Scholdarr
Spiele-Kenner/in
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Nur ist das keine "Ausnahme" sondern ein grundsätzlicher Unterschied zwischen analogen und digitalen Gütern, der eine andere Marktgestaltung bzw. -regulierung erforderlich macht. Und dass diese "Ausnahme" den Hersteller systematisch benachteiligt, sagst du ja selbst. Alleine deshalb schon sollte das geltende Recht für den Besitz bzw. den Verkauf von analogen Produkten hier nicht 1zu1 Anwendung finden.Das ist kein Widerspruch. Da ich durchaus immer selbstkritisch kommentiere, räume ich natürlich auch mögliche Ausnahmen ein - das ist einfach nur guter Diskussionsstil.
Deine Selbstgerechtigkeit kannst du dir echt sparen, fass dir lieber mal an die eigene Nase bevor du mit dem Finger auf andere zeigst. Auch das ist natürlich nur als gut gemeinter Ratschlag gedacht.Daran könntest Du bisweilen übrigens ein wenig arbeiten; nicht immer so verbissen und rechthaberisch zu argumentieren, andere Meinungen zu akzeptieren und generell ein wenig konzilianter aufzutreten.
Das ist weder als Seitenhieb, noch als Beleidigung zu verstehen, sondern als wohlmeinender Rat gedacht.