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Steam: Verbraucherzentrale hofft auf Gerichtsverhandlung für Weiterverkauf von Spielen

  • Ersteller Ersteller Gast1669461003
  • Erstellt am Erstellt am
Ja, alle Macht den Mächtigen!
Mal ehrlich, hast du mal darüber nachgedacht, was du da schreibst? Warum sollte man Software nicht weiterverkaufen dürfen, aber alles andere schon? Vorallem bei Disc-Versionen - es kann doch nicht sein, dass es bei manchen Titeln geht und bei manchen nicht!

Ich hab doch gar nicht von Disk-Versionen gesprochen. Es geht hier nur um rein digitale Spiele, d.h. Downloadversionen.

Ich kann dir auch ganz leicht zwei Eigenheiten aufzählen, die digitale von physischen Produkten unterscheiden:

- digitale Inhalte verbrauchen sich nicht
- digitale Inhalte altern nicht
 
Wir haben eine Grundsatzentscheidung und anständige Gesetze. Die Gerichte haben nach aktuell gültiger Gesetzeslage entschieden. Der Handel mit digitalen Gütern unterliegt den selben Regeln wie alle anderen Güter.

Wieso willst du eine Schlechterstellung der Verbraucher?
 
Wir haben eine Grundsatzentscheidung und anständige Gesetze. Die Gerichte haben nach aktuell gültiger Gesetzeslage entschieden. Der Handel mit digitalen Gütern unterliegt den selben Regeln wie alle anderen Güter.

Wieso willst du eine Schlechterstellung der Verbraucher?

Ich will keine Schlechterstellung der Verbraucher, ich will eine faire Gesetzgebung, die dem Markt auch gerecht wird. Und nein, wir haben im Bezug auf digitale Medien KEINE anständigen Gesetze. Eine "Grundsatzentscheidung" ist im europäischen Rechtssystem übrigens relativ unbedeutend, da hier jedes Gericht im speziellen Fall anders urteilen kann.
 
@ LordCrash
Was daran fair sein soll, daß Kunden von Plattformen wie Steam quasi entrechtet werden, will mir nicht so recht einleuchten.
Die Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren und die Unternehmen dazu zu bringen, sich an geltendes Recht zu halten.
Aber ich gebe dir zumindest darin Recht, daß es noch viel zu tun gibt bzgl. Immaterialgütern und Urherberrecht. Z.B. die Einführung von Fair-Use-Klauseln und die Kürzung der überdehnten Schutzfristen.

Zur Grundsatzentscheidung: der EuGH ist das höchste europäische Gericht und EU-Recht hat Anwendungsvorrang vor Bundesrecht. Also müssen sich untergeordnete Gerichte dem beugen.
 
Eine Sharing-Funktion auf Steam ist ja schon seit einiger Zeit Inhalt der Gerüchteküche.....könnte durchaus sein, dass das mal irgendwann kommen wird. DAS würde ich auch begrüßen. :-)

Gibt es das nicht schon? Bei "Mark of the Ninja" gibt es glaub ich diese Funktion schon, dass man es einem Steam-Kontakt ausleihen kann ;-)
 
@ LordCrash
Was daran fair sein soll, daß Kunden von Plattformen wie Steam quasi entrechtet werden, will mir nicht so recht einleuchten.
Die Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren und die Unternehmen dazu zu bringen, sich an geltendes Recht zu halten.
Aber ich gebe dir zumindest darin Recht, daß es noch viel zu tun gibt bzgl. Immaterialgütern und Urherberrecht. Z.B. die Einführung von Fair-Use-Klauseln und die Kürzung der überdehnten Schutzfristen.

Zur Grundsatzentscheidung: der EuGH ist das höchste europäische Gericht und EU-Recht hat Anwendungsvorrang vor Bundesrecht. Also müssen sich untergeordnete Gerichte dem beugen.

Du wirst überhaupt nicht entrechtet. Lizenzen gibt es seit Anbeginn der Softwarezeit und digitale Produkte sind nun mal nicht mit physischen Produkten vergleichbar, auch wenn du das nicht einsehen willst. Zumal Spiele ein reines Luxusprodukt sind, das man zum Leben in keinster Weise braucht. Es ist jedem Käufer von Spielen auf Steam bekannt, dass man das Spiel nicht verkaufen kann. Keiner wird dazu gezwungen, sich dort ein Spiel zu kaufen. Warum soll also der Entwickler/Anbieter nicht so verkaufen können, wie er es will?

Die Accountbindung ist essentieller Bestandteil von digitalen Spielen, so auf Steam wie auch bei GoG. Ohne das Lizenzmodell bzw. die Accountbindung wäre digitale Software praktisch legal frei verfügbar. Denn wenn du ein Produkt ohne DRM (was du ja bestimmt auch als "Fehlentwicklung" ansiehst) und ohne Accountbindung kaufen kannst, dann könntest du dein "Eigentum" - den digitalen Programmcode - auch einfach zum Download ins Internet stellen. Kein Recht würde dir das verbieten, da es ja dein Eigentum ist. Du könntest den Code auch verkaufen, aber nicht nur einmal, sondern unendliche Male, denn der Code löscht sich ja nicht von selbst, wenn man selbst gebrannte DVDs mit dem Code verkauft oder Leute ihn herunterladen lässt. Denn anders als bei der physischen Disk-Version gibt es praktisch nichts, was die 100%ige Vervielfältigung verhindert. Und hier geht es gar nicht (nur) um die physische Accountbindung, also aktive DRM- bzw. Kopierschutzmaßnahmen, sondern auch um die rechtliche Seite, die Softwarelizenzen. Ohne dieses Modell können digitale Softwareprodukte gar nicht vernünftig angeboten werden.

Der europäische Gerichtshof hat so entschieden, weil die europäischen Gesetzgeber eben diesen Eigenheiten in ihrer Gesetzgebung nicht gerecht geworden sind bisher und der Gerichtshof mangels Differenzierung praktisch so entscheiden musste, als würde es sich um physische Güter handeln. Die Gesetzgebung ist hier schlicht mangelhaft. Und nach europäischer Gesetzgebung können niedrigere bzw. nationale Gerichte sehr wohl in anderen Prozessen zu dem Thema anders entscheiden, denn anders als in den USA gilt bei uns die Rechtsprechung aufgrund von Gesetzen und nicht anhand von Grundsatzurteilen. Außerdem wird die Entscheidung des Gerichts hinfällig, wenn sich nationale oder EU-Gesetze zu diesem Thema ändern.

Übrigens hat sich nicht mal der Anti-DRM-Verfechter gog.com vom Wiederverkaufsverbot von digitalen Inhalten verabschiedet. Denn auch wenn das viele scheinbar nicht wissen (wollen): auch gog.com Spiele darf man nicht weiterverkaufen. Auch hier gilt die juristische Accountbindung. Denn auch bei CDPR - die klar gegen technische DRM-Maßnahmen Stellung beziehen - ist man sich bewusst, dass man ohne Accountbindung bzw. Lizenzen praktisch machtlos gegen Mißbrauch ist, ja praktisch dazu einlädt. Denn wie gesagt, im Gegensatz zum physischen Produkt (also der Disk Version) kauft man im Prinzip ohne DRM nicht nur "ein" Spiel sondern den gesamten Code. Man kann da praktisch gar nicht mehr von "einem" Produkt sprechen. Die (juristische und/oder technische) Bindung an einen Account ist praktisch die einzige Möglichkeit, überhaupt etwas in der Richtung eines "einzelnen" Produktes verkaufen zu können ohne gleich die IP als solche zu veräußern.....
 
Die Accountbindung ist essentieller Bestandteil von digitalen Spielen, so auf Steam wie auch bei GoG. Ohne das Lizenzmodell bzw. die Accountbindung wäre digitale Software praktisch legal frei verfügbar. Denn wenn du ein Produkt ohne DRM (was du ja bestimmt auch als "Fehlentwicklung" ansiehst) und ohne Accountbindung kaufen kannst, dann könntest du dein "Eigentum" - den digitalen Programmcode - auch einfach zum Download ins Internet stellen. Kein Recht würde dir das verbieten, da es ja dein Eigentum ist. Du könntest den Code auch verkaufen, aber nicht nur einmal, sondern unendliche Male, denn der Code löscht sich ja nicht von selbst, wenn man selbst gebrannte DVDs mit dem Code verkauft oder Leute ihn herunterladen lässt. Denn anders als bei der physischen Disk-Version gibt es praktisch nichts, was die 100%ige Vervielfältigung verhindert. Und hier geht es gar nicht (nur) um die physische Accountbindung, also aktive DRM- bzw. Kopierschutzmaßnahmen, sondern auch um die rechtliche Seite, die Softwarelizenzen. Ohne dieses Modell können digitale Softwareprodukte gar nicht vernünftig angeboten werden.

Du scheinst da etwas zu verschmelzen, ohne dich angreifen zu wollen. Es spricht weder etwas gegen eine Accountbindung, noch gegen Überprüfungsmaßnahmen zur Einhaltung derselbigen. Es geht nur darum, dass man diese Accountbindung bei Bedarf übertragen kann, somit seine vorhandene Version unbrauchbar macht (<- Überprüfungsmaßnahme verhindert die korrekte Ausführung), und einem anderen Nutzer seine gekaufte Software zu übertragen. Das steht in keinem Widerspruch zu DRM-Maßnahmen, oder Kopierschutz etc. Würden Steam und Konsorten einem zugestehen, seine Software an andere Accounts zu übertragen, gäbe es das Problem nicht. Die eigentliche Schutzmaßnahme, nämlich die Accountbindung, wird sowieso vom Spiel vorausgesetzt.
Alles andere als eine solche Lösung führt nur dazu, dass man als Nutzer um seine Rechte umfällt: sein erstandenes Gut wieder zu veräußern.
 
Du scheinst da etwas zu verschmelzen, ohne dich angreifen zu wollen. Es spricht weder etwas gegen eine Accountbindung, noch gegen Überprüfungsmaßnahmen zur Einhaltung derselbigen. Es geht nur darum, dass man diese Accountbindung bei Bedarf übertragen kann, somit seine vorhandene Version unbrauchbar macht (<- Überprüfungsmaßnahme verhindert die korrekte Ausführung), und einem anderen Nutzer seine gekaufte Software zu übertragen. Das steht in keinem Widerspruch zu DRM-Maßnahmen, oder Kopierschutz etc. Würden Steam und Konsorten einem zugestehen, seine Software an andere Accounts zu übertragen, gäbe es das Problem nicht. Die eigentliche Schutzmaßnahme, nämlich die Accountbindung, wird sowieso vom Spiel vorausgesetzt.
Alles andere als eine solche Lösung führt nur dazu, dass man als Nutzer um seine Rechte umfällt: sein erstandenes Gut wieder zu veräußern.

Ja, aber man kann nicht kein DRM und ein derartiges System gleichzeitig haben. Wer vehement gegen DRM ist, der muss sich damit abfinden, dass man digitale Spiele nicht verkaufen kann. Wer digitale Spiele verkaufen will, muss mit DRM leben. ;-)

Außerdem obliegt es meinem Verständnis nach immer noch den Anbietern, wie sie ihre Inhalte anbieten wollen. Es ist ja nicht so, als würde hier irgendetwas verschleiert werden oder so, im Gegenteil, jeder weiß, dass man digitale Spiele bei Steam nicht verkaufen kann. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal, was es da zu klagen gibt....

If you don't like it, don't buy it. ;-)
 
Ja, aber man kann nicht kein DRM und ein derartiges System gleichzeitig haben. Wer vehement gegen DRM ist, der muss sich damit abfinden, dass man digitale Spiele nicht verkaufen kann.

Warum?? Spiel Kaufen bei Steam Aktivieren mit dem key und wenn man das Game durch hat oder es einem nicht mehr gefällt dann drückt man nen Button Key lösen vom Account und schon kann man den Key nem anderen geben. Was soll daran so schwer sein??
Und Steam ist schon lange kein DRM mehr, schaut man sich die ganzen Warez Seiten an findet man unzählige Steam Rips von Spielen, Steam macht sich ja noch nicht mal mehr die mühe was dagegen zu tun.
Die ganze Bindung dient nur noch dem verhindern des Wiederverkaufs, klar dann müsste man ja gleich zu beginn als Hersteller sicher gehen das,das Spiel läuft und auch gut ist sonst hat man nach 2 Tagen mehr Gebrauchtspiele wie Originale. Und das wollen die Hersteller nicht.

Ich finde es gut wenn man sich entscheiden könnte ob man das Spiel vom Account löst oder nicht, erstens ist es mein Geld und zweitens würde es wieder mehr druck auf die Hersteller geben da bei schlechter Software sofort der Gebrauchtmarkt überläuft. Wenn jetzt ein Spiel bei Steam kommt kann man nix machen, gutes Beispiel war dieses Zombie Spiel, die Leute abkassiert und die sitzen nun auf nem Spiel das total grottig ist, hätte es 2 Tage nach Erscheinen schon hunderte Gebrauchtspiele gegeben wären sicher viele Gewarnt gewesen oder hätten es für wenig Geld an testen können.

Sollte es soweit kommen ist das ein großer Schritt für uns Kunden, wir können nur Gewinnen, Spiele können bei Fehlkauf oder ähnlichem Verkauft werden und die Hersteller müssen sich wieder mühe geben und dadurch bekommen wir wieder Spiele die am Anfang nicht so verbuggt sind, denke ich zumindest
Und wer dann meint es wäre nicht Fair dem Hersteller gegenüber Spiele wieder zu verkaufen der kann sie dann ja behalten, wird ja keiner gezwungen seinen Steam Account auszumisten.
 
@ LordCrash
1. Und hier hat der EuGH eben festgestellt, daß es sich bei digitalen Gütern eben nicht um Lizenzen handelt und somit der Erschöpfungsgrundsatz greift. Die gekaufte Kopie ist Eigentum des Käufers.
2. Die Installer-Pakete von GOG sind _nicht_ an den Account gebunden
3. Die rein technische Möglichkeit, unendliche Kopien einer Software zu verkaufen, hat nichts mit der rechtlichen zu tun.
4. Was hat das verkaufte Kompilat mit dem Programmcode zu tun?
5. der EuGH hat so entschieden, weil es dem geltenden Recht entspricht. Und genau das ist seine Aufgabe. Und wo soll das Gesetz in dieser Hinsicht mangelhaft sein?
6. EU-Recht hat Vorrang vor Bundesrecht. Lies das bitte nochmal nach.
7. GOG.com verhält sich bezüglich Wiederverkauf genauso rechtswidrig wie Steam, Origin und Co.
8. Der letzte Teil ist absoluter Blödsinn ... sorry. Man muss für den rechtlichen Weiterverkauf rein gar nichts juristisch oder technisch irgend woran binden. Ein Kaufnachweis reicht, um den Weiterverkauf rechtlich abzusichern.
 
Mendos, wir sind selten einer Meinung ... aber hier hast du Recht. %-)
 
Oh man, ich hatte inständig gehofft, dass diese Diskussion nicht wieder aufflamt. Ich versuch mich kurz zu fassen ...

Digitale Medien sind weder mit den Eigenschafen, noch mit den Gesetzen für physische Gesetze zu vergleichen.
[..]
Hier muss schnellstens eine gesetzliche Regelung her, die den Eigenheiten digitaler Medien Rechnung tragen.
Falsch. Ware bleibt Ware, Verkaufsgut bleibt Verkaufsgut unabhängig von Form, Größe, Aussehen, Geruch oder physischer (In-)konsistenz des Produkts. Einer produziert ein Produkt und verkauft es, ein anderer kauft es. Punkt! Ich versteh nicht, wieso man bei dem Akt des Kaufes einen Unterschied ob der physischen Beschaffenheit eines Produktes machen sollte.

Und nur weil es auf einmal einen neuen Vertriebsweg für Produkte gibt, muss man noch lange keine neuen Gesetze machen. Denn es gibt keine neuen Produkte (Spiele waren schon immer digital), sondern eben nur einen neuen Vertriebsweg. Ob ich mein Spiel auf einer DVD im Laden kaufe, es mir von Amazon per Post liefern lasse oder es eben übers Internet herunterlade spielt keine Rolle ... ich kaufe eine digitale Kopie des Spiels, welche dann mir gehört.

hmm bei wirklich rein digitalen Medien ist es fraglich, ob man sie "gebraucht" verkaufen können sollte.
"Gebraucht" im Sinne des Gesetzes bedeutet nicht zwangsläufig, das ein Produkt auch "benutzt" ist/war. Juristisch betrachtet ist ein Produkt dann "gebraucht" bzw. "keine Neuware", wenn es mindestens einen Vorbesitzer des Produktes gibt. Ich habe bei mir zu Hause noch ein eingeschweisstes Exemplar von Batman: Arkham City liegen. Das ist auch ein "gebrauchtes Spiel", auch wenn ich es bisher noch nicht einmal angerührt habe.

Die Accountbindung ist essentieller Bestandteil von digitalen Spielen, so auf Steam wie auch bei GoG.
Gegen Account-Bindung sagt ja auch keiner was, es geht primär darum, das es keine Möglichkeit gibt, diese Bindung wieder aufzuheben bzw. auf einen anderen Account zu übertragen.

Ohne das Lizenzmodell bzw. die Accountbindung wäre digitale Software praktisch legal frei verfügbar. Denn wenn du ein Produkt ohne DRM (was du ja bestimmt auch als "Fehlentwicklung" ansiehst) und ohne Accountbindung kaufen kannst, dann könntest du dein "Eigentum" - den digitalen Programmcode - auch einfach zum Download ins Internet stellen. Kein Recht würde dir das verbieten, da es ja dein Eigentum ist.
Entschuldigung, aber das ist großer Bullshit. Das Exemplar eines Spieles, welches ich (wo und wie auch immer) ich gekauft habe, gehlrt mir, ja. Aber es gibt sehr wohl ein Gesetz welches es mir verbietet Kopien/Vervielfältigungen von meinem Exemplar zu erstellen und diese dann zu verschenken/verkaufen ... nennt sich Urheberrechtsschutzgesetz (UHRG). Vervielfältigungen sind nur dem Urheber gestattet, nicht dem Eigentümer eines Exemplars. Sollte ich es dennoch tun, mache ich mich strafbar.

Und nach europäischer Gesetzgebung können niedrigere bzw. nationale Gerichte sehr wohl in anderen Prozessen zu dem Thema anders entscheiden, denn anders als in den USA gilt bei uns die Rechtsprechung aufgrund von Gesetzen und nicht anhand von Grundsatzurteilen.
Nochmal Entschuldigung, aber das ist einfach nur falsch. Ich zitiere an dieser Stelle mal die Wiki, der Brockhaus ist grad nicht zur Hand.

"In Rechtssystemen, die nach dem Fallrecht aufgebaut sind, haben Grundsatzentscheidungen die Wirkung eines Präzedenzfalls und binden andere Gerichte in ihrer zukünftigen Entscheidungsfindung. Aufgrund ihrer herausragenden Stellung kommt Grundsatzentscheidungen eine sehr hohe Bedeutung zu. Untergeordnete Gerichte müssen unter Beachtung des stare decisis-Prinzips die Entscheidung in ähnlich gelagerten Fällen so anwenden, wie sie das übergeordnete Gericht vorgibt.
[..]
Im deutschen Rechtssystem fallen Grundsatzentscheidungen gewöhnlich den obersten Gerichtshöfen und dem Bundesverfassungsgericht zu. Aufgrund der besonderen rechtlichen Natur des Bundesverfassungsgerichts haben einige Urteile sofort Gesetzeskraft und damit eine bindende Wirkung inter omnes."


Ja, aber man kann nicht kein DRM und ein derartiges System gleichzeitig haben. Wer vehement gegen DRM ist, der muss sich damit abfinden, dass man digitale Spiele nicht verkaufen kann. Wer digitale Spiele verkaufen will, muss mit DRM leben. ;-)
Und wieder falsch. Accountbindung und Wiederverkauf schliessen sich überhaupt nicht gegenseitig aus ... wenn, ja wenn die Möglichkeit einer Accountlösung bestehen würde. Ét voilá!

Außerdem obliegt es meinem Verständnis nach immer noch den Anbietern, wie sie ihre Inhalte anbieten wollen.
Natürlich, aber egal wie ich meine Waren verkaufe habe ich mich an geltendes Recht und Gesetz zu halten.

If you don't like it, don't buy it. ;-)
If you want to sell something, sell it fair. ;)
 
Falsch. Ware bleibt Ware, Verkaufsgut bleibt Verkaufsgut unabhängig von Form, Größe, Aussehen, Geruch oder physischer (In-)konsistenz des Produkts. Einer produziert ein Produkt und verkauft es, ein anderer kauft es. Punkt! Ich versteh nicht, wieso man bei dem Akt des Kaufes einen Unterschied ob der physischen Beschaffenheit eines Produktes machen sollte.

Um dich zu zitieren: Falsch. Früher (so in der Antike ;) ), da mag Deine Sichtweise zutreffen, aber seit dem hat sich viel getan.
Es gibt seit langem unterschiedliche Arten von Eigentum, seit der Neuzeit unter anderem geistiges Eigentum, und DAS war schon irgendwann in den 1400-1600ern, wo es noch gar keine Computer gab.

Wirklich neue Gesetzesentwürfe sind dringend von Nöten um mit der neuen Problematik umzugehen. Diese Probleme entstehen so gar nicht (Ist ein Räuber ein Räuber wenn er nichts raubt?, nur als Beispiel) wenn man mit materiellen Gütern zu tun hat, ergo kümmern sich die besetehenden Gesetzestexte auch nicht darum.

Sorry, den Rest deines langen Posts habe ich mir geschenkt, hab zu tun ;)
 
[...] ergo kümmern sich die besetehenden Gesetzestexte auch nicht darum.
Darf ich bei eurem lustigem Spiel mitmachen? FALSCH!

Genau darum geht es ja in der aktuellen Gesetzesdebatte. Das Problem ist nur, und da hast du nicht ganz unrecht, dass hier der zweite Schritt ( Bewertung von gebrauchter Software ) vor dem ersten Schritt getan wurde, denn wir benötigen aktuellere Gesetze zum Thema Software, damit auch verbunden Raubkopien etc.pp.
 
Darf ich bei eurem lustigem Spiel mitmachen? FALSCH!

Genau darum geht es ja in der aktuellen Gesetzesdebatte. Das Problem ist nur, und da hast du nicht ganz unrecht, dass hier der zweite Schritt ( Bewertung von gebrauchter Software ) vor dem ersten Schritt getan wurde, denn wir benötigen aktuellere Gesetze zum Thema Software, damit auch verbunden Raubkopien etc.pp.

Mehr sag ich ja gar nicht, also ist mir Dein "Falsch" so was von latte ;)
 
Mehr sag ich ja gar nicht, also ist mir Dein "Falsch" so was von latte ;)
Nun mach dir nicht gleich ins Hemd ... %-)

Ich hab dir doch Recht gegeben, warum fühlst du dich gleich wieder genötigt mit so einem Spruch zu antworten? Denke du hast sooooo[...]viel zutun? :finger:

Gern für dich nochmal ins Kurzform: ich hab dich bestätigt, nicht mehr, nicht weniger. Der erste Satz war einfach zum Auflockern bzw. "witzig sein". :rolleyes:
 
Um dich zu zitieren: Falsch. Früher (so in der Antike ;) ), da mag Deine Sichtweise zutreffen, aber seit dem hat sich viel getan.
Es gibt seit langem unterschiedliche Arten von Eigentum, seit der Neuzeit unter anderem geistiges Eigentum, und DAS war schon irgendwann in den 1400-1600ern, wo es noch gar keine Computer gab.
Das ist durchaus richtig, tut aber in dieser Debatte nichts zur Sache.

"Geistiges Eigentum" hat mMn nichts mit, ich nenn es mal "nutzbarem Eigentum" zu tun. Das geistige Eigentum verbleibt immer beim Schöpfer, egal ob das nun ein Buchautor, eine Spieleentwickler oder Musikkünstler ist. Wenn ich ein Exemplar des Buches, des Spiels oder der CD erwerbe, erhalte ich Eigentum an diesem einen Exemplar und kann dies nutzen, also lesen, spielen oder anhören. Da ich aber nicht "geistiger" Eigentümer (oder genauer Urheberrechtsinhaber) bin, darf ich mein Exemplar nicht vervielfältigen.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich mein Exemplar des Buchs, Spiels oder der CD gebraucht verkaufen darf oder nicht.

Edit:
BtW: Ich hab auch zu tun, aber wenn ich mich an einer Diskussion beteilige lese ich zumindest alle Beiträge auch zu Ende. ;)
 
Richtig, schlussendlich verkauft man ja nur das Nutzungsrecht weiter, nicht das Recht am eigentlichem Eigentum. Du verkaufst ja nicht das Recht weiter um, als Beispiel, durch das geistige Eigentum Geld zu erwirtschaften. ;-)

Schlussendlich muss man sich nichts vormachen: alles, was Publisher und Entwickler als Argumente bringen, dient lediglich dem eigenen Nutzen -> den Gebrauchtspielemarkt zu behindern bzw. komplett zu verhindern.
 
Das ist durchaus richtig, tut aber in dieser Debatte nichts zur Sache.

"Geistiges Eigentum" hat mMn nichts mit, ich nenn es mal "nutzbarem Eigentum" zu tun. Das geistige Eigentum verbleibt immer beim Schöpfer, egal ob das nun ein Buchautor, eine Spieleentwickler oder Musikkünstler ist. Wenn ich ein Exemplar des Buches, des Spiels oder der CD erwerbe, erhalte ich Eigentum an diesem einen Exemplar und kann dies nutzen, also lesen, spielen oder anhören. Da ich aber nicht "geistiger" Eigentümer (oder genauer Urheberrechtsinhaber) bin, darf ich mein Exemplar nicht vervielfältigen.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich mein Exemplar des Buchs, Spiels oder der CD gebraucht verkaufen darf oder nicht.

Edit:
BtW: Ich hab auch zu tun, aber wenn ich mich an einer Diskussion beteilige lese ich zumindest alle Beiträge auch zu Ende. ;)

Geistiges Eigentum gibt es schon seit hunderten von Jahren. Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht.

PPS. Bei Texten die länger als 1 Bildschirmseite sind flüchte ich grundsätzlich ;)
 
Geistiges Eigentum gibt es schon seit hunderten von Jahren. Deswegen muss halt ein neuer Entwurf folgen der sich explizit mit Computersoftware, Spielen, DRM und Internet befasst. Mehr sagte ich ja nicht.[...]
Aber das eine hat doch mit dem anderen, erstmal, nichts zutun? :-O

Natürlich gibt es geistiges Eigentum schon seit Jahrhunderten, nur gibt es bereits dafür Anlaufstellen, um sein geistiges Eigentum schützen zu lassen.

Gerade bei Computerspiele ist doch die Analogie des Verkaufs mit Büchern & CDs mehr als einfach.
Bei Büchern, Musik, Filmen erwerbe ich das Recht zur Nutzung, nicht das Recht zur Verwertung. Bei Spielen genauso ... nur warum will man mir hier das Recht verwehren?

Nehmen wir doch die Accountbindung bei Steam. "Dank" DRM wäre es doch ein leichtes, Software zu veräußern. Man entfernt die Lizenz von Account A und fügt die Lizenz bei Account B ein.
 
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