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Steam: Verbraucherzentrale hofft auf Gerichtsverhandlung für Weiterverkauf von Spielen

  • Ersteller Ersteller Gast1669461003
  • Erstellt am Erstellt am
Mit alles verkomplizieren meinte ich daß jetzt schon "komplizierte" Problem daß Entwickler haben um an ihr Geld für neue Spiele zu kommen, eben aus dem von mir genannten Punkt.

@Lordcrash

Dann ergänze ich das Ebay Angebot einfach:

30 Tage vor Release setze ich es rein und als Bedingung noch "Adde mich jetzt als Freund".

Leute die Geld brauchen und/oder verarschen wollen sind sehr kreativ ;)

@All
Ich persönlich würde natürlich eine Option zum verleihen begrüßen da ich nicht ein einer Softwareschmiede arbeite und höchstens Geld daduch einsparen würde. Aber so eine Option würde den Herstellern der Spiele nur dazu bringen die Raubkopie Debatte fortzuführen - mit anderen wie dem von mir genannten Gründen.

Naja, ob das dann noch einer kauft, wenn er es erst in 30 Tagen spielen kann??? Zumal das ja illegal wäre und du als Käufer überhaupt nicht wüsstest oder durchsetzen könntest, dass du das Spiel dann auch wirklich spielen kannst.....ich glaube nicht, dass ein derartiges "Geschäftsmodell" eine große Chance hätte. Zumal Steam ja auch derartige Angbote auf Ebay und Co. recht einfach sperren lassen kann, wenn sie gegen die AGBs und Co. verstoßen.....
Und dann noch so eine komplizierte Lösung....für den "professionellen Spieleverleiher" setzt auch Steam mit 300 Freunden schon ein Limit.... ;-)

Ich bin mit Steam und Co. zufrieden, so wie es jetzt ist. Gegen eine Sharing-Funktion mit Freunden hätte ich nichts einzuwenden, wenn Missbrauch irgendwie verhindert wird, und Gebrauchtspiele halte ich für Steam (bzw. digitale Spiele) weder für nötig noch für ratsam. :-)
 
Naja, ob das dann noch einer kauft, wenn er es erst in 30 Tagen spielen kann???
Und dann noch so eine komplizierte Lösung....für den "professionellen Spieleverleiher" setzt auch Steam mit 300 Freunden schon ein Limit.... ;-)

Da es erst in 30 Tagen rauskommt, zu dem Preis, 100%ig. Hast Du schon mal gesehen WAS auf Ebay alles gekauft wird? ;)
Und dann die komplizierte Folge... der "professionelle Spieleverleiher" erstellt sich einfach mehrere Accounts ;)

Wie schon gesagt, das würde alles nur verkomplizieren und ich denke daß es uns im Endeffekt an Stellen einschränken würde an die wir noch gar nicht denken um es abzusichern (wie die limitierte Freundesliste).
 
Das ist falsch, einfach faktisch falsch. Wie bei Steam kann ich meine Spiele auf beliebig vielen Rechnern installieren. Kein Punkt der GOG-AGB verbietet mir das.
Also dann verstehe ich unter dem folgenden Punkt etwas anderes als du. ;)

gog.com ToU schrieb:
Restrictions on UseYou agree to abide by all applicable local, state, national, and international laws and regulations in using the Service. You agree that you shall not use the Service for any illegal purpose or in a way that will breach the terms and conditions and that you shall not use the Service to violate the rights of a third party, including without limitation intellectual property rights.
Für mich heißt das: Du stimmst zu, dass du keinerlei illegale Handlungen mit den Produkten von gog.com machst. Das unerlaubte Vervielfältigen und verbreiten des Installationspaketes stellt unter deutschem Recht eine Urheberrechtsverletzung und somit eine Straftat dar. Kopiere ich also meinen Installer, gebe diesen einem Freund während ich selber ebenfalls spiele ist das ein illegaler Akt und laut dieser Policy verboten.

Da liegt ja der Denkfehler. Du kauft KEIN Produkt, du kaufst ein Nutzungsrecht. Dir wird gar kein Produkt im eigentlichen Sinne angeboten, sondern praktisch ein Zwischending zwischen Dienstleistung und Produkt. Der einzige Unterschied zwischen Streaming-Dienst und Nutzungsrecht ist der Zeitraum der Nutzung (endlos vs zeitlich limitiert) und der Zeitpunkt des Datendownloads (vorab vs Echtzeit). Das wirkliche Problem ist hier ja, dass die Verbraucherzentrale und andere die Anbieter dazu ZWINGEN möchten, dass sie ein Produkt im herkömmlichen Sinne anbieten.
Und genau das sehe ich anders. Wenn ich in den Laden gehe und ein Spiel in meiner Hand nach Hause nehme, kaufe ich es. Wenn ich ein Spiel bei Amazon bestelle, kaufe ich es. Und wenn ich dasselbe Spiel bei Steam in meinen Warenkorb lege und auf den Button "Buy" klicke, kaufe ich es. Ansonsten müsste auf dem Button "Rent" stehen. ;)
Und ein Nutzungsrecht erwerbe ich bei jedem Kauf eines x-beliebigen Produkts, das ist keine Erfindung der Softwareindustrie. Mit dem Zeitpunkt des Produktkaufes habe ich automatisch das Recht, das Produkt zu nutzen. Punkt. Nur das Recht zur Nutzung zu erwerben ohne das dazugehörige Produkt zu besitzen, bringt mir gar nichts.

Die Einstufung von digitalen Spielen als "reale Produkte" mit Weiterverkaufsrechts usw. ist eine Gefahr für die niedrigen Preis und die ganzen Sales usw, die es jetzt für den PC gibt. Hier wird ein funktionierender Markt, mit dem die meisten zufrieden sind (mal ehrlich: wie viele Leute fordern bei den aktuellen Spielepreisen für PC wirklich ein Weiterverkaufsrecht auf Steam, wenn nicht "aus Prinzip"?) unnötig in Gefahr gebracht, nur damit ein Exempel statuiert werden kann und sich eine Verbrauerzentrale bei der jungen Generation anbiedern kann anstatt sich um wirkliche Probleme unserer Gesellschaft zu kümmern (was ja eigentlich ihre Aufgabe ist.....) ;-)
So, und nur weil die theoretische Möglichkeit besteht, dass es eventuell, unter Umständen ein paar Steam Sales pro Jahr weniger geben könnte, soll ich also bereitwillig auf das mir vom Gesetzgeber zugestandene Recht verzichten? Ich geb's zu, mir geht es in diesem Punkt tatsächlich um's Prinzip. Ich habe während meiner 25 Jahre als Spieler bereits mehrere hundert Spiele gekauft (vielleicht ist es mittlerweile sogar vierstellig, hab lange nicht mehr nachgezählt) und, wenn ich mich recht entsinne, insgesamt zwei wieder verkauft. Ich will meine Spiele also prinzipiell nicht wieder verkaufen, aber ich will das gottverdammte Recht dazu haben. Erstens weil es so im Gesetz steht und zweitens weil ich mit meinen bezahlten, legal erworbenen Produkten tun und lassen kann was ich will.

Das glaube ich nicht. Spiele für 10 Euro und weniger gab es doch schon vor den ganzen Accountbindungen. Siehe Software Pyramide oder Hammerpreis. Da ging es zwar nicht so schnell mit dem Preis runter, aber es gab billige Angebote auch schon.
Das gab's sogar noch vor der Pyramide. Ich habe Weihnachten 1996 die "WarCraft 2"-Collection inkl. Add-On geschenkt bekommen. Und damit ich die Story ordentlich verstehe und außerdem gehört es sich einfach so, habe ich mir nach den Feiertagen sofort den ersten Teil gekauft. Hieß damals "Black Lable" Edition (glaub ich) und hat mich ~10 DM gekostet.
 
Hmm, also in dem von dir zitierten Teil der ToU lese ich nichts, was die Installation auf mehreren Rechnern verbietet. :confused: :-O

Ich interpretiere den von dir zitierten Absatz eher so, dass du mit der Nutzung der Angebots von gog.com bestätigst, dass du nicht gg. geltendes Recht in deinem Land verstößt bzw. bei der Nutzung von gog.com nicht gg. die Rechte Dritter.

Mehr les ich da nicht heraus. :-|
 
Also dann verstehe ich unter dem folgenden Punkt etwas anderes als du. ;)


Für mich heißt das: Du stimmst zu, dass du keinerlei illegale Handlungen mit den Produkten von gog.com machst. Das unerlaubte Vervielfältigen und verbreiten des Installationspaketes stellt unter deutschem Recht eine Urheberrechtsverletzung und somit eine Straftat dar. Kopiere ich also meinen Installer, gebe diesen einem Freund während ich selber ebenfalls spiele ist das ein illegaler Akt und laut dieser Policy verboten.
Du vervielfältigst nichts illegal. Du kannst auch deine Steam Spiele völlig legal auf mehreren Rechnern installieren. Dabei werden die Spieledaten auch mehrmals auf verschiedene Rechner geladen. GOG gesteht dir sogar ausdrücklich das Recht auf Sicherungskopien zu. Und da du die Dateien auch nur für den Privatgebrauch nutzt, stellt es auch keine Verletzung irgendwelcher Copyrights dar.


Und genau das sehe ich anders. Wenn ich in den Laden gehe und ein Spiel in meiner Hand nach Hause nehme, kaufe ich es. Wenn ich ein Spiel bei Amazon bestelle, kaufe ich es. Und wenn ich dasselbe Spiel bei Steam in meinen Warenkorb lege und auf den Button "Buy" klicke, kaufe ich es. Ansonsten müsste auf dem Button "Rent" stehen. ;)
Und ein Nutzungsrecht erwerbe ich bei jedem Kauf eines x-beliebigen Produkts, das ist keine Erfindung der Softwareindustrie. Mit dem Zeitpunkt des Produktkaufes habe ich automatisch das Recht, das Produkt zu nutzen. Punkt. Nur das Recht zur Nutzung zu erwerben ohne das dazugehörige Produkt zu besitzen, bringt mir gar nichts.
Warum bringt dir das nichts?????? Was bringt dir denn das Eigentum? Kaufst du ein Spiel nur mit dem Vorsatz, es wieder weiterzuverkaufen? Also ich kaufe ein Spiel, WEIL ich es NUTZEN will, d.h. weil ich es spielen will. So wie ich mir eine Kinokarte kaufe, WEIL ich den Film SEHEN will, nicht weil ich irgendetwas besitzen will.
Beim Kauf eines Kinotickets/Konzerttickets whatever steht im Netz übrigens auch "Kauf" oder "Buy" dabei, gehst du dann auch automatisch davon aus, dass du irgendetwas besitzt (außer das kleine Papierchen, das dir zugesandt wird.....)? Die Argumentation wäre richtig, wenn in irgendeiner Weise verschleiert wird, dass man digitale Spiele nicht weiterverkaufen kann. Aber das ist doch bei Steam nun wirklich nicht der Fall. JEDER der Steam nutzt, hat davon Kenntnis. D.h. jeder weiß genau, was er kauft, wenn er auf den entsprechenden Button drückt....

So, und nur weil die theoretische Möglichkeit besteht, dass es eventuell, unter Umständen ein paar Steam Sales pro Jahr weniger geben könnte, soll ich also bereitwillig auf das mir vom Gesetzgeber zugestandene Recht verzichten? Ich geb's zu, mir geht es in diesem Punkt tatsächlich um's Prinzip. Ich habe während meiner 25 Jahre als Spieler bereits mehrere hundert Spiele gekauft (vielleicht ist es mittlerweile sogar vierstellig, hab lange nicht mehr nachgezählt) und, wenn ich mich recht entsinne, insgesamt zwei wieder verkauft. Ich will meine Spiele also prinzipiell nicht wieder verkaufen, aber ich will das gottverdammte Recht dazu haben. Erstens weil es so im Gesetz steht und zweitens weil ich mit meinen bezahlten, legal erworbenen Produkten tun und lassen kann was ich will.
Ich hasse Prinzipienreiter. Es gibt nichts Schlimmeres als Leute, die dogmatisch an bisherigen Dingen festhalten, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen, ob die Grundlagen überhaupt noch zutreffen.
1) Der Gesetzgeber gesteht diese Recht zu, wenn es sich um ein klassisches Produkt handelt.
2) Die Frage, ob ein digitales Spiel (Film, Musik,....) überhaupt ein klassisches Produkt mit all den Eigenschaften, die ein solches auszeichenen ist, ist nicht ausreichend geklärt (weder gesellschaftlich noch vom Gesetzgeber).
3) Deine Punkte sind aufgrund der Problematik in Punkt 2 nichtig. Du kaufst gegenwärtig nun Mal einfach kein Produkt, du kaufst auschließlich (!!!!!!) ein Nutzungsrecht. Es handelt sich dabei in der Tat um eine Art "Miete auf Lebenszeit", die sich nicht übertragen lässt. Was würde das ändern, wenn jetzt bei Steam "Miete auf Lebenszeit" statt "Kauf" stehen würde? Richtig, GAR NICHTS. Es wäre exakt dasselbe, und jeder weiß das doch implizit.
4) Mir bleibt der Punkt verschlossen, warum man die Anbieter so vehement dazu zwingen will, digitale Medien als klassische Produkte zu verkaufen.

Das gab's sogar noch vor der Pyramide. Ich habe Weihnachten 1996 die "WarCraft 2"-Collection inkl. Add-On geschenkt bekommen. Und damit ich die Story ordentlich verstehe und außerdem gehört es sich einfach so, habe ich mir nach den Feiertagen sofort den ersten Teil gekauft. Hieß damals "Black Lable" Edition (glaub ich) und hat mich ~10 DM gekostet.
Und weiter? Das trägt doch überhaupt nichts zum Thema bei.... :-P
 
Ich interpretiere den von dir zitierten Absatz eher so, dass du mit der Nutzung der Angebots von gog.com bestätigst, dass du nicht gg. geltendes Recht in deinem Land verstößt bzw. bei der Nutzung von gog.com nicht gg. die Rechte Dritter.

Mehr les ich da nicht heraus. :-|
Du vervielfältigst nichts illegal. Du kannst auch deine Steam Spiele völlig legal auf mehreren Rechnern installieren. Dabei werden die Spieledaten auch mehrmals auf verschiedene Rechner geladen. GOG gesteht dir sogar ausdrücklich das Recht auf Sicherungskopien zu. Und da du die Dateien auch nur für den Privatgebrauch nutzt, stellt es auch keine Verletzung irgendwelcher Copyrights dar.
Ich dachte eigentlich ich hätte mittlerweile genau erklärt, was ich gemeint habe. Ich meine NICHT die unzähligen Kopien, die ich für mich erstellen und installieren kann wie und wo es mir gefällt. Ich meinte damit die nicht erlaubte Weitergabe dieser Kopien, wie ich es mit dem Beispiel, wo ich meine Kopie spiele und gleichzeit ein Freund von mir, dem ich eine von mir erstellte Kopie gegeben habe. Das verbietet mMn der von mir zitierte Absatz der ToU.

Warum bringt dir das nichts?????? Was bringt dir denn das Eigentum? Kaufst du ein Spiel nur mit dem Vorsatz, es wieder weiterzuverkaufen?
Eigentum bringt mir die Freiheit, mit meine gekauften Produkten im Rahmen der Gesetze tun und lassen zu können, was ich will. Und der Eigentumsübergang ist seit der Urzeit das Grundprinzip von Handel, daran hat aller technischer Fortschritt in 20.000 Jahren Menschheitsgeschichte nichts geändert.

Also ich kaufe ein Spiel, WEIL ich es NUTZEN will, d.h. weil ich es spielen will. So wie ich mir eine Kinokarte kaufe, WEIL ich den Film SEHEN will, nicht weil ich irgendetwas besitzen will.
Auch wenn du es mir vielleicht nicht glaubst: Ich auch. ;) Und ich habe bereits dargelegt, das ich nur sehr, sehr, sehr selten, quasi nie ein Spiel wieder verkauft habe. Sogar das grottenschlechte Dragonfarm steht bei mir noch im Regal.

Ich hasse Prinzipienreiter. Es gibt nichts Schlimmeres als Leute, die dogmatisch an bisherigen Dingen festhalten, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen, ob die Grundlagen überhaupt noch zutreffen.
Ich auch, aber ich mache mir sehr wohl Gedanken darüber.

1) Der Gesetzgeber gesteht diese Recht zu, wenn es sich um ein klassisches Produkt handelt.
Nun, der Gesetzgeber geht sehr allgemein nur von einem Produkt aus. Form, Größe und Aussehen werden nicht näher spezifiziert.

Okay, ich versuche noch einmal meine Sich darzustellen.

Spiele sind von Anfang an digitale Produkte gewesen. Ob das Spiel nun digital auf einer Datasette, Diskette, CD, DVD oder als Download im Netz vorliegt ändern rein gar nichts am Produkt "Spiel" an sich. Der einizige Unterschied ist der "Vertriebsweg", wie also das Produkt vom Hersteller zu mir als Käufer gelangt. Ich kann in den Laden gehen und das Spiel auf DVD kaufen, da bin ich der Vertriebsweg. Ich kann es auf DVD bei amazon & Co. bestellen, da übernimmt die Post den Vertriebsweg. Und ich kann es im Internet als Download kaufen, dann ist meine Internetleitung der Vertriebsweg. All diese Unterschiede ändern aber rein gar nichts am eigentlichen Produkt: Auf allen drei Wegen erhalte ich ein- und dasselbe identische Produkt.

Warum soll also ein Produkt je nach Vertriebsweg rechtlich unterschiedlich behandelt werden?
 
Ich dachte eigentlich ich hätte mittlerweile genau erklärt, was ich gemeint habe. Ich meine NICHT die unzähligen Kopien, die ich für mich erstellen und installieren kann wie und wo es mir gefällt. Ich meinte damit die nicht erlaubte Weitergabe dieser Kopien, wie ich es mit dem Beispiel, wo ich meine Kopie spiele und gleichzeit ein Freund von mir, dem ich eine von mir erstellte Kopie gegeben habe. Das verbietet mMn der von mir zitierte Absatz der ToU.
Toll, nur habe ich nie behauptet, dass das legal wäre.....


Eigentum bringt mir die Freiheit, mit meine gekauften Produkten im Rahmen der Gesetze tun und lassen zu können, was ich will. Und der Eigentumsübergang ist seit der Urzeit das Grundprinzip von Handel, daran hat aller technischer Fortschritt in 20.000 Jahren Menschheitsgeschichte nichts geändert.
Eigentlich gibt es unser modernes Verständnis von "Eigentum" erst sein der napoleonischen Zeit.....

Außerdem fährst du hier dicke Geschütze auf für so ein simples Luxusprodukt wie Computerspiele. Wir sprechen hier nicht von Dingen des alltäglichen Lebens (bzw. lebensnotwendige Dinge wie Essen oder Energie).....

Außerdem hast du das Grundproblem nach wie vor nicht verstanden: wenn du etwas mietest, besitzt du es nicht. Heißt das dann für dich, dass sowas wie "Miete" Teufelszeug ist? Sich eine Wohnung mieten, ist das schlecht, weil du damit nicht machen kannst, was du willst?

Auch wenn du es mir vielleicht nicht glaubst: Ich auch. ;) Und ich habe bereits dargelegt, das ich nur sehr, sehr, sehr selten, quasi nie ein Spiel wieder verkauft habe. Sogar das grottenschlechte Dragonfarm steht bei mir noch im Regal.
Wenn es für dich eh nicht von Belang ist, warum kümmerst du dich darum? Das ist ein Paradebeispiel for Dogmatismus.



Nun, der Gesetzgeber geht sehr allgemein nur von einem Produkt aus. Form, Größe und Aussehen werden nicht näher spezifiziert.
Nur exisitieren bei einem digitalen Spiel weder Form, Größe noch Aussehen nach klassischen (physischen) Gesichtspunkten, nach denen die entsprechenden Gesetze verabschiedet wurden.

Spiele sind von Anfang an digitale Produkte gewesen. Ob das Spiel nun digital auf einer Datasette, Diskette, CD, DVD oder als Download im Netz vorliegt ändern rein gar nichts am Produkt "Spiel" an sich. Der einizige Unterschied ist der "Vertriebsweg", wie also das Produkt vom Hersteller zu mir als Käufer gelangt. Ich kann in den Laden gehen und das Spiel auf DVD kaufen, da bin ich der Vertriebsweg. Ich kann es auf DVD bei amazon & Co. bestellen, da übernimmt die Post den Vertriebsweg. Und ich kann es im Internet als Download kaufen, dann ist meine Internetleitung der Vertriebsweg. All diese Unterschiede ändern aber rein gar nichts am eigentlichen Produkt: Auf allen drei Wegen erhalte ich ein- und dasselbe identische Produkt.
Das ist nur zum Teil richtig. Ich stimme mit dir überein, dass der Wert eines Spiels aus dem "Code" besteht und nicht aus der Disk. Aber die Disk macht ein Spiel zu einem klassischen Produkt. Anders als bei einem rein digitalen Spiel (also auf Download basierend) ist ein Spiel auf einer Disk unweigerlich mit dieser verbunden. Damit ist das ganze Produkt nur mal ein physisches Produkt im Sinne des Gesetzgebers.
Es geht nicht um den Vertriebsweg, es geht um die Definition eines Produktes an sich, eben genau das, was für digitale Produkte nicht explizit geklärt wurde.....
Letztlich stimme ich mit dir aber sogar darin überein, dass man sich nicht Gedanken machen sollte, den Weiterverkauf von digitalen Medien generell zu untersagen zu können (als Anbieter), egal ob auf Disk oder rein digital. Digitale Produkte (Filme, Musik, Spiele) nehmen nämlich eine Sonderposition ein: sie altern nicht (also der Inhalt an sich) und sie verbrauchen sich auch nicht (wenn man die physische Disk mal außer Betracht lässt). Kann man (und sollte man!!!) ein Produkt, das diese Eigenschaften hat, wie ein "normales" Produkt verkaufen müssen. Soll man die Anbieter ZWINGEN, es so verkaufen zu müssen? Denn ein derartiges Produkt ist anders wie etwa beim Gebrauchtwagen keine sekundäre Konkurrenz zum neuen Produkt, sondern direkte, primäre Konkurrenz. Jedes verkaufte digitale "Exemplar eines digitalen Produkten ist automatisch sofort ein Konkurrenzprodukt (da is im Prinzip dasselbe ist). Dieses Eigenschaft trifft auf keinen anderen Markt zu, es ist ein Alleinstellungsmerkmal von digitalen Daten. Wenn es hier aber derartige Eigenschaften bzw. Abweichungen von "Standardprodukt" gibt, ist es dann richtig und gerecht, einfach ungefragt die Prinzipien dieses Standardprodukts auf diesen Markt zu übertragen?
Denn neben all den Errungenschaften für den Konsumenten dürfen wir nicht vergessen, dass auch der Anbieter berechtigte Ansprüche auf eine faire Vergütung hat und dass es zu fairen Vereinbarungen zwischen Vertragsparteien kommt.

Und darüber hinaus: mein persönliches Verständnis eines solchen fairen und marktwirtschaftlichen Vertragsabschlusses zwischen Anbieter und Konsument sagt mir, dass es völlig in Ordnung ist, wenn ein Anbieter ein transparentes Geschäftsmodell hat und dafür Kunden findet, die sich bereiterklären zu den aufgestellten Konditionen den Vertrag einzugehen. Es gibt hier überhaupt keinen Grund, warum der Staat (oder die Justik) hier regulativ eingreifen müsste, solange nicht eine Seite "übervorteilt" oder betrogen wird, zumal nicht auf einem Markt für Luxusprodukte. Es ist absolut unsinnig, alles, was man "kaufen" kann, auch als Produkt einzustufen und daraus eine Eigentumsforderung abzuleiten. Diese Forderung ist nur dann sinnvoll, wenn ich auch eindeutig ein Produkt kaufe, was hier gar nicht der Fall ist. Wenn ich ein Auto lease, weiß ich auch, dass es mir nicht gehört. Wenn ich eine Kinokarte kaufe, weiß ich auch, dass mir nichts gehört außer die Zeit im Kino. Wenn ich ein Streamingabo kaufe, weiß ich auch, dass ich die Inhalte nicht besitze, sondern nur Anrecht auf ein zeitlich begrenztes Entertainment habe.
Es gibt so viele Geschäftsmodelle, aber ausgerechnet die Anbieter digitaler Spiele will man dazu zwingen, sich in das Korsett eines klassischen Produktes zwängen zu lassen? Warum? Was ist der Sinn davon? Ist die Grundlage unserer Marktwirtschaft nicht die, dass der Markt sich selbst reguliert? Die Zahlen zeigen uns jedoch, dass der Kunde die gewünschten Änderungen in der großen Masse gar nicht mal fordert. Nehmen wir Witcher 2 als Beispiel: wie viele Leute haben das Spiel auf Steam gekauft, obwohl es auch als Boxversion frei im Handel (mit Wiederverkaufsrecht) erhältlich ist? Wer würde sowas tun, wenn dieses "Recht ein Produkt zu kaufen wenn man ein digitales Spiel kauft" so immanent wichtig ist?
 
Aber das ist doch bei Steam nun wirklich nicht der Fall. JEDER der Steam nutzt, hat davon Kenntnis. D.h. jeder weiß genau, was er kauft, wenn er auf den entsprechenden Button drückt....

Das heißt, wenn ein Autohändler in den Kaufvertrag reinschreibt, daß man das Auto nicht weiterverkaufen darf, ist damit auch ok?

Ich hasse Prinzipienreiter. Es gibt nichts Schlimmeres als Leute, die dogmatisch an bisherigen Dingen festhalten, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen, ob die Grundlagen überhaupt noch zutreffen.

*prust*

Die Frage, ob ein digitales Spiel (Film, Musik,....) überhaupt ein klassisches Produkt mit all den Eigenschaften, die ein solches auszeichenen ist, ist nicht ausreichend geklärt (weder gesellschaftlich noch vom Gesetzgeber).

Diese Frage wurde durch den EuGH geklärt. Lies doch bitte mal die Entscheidung des Gerichts bzw. Kommentare von Juristen dazu.

Aber ich seh schon: es sind definitiv Gesetze notwendig, die diesen DRM-Schwachsinn verbieten, damit die Diskussion dazu ein Ende findet.
 
Das heißt, wenn ein Autohändler in den Kaufvertrag reinschreibt, daß man das Auto nicht weiterverkaufen darf, ist damit auch ok?
Nein, denn ein Auto ist - wie jedem bekannt - ein physisches Produkt. Es gibt aber in der Tat sowas wie Leasingverträge fürs Auto, bei denen ich das Auto nur auf Zeit nutzen darf und es natürlich auch nicht weiterverkaufen darf....

Diese Frage wurde durch den EuGH geklärt. Lies doch bitte mal die Entscheidung des Gerichts bzw. Kommentare von Juristen dazu.

Aber ich seh schon: es sind definitiv Gesetze notwendig, die diesen DRM-Schwachsinn verbieten, damit die Diskussion dazu ein Ende findet.
1) Ein Gericht kann keine gesellschaftliche Grundlagenentscheidung treffen, ich weiß nicht, wie oft ich das noch erzählen muss. Dazu brauche ich das Urteil nicht durchlesen, weil das hier gar nicht von Belang ist. Ein Gericht urteilt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage. Es ist in der Tat Aufgabe des Gesetzgebers mit Gesetzen der Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft gerecht zu werden und nicht Aufgabe der Justiz. Wenn die Gesetze bezüglich digitaler Medien veraltet sind bzw. überhaupt keine treffenden Gesetze exisiteren, dann ist der Gesetzgeber gefragt, nicht die Justiz. Mann, mann, mann....

2) Dass DRM Schwachsinn ist, ist nur deine persönliche Meinung (zumal sie sehr indifferenziert ist).....Außerdem geht es hier doch gar nicht um DRM im Allgemeinen, sondern nur um das Weiterverkaufsrecht digitaler Spiele....

3) Diskussionen sind immer gut. Ohne Diskussion gibt es nur Stillstand und Mißstände werden nie beseitigt. Die Grundlage der Demokratie ist die Diskussion....
 
Nein, denn ein Auto ist - wie jedem bekannt - ein physisches Produkt. Es gibt aber in der Tat sowas wie Leasingverträge fürs Auto, bei denen ich das Auto nur auf Zeit nutzen darf und es natürlich auch nicht weiterverkaufen darf....

Wenn es sich um einen Kauf und nicht um Leasing handelt, spielt das überhaupt keine Rolle.

Ein Gericht kann keine gesellschaftliche Grundlagenentscheidung treffen, ich weiß nicht, wie oft ich das noch erzählen muss. Dazu brauche ich das Urteil nicht durchlesen, weil das hier gar nicht von Belang ist. Ein Gericht urteilt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage.

Mit dem letzten Satz hast du recht. Und bezüglich dieser kann das Gericht eine Grundsatzentscheidung bzgl. der Rechtsauslegung treffen. Und genau das wurde gemacht. Du kannst da gern anderer Meinung sein, die ist hier aber nicht von Belang. :)

Es ist in der Tat Aufgabe des Gesetzgebers mit Gesetzen der Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft gerecht zu werden und nicht Aufgabe der Justiz. Wenn die Gesetze bezüglich digitaler Medien veraltet sind bzw. überhaupt keine treffenden Gesetze exisiteren, dann ist der Gesetzgeber gefragt, nicht die Justiz. Mann, mann, mann....

Es gibt gute Gesetze, die der allgemeinen Lebenswirklichkeit entsprechen. Sie müssen nur durchgesetzt werden. Und hierbei gibt es weder einen Grund, digitale Waren anders zu stellen als physische Waren, noch die dubiosen Geschäftspraktiken einiger Privatunternehmen zu zementieren.

Dass DRM Schwachsinn ist, ist nur deine persönliche Meinung (zumal sie sehr indifferenziert ist).....Außerdem geht es hier doch gar nicht um DRM im Allgemeinen, sondern nur um das Weiterverkaufsrecht digitaler Spiele....

Das ist meine fachlich fundierte Meinung als Informatiker, Softwareentwickler und Urheber :)
Und es geht um DRM, sonst gäbe es diese Diskussion um den Weiterverkauf gar nicht.
 
Meiner Meinung nach ist durch das "(gelegentlich) online angemeldet sein müssen, um das Spiel mit dem Key XY nutzen zu können" ein völlig ausreichender Schutz gegen Raubkopien gegeben, die ja der angebliche Grund für die Einführung Accountbindung sind. Ein "ich muss beim Spielen eingeloggt sein" ist sogar ein viel viel besserer Schutz, als wenn ein Datenträger auf Echtheit gecheckt werden muss oder so was.

Insofern sollte man einen Weiterverkauf an sich selbstverständlich gestatten. Aber die Firmen haben halt Schiss, dass die Gebrauchtverkäufe den Umsatz schmälern. Das glaube ich aber weniger. Denn etliche Leute kaufen jetzt ein Spiel NICHT, wenn sie wissen, dass sie es nicht weiterverkaufen können. Und die Leute, die gebraucht kaufen, haben eh ein sehr begrenztes Budget, sonst würden die ja nicht gebraucht kaufen... die würden auch nicht wirklich relevant mehr Vollpreistitel kaufen. am Ende bleibt aber meiner Meinung nach idR gleichviel Umsatz bei der Spielebranche, egal ob man gebrauchte Spiele verkaufen darf oder nicht, nur dass ein Verbot von Gebrauchtläufen die Spieler ärgert und ihnen Nachteile beschert. Dazu zwei Szenarien:

Szenario 1 MIT Gebrauchtmarkt: Hans hat 300€ pro Jahr für Games, er kauft sich im Laufe des Jahres 10 Games zu je 40€ und verkauft davon 5 Titel, der er durch hat oder nicht so toll fand, für je 20€. D.h. er hat 400€ ausgegeben und 100€ eingenommen, also 300€ ausgegeben, obwohl er 400€ an die Spielebranche bezahlt hat. Peter ist nun der, der die 5 Titel zu je 20€ kauft, also 100€ ausgibt. Und 2 Spiele kauft er sich zum Vollpreis neu, also nochmal 80€ für die Spielebranche. Hans: 300€ ausgegeben und 10 Spiele gespielt. Peter: 180€ ausgegeben und 7 Spiele gespielt. Spielebranche: 480€ Umsatz mit 12 verkauften Spielen.

Szenario 2 OHNE Gebrauchtmarkt: Hans hat 300€, die gibt er auch aus, aber er kauft keine 10 Spiele, sondern lässt 2-3 Titel weg, bei denen er sich nicht sicher ist, ob sie gut sind - da er sie dann nicht verkaufen kann, verzichtet er auf den Kauf. Peter hat 180€, davon kann er sich 4 Spiele holen. Umsatz für die Branche bleibt bei 480€ mit 12 verkauften Spielen, aber: Hans hat in dem Jahr nur 7-8 Spiele gespielt, und Peter nur 4... Vorteil Branche: Null. Nachteil Käufer: weniger Spiele genießen können...


Das ist natürlich sehr vereinfach, aber an sich macht ein Verbot von Gebrauchtverkäufen nur dann Sinn, wenn man die Spiele einfach kopieren und trotz Verkauf weiterspielen kann - DANN wäre ein Verbot auch durchaus verständlich, zB bei Musik-CDs wäre es ehrlich gesagt sehr verständlich, wenn der Verkauf von gebrauchten CDs bei der Branche ungern gesehen ist, da man da problemlos die Musik behalten kann, obwohl man die CD verkauft hat.

Was ich dabei dann aber durchaus okay finde wäre eine Art "Provision" beim Verkauf für den Wechsel der Accountbindung, wenn der Anbieter, zB Steam, mir und dem Käufer auch Transaktionssicherheit gewährt. Wenn ich meinen Key für ein Spiel X jemandem verkaufe und es über ebay machen würde, meckert ja auch niemand, dass ebay ne Provision bekommt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es sich um einen Kauf und nicht um Leasing handelt, spielt das überhaupt keine Rolle.
Das ist doch nur Geschachere mit Namen. Bist du zufriedenn, wenn Steam den "Kauf abschließen" Button durch einen "Lebenslanges Leasing" austauscht?

Mit dem letzten Satz hast du recht. Und bezüglich dieser kann das Gericht eine Grundsatzentscheidung bzgl. der Rechtsauslegung treffen. Und genau das wurde gemacht. Du kannst da gern anderer Meinung sein, die ist hier aber nicht von Belang. :)
Meine Meinung hat ebenso viel Belang wie deine. Und die Mehrheit der Meinung formt das öffentliche Bewusstsein, was Grundlage für Gesetze und gesellschaftliche Normen ist. Aber das braucht Zeit und politischen Wille.

Es gibt gute Gesetze, die der allgemeinen Lebenswirklichkeit entsprechen. Sie müssen nur durchgesetzt werden. Und hierbei gibt es weder einen Grund, digitale Waren anders zu stellen als physische Waren, noch die dubiosen Geschäftspraktiken einiger Privatunternehmen zu zementieren.
Doch die gibt es. Ich hab sie aufgezählt. Ignoranz hilft hier nicht weiter....

Das ist meine fachlich fundierte Meinung als Informatiker, Softwareentwickler und Urheber :)
Und es geht um DRM, sonst gäbe es diese Diskussion um den Weiterverkauf gar nicht.
LOL. Dann ist meine Meinung als Ingenieur, Wirtschaftswissenschaftler und Informatiker nicht weniger "fachlich fundiert".....

Solange es um die Frage geht, was ein digitales Produkt überhaupt ist und wie man damit umgehen soll, ist DRM zweitrangig. DRM Maßnahmen sind nur zum Zweck gedacht, geistiges Eigentum zu schützen. GOG z.B. hat kein technisches DRM und trotzdem ist dort ein Weiterverkauf nicht gestattet. Es kann auch DRM mit Weiterverkaufsrecht geben.

Aber Hauptsache mal mit Buzzworten (böses böses DRM) um sich werfen....:-B
 
Meiner Meinung nach ist durch das "(gelegentlich) online angemeldet sein müssen, um das Spiel mit dem Key XY nutzen zu können" ein völlig ausreichender Schutz gegen Raubkopien gegeben, die ja der angebliche Grund für die Einführung Accountbindung sind. Ein "ich muss beim Spielen eingeloggt sein" ist sogar ein viel viel besserer Schutz, als wenn ein Datenträger auf Echtheit gecheckt werden muss oder so was.

Insofern sollte man einen Weiterverkauf an sich selbstverständlich gestatten. Aber die Firmen haben halt Schiss, dass die Gebrauchtverkäufe den Umsatz schmälern. Das glaube ich aber weniger. Denn etliche Leute kaufen jetzt ein Spiel NICHT, wenn sie wissen, dass sie es nicht weiterverkaufen können. Und die Leute, die gebraucht kaufen, haben eh ein sehr begrenztes Budget, sonst würden die ja nicht gebraucht kaufen... die würden auch nicht wirklich relevant mehr Vollpreistitel kaufen. am Ende bleibt aber meiner Meinung nach idR gleichviel Umsatz bei der Spielebranche, egal ob man gebrauchte Spiele verkaufen darf oder nicht, nur dass ein Verbot von Gebrauchtläufen die Spieler ärgert und ihnen Nachteile beschert. Dazu zwei Szenarien:

Szenario 1 MIT Gebrauchtmarkt: Hans hat 300€ pro Jahr für Games, er kauft sich im Laufe des Jahres 10 Games zu je 40€ und verkauft davon 5 Titel, der er durch hat oder nicht so toll fand, für je 20€. D.h. er hat 400€ ausgegeben und 100€ eingenommen, also 300€ ausgegeben, obwohl er 400€ an die Spielebranche bezahlt hat. Peter ist nun der, der die 5 Titel zu je 20€ kauft, also 100€ ausgibt. Und 2 Spiele kauft er sich zum Vollpreis neu, also nochmal 80€ für die Spielebranche. Hans: 300€ ausgegeben und 10 Spiele gespielt. Peter: 180€ ausgegeben und 7 Spiele gespielt. Spielebranche: 480€ Umsatz mit 12 verkauften Spielen.

Szenario 2 OHNE Gebrauchtmarkt: Hans hat 300€, die gibt er auch aus, aber er kauft keine 10 Spiele, sondern lässt 2-3 Titel weg, bei denen er sich nicht sicher ist, ob sie gut sind - da er sie dann nicht verkaufen kann, verzichtet er auf den Kauf. Peter hat 180€, davon kann er sich 4 Spiele holen. Umsatz für die Branche bleibt bei 480€ mit 12 verkauften Spielen, aber: Hans hat in dem Jahr nur 7-8 Spiele gespielt, und Peter nur 4... Vorteil Branche: Null. Nachteil Käufer: weniger Spiele genießen können...


Das ist natürlich sehr vereinfach, aber an sich macht ein Verbot von Gebrauchtverkäufen nur dann Sinn, wenn man die Spiele einfach kopieren und trotz Verkauf weiterspielen kann - DANN wäre ein Verbot auch durchaus verständlich, zB bei Musik-CDs wäre es ehrlich gesagt sehr verständlich, wenn der Verkauf von gebrauchten CDs bei der Branche ungern gesehen ist, da man da problemlos die Musik behalten kann, obwohl man die CD verkauft hat.

Was ich dabei dann aber durchaus okay finde wäre eine Art "Provision" beim Verkauf für den Wechsel der Accountbindung, wenn der Anbieter, zB Steam, mir und dem Käufer auch Transaktionssicherheit gewährt. Wenn ich meinen Key für ein Spiel X jemandem verkaufe und es über ebay machen würde, meckert ja auch niemand, dass ebay ne Provision bekommt ;)

Und woher nimmst du diese bahnbrechende Weisheit, dass ein Großteil der Spieler auf Spiele verzichtet, wenn er sie nicht weiterverkaufen kann? Hast du dazu wissenschaftliche Untersuchungen angestellt? Oder basiert das nur auf den lautstarken Tönen der Internetuser?

Soweit ich das sehe, ärgert das bei Steam sogar für Internetverhältnissse relativ wenige, dass sie ihre Spiele nicht mehr verkaufen können.....

Ich kann übrigens auch völlig beliebige Beispielrechnungen aufstellen, die genau zum gegensätzlichen Ergebnis kommen (zumal die Annahmen schon auf sehr tönernen Füßen stehen).....
 
@ LordCrash
Das ist kein Geschacher mit den Namen. Lies endlich das Urteil!
Ich habe noch keinen triftigen Grund für eine Gesetzenänderung gelesen. Das es dann (angeblich) keine Steam Sales mehr geben soll, ist definitv kein Grund :)
Und warum sollte die Mehrheit überhaupt wollen, daß ihre Rechte eingeschränkt werden?

DRM ist das Thema, denn das Problem bestand nicht, bevor die Software nicht mit DRM verdongled wurde. Und nein, es spielt dabei auch keine Rolle, über welchen Datenträger oder Datenverkehr die Software ihren Weg auf den Rechner gefunden hat.
Und klar kann man ein Spiel von GOG.com weiterverkaufen. Das man es aktuell nicht aus dem Account lösen kann, spielt dabei rein rechtlich keine Rolle. In die AGB können die da erst mal sonst was reinschreiben.
 
Und woher nimmst du diese bahnbrechende Weisheit, dass ein Großteil der Spieler auf Spiele verzichtet, wenn er sie nicht weiterverkaufen kann? Hast du dazu wissenschaftliche Untersuchungen angestellt? Oder basiert das nur auf den lautstarken Tönen der Internetuser?
Wo hab ich denn "Großteil" geschrieben? ^^ ich schrieb nur, dass "etliche" Leute auf einen Kauf verzichten, wenn sie ein bestimmtes Game nicht weiterverkaufen dürfen. Natürlich machen das solche Leute dann auch nicht bei jedem Game, aber gibt unter den Käufern, die nicht Geld wie Heu haben, ganz sicher viele Leute, die bei manch einem Spiel zugreifen würden, wenn sie wüssten, dass sie es bei Nicht-Gefallen wieder verkaufen können. Da sie es aber nicht verkaufen dürfen, scheuen viele den Kauf ganz oder greifen erst später zum Budgetpreis zu.

Ich weiß auch gar nicht, was Du dich da so sehr aufregst ^^ bist Du etwa für ein Verbot, glaubst Du, dass es wirklich viele Umsatzeinbußen auf dem Spielemarkt WEGEN gebrauchten Games gab, als man die noch alle problemlos verkaufen konnte?

Ach ja: ich glaub eine Einschränkung bei Gebrauchtverkauf regt viele auch auf, weil die PREISE wiederum geblieben sind. Wenn wiederum wie beim Steam-Sale mal was für nur 10€ zu haben ist, ist es natürlich deutlich weniger "schlimm", wenn man das nicht weiterverkaufen kann. Wer aber halt gern pro Monat ein Game spielt muss verdammt viel Geld auf den Tisch legen und kann es nicht mal weiterverkaufen, wenn er es nicht mehr braucht - übrigens im Gegensatz zu PS3/xbox
 
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Wo hab ich denn "Großteil" geschrieben? ^^ ich schrieb nur, dass "etliche" Leute auf einen Kauf verzichten, wenn sie ein bestimmtes Game nicht weiterverkaufen dürfen. Natürlich machen das solche Leute dann auch nicht bei jedem Game, aber gibt unter den Käufern, die nicht Geld wie Heu haben, ganz sicher viele Leute, die bei manch einem Spiel zugreifen würden, wenn sie wüssten, dass sie es bei Nicht-Gefallen wieder verkaufen können. Da sie es aber nicht verkaufen dürfen, scheuen viele den Kauf ganz oder greifen erst später zum Budgetpreis zu.

Ich weiß auch gar nicht, was Du dich da so sehr aufregst ^^ bist Du etwa für ein Verbot, glaubst Du, dass es wirklich viele Umsatzeinbußen auf dem Spielemarkt WEGEN gebrauchten Games gab, als man die noch alle problemlos verkaufen konnte?

Ach ja: ich glaub eine Einschränkung bei Gebrauchtverkauf regt viele auch auf, weil die PREISE wiederum geblieben sind. Wenn wiederum wie beim Steam-Sale mal was für nur 10€ zu haben ist, ist es natürlich deutlich weniger "schlimm", wenn man das nicht weiterverkaufen kann. Wer aber halt gern pro Monat ein Game spielt muss verdammt viel Geld auf den Tisch legen und kann es nicht mal weiterverkaufen, wenn er es nicht mehr braucht - übrigens im Gegensatz zu PS3/xbox

Auch für die etlichen User hast du keinerlei Beweis. Das ist reine Spekulation.... ;-)

Ich bin eher der Meinung, dass das überhaupt keinen Einfluss auf die generelle Höhe der Ausgaben für Computerspiele (im Schnitt) hat. Es mag durchaus sein, dass sich das auf dem PC Markt in Richtung spätere und günstigere Einkäufe verschoben hat, aber es gibt schlicht keinen Grund, warum man insgesamt weniger ausgeben sollte. Das ist höchstens dann der Fall, wenn man sein gesamtes Hobby (also das Zocken) mit etwas anderem substituiert. Bist du wirklich der Meinung, dass etliche Leute ihr Hobby (teilweise) an den Nagel gehängt haben, nur weil man jetzt seine (digitalen) Spiele nicht mehr verkaufen kann? Wenn wir schon vorher-nachher vergleichen, müssen wir aber auch in Betracht ziehen, dass die Spielepreise auch für neue Spiele im Durchschnitt günstiger geworden sind, vor allem wenn man online Preise vergleicht.

Als man PC Spiele noch problemlos verkaufen konnte, gab es den digitalen Markt praktisch noch nicht bzw. war der nur eine Randerscheinung. Damals hat man aber auch für neue Spiele meist noch lange nach Veröffentlichung hohe Preise zahlen müssen, v.a. wenn man nicht in der Großstadt wohnte und jeden Tag Preise bei Media Markt oder Saturn vergleichen konnte.... :-P

Ich "rege" mich deshalb "auf", weil man hier versucht, etwas durchzusetzen, was weder von der großen Masse gefordert wird noch sonst irgendwie unbedingt notwendig ist und damit die Errungenschaften der ditialen Spielemärkte (eben günstige Preise, flexibles Angebot usw) gefährdet. Es gibt so viele Probleme in unserer Gesellschaft, die wirklich die Aufmerksamkeit der Verbraucherzentralen usw dringend nötig hätten, aber die suchen sich ein Feld aus, wo es im Prinzip nur theoretische Problem gibt........das verstehe ich einfach nicht, sorry....

Ich spiele übrigens viel mehr Spiele als "eines pro Monat", nur sind die nicht alle neu und ich vergleiche natürlich auch Preise und kaufe - wie bei vielen anderen Produkten auch - beim günstigsten Anbieter. Aus deinen Zeilen lese ich auch irgendwie wieder diesen "Anspruch auf günstige Spiele" heraus, der so oft als Argument für Gebrauchtspiele gebraucht wird. DEN gibt es allerdings nicht. Wenn du dir das Hobby nicht leisten kannst, musst du dir einfach ein anderes Hobby suchen. Anders formuliert: wenn ich jede Woche einmal ins Kino gehen will, geht das auch ins Geld. Wenn ich mir das nicht leisten kann, hab ich eben Pech. So ist das mit Luxusprodukten, die uns nur unterhalten und unsere Freizeit versüßen.... ;-)
 
@Lord Crash: du hast das komplett missverstanden: ich hab doch gar nicht gesagt, dass die Leute jetzt weniger ausgeben oder sogar nix kaufen, sondern an sich genau das, was Du auch sagst: "Ich bin eher der Meinung, dass das überhaupt keinen Einfluss auf die generelle Höhe der Ausgaben für Computerspiele (im Schnitt) hat."

Eben, das sag ich doch: viele, vlt auch die allermeisten Leute haben halt ein bestimmtes Budget für Games, und früher gab es unter den Käufern eine Gruppe von Leuten, die ihre Spiele neu kauften und nach dem Durchspielen oder bei Nichtgefallen verkauft haben, und eine andere Gruppe, die auch mal oder vlt. sogar ausschließlich gebraucht gekauft hat. Und natürlich noch ne Gruppe, die neu kauft und es auch behält. Und was ich meine ist lediglich, dass von den Leute, die früher auch mal Spiele verkauften, sicher viele dabei sind, die nun beim ein oder anderen Spiel nicht zugreifen, weil denen das Geld aus den Gebrauchtverkäufen fehlt und sie lieber nur die Spiele kaufen, bei denen sie sehr sicher sind, dass die denen gefallen. D.h. die geben zB 300€ für Games aus und nicht 400€, weil denen 100€ aus den Gebrauchtverkäufen fehlen. Dafür kaufen aber die, die (auch mal) gebraucht kauften, mehr neue Spiele - in der Summe kommt das für die Industrie meiner Meinung nach dann aufs gleiche raus, also im SCHNITT geben meine beiden Beispieluser immer noch zusammen je 200€ an die Industrie, genau wie vorher ;)


Bist du wirklich der Meinung, dass etliche Leute ihr Hobby (teilweise) an den Nagel gehängt haben, nur weil man jetzt seine (digitalen) Spiele nicht mehr verkaufen kann?
Nein, so hatte ich das ja auch nicht gemeint, sondern nur, dass sicher viele User halt das ein oder andere Spiel nicht kaufen, das die vlt. gekauft hätten, WENN sie es verkaufen könnten - gerade eben bei neuen Spielen, die man nicht unter 39€ im Handel findet
 
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@ LordCrash
Das ist kein Geschacher mit den Namen. Lies endlich das Urteil!
Ich habe noch keinen triftigen Grund für eine Gesetzenänderung gelesen. Das es dann (angeblich) keine Steam Sales mehr geben soll, ist definitv kein Grund :)
Und warum sollte die Mehrheit überhaupt wollen, daß ihre Rechte eingeschränkt werden?

Wenn du mir noch einmal mit dem Urteil kommst, setz ich dich auf meine persönlich Ignore-Liste.....

Wie oft soll ich es noch sagen: das Urteil interessiert mich nicht! Außerdem gings dabei überhaupt nicht um Steam sondern um Oracle. Bei einem Prozess gegen Steam (wenn es denn einen geben sollte) entscheidet das Gericht völlig neu und eben nicht zwangsläufig im Einklang mit dem Urteil gegen Oracle. Denn - vielleicht solltest du das mal nachlesen - in Europa gilt das Gesetz an sich mehr als Gerichtsurteile, was unser Rechtssystem grundlegend von dem der USA entscheidet.....

Der Mehrheit ist ein theoretisches Recht völlig egal, wenn es ihnen keinen spürbaren Vorteil bringt. Und nicht jedes Recht ist gut und richtig, nur weil es irgendwann mal verabschiedet wurde (soviel auch zu deinem Urteilsfimmel)......

DRM ist das Thema, denn das Problem bestand nicht, bevor die Software nicht mit DRM verdongled wurde. Und nein, es spielt dabei auch keine Rolle, über welchen Datenträger oder Datenverkehr die Software ihren Weg auf den Rechner gefunden hat.
In welcher grauen Vorzeit hat es denn Software ohne DRM bzw. Kopierschutzmechanismen gegeben? Und ja, es spielt eine sehr große Rolle, ob man einen Titel herunterlädt oder sich ein CD kauft. Eine unglaublich große Rolle spielt das. Denn - auch wenn du das nicht hören willst - der Download eines Spiels ist dem Streamingdienst deutlich näher als dem Kauf einer CD.....

Und klar kann man ein Spiel von GOG.com weiterverkaufen. Das man es aktuell nicht aus dem Account lösen kann, spielt dabei rein rechtlich keine Rolle. In die AGB können die da erst mal sonst was reinschreiben.
Auch das ist nicht richtig. GOG kann dich jederzeit dafür abmahnen und dann müsstest DU GOG verklagen bzw. vor Gericht zerren, weil du ihre AGBs für unzulässig hälst.....
 
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Dann sagst du aber selbst, dass es keinerlei ökonomischen Vorteil für den Konsumenten hätte, wenn man digitale Spiele jetzt verkaufen könnte. Wofür also ein Gerichtsverfahren anstrengen?
Es hat vlt keinen direkten ökonomischen Vorteil, aber es hat sehr wohl nen großen anderen Vorteil: denn der User, der sich nun nur zB 3 neue Games pro Jahr leisten kann, könnte sich vom gleichen Geld gebraucht mehr Spiele leisten und mehr Spaß haben. Und der User, der sich heute zB 10 Games neu kauft und 5 davon vlt nur 10 Stunden spielt und dann vergammeln lässt, der könnte die Games verkaufen und von dem Geld neue Games kaufen, so dass er insgesamt ebenfalls mehr Spiele "genießen" konnte, und er könnte auch öfter mal einen "Fehlkauf" riskieren, weil er nicht direkt viel Geld in den Sand setzt. Wenn einer nen "Flop" kauft, geht der idR ja nicht hin und kauft einfach das nächste Game, da er ja kein unbegrenztes Budget hat.


Aber ich hab ja so oder so auch gar nicht explizit gefordert, dass man da ein Gerichtsverfahren ins Leben rufen soll, sondern ich hab nur ausdrücken wollen, dass ich der Meinung bin, dass die Firmen keinen Nachteil hätten, wenn sie einen Gebrauchtverkauf nicht im Wege stehen. Die strikte und "lebenslange" Accountbindung ist zudem auch kein Argument für den Kopierschutz, da man den Key ja trotzdem an nur EINEN Account GLEICHZEITIG binden kann, mit dem man zumindest ab und an zur Bestätigung auch mal online sein muss. Daher finde ich, dass man das Nutzungsrecht an einen anderen Account umschreiben können sollte, also nen "Gebrauchtverkauf" durchführen können sollte.
 
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