Bonkic
Großmeister/in der Spiele
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AW:
das stand mal in § 5 abs. 5 des uwg.
der wurde gestrichen.
jetzt findet man das im anhang zu diesem gesetz.
es ist so, dass der anbieter (also amazon) die "angemessenheit" beweisen muss, falls der artikel weniger als 2 tage verfügbar ist.
DocX am 15.07.2009 13:09 schrieb:Bl4ckburn am 15.07.2009 13:00 schrieb:Enisra am 15.07.2009 12:43 schrieb:LionsClaw am 15.07.2009 12:26 schrieb:Leute, die sich darüber aufregen, dass ein !Angebot! nach kurzer Zeit !ausverkauft! ist, sind imo nicht ganz bei Trost. Das ist nunmal bei begrenzten Stückzahlen so. Und überlastete Server sind jetzt kein wirklich neues Problem...
naja
es gab mal wegen den Aldi-PCs ein Gerichtsurteil weil die zu schnell ausverkauft waren, sprich die nicht genug hatten
"Sonderangebote" müssen mindestens 2 Tage vorrätig sein. Hat was mit dem Wettberwerbs-Gesetz zutun...
Gibt es dafür eine Quelle? Ich meinte gelesen zu haben, dass das von 3 Tagen auf 1 Tag heruntergesetzt wurde, habe dafür aber keine Quelle mehr.
das stand mal in § 5 abs. 5 des uwg.
der wurde gestrichen.
jetzt findet man das im anhang zu diesem gesetz.
es ist so, dass der anbieter (also amazon) die "angemessenheit" beweisen muss, falls der artikel weniger als 2 tage verfügbar ist.

