Entschuldige bitte ... du redest die ganze Zeit vom geistigen Eigentum, was in dieser Diskussion aber max. sekundär ist. Also kannst du dich sooft wiederholen wie du magst, es wird dadurch aber nicht "richtiger".Bei Dir muss man sich echt immer widerholen:
Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht.

Endlich mal eine Diskussion mit Umgangsformen.Entschuldigung, falls es Dir aufgefallen sein mag...

Entschuldigung (^^), aber ich schere keineswegs alle Arten von Eigentum über einen Kamm. Ganz im Gegenteil stimme ich dir ja zu, was die Unterscheidung zw. "geistigem" und "nutzbarem" (ein besserer Begriff fällt mir nicht ein) betrifft. Allerdings hat "geistiges" Eigentum mit dieser Diskussion nichts zu tun, was, glaub ich, auch Rabowke dir zu erklären versucht.... habe ich weiter oben nichts anderes gemacht als aufgeführt daß es unterscheidliche Arten von Eigentum gibt und geistiges eigentum als Beispiel genommen. Br..dingsda meinte ja alle Eigentümer über einen Kamm scheren zu müssen.
Warum? Es gibt bereits mehr als genug Gesetze, die sicherstellen sollen, das "geistiges" Eigentum ausreichend geschützt ist, u.a. das von mir bereits angesprochene "Urheberrechtschutzgesetz". Dort wird nur keine Unterscheidung zwischen den Formen bzw. Ausprägungen geistigen Eigentums gemacht, das stimmt. Aber warum auch? Was unterscheidet das geistige Eigentum an einem Buch, einem Musikstück, einem Film von dem an einem Spiel?"Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht."
Entschuldigung (^^), aber ich schere keineswegs alle Arten von Eigentum über einen Kamm. Ganz im Gegenteil stimme ich dir ja zu, was die Unterscheidung zw. "geistigem" und "nutzbarem" (ein besserer Begriff fällt mir nicht ein) betrifft. Allerdings hat "geistiges" Eigentum mit dieser Diskussion nichts zu tun, was, glaub ich, auch Rabowke dir zu erklären versucht.
BtW: Bri-a-re-os
Falsch. Ware bleibt Ware, Verkaufsgut bleibt Verkaufsgut unabhängig von Form, Größe, Aussehen, Geruch oder physischer (In-)konsistenz des Produkts. Einer produziert ein Produkt und verkauft es, ein anderer kauft es. Punkt! Ich versteh nicht, wieso man bei dem Akt des Kaufes einen Unterschied ob der physischen Beschaffenheit eines Produktes machen sollte.

Oder ich hätte mich präziser ausdrücken sollen: Mit "Ware" bzw. "Verkaufsgut" meinte ich das, was man umgangsprachlich darunter versteht, wenn ich etwas (was auch immer) kaufe. "Geistiges" Eigentum wird nur sehr selten im Massenmarkt verkauft ...Dann habe ich das zitierte irgendwie falsch verstanden...
Okay, von der Seite betrachtet wären Gesetze, die sich konkret auf Videospiele (oder etwas weiter ausgeholt: Software) beziehen vielleicht angebracht. Würde man aber für alle konkreten Einzelfälle in der juristischen Welt eigene Gesetze machen, wären unsere sowieso schon hoffnungslos überforderten Politikerclowns vollends am Ende (und würden wahrscheinlich eine Legislaturperiode auf Lebenszeit fordern) und zweitens hätten wir einen dermassen riesigen Wust an (fast) gleichen Gesetzen, dass niemand mehr einen Überblick hätte.Warum? fragst Du? Na ganz einfach. Damit wir konkret wissen was legal/illegal ist, damit Grauzonen verschwinden, damit Hersteller und Käufer eine Gesetzesgrundlage haben auf die sie sich beziehen können, damit mal etwas gegen diese ganze Gebrauchtspiele Diskussion passiert. Und damit wir mal neuen Diskussionsstoff haben![]()
Also aus meiner persönlichen Sicht ist die bestehende Gesetzeslage durchaus klar und eindeutig und bedarf zumindest keiner großen, grundlegenden Reform.
Wir die hier während derArbeitszeit rumspammen sind ein ganz kleiner Prozentteil der Computerdownloader, err User 


Ich bin auch der Meinung, dass man digitale Bücher, Filme und Musik nicht weiterkaufen sollte.Gerade bei Computerspiele ist doch die Analogie des Verkaufs mit Büchern & CDs mehr als einfach.
Bei Büchern, Musik, Filmen erwerbe ich das Recht zur Nutzung, nicht das Recht zur Verwertung. Bei Spielen genauso ... nur warum will man mir hier das Recht verwehren?



Das wäre die perfekte Welt ... ja.Das Ganze wäre doch ganz einfach:
Bei der Ladenversion einfach beim Installieren: "Möchten Sie ihr Spiel an ihren Steam-Account binden? Ja/Nein". Drückt man Ja, wird es mit dem Account verbunden, ansonsten nicht und lässt sich einfach so installieren und spielen.
Bei der digitalen Version oder wenn man es an den Account gebunden hat, dann einfach eine Funktion einbauen "Spiel XY vom Account lösen." Und dann könnte man es auch verkaufen.
Zusätzlich könnte man auch einen Marktplatz in Steam einrichten, in dem Leute ihre Spiele weiterveräußern könnten. Ähnlich wie bei den Sammelkarten. Valve und der Publisher würden dann eben XY % vom Verkauf abbekommen.
Eigentlich ist das alles kein Problem und ziemlich einfach machbar. Man sollte einfach generell in der Branche weg wieder von den Zwängen kommen und die Nutzer ein Spiel so nutzen lassen, wie sie es eben möchten. Den einen stört eine Account-Anbindung nicht, ein wiederum anderer hasst das. Warum da nicht die freie Wahl lassen?

Das ist falsch, einfach faktisch falsch. Wie bei Steam kann ich meine Spiele auf beliebig vielen Rechnern installieren. Kein Punkt der GOG-AGB verbietet mir das.@LordCrash
Du darfst bei gog.com & Co. die Installationsdatei so oft herunterladen wie du lustig bist (oder bis deine Festplatte voll ist). Wenn du, wovon ich jetzt mal ausgehe, das Spiel einmal gekauft hast, darfst du es allerdings nur einmal installieren. Ob das auf deinem Rechner ist, dem deiner Frau/Freundin/Kinder oder das Installationspaket einem Freund gibst ist dabei völlig irrelevant. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur: Das gekaufte Spiel darf zur gleichen Zeit nur auf einem Rechner installiert sein. (Auf Spitzfindigkeiten wie persönlicher Zweitrechner gehe ich jetzt mal nicht ein, ich glaube du weißt was ich meine.)
Richtig, DRM ist kein Beweis dafür, dass die Gesetzeslage unzureichend ist. Aber die endlose Diskussion um DRM und den "Status" von digitalen Medien ist ein Beweis dafür, dass sie unzureichend ist.Und die Existenz von DRM beweißt keineswegs, dass das Urheberrecht per se unzureichend ist, ganz im Gegenteil. DRM (und jeder andere Kopierschutz) dient dazu, dass der Urheber seine Produkte gegen Urheberrechtsverletzungen, also Straftaten, schützt. Ich schliesse ja meine Wohnung auch ab, um mich gegen Einbruch zu schützen. Eingebrochen kann bei mir trotzdem werden, aber das ist kein Beleg dafür, dass die Gesetzeslage bzgl. Einbruch unzureichend wäre.
Da liegt ja der Denkfehler. Du kauft KEIN Produkt, du kaufst ein Nutzungsrecht. Dir wird gar kein Produkt im eigentlichen Sinne angeboten, sondern praktisch ein Zwischending zwischen Dienstleistung und Produkt. Der einzige Unterschied zwischen Streaming-Dienst und Nutzungsrecht ist der Zeitraum der Nutzung (endlos vs zeitlich limitiert) und der Zeitpunkt des Datendownloads (vorab vs Echtzeit). Das wirkliche Problem ist hier ja, dass die Verbraucherzentrale und andere die Anbieter dazu ZWINGEN möchten, dass sie ein Produkt im herkömmlichen Sinne anbieten.Streamingdienste kann man nicht wirklich mit "Kaufprodukten" vergleichen, da es sich hier ähnlich verhält wie bei meinem Kabelfernsehanbieter. Ich bezahle eine monatliche Gebühr und kann dafür einen Dienst, in dem Fall das Fernsehprogramm nutzen. Aber nur weil ich Pro7 in HD sehen kann heißt das ja nicht das mir jetzt Pro 7 gehört, oder die eine Folge Simpsons, die ich mir gerade anschaue. Das ist der Unterschied: Hier miete ich einen Dienst/Diensleistung, dort kaufe ich ein Produkt.
Sieh dir mal TBs Video an. Die Einstufung von digitalen Spielen als "reale Produkte" mit Weiterverkaufsrechts usw. ist eine Gefahr für die niedrigen Preis und die ganzen Sales usw, die es jetzt für den PC gibt. Hier wird ein funktionierender Markt, mit dem die meisten zufrieden sind (mal ehrlich: wie viele Leute fordern bei den aktuellen Spielepreisen für PC wirklich ein Weiterverkaufsrecht auf Steam, wenn nicht "aus Prinzip"?) unnötig in Gefahr gebracht, nur damit ein Exempel statuiert werden kann und sich eine Verbrauerzentrale bei der jungen Generation anbiedern kann anstatt sich um wirkliche Probleme unserer Gesellschaft zu kümmern (was ja eigentlich ihre Aufgabe ist.....)@Shadow_Man
So ist es. Die Accountbindung soll ja im Prinzip nur sicherstellen, das a) eine legale Kopie verwendet wird und b) dass diese eine Kopie zur selben Zeit nur von einer Person/Account genutzt wird. Es spricht absolut nichts dagegen, dass die nutzenden Personen/Accounts im Laufe der Zeit wechseln solange sichergestellt ist, dass nur einer gleichzeitig das Spiel nutzen kann.

Das wäre die perfekte Welt ... ja.
Deine und meine Ansichten decken sich zu diesem Thema. Selbst wenn man keinen Wiederverkauf von Software implementiert, so wäre doch eine Ausleihfunktion schön. So könnte ich meinen Kumpels ein Spiel ausleihen. Fünfmal ausleihen wäre mMn für den normalen Spieler perfekt, idealerweise könnte man noch den Zeitraum selbst angeben, per Default halt 30 Tage, kann man in 7 Tagen Schritten variieren. Nach Ablauf der Leihfrist wandert das Spiel ohne zutun wieder in den Account des Käufers.
So ein ähnliches System gibt es bei Amazon und dem Kindle, allerdings darf man jedes Buch nur einmal verleihen und dann nie wieder, der Leihzeitraum ist nicht frei wählbar.

Ich bin absolut für eine Sharing-Funktion auf Steam. Etwas mit Freunden und Famlie tauschen zu können (bzw. entleihen) hat aber eine ganz andere Dimension als das generelle Weiterverkaufsrecht. Während bei der einen Lösung die Spiele und der Spielspaß im Vordergrund stehen sind es bei der anderen hauptsächlich monetäre Gründe...![]()
Header: Mass Effect 4 NEU & OVP €3,99 €9,99 Sofortkauf
Ich biete hier mein Nagelneues auf Steam gekauftes Mass Effect 4 zur Miete an. Dem der den Zuschlag erhält gebe ich nach Zahlungseingang und Bekanntgabe seines Steam Accounts die Nutzungsrechte für 1 Woche.
Ich trage keine Garantie
Was würde denn verkompliziert werden? Das Leute so einen Unsinn machen wie du ihn oben beschrieben hast, ja.[...]Schlechte Idee die alles nur verkomplizieren würde.

Sieh dir mal TBs Video an. Die Einstufung von digitalen Spielen als "reale Produkte" mit Weiterverkaufsrechts usw. ist eine Gefahr für die niedrigen Preis und die ganzen Sales usw, die es jetzt für den PC gibt. Hier wird ein funktionierender Markt, mit dem die meisten zufrieden sind (mal ehrlich: wie viele Leute fordern bei den aktuellen Spielepreisen für PC wirklich ein Weiterverkaufsrecht auf Steam, wenn nicht "aus Prinzip"?) unnötig in Gefahr gebracht, nur damit ein Exempel statuiert werden kann und sich eine Verbrauerzentrale bei der jungen Generation anbiedern kann anstatt sich um wirkliche Probleme unserer Gesellschaft zu kümmern (was ja eigentlich ihre Aufgabe ist.....)![]()
Das glaube ich nicht. Spiele für 10 Euro und weniger gab es doch schon vor den ganzen Accountbindungen. Siehe Software Pyramide oder Hammerpreis. Da ging es zwar nicht so schnell mit dem Preis runter, aber es gab billige Angebote auch schon.

Ich sehe schon die Angebote auf Ebay:
Würde nix anderes bewirken als Gebrauchtspiele, nähmlich daß Einkünfte generiert werden die nicht zugunsten des Entwicklers/Publishers sind. Schlechte Idee die alles nur verkomplizieren würde.

Was würde denn verkompliziert werden? Das Leute so einen Unsinn machen wie du ihn oben beschrieben hast, ja.
Lord und ich reden doch von einer Sharing Funktionen für den privaten Freundeskreis.![]()
