Berlin: Bundesinnenminister Schäuble geht das Gezeter um die Online-Durchsuchungen offenbar gewaltig gegen den Strich. Kein Wunder, bietet die außenpolitische Ausgangslage derzeit alles, was der ministerielle Rollstuhl an Voraussetzung für seinen Traum zur Umsetzung vom Orwellschen Staat benötigt. „Keine Rücksicht“ wolle er mehr nehmen, schreibt unter anderem die “Welt”. Gemeint sind vermutlich die bösen Kritiker und blauäugigen Dummköpfe, die es mit dem Vokabular Freiheit immer noch etwas zu genau nehmen.
Einem „Medienbericht“ zufolge plant Schäuble, eine Gesetzesvorlage zur Online-Durchsuchung von Privat-PCs auch ohne Zustimmung der Justizministerin einzubringen. „Und das, obwohl es starke verfassungsrechtliche Bedenken gibt.“
Wolfgang Schäuble setzt nach wie vor seine Konzentration auf die Online-Durchsuchung – ohne Kompromisse! – und geht in diesem „Streit“ nunmehr offen auf Konfrontationskurs zur SPD. „Der Minister werde den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung womöglich ohne Zustimmung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ins Kabinett einbringen, erfuhr die „Frankfurter Rundschau“ aus seinem Umfeld. „Wir brauchen das BKA-Gesetz dringend, und ein Gesetz ohne Online-Durchsuchung wird es nicht geben“, hieß es dort. „Dieser Punkt ist nicht verhandelbar.“
Da Schäuble sowieso schon sitzt, kann er auch gleich einen Brief schreiben. Und das hat er dann auch getan. An die Frau Zypries. Er hat sie am Donnerstag „noch einmal eindringlich vor der Gefahr von Terroranschlägen gewarnt, sollte das Gesetz des Bundeskriminalamtes nicht rasch auf den Weg gebracht werden“. Na, das ist doch mal eine klare Auskunft. Sollte also das „Gesetz“ nicht auf den Weg gebracht werden, droht Schäuble mit Terroranschlägen?
Noch haben Zypries und die SPD-Fraktion die Weisung, sich gegen die Erlaubnis dem BKA gegenüber zu sperren. Sie sollen angeblich abwarten, bis das „Bundesverfassungsgericht“ seine Prüfung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes abgeschlossen hat, das Online-Durchsuchungen vorsieht. Das Urteil wird für März 2008 erwartet.
„So lange können wir aber nicht warten“, beklagt sich Schäuble bei der Zeitung. „Das BKA braucht klare gesetzliche Grundlagen für seine Arbeit.“ Das BKA? Oder Schäuble?
Wie immer kommt das Beste zum Schluss. Den Vorwurf, sein Vorstoß zu Online-Ausspähungen von Verdächtigen sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. „Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird“, sagte Schäuble“. Schäuble weiß ganz genau, dass er nichts brechen kann, was es nicht gibt! Und er weiß mit Sicherheit auch, dass er schlicht und ergreifend Landeshochverrat begeht, auch wenn er sich noch auf der sicheren Seite wähnt. Gewiss das weiß er alles. Aber was nutzt das beste Wissen? Haben wir doch inzwischen gelernt, dass Verfassungen dazu sind, um sie so zurecht zuschneiden, dass am Ende alles passt. Kein Wunder, dass Schäuble giftig auf das Wort „Verfassungsbruch“ reagiert. Ist diese doch längst umformuliert, ehe er zum „Brecher“ werden kann.
Die Online-Durchsuchungen werden also vollkommen legitim. Auf bundesdeutsch heißt das nichts anderes, als dass man mit diesem die Freiheit vor Terroristen zu schützen gedenkt. Ob Schäuble dieser Agitation selber auch Glauben schenkt, weiß man nicht. Wir halten es aber auch nicht für gänzlich unwahrscheinlich. Das gilt im übrigen für alle seine von Betriebsblindheit erschlagenen Politiker-Kollegen. Es wird also vermutlich nie vorkommen, dass Zypries oder Merkel in einem Gespräch mit Schäuble über die Notwendigkeit der Online-Durchsuchungen aufgrund der „Terrorgefahr“ plötzlich lachen und sagen würden „Ach Wolfgang, machen wir uns nichts vor, diesen Terror gibt es doch gar nicht“. Insofern darf man wohl schon politischem Wahnsinn sprechen, wenn der Name Schäuble fällt. Wie lächerlich ist es schließlich, die Freiheit damit verteidigen zu wollen, dass man sie konsequent abschafft?
Siehe auch
Die Welt 02.07.07
http://www.welt.de/webwelt/article987081/Schaeuble_will_keine_Ruecksicht_mehr_nehmen_.html
Weiterlesen...
Einem „Medienbericht“ zufolge plant Schäuble, eine Gesetzesvorlage zur Online-Durchsuchung von Privat-PCs auch ohne Zustimmung der Justizministerin einzubringen. „Und das, obwohl es starke verfassungsrechtliche Bedenken gibt.“
Wolfgang Schäuble setzt nach wie vor seine Konzentration auf die Online-Durchsuchung – ohne Kompromisse! – und geht in diesem „Streit“ nunmehr offen auf Konfrontationskurs zur SPD. „Der Minister werde den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung womöglich ohne Zustimmung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ins Kabinett einbringen, erfuhr die „Frankfurter Rundschau“ aus seinem Umfeld. „Wir brauchen das BKA-Gesetz dringend, und ein Gesetz ohne Online-Durchsuchung wird es nicht geben“, hieß es dort. „Dieser Punkt ist nicht verhandelbar.“
Da Schäuble sowieso schon sitzt, kann er auch gleich einen Brief schreiben. Und das hat er dann auch getan. An die Frau Zypries. Er hat sie am Donnerstag „noch einmal eindringlich vor der Gefahr von Terroranschlägen gewarnt, sollte das Gesetz des Bundeskriminalamtes nicht rasch auf den Weg gebracht werden“. Na, das ist doch mal eine klare Auskunft. Sollte also das „Gesetz“ nicht auf den Weg gebracht werden, droht Schäuble mit Terroranschlägen?
Noch haben Zypries und die SPD-Fraktion die Weisung, sich gegen die Erlaubnis dem BKA gegenüber zu sperren. Sie sollen angeblich abwarten, bis das „Bundesverfassungsgericht“ seine Prüfung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes abgeschlossen hat, das Online-Durchsuchungen vorsieht. Das Urteil wird für März 2008 erwartet.
„So lange können wir aber nicht warten“, beklagt sich Schäuble bei der Zeitung. „Das BKA braucht klare gesetzliche Grundlagen für seine Arbeit.“ Das BKA? Oder Schäuble?
Wie immer kommt das Beste zum Schluss. Den Vorwurf, sein Vorstoß zu Online-Ausspähungen von Verdächtigen sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. „Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird“, sagte Schäuble“. Schäuble weiß ganz genau, dass er nichts brechen kann, was es nicht gibt! Und er weiß mit Sicherheit auch, dass er schlicht und ergreifend Landeshochverrat begeht, auch wenn er sich noch auf der sicheren Seite wähnt. Gewiss das weiß er alles. Aber was nutzt das beste Wissen? Haben wir doch inzwischen gelernt, dass Verfassungen dazu sind, um sie so zurecht zuschneiden, dass am Ende alles passt. Kein Wunder, dass Schäuble giftig auf das Wort „Verfassungsbruch“ reagiert. Ist diese doch längst umformuliert, ehe er zum „Brecher“ werden kann.
Die Online-Durchsuchungen werden also vollkommen legitim. Auf bundesdeutsch heißt das nichts anderes, als dass man mit diesem die Freiheit vor Terroristen zu schützen gedenkt. Ob Schäuble dieser Agitation selber auch Glauben schenkt, weiß man nicht. Wir halten es aber auch nicht für gänzlich unwahrscheinlich. Das gilt im übrigen für alle seine von Betriebsblindheit erschlagenen Politiker-Kollegen. Es wird also vermutlich nie vorkommen, dass Zypries oder Merkel in einem Gespräch mit Schäuble über die Notwendigkeit der Online-Durchsuchungen aufgrund der „Terrorgefahr“ plötzlich lachen und sagen würden „Ach Wolfgang, machen wir uns nichts vor, diesen Terror gibt es doch gar nicht“. Insofern darf man wohl schon politischem Wahnsinn sprechen, wenn der Name Schäuble fällt. Wie lächerlich ist es schließlich, die Freiheit damit verteidigen zu wollen, dass man sie konsequent abschafft?
Siehe auch
Die Welt 02.07.07
http://www.welt.de/webwelt/article987081/Schaeuble_will_keine_Ruecksicht_mehr_nehmen_.html
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