ComanderZero
NPC
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AW: x
Richtig das behaupte ich auch gar nicht. Gerade Gesetzestexte lassen immer viel Spielraum zur Auslegung.
Ich wollte nur anmerken das ich es als mein Recht empfinde zu Spielen was ich für mich als richtig empfinde. Und alleine durch das Spielen Schade ich niemanden und es gibt keinen Beweis das ich jemals jemanden durch mein Spielen schaden werde..
Was jemand anderes darin sieht weis ich natürlich nicht.
satchmo am 19.03.2009 15:43 schrieb:ComanderZero am 19.03.2009 15:26 schrieb:Außerdem möchte ich mein Grundrecht auf „freie Entfaltung meiner Persönlichkeit“ (siehe Artikel 2 GG) behalten. Für mich ist Spielen definitiv Selbstbestimmung und freie Entfaltung meiner Persönlichkeit.
So einfach ist es nicht:
Artikel 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wie Du lesen kannst, sind auch diesem Artikel grenzen gesteckt...
Richtig das behaupte ich auch gar nicht. Gerade Gesetzestexte lassen immer viel Spielraum zur Auslegung.
Ich wollte nur anmerken das ich es als mein Recht empfinde zu Spielen was ich für mich als richtig empfinde. Und alleine durch das Spielen Schade ich niemanden und es gibt keinen Beweis das ich jemals jemanden durch mein Spielen schaden werde..
Was jemand anderes darin sieht weis ich natürlich nicht.

Außerdem muss man nicht immer alles zitieren.