Nationalsozialismus
Als die Nationalsozialisten 1933 die Macht in Deutschland übernahmen, errichteten sie ein regelrechtes Terrorregime. Durch eine Unzahl von Verordnungen schaltete man systematisch alle politischen Gegner aus. Die ersten Opfer waren die Kommunisten und Sozialdemokraten, deren Parteien verboten und dessen Mitglieder verhaftet wurden. Gesetze, die angeblich zum „Schutz von Volk und Staat“ dienen sollten, beschränkten massiv die verfassungsmäßigen Grundrechte. In Folge dessen kam es beispielsweise zu Einschränkungen der Pressefreiheit oder Verminderung des Rechts der freien Meinungsäußerung. Willkürliche Durchsuchungen und Beschlagnahmung von Eigentum waren demnach erlaubt und wurden in großer Anzahl durchgeführt.
Im nächsten Schritt wurde eine allumfassende Überwachung eingeführt. Bewacher der Nazis überprüften Haushalte und Personen, um alle Tätigkeiten oder Äußerungen, die nicht der nationalsozialistischen Ideologie entsprachen zur Anzeige zu bringen. Zu diesem Zwecke errichtete man Sondergerichte, die politische Vergehen ahndeten und drakonische Strafen aussprachen.
Häufig kam es unter den Menschen zu einer Welle von Verdächtigungen und Verleumdungen, oftmals aus Angst selber als Sympathisant eines Täters zu gelten oder auch nur aus Bosheit. Selbst vor den eigenen Verwandten und sogar den eigenen Kindern war man nicht sicher. In einer solchen gestörten Atmosphäre konnte man sich der Gefahr einer Verhaftung nur durch beharrliches Schweigen entziehen.
Weiter nutzte die Geheime Staatspolizei eine Vielzahl von Spitzeln zur Aufklärung verborgener politischer Bewegungen. Entdeckten solche Kundschafter, von ihnen als staatsfeindlich angesehene Aktivitäten, so dauerte es nicht lange bis die ersten Verhaftungen durchgeführt wurden. Die meisten Betroffenen nahm man in "Schutzhaft", wo sie zumeist gefoltert wurden oder brachte sie in Konzentrationslager. Die Verhaftungen erfolgten häufig in der Nacht, so dass Personen ohne großes Aufsehen von einem Tag zum Anderen verschwanden.