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    Forenregeln


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Steam: Verbraucherzentrale hofft auf Gerichtsverhandlung für Weiterverkauf von Spielen

  • Ersteller Ersteller Gast1669461003
  • Erstellt am Erstellt am
Bei Dir muss man sich echt immer widerholen:

Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht.
 
Bei Dir muss man sich echt immer widerholen:

Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht.
Entschuldige bitte ... du redest die ganze Zeit vom geistigen Eigentum, was in dieser Diskussion aber max. sekundär ist. Also kannst du dich sooft wiederholen wie du magst, es wird dadurch aber nicht "richtiger".

Jedenfalls nicht in diesem Kontext. ;-)
 
Entschuldigung, falls es Dir aufgefallen sein mag habe ich weiter oben nichts anderes gemacht als aufgeführt daß es unterscheidliche Arten von Eigentum gibt und geistiges eigentum als Beispiel genommen. Br..dingsda meinte ja alle Eigentümer über einen Kamm scheren zu müssen.

Alles andere was ich geschrieben habe hat durchaus seine Richtigkeit. Wenn Du lesen/verstehen/antworten nicht beherscht ist das Dein Problem und nicht meins. Aber das ist mit beui Dir schon öfter aufgefallen. Anworten der Diskussion halber und sich an Kleinkram aufhängen ohne zu versuchen einen Post im ganzen bzw. die Kernaussage eines Posts zu verstehen...

Wo verbirgt sich in Sätzen wie diesen, die quasi als Zusammenfassung dienen, geistiges Eigentum? "Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht."
 
Entschuldigung, falls es Dir aufgefallen sein mag...
Endlich mal eine Diskussion mit Umgangsformen. ;)

... habe ich weiter oben nichts anderes gemacht als aufgeführt daß es unterscheidliche Arten von Eigentum gibt und geistiges eigentum als Beispiel genommen. Br..dingsda meinte ja alle Eigentümer über einen Kamm scheren zu müssen.
Entschuldigung (^^), aber ich schere keineswegs alle Arten von Eigentum über einen Kamm. Ganz im Gegenteil stimme ich dir ja zu, was die Unterscheidung zw. "geistigem" und "nutzbarem" (ein besserer Begriff fällt mir nicht ein) betrifft. Allerdings hat "geistiges" Eigentum mit dieser Diskussion nichts zu tun, was, glaub ich, auch Rabowke dir zu erklären versucht.

BtW: Bri-a-re-os

"Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht."
Warum? Es gibt bereits mehr als genug Gesetze, die sicherstellen sollen, das "geistiges" Eigentum ausreichend geschützt ist, u.a. das von mir bereits angesprochene "Urheberrechtschutzgesetz". Dort wird nur keine Unterscheidung zwischen den Formen bzw. Ausprägungen geistigen Eigentums gemacht, das stimmt. Aber warum auch? Was unterscheidet das geistige Eigentum an einem Buch, einem Musikstück, einem Film von dem an einem Spiel?

Geistiges Eigentum drückt sich im Urheberrecht aus, das war auch vor hunderten von Jahren schon so. Wer Urheber, also "geistiger Eigentümer" an etwas ist, kann die Verbreitung eben dieses Eigentums steuern, z.B. indem er Kopien seines Werkes erstellt und verkauft. Erwerbe ich eine solche Kopie, erwerbe ich mitnichten das "geistige Eigentum" an dem Werk. Ich erwerbe aber sehr wohl "nutzbares", oder vielleicht besser "reales" Eigentum" an der entsprechenden Kopie. Und dieses "reale" Eigentum bringt das Recht mit sich, das ich diese eine, von mir erworbene Kopie, weiterverkaufen darf.

BtW: Ich habe es schon oft erwähnt, aber kein Spielehersteller verbietet explizit den Weiterverkauf seiner Software. Und zwar genau aus dem Grund, weil sie wissen, dass sie das eigentlich nicht dürfen. Mit der Accountbindung wurde von den Spieleherstellern lediglich ein Instrument geschaffen, was den Weiterverkauf zwar nicht verbietet, ihn aber quasi nicht durchführbar macht. Oder um es kurz zu machen: Sie verbieten mir den Weiterverkauf nicht, aber sie machen es mir unmöglich.
 
Entschuldigung (^^), aber ich schere keineswegs alle Arten von Eigentum über einen Kamm. Ganz im Gegenteil stimme ich dir ja zu, was die Unterscheidung zw. "geistigem" und "nutzbarem" (ein besserer Begriff fällt mir nicht ein) betrifft. Allerdings hat "geistiges" Eigentum mit dieser Diskussion nichts zu tun, was, glaub ich, auch Rabowke dir zu erklären versucht.

BtW: Bri-a-re-os

Falsch. Ware bleibt Ware, Verkaufsgut bleibt Verkaufsgut unabhängig von Form, Größe, Aussehen, Geruch oder physischer (In-)konsistenz des Produkts. Einer produziert ein Produkt und verkauft es, ein anderer kauft es. Punkt! Ich versteh nicht, wieso man bei dem Akt des Kaufes einen Unterschied ob der physischen Beschaffenheit eines Produktes machen sollte.

Dann habe ich das zitierte irgendwie falsch verstanden...

Und noch einmal, in KEINER meiner Aussagen habe ich geistiges Eigentum als Kriterium für Computerspiele verwendet bzw. gemeint daß Computerspiele als geistiges Eigentum behandelt werden sollen. Es war ein BEISPIEL daß es durchaus Unterschiedliche Gesetzesformulierungen für Eigentum gibt, und das schon seit Jahrhunderten.

Meine einzige Aussage war so was in der Art " "Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht." " und das habe ich mehrmals widerholt.

Warum? fragst Du? Na ganz einfach. Damit wir konkret wissen was legal/illegal ist, damit Grauzonen verschwinden, damit Hersteller und Käufer eine Gesetzesgrundlage haben auf die sie sich beziehen können, damit mal etwas gegen diese ganze Gebrauchtspiele Diskussion passiert. Und damit wir mal neuen Diskussionsstoff haben ;)
 
Dann habe ich das zitierte irgendwie falsch verstanden...
Oder ich hätte mich präziser ausdrücken sollen: Mit "Ware" bzw. "Verkaufsgut" meinte ich das, was man umgangsprachlich darunter versteht, wenn ich etwas (was auch immer) kaufe. "Geistiges" Eigentum wird nur sehr selten im Massenmarkt verkauft ...

Warum? fragst Du? Na ganz einfach. Damit wir konkret wissen was legal/illegal ist, damit Grauzonen verschwinden, damit Hersteller und Käufer eine Gesetzesgrundlage haben auf die sie sich beziehen können, damit mal etwas gegen diese ganze Gebrauchtspiele Diskussion passiert. Und damit wir mal neuen Diskussionsstoff haben ;)
Okay, von der Seite betrachtet wären Gesetze, die sich konkret auf Videospiele (oder etwas weiter ausgeholt: Software) beziehen vielleicht angebracht. Würde man aber für alle konkreten Einzelfälle in der juristischen Welt eigene Gesetze machen, wären unsere sowieso schon hoffnungslos überforderten Politikerclowns vollends am Ende (und würden wahrscheinlich eine Legislaturperiode auf Lebenszeit fordern) und zweitens hätten wir einen dermassen riesigen Wust an (fast) gleichen Gesetzen, dass niemand mehr einen Überblick hätte.

Deswegen wird bei Gesetzestexten ja versucht, diese so allgemein wie möglich (und gerade so konkret wie nötig) zu halten, damit ein besonders gelagerter Einzelfall nicht sofort ein Schlupfloch darstellt. (Klappt nicht immer, ich weiß.) Grauzonen bleiben nur bis zu einem Grundsatzurteil grau, danach sind sie weiß oder schwarz. (^^) Und in diesem Fall würde ich noch nicht einmal von einer Grauzone sprechen, denn für mein juristisch-laienhaftes Verständniss ist der Sachverhalt klar: Ich kaufe etwas, also gilt zunächst §433 ff BGB (Kaufvertrag). Und wenn dem so ist greiffen auch §139 ff. PatG (Patentgesetz), in dem der Erschöpfungsgrundsatz abgehandelt wird. Und genau dieser Grundsatz gestattet mir den Weiterverkauf einer von mir legal erworbenen Sache.

Also aus meiner persönlichen Sicht ist die bestehende Gesetzeslage durchaus klar und eindeutig und bedarf zumindest keiner großen, grundlegenden Reform.
 
Also aus meiner persönlichen Sicht ist die bestehende Gesetzeslage durchaus klar und eindeutig und bedarf zumindest keiner großen, grundlegenden Reform.

Das dumme ist eben daß nicht jeder "Du persönlich" bist. Wie viele laden sich Sachen runter in dem Glauben nichts illegales zu tun? ICH würde sagen unter 10%, aber ich bin mir sicher es sind weitaus mehr, wenn man ALLE Downloads berücksichtigt und nicht nur die der Forenuser hier ;) Wir die hier während derArbeitszeit rumspammen sind ein ganz kleiner Prozentteil der Computerdownloader, err User ;)

Ob ein neues Gesetz die Allgemeinheit erreichen würde? Da ich davon ausgehe das die BILD über so ein neues Gesetz berichten würde denke ich schon daß es den einen oder anderen erreicht ;)

Ach ja, mein Entschuldigung vorhin war purer Sarkasmus da ich weiss von wem das vorige Entschuldigung kam ;)
 
Gerade bei Computerspiele ist doch die Analogie des Verkaufs mit Büchern & CDs mehr als einfach.
Bei Büchern, Musik, Filmen erwerbe ich das Recht zur Nutzung, nicht das Recht zur Verwertung. Bei Spielen genauso ... nur warum will man mir hier das Recht verwehren?
Ich bin auch der Meinung, dass man digitale Bücher, Filme und Musik nicht weiterkaufen sollte. ;-)

Und wenn das Urheberrecht ausreichend wäre, würden sich Anbieter nicht mit DRM vor unberechtigter Vervielfältigung usw schützen müssen. Fakt ist, dass die ganzen Gesetze verfasst wurden, als es praktisch noch gar keine rein digitalen Produkte gab bzw. diese nicht im Fokus standen.

So einfach ist die Fragen nämlich gar nicht, ob es sich bei digitalen Daten überhaupt um ein Produkt im klassischen Sinne handelt, das aus "einem Exemplar" besteht. Wenn ich zwei Computer habe und eine GOG-Installerdatei zwei Mal herunterlade auf beiden Rechnern, habe ich schon "zwei" Exemplare, völlig legal und ohne das Urheberrecht zu verletzen. Anderes Thema: betrachten wir mal Streaming-Dienste oder Cloud-Gaming-Dienste: hier kann man scheinbar völlig legal, digitale Daten "auf Zeit" und unverkäuflich konsumieren. Dabei werden die Daten auf in (quasi) Echtzeit auf den heimischen Rechner geladen? Was unterscheidet aus technischen und rechtlichen Gesichtspunkten dieses Vorgehen von dem Vorab-Herunterladen einer Installerdatei? Warum soll es ungesetzlich sein, dass ich hier (als Anbieter) kein lebenslanges, personengebundenes Nutzungsrecht verkaufen kann, wenn ich gleichzeitig für Streamingdienste genau dasselbe in noch restriktiverer Form tun kann? Alleine dieses Beispiel zeigt, dass wir neue Gesetze, speziell für die digitalen Märkte benötigen. ;-)
 
TotalBiscuit diskutiert das Thema übrigens auch ziemlich gut. Er geht dabei auch auf die Auswirkungen auf die Preisgestaltung für PC Spiele und die großen Sales ein und wägt Prinzipien gegen praktische Gesichtspunkte ab. ;-)

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Das Ganze wäre doch ganz einfach:

Bei der Ladenversion einfach beim Installieren: "Möchten Sie ihr Spiel an ihren Steam-Account binden? Ja/Nein". Drückt man Ja, wird es mit dem Account verbunden, ansonsten nicht und lässt sich einfach so installieren und spielen.

Bei der digitalen Version oder wenn man es an den Account gebunden hat, dann einfach eine Funktion einbauen "Spiel XY vom Account lösen." Und dann könnte man es auch verkaufen.

Zusätzlich könnte man auch einen Marktplatz in Steam einrichten, in dem Leute ihre Spiele weiterveräußern könnten. Ähnlich wie bei den Sammelkarten. Valve und der Publisher würden dann eben XY % vom Verkauf abbekommen.

Eigentlich ist das alles kein Problem und ziemlich einfach machbar. Man sollte einfach generell in der Branche weg wieder von den Zwängen kommen und die Nutzer ein Spiel so nutzen lassen, wie sie es eben möchten. Den einen stört eine Account-Anbindung nicht, ein wiederum anderer hasst das. Warum da nicht die freie Wahl lassen?
 
Das Ganze wäre doch ganz einfach:

Bei der Ladenversion einfach beim Installieren: "Möchten Sie ihr Spiel an ihren Steam-Account binden? Ja/Nein". Drückt man Ja, wird es mit dem Account verbunden, ansonsten nicht und lässt sich einfach so installieren und spielen.

Bei der digitalen Version oder wenn man es an den Account gebunden hat, dann einfach eine Funktion einbauen "Spiel XY vom Account lösen." Und dann könnte man es auch verkaufen.

Zusätzlich könnte man auch einen Marktplatz in Steam einrichten, in dem Leute ihre Spiele weiterveräußern könnten. Ähnlich wie bei den Sammelkarten. Valve und der Publisher würden dann eben XY % vom Verkauf abbekommen.

Eigentlich ist das alles kein Problem und ziemlich einfach machbar. Man sollte einfach generell in der Branche weg wieder von den Zwängen kommen und die Nutzer ein Spiel so nutzen lassen, wie sie es eben möchten. Den einen stört eine Account-Anbindung nicht, ein wiederum anderer hasst das. Warum da nicht die freie Wahl lassen?
Das wäre die perfekte Welt ... ja. ;-)

Deine und meine Ansichten decken sich zu diesem Thema. Selbst wenn man keinen Wiederverkauf von Software implementiert, so wäre doch eine Ausleihfunktion schön. So könnte ich meinen Kumpels ein Spiel ausleihen. Fünfmal ausleihen wäre mMn für den normalen Spieler perfekt, idealerweise könnte man noch den Zeitraum selbst angeben, per Default halt 30 Tage, kann man in 7 Tagen Schritten variieren. Nach Ablauf der Leihfrist wandert das Spiel ohne zutun wieder in den Account des Käufers.

So ein ähnliches System gibt es bei Amazon und dem Kindle, allerdings darf man jedes Buch nur einmal verleihen und dann nie wieder, der Leihzeitraum ist nicht frei wählbar.
 
@LordCrash
Du darfst bei gog.com & Co. die Installationsdatei so oft herunterladen wie du lustig bist (oder bis deine Festplatte voll ist). Wenn du, wovon ich jetzt mal ausgehe, das Spiel einmal gekauft hast, darfst du es allerdings nur einmal installieren. Ob das auf deinem Rechner ist, dem deiner Frau/Freundin/Kinder oder das Installationspaket einem Freund gibst ist dabei völlig irrelevant. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur: Das gekaufte Spiel darf zur gleichen Zeit nur auf einem Rechner installiert sein. (Auf Spitzfindigkeiten wie persönlicher Zweitrechner gehe ich jetzt mal nicht ein, ich glaube du weißt was ich meine.)

Und die Existenz von DRM beweißt keineswegs, dass das Urheberrecht per se unzureichend ist, ganz im Gegenteil. DRM (und jeder andere Kopierschutz) dient dazu, dass der Urheber seine Produkte gegen Urheberrechtsverletzungen, also Straftaten, schützt. Ich schliesse ja meine Wohnung auch ab, um mich gegen Einbruch zu schützen. Eingebrochen kann bei mir trotzdem werden, aber das ist kein Beleg dafür, dass die Gesetzeslage bzgl. Einbruch unzureichend wäre.

Streamingdienste kann man nicht wirklich mit "Kaufprodukten" vergleichen, da es sich hier ähnlich verhält wie bei meinem Kabelfernsehanbieter. Ich bezahle eine monatliche Gebühr und kann dafür einen Dienst, in dem Fall das Fernsehprogramm nutzen. Aber nur weil ich Pro7 in HD sehen kann heißt das ja nicht das mir jetzt Pro 7 gehört, oder die eine Folge Simpsons, die ich mir gerade anschaue. Das ist der Unterschied: Hier miete ich einen Dienst/Diensleistung, dort kaufe ich ein Produkt.

@Shadow_Man
So ist es. Die Accountbindung soll ja im Prinzip nur sicherstellen, das a) eine legale Kopie verwendet wird und b) dass diese eine Kopie zur selben Zeit nur von einer Person/Account genutzt wird. Es spricht absolut nichts dagegen, dass die nutzenden Personen/Accounts im Laufe der Zeit wechseln solange sichergestellt ist, dass nur einer gleichzeitig das Spiel nutzen kann.

Ich hatte das Beispiel woanders schon einmal angeführt. Ich habe zu Hause eine Software, die genau so ein Prinzip nutzt. Ich installiere die Software auf einem Rechner und gebe meinen Registrierungskey ein. Daraufhin wird der Key in der Datenbank des Anbieters geprüft: ist er legal und ist er frei. Ist dem so wird der Schlüssel aktiviert und ich kann meine Software nutzen. Nachdem ich einen neuen Rechner gekauft hatte, musste ich das Programm logischerweise umziehen. Also Programm deinstalliert (Schlüssel wird online wieder als nicht benutzt markiert), auf dem neuen Rechner installiert und neu registriert. Da der Schlüssel wieder als frei verfügbar markiert war, kein Problem.

Und wenn ich das Programm irgendwann einmal nicht mehr brauche oder will, kann ich es bei mir deinstallieren, den Schlüssel verkaufen oder verschenken und jemand anders kann es nutzen. Dem Hersteller ist es dabei schnuppe, wer diesen Schlüssel nutzt ... wichtig ist ihm nur, das jeder Schlüssel zur selben Zeit nur einmal in Benutzung ist.
 
@LordCrash
Du darfst bei gog.com & Co. die Installationsdatei so oft herunterladen wie du lustig bist (oder bis deine Festplatte voll ist). Wenn du, wovon ich jetzt mal ausgehe, das Spiel einmal gekauft hast, darfst du es allerdings nur einmal installieren. Ob das auf deinem Rechner ist, dem deiner Frau/Freundin/Kinder oder das Installationspaket einem Freund gibst ist dabei völlig irrelevant. Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur: Das gekaufte Spiel darf zur gleichen Zeit nur auf einem Rechner installiert sein. (Auf Spitzfindigkeiten wie persönlicher Zweitrechner gehe ich jetzt mal nicht ein, ich glaube du weißt was ich meine.)
Das ist falsch, einfach faktisch falsch. Wie bei Steam kann ich meine Spiele auf beliebig vielen Rechnern installieren. Kein Punkt der GOG-AGB verbietet mir das.

Und die Existenz von DRM beweißt keineswegs, dass das Urheberrecht per se unzureichend ist, ganz im Gegenteil. DRM (und jeder andere Kopierschutz) dient dazu, dass der Urheber seine Produkte gegen Urheberrechtsverletzungen, also Straftaten, schützt. Ich schliesse ja meine Wohnung auch ab, um mich gegen Einbruch zu schützen. Eingebrochen kann bei mir trotzdem werden, aber das ist kein Beleg dafür, dass die Gesetzeslage bzgl. Einbruch unzureichend wäre.
Richtig, DRM ist kein Beweis dafür, dass die Gesetzeslage unzureichend ist. Aber die endlose Diskussion um DRM und den "Status" von digitalen Medien ist ein Beweis dafür, dass sie unzureichend ist.

Streamingdienste kann man nicht wirklich mit "Kaufprodukten" vergleichen, da es sich hier ähnlich verhält wie bei meinem Kabelfernsehanbieter. Ich bezahle eine monatliche Gebühr und kann dafür einen Dienst, in dem Fall das Fernsehprogramm nutzen. Aber nur weil ich Pro7 in HD sehen kann heißt das ja nicht das mir jetzt Pro 7 gehört, oder die eine Folge Simpsons, die ich mir gerade anschaue. Das ist der Unterschied: Hier miete ich einen Dienst/Diensleistung, dort kaufe ich ein Produkt.
Da liegt ja der Denkfehler. Du kauft KEIN Produkt, du kaufst ein Nutzungsrecht. Dir wird gar kein Produkt im eigentlichen Sinne angeboten, sondern praktisch ein Zwischending zwischen Dienstleistung und Produkt. Der einzige Unterschied zwischen Streaming-Dienst und Nutzungsrecht ist der Zeitraum der Nutzung (endlos vs zeitlich limitiert) und der Zeitpunkt des Datendownloads (vorab vs Echtzeit). Das wirkliche Problem ist hier ja, dass die Verbraucherzentrale und andere die Anbieter dazu ZWINGEN möchten, dass sie ein Produkt im herkömmlichen Sinne anbieten.

@Shadow_Man
So ist es. Die Accountbindung soll ja im Prinzip nur sicherstellen, das a) eine legale Kopie verwendet wird und b) dass diese eine Kopie zur selben Zeit nur von einer Person/Account genutzt wird. Es spricht absolut nichts dagegen, dass die nutzenden Personen/Accounts im Laufe der Zeit wechseln solange sichergestellt ist, dass nur einer gleichzeitig das Spiel nutzen kann.
Sieh dir mal TBs Video an. Die Einstufung von digitalen Spielen als "reale Produkte" mit Weiterverkaufsrechts usw. ist eine Gefahr für die niedrigen Preis und die ganzen Sales usw, die es jetzt für den PC gibt. Hier wird ein funktionierender Markt, mit dem die meisten zufrieden sind (mal ehrlich: wie viele Leute fordern bei den aktuellen Spielepreisen für PC wirklich ein Weiterverkaufsrecht auf Steam, wenn nicht "aus Prinzip"?) unnötig in Gefahr gebracht, nur damit ein Exempel statuiert werden kann und sich eine Verbrauerzentrale bei der jungen Generation anbiedern kann anstatt sich um wirkliche Probleme unserer Gesellschaft zu kümmern (was ja eigentlich ihre Aufgabe ist.....) ;-)
 
Das wäre die perfekte Welt ... ja. ;-)

Deine und meine Ansichten decken sich zu diesem Thema. Selbst wenn man keinen Wiederverkauf von Software implementiert, so wäre doch eine Ausleihfunktion schön. So könnte ich meinen Kumpels ein Spiel ausleihen. Fünfmal ausleihen wäre mMn für den normalen Spieler perfekt, idealerweise könnte man noch den Zeitraum selbst angeben, per Default halt 30 Tage, kann man in 7 Tagen Schritten variieren. Nach Ablauf der Leihfrist wandert das Spiel ohne zutun wieder in den Account des Käufers.

So ein ähnliches System gibt es bei Amazon und dem Kindle, allerdings darf man jedes Buch nur einmal verleihen und dann nie wieder, der Leihzeitraum ist nicht frei wählbar.

Ich bin absolut für eine Sharing-Funktion auf Steam. Etwas mit Freunden und Famlie tauschen zu können (bzw. entleihen) hat aber eine ganz andere Dimension als das generelle Weiterverkaufsrecht. Während bei der einen Lösung die Spiele und der Spielspaß im Vordergrund stehen sind es bei der anderen hauptsächlich monetäre Gründe... ;-)
 
Ich bin absolut für eine Sharing-Funktion auf Steam. Etwas mit Freunden und Famlie tauschen zu können (bzw. entleihen) hat aber eine ganz andere Dimension als das generelle Weiterverkaufsrecht. Während bei der einen Lösung die Spiele und der Spielspaß im Vordergrund stehen sind es bei der anderen hauptsächlich monetäre Gründe... ;-)

Ich sehe schon die Angebote auf Ebay:

Header: Mass Effect 4 NEU & OVP €3,99 €9,99 Sofortkauf

Ich biete hier mein Nagelneues auf Steam gekauftes Mass Effect 4 zur Miete an. Dem der den Zuschlag erhält gebe ich nach Zahlungseingang und Bekanntgabe seines Steam Accounts die Nutzungsrechte für 1 Woche.

Ich trage keine Garantie

Würde nix anderes bewirken als Gebrauchtspiele, nähmlich daß Einkünfte generiert werden die nicht zugunsten des Entwicklers/Publishers sind. Schlechte Idee die alles nur verkomplizieren würde.
 
[...]Schlechte Idee die alles nur verkomplizieren würde.
Was würde denn verkompliziert werden? Das Leute so einen Unsinn machen wie du ihn oben beschrieben hast, ja.

Lord und ich reden doch von einer Sharing Funktionen für den privaten Freundeskreis. ;-)
 
Sieh dir mal TBs Video an. Die Einstufung von digitalen Spielen als "reale Produkte" mit Weiterverkaufsrechts usw. ist eine Gefahr für die niedrigen Preis und die ganzen Sales usw, die es jetzt für den PC gibt. Hier wird ein funktionierender Markt, mit dem die meisten zufrieden sind (mal ehrlich: wie viele Leute fordern bei den aktuellen Spielepreisen für PC wirklich ein Weiterverkaufsrecht auf Steam, wenn nicht "aus Prinzip"?) unnötig in Gefahr gebracht, nur damit ein Exempel statuiert werden kann und sich eine Verbrauerzentrale bei der jungen Generation anbiedern kann anstatt sich um wirkliche Probleme unserer Gesellschaft zu kümmern (was ja eigentlich ihre Aufgabe ist.....) ;-)

Das glaube ich nicht. Spiele für 10 Euro und weniger gab es doch schon vor den ganzen Accountbindungen. Siehe Software Pyramide oder Hammerpreis. Da ging es zwar nicht so schnell mit dem Preis runter, aber es gab billige Angebote auch schon.
 
Das glaube ich nicht. Spiele für 10 Euro und weniger gab es doch schon vor den ganzen Accountbindungen. Siehe Software Pyramide oder Hammerpreis. Da ging es zwar nicht so schnell mit dem Preis runter, aber es gab billige Angebote auch schon.

Die Spiele in der Software-Pyramide waren meistens mehrere Jahre alt.....;-)

Außerdem gibt es da noch einen Unterschied: wenn du ein Spiel der Software-Pyramide weiterverkaufst, weiß jeder, was die Version mal gekostet hat. Hier lässt sich kein "Gewinn" erzielen. Bei digitalen Medien sieht das anders aus. Wenn du ein Spiel im Sale für 5€ kaufst und nach dem Sale für 8€ weiterverkaufst, dann machst du Gewinn und keiner kann sagen, zu welchem Preis du das Spiel gekauft hast. Das ist sogar noch schlimmer als das Gebrauchtspielesystem für Konsolen bzw. physische Disks, weil sich hier noch kommerzielle Gewinne erzielen lassen............
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe schon die Angebote auf Ebay:

Würde nix anderes bewirken als Gebrauchtspiele, nähmlich daß Einkünfte generiert werden die nicht zugunsten des Entwicklers/Publishers sind. Schlechte Idee die alles nur verkomplizieren würde.

Kann man leicht unterbinden, wenn man sowas einführt, was auch MS für die Xbox One geplant hatte. -> Man kann nur Spiele mit Freuden teilen, mit denen man mindestens (z.B.) 30 Tage auf Steam befreundet ist. ;-)
 
Was würde denn verkompliziert werden? Das Leute so einen Unsinn machen wie du ihn oben beschrieben hast, ja.

Lord und ich reden doch von einer Sharing Funktionen für den privaten Freundeskreis. ;-)

Mit alles verkomplizieren meinte ich daß jetzt schon "komplizierte" Problem daß Entwickler haben um an ihr Geld für neue Spiele zu kommen, eben aus dem von mir genannten Punkt.

@Lordcrash

Dann ergänze ich das Ebay Angebot einfach:

30 Tage vor Release setze ich es rein und als Bedingung noch "Adde mich jetzt als Freund".

Leute die Geld brauchen und/oder verarschen wollen sind sehr kreativ ;)

@All
Ich persönlich würde natürlich eine Option zum verleihen begrüßen da ich nicht ein einer Softwareschmiede arbeite und höchstens Geld daduch einsparen würde. Aber so eine Option würde den Herstellern der Spiele nur dazu bringen die Raubkopie Debatte fortzuführen - mit anderen wie dem von mir genannten Gründen.
 
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