Oh man, ich hatte inständig gehofft, dass diese Diskussion nicht wieder aufflamt. Ich versuch mich kurz zu fassen ...
Digitale Medien sind weder mit den Eigenschafen, noch mit den Gesetzen für physische Gesetze zu vergleichen.
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Hier muss schnellstens eine gesetzliche Regelung her, die den Eigenheiten digitaler Medien Rechnung tragen.
Falsch. Ware bleibt Ware, Verkaufsgut bleibt Verkaufsgut unabhängig von Form, Größe, Aussehen, Geruch oder physischer (In-)konsistenz des Produkts. Einer produziert ein Produkt und verkauft es, ein anderer kauft es. Punkt! Ich versteh nicht, wieso man bei dem Akt des Kaufes einen Unterschied ob der physischen Beschaffenheit eines Produktes machen sollte.
Und nur weil es auf einmal einen neuen Vertriebsweg für Produkte gibt, muss man noch lange keine neuen Gesetze machen. Denn es gibt keine neuen Produkte (Spiele waren schon immer digital), sondern eben nur einen neuen Vertriebsweg. Ob ich mein Spiel auf einer DVD im Laden kaufe, es mir von Amazon per Post liefern lasse oder es eben übers Internet herunterlade spielt keine Rolle ... ich kaufe eine digitale Kopie des Spiels, welche dann mir gehört.
hmm bei wirklich rein digitalen Medien ist es fraglich, ob man sie "gebraucht" verkaufen können sollte.
"Gebraucht" im Sinne des Gesetzes bedeutet nicht zwangsläufig, das ein Produkt auch "benutzt" ist/war. Juristisch betrachtet ist ein Produkt dann "gebraucht" bzw. "keine Neuware", wenn es mindestens einen Vorbesitzer des Produktes gibt. Ich habe bei mir zu Hause noch ein eingeschweisstes Exemplar von Batman: Arkham City liegen. Das ist auch ein "gebrauchtes Spiel", auch wenn ich es bisher noch nicht einmal angerührt habe.
Die Accountbindung ist essentieller Bestandteil von digitalen Spielen, so auf Steam wie auch bei GoG.
Gegen Account-Bindung sagt ja auch keiner was, es geht primär darum, das es keine Möglichkeit gibt, diese Bindung wieder aufzuheben bzw. auf einen anderen Account zu übertragen.
Ohne das Lizenzmodell bzw. die Accountbindung wäre digitale Software praktisch legal frei verfügbar. Denn wenn du ein Produkt ohne DRM (was du ja bestimmt auch als "Fehlentwicklung" ansiehst) und ohne Accountbindung kaufen kannst, dann könntest du dein "Eigentum" - den digitalen Programmcode - auch einfach zum Download ins Internet stellen. Kein Recht würde dir das verbieten, da es ja dein Eigentum ist.
Entschuldigung, aber das ist großer Bullshit. Das Exemplar eines Spieles, welches ich (wo und wie auch immer) ich gekauft habe, gehlrt mir, ja. Aber es gibt sehr wohl ein Gesetz welches es mir verbietet Kopien/Vervielfältigungen von meinem Exemplar zu erstellen und diese dann zu verschenken/verkaufen ... nennt sich Urheberrechtsschutzgesetz (UHRG). Vervielfältigungen sind nur dem Urheber gestattet, nicht dem Eigentümer eines Exemplars. Sollte ich es dennoch tun, mache ich mich strafbar.
Und nach europäischer Gesetzgebung können niedrigere bzw. nationale Gerichte sehr wohl in anderen Prozessen zu dem Thema anders entscheiden, denn anders als in den USA gilt bei uns die Rechtsprechung aufgrund von Gesetzen und nicht anhand von Grundsatzurteilen.
Nochmal Entschuldigung, aber das ist einfach nur falsch. Ich zitiere an dieser Stelle mal die Wiki, der Brockhaus ist grad nicht zur Hand.
"In Rechtssystemen, die nach dem Fallrecht aufgebaut sind, haben Grundsatzentscheidungen die Wirkung eines Präzedenzfalls und binden andere Gerichte in ihrer zukünftigen Entscheidungsfindung. Aufgrund ihrer herausragenden Stellung kommt Grundsatzentscheidungen eine sehr hohe Bedeutung zu. Untergeordnete Gerichte müssen unter Beachtung des stare decisis-Prinzips die Entscheidung in ähnlich gelagerten Fällen so anwenden, wie sie das übergeordnete Gericht vorgibt.
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Im deutschen Rechtssystem fallen Grundsatzentscheidungen gewöhnlich den obersten Gerichtshöfen und dem Bundesverfassungsgericht zu. Aufgrund der besonderen rechtlichen Natur des Bundesverfassungsgerichts haben einige Urteile sofort Gesetzeskraft und damit eine bindende Wirkung inter omnes."
Ja, aber man kann nicht kein DRM und ein derartiges System gleichzeitig haben. Wer vehement gegen DRM ist, der muss sich damit abfinden, dass man digitale Spiele nicht verkaufen kann. Wer digitale Spiele verkaufen will, muss mit DRM leben.
Und wieder falsch. Accountbindung und Wiederverkauf schliessen sich überhaupt nicht gegenseitig aus ... wenn, ja wenn die Möglichkeit einer Accountlösung bestehen würde. Ét voilá!
Außerdem obliegt es meinem Verständnis nach immer noch den Anbietern, wie sie ihre Inhalte anbieten wollen.
Natürlich, aber egal wie ich meine Waren verkaufe habe ich mich an geltendes Recht und Gesetz zu halten.
If you don't like it, don't buy it.
If you want to sell something, sell it fair.
