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    Forenregeln


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News - Half-Life 2: Verbraucherschutz mahnt

Hi Leute,
es scheint so dass sich Valve ein wenig bewegt hat. Jetzt verzichtet man zumindest bei den Leuten die eine HL2-Version auf Datenträger gekauft haben auf die 10 Dollar Bearbeitungsgebühr, wenn man den original CD-Key einschickt, um nen Key neuen zu bekommen.

Siehe hier: http://steampowered.custhelp.com/cgi-bin/steampowered.cfg/php/enduser/std_adp.php?p_faqid=70&p_created=1092517154&p_sid=bpheXoyh&p_lva=&p_sp=cF9zcmNoPSZwX3NvcnRfYnk9JnBfZ3JpZHNvcnQ9JnBfcm93X2NudD0yNjgmcF9wcm9kcz0mcF9jYXRzPSZwX3B2PSZwX2N2PSZwX3BhZ2U9MQ**&p_li=&p_topview=1

Dumerweise hat man natürlich immer noch das Porto nach USA und das Risiko, dass die Post den Original-Key verbummelt zu tragen, weil die lokalen Publisher offenbar nicht dazu autorsiert sind keys zu tauschen.

Ciao
Ligretto1
 
Tja, da ham wir den Salat, die Wirtschaftsunternehmen wollen Brenner, Brennsoftware und Rohlinge verkaufen, gleichzeitig aber auch Software auf CD oder DVD, wie Filme, Spiele und Musik und an beidem verdienen, das paßt eben nicht und die Folgen tragen mal wieder nicht die Verursacher, sondern wir, die Kunden, indem man uns kriminalisiert, wenn wir unseren Brenner benutzen. Ist doch irre, oder..................... :$
 
Jo ich meld mich auch mal kurz, ich als online Zocker von BF BFDC BFV GR etc. fand das mit Tseam garnet schlimm, da ich eh net Flat habe und auch online Zocken wollte störte mich das nicht, doch ich muss der VBSZ (Verbraucherschutzzentrale) recht geben, der hinweis auf der Packung is echt sehr mickrieg, und wenn mann das nur in eile Kauft, villeicht sogar nur für Neffen etc. als Geschenk ließt mann sowas net! Außerdem ist wie das ihr bereits angeklungen und an andere Stellen deutlicher wird kein Gültiger Vertrag, den die AGB sind nur auf Englisch und sind deshalb für Deutesche Käufer nicht bindendt (sobald Valve der Mahnung zustimmt voher ist das Komplieziert). Außerdem ist die Klausel mit dem Nicht weitergeben und verkaufen etc. im Deuctshen Recht ungültig. Denn wie weiter vorne erklärt, Gibt einem das Besitz recht volle Kontrolle über die Sache, sprich das eine HL² das mann gekauft hatt darf mann verkaufen verschenken wie man will, und natürlich muss der nachkäufer es benutzen können , sprich er muss den Staem account übernehen oder einen neuen anlegen können. das das 10$ kosten soll ist eine Frechheit.
:hop: Ich kann es auch nicht verstehen, was das soll.

es hätte ganz einfach mehr Versionen von HL² geben sollen. z.B.

Eine nur Einzelplayer Version, Regestrierung per Telefon nach Mircosoft Vorbild oder I-Net( Das war mal gut von Bill gg)

Eine müpltiplayer offline version, (eventuell als ersatz für die erste) mit CSS für Lan gleiche Regestrierung.

Eine Komplette online Version, Mit Steam, um Updates etc. zu vereinfachen.

Natürlich müssten die Updates für die anderen Versionen wieder wie früher über die PC-Zeitschriften vertribrn werden.

Damit hätte mann viel ärger vermeiden können.

Natürlich begrüße ich die Abmahnung, und hoffe das sich Valve(wahrscheinlich nach verhandlungen über den Zeitpunkt) Darauf einläsßt.
Denn die VBSZ kann Valve auch Verklagen, in dem Fall könnte sogar auf Rückwirkende Strafzahlung geklagt werden,.

:top:
 
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