Es kommt auf den Kontext an! Verherrlichend = verboten. Dokumentarisch, parodistisch = erlaubt.
das hängt in einem rechtsstreit nur vom richter ab. es gab auch schon richter welche träger von t-shirts mit durchgestrichenen hakenkreuzen und den sprüchen: "nazis raus" (o.ä.) zu geldstrafen etc. verdammten, siehe die wiki-quellen.
Auch das stimmt so nicht. Eine verherrlichende zurschaustellung im Film, und sei er noch so künstlerisch, ist verboten.
ich habe auch nie etwas gegenteiliges behauptet. ich habe lediglich gesagt, dass filme, bücher u.Ä. welche ns-symboliken nutzen sich gerne auf die künstlerische freiheit ausreden. entschieden wird das ganze immer noch vom richter, welcher das bestätigen oder verneinen kann.
Dass in der österreichischen Version (eben PEGI) eines Spiels Hakenkreuze fehlen, ist höchst selten. Beispiel: Wolfenstein
fehler, es gibt garkeine AT-PEGI version von rtcw. wäre dem so, wäre es eine deutsche version mit pegi-siegel. was es gibt ist eine eu-pegi version in der hakenkreuze etc. abgebildet sind. diese ist zwar in österreich frei erhältlich, allerdings wurde schon des öfteren mit dem gedanken gespielt sie zu verbieten. wann immer "killerspiel"-debatten in österreich aufkommen muss im übrigen gerade dieses spiel wegen seines "verherrlichenden" hintergrundes als totschlagargument der politioten herhalten.
Stimmt, nur zeigen die meisten Spiele, in denen Nazis vorkommen, kein ns-verherrlichendes Verhalten, weswegen sie in Österreich durchgewunken werden, in de aber an der USK scheitern.
nicht an der USK, an der BPJM scheitern diese spiele. die BPJM entscheidet, meist auf einschätzung der USK, ob ein spiel indiziert wird. falls das passiert, müsst ihr es aus dem ausland bestellen. was die BPJM aber auch ein richter noch machen können, ist ein spiel bundesweit zu beschlagnahmen. in diesem fall hättest du innerhalb deutschlands keinen legalen weg zur beschaffung oder nutzung des spiels. allerdings macht nichts davon die USK selbst. diese vergibt nur siegel (oder eben nicht) und hat weder das recht noch die befugnis um irgendwas zu indizieren, zu kürzen, zu verbieten oder zu beschlagnahmen.
im übrigen: österreich hat allein aufgrund der geringen einwohnerzahl (knapp 8,5 mio.) viele bereiche die wenig bis garnicht überwacht werden, auch wenn sie es lt. gesetz müssten. so gibt es bei uns erst seit 2011 eine eigene polizeistelle für den kampf gegen internetkriminalität. dass spiele bei uns, nachdem sie von der pegi freigegeben wurden, also kaum bis garnicht überprüft werden liegt oft einfach an mangelndem personal und fehlenden mitteln. der mangel eines index in österreich liegt schlicht daran, dass man für den kleinen teil an spielern der kleinen gesamtbevölkerung, keine jährlichen millionen für eine eigene prüfstelle und somit einen eigenen index ausgeben möchte.