale Spiele mit dem Verbot des Weiterverkaufs haben, dann spielen sie sie eben nicht mehr, so einfach ist das. Dann verschwinden diese Anbieter vom Markt. Der Markt kann das selbst regeln, dafür braucht er den Staat nicht.
Entschuldigung, aber der erste Satz könnte so auch im Wahlprogramm der FDP stehen. ;)

Und wie Mendos bereits geschrieben hat, besitzt Steam mittlerweile ein Quasi-Monopol. Du kannst heutzutage faktisch fast kein PC-Spiel mehr kaufen, was nicht an Steam gebunden werden muss. Wenn ich noch die anderen Plattformen wie Origin, Uplay & Co. hinzuzähle, dann kann man die verbleibenden Titel fast an einer Hand abzählen. Das ist zwar übertrieben, aber ich hoffe du weist was ich damit meine.

Und ich weis, ich reite schon wieder darauf herum, aber wenn wir schon bei den Regeln des Marktes sind ... Ein Hersteller stellt ein Produkt her, verkauft es an einen Kunden und damit endet die "Wertschöpfungskette" des Herstellers, auf den weiteren Weg seines Produktes hat er keinen Einfluss mehr. Warum in Gottes Namen soll dieser Erschöpfungsgrundsatz ausgerechnet bei digitalen Produkten (die ja auch hergestellt und verkauft werden) nicht gelten? Das kann ich einfach nicht verstehen.
 
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