Markus_Wollny
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AW: Parteienprämie
Die elektronischen Wahlautomaten haben bei uns eigens eine Wahlmöglichkeit für "ungültig" - eben damit man seine Stimme trotzdem ungültig machen kann. Wer ungültig wählt, senkt übrigens die Wahlkampfkostenerstattung nicht, denn die ist ohnehin auf eine Stimmenanzahl gedeckelt, die von den großen Parteien (d.h. 5% der Stimmen und aufwärts) ohnehin kräftig überschritten wird. Du würdest die Wahlkampfkostenerstattung also nur senken, wenn Du ursprünglich vorgehabt hättest, eine Splitterpartei zu wählen, die im Ergebnis bundesweit bei über 0,5% der Stimmen landet (denn erst dann gibt's überhaupt Wahlkampfkostenerstattung) und weniger Stimmen bekommt, als die Deckelung vorsieht.
Herbboy am 13.09.2005 20:36 schrieb:ps: bei uns kann man gar nicht "ungültg machen", da es elektronische wahl-automaten sind...
Die elektronischen Wahlautomaten haben bei uns eigens eine Wahlmöglichkeit für "ungültig" - eben damit man seine Stimme trotzdem ungültig machen kann. Wer ungültig wählt, senkt übrigens die Wahlkampfkostenerstattung nicht, denn die ist ohnehin auf eine Stimmenanzahl gedeckelt, die von den großen Parteien (d.h. 5% der Stimmen und aufwärts) ohnehin kräftig überschritten wird. Du würdest die Wahlkampfkostenerstattung also nur senken, wenn Du ursprünglich vorgehabt hättest, eine Splitterpartei zu wählen, die im Ergebnis bundesweit bei über 0,5% der Stimmen landet (denn erst dann gibt's überhaupt Wahlkampfkostenerstattung) und weniger Stimmen bekommt, als die Deckelung vorsieht.