• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

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News - Half-Life 2: Verbraucherschutz mahnt

baumi72 am 29.01.2005 14:04 schrieb:
Die Lizenzvereinbarungen (nicht AGB!) müssen VOR dem Kauf deutlich gemacht werden. Ein "Weiterclicken" während der Installation ist unzulässig - da wurde MS schon erfolgreich verklagt.
Aber bei welchem Game / Anwendung kann man diese bitte vor dem Kauf sehen? Da fällt mir eigentlich kein Beispiel ein. Es steht mitunter lediglich auf der Verpackung, daß man den Vereinbarungen zustimmen müsse, wenn man das Programm nutzen will.
 
W2K SP2

baumi72 am 29.01.2005 14:04 schrieb:
PS: Mein XP-Spiele PC darf nicht ins Netz. Das darf nur mein W2K SP2.
Windows 2000 mit Service Pack 2? Es gibt inzwischen schon Version 4, du solltest mal updaten. ;)
 
_JayJay_ am 28.01.2005 18:22 schrieb:
Nur mal mal eins klarzustellen, mein Freund!
Ich weiß ja nicht wie alt du bist und welchen Beruf du hast,
aber Internet hat heute definitiv nicht ziemlich jeder!
Es gibt genug Zivis, Studenten, Azubi's, Arbeitslose... usw. usw.
da halt nicht mehr zu Hause bei Mami wohnen und sich gerade so ihre
Wohnung und Auto leisten können.
Mit Steam werden solche Leute ohne Internetanschluss diskriminiert und
ausgeschlossen, was eine Riesenfrechheit ist!
Leute mit zu viel Geld sollte mal ein bisschen mehr nachdenken bevor
sie so ne Scheiße posten! Schönen Dank auch, Tschö!
Da gebe ich dir Recht, viele Leute haben kein i-net, weil Sie es nicht brauchen, sichs nicht leisten können oder wegen anderen Gründen. Ich selber hab zwar i-net. Sogar DSL aber ich kann mir keine Flat leisten sondern hab nur 10 GB im Monat zur Verfügung, die ich mir noch mit jemanden teilen muss (Router) ;( .

Ich hab mein HL2 (Gutschein von jemanden, der den bei seiner GK dabei hatte und den Braten aber schon rechzeitig gerochen hatte) bei ebay gekauft, noch paar Monate bevor das Spiel überhaupt rausgekommen war. Hab gedacht dass ich das Spiel einmal runterladen muss und dann zocken kann, ohne weitere Internetnutzung. Hab sogar gedacht dass ich ein Schnäppchen gemacht habe, weil ich nur 18 Euro bezahlt habe :-D . Doch hätt ich damals gewusst, dass man es nur über Steam nutzen kann, dann hätt ich das Spiel nicht mal kostenlos genommen! Hab das Spiel in 2 Tagen durchgespielt! Dabei hab ich fast mein gesammtes monatliches Internetvolumen aufgebraucht und festgestellt, dass das Spiel schei** ist :$ !

Kann es auch nicht verstehen, dass das Spiel soviele gute Bewertungen bekommen hatte :confused:

Hoffentlich muss valve dafür richtig Bluten :finger2: ! Wenn Steam untergeht, dann traut sich erstmal keiner mehr seine Spiele so anzubieten. :finger: :finger2: :finger: :finger2: :finger: :finger2:
 
Autorun am 29.01.2005 22:23 schrieb:
Hoffentlich muss valve dafür richtig Bluten :finger2: ! Wenn Steam untergeht, dann traut sich erstmal keiner mehr seine Spiele so anzubieten. :finger: :finger2: :finger: :finger2: :finger: :finger2:

Wir Spieler und Käufer haben ja die Macht. Wenn wir alle Valve Produkte wegen Steam nicht kaufen würden, dann würde Valve sich das ganz sicher anders überlegen, weil sie gar keine andere Möglichkeit hätten. Aber leider wird es nie dazu kommen, weil sich die Fanboys leider alles gefallen lassen würden.
 
Shadow_Man am 30.01.2005 14:11 schrieb:
Wenn wir alle Valve Produkte wegen Steam nicht kaufen würden, dann würde Valve sich das ganz sicher anders überlegen, weil sie gar keine andere Möglichkeit hätten. Aber leider wird es nie dazu kommen, weil sich die Fanboys leider alles gefallen lassen würden.
Manche würden sogar ihre Großmutter im Tausch gegen einen gültigen Half Life 2-Schlüssel opfern, fürchte ich. :rolleyes:
 
6000€ ist viel zu wenig, da der Schaden um vieles größer ist.
Besser wäre noch eine Null hinten ranhängen. ;)
Man bedenke wie oft das Game verkauft wurde und viele es wieder verkaufen möchten. :B
 
spassiger am 28.01.2005 17:59 schrieb:
Eickes am 28.01.2005 14:15 schrieb:
Bekommen das Geld denn die Käufer als Entschädigung? *sich schon mal die Hände reibt*
Wie soll das denn gehen? Wer ermittelt die 1,7 Millionen Käufer von Half-Life 2, um ihnen anschließend das Geld zurückzuzahlen? :-D


als du deine daten in steam eingegeben hast und ewig warten mußtest, bis du spielen konntest, hat Valve dich zurückverfolgt und weiß ganz genau wo du wohnst und welche art unterhosen du trägst. :)
 
maxx2003 am 30.01.2005 21:50 schrieb:
6000€ ist viel zu wenig, da der Schaden um vieles größer ist.
Besser wäre noch eine Null hinten ranhängen. ;)
Man bedenke wie oft das Game verkauft wurde und viele es wieder verkaufen möchten. :B

na ja, vielleicht solltet ihr mal auf anderen seiten lesen, dass es sich bei der strafe von 6000 euro pro verkauftes game handelt und nicht gesamthaft 6000 mücken.
also, nehmen wir mal an die verkaufen weiterhin das game ohne den Auflagen gerecht zu werden:
sagen wir mal 100'000 verkaufte games (nach der Unterzeichnung)
macht sage und schreibe 600'000'000.00 euro!

so, jetz soll mal einer sagen, dass sei zu wenig...
ja nu...
mir solls egal sein. ich find hl2 ein geiles game, hatte nie ein problem mit steam (habs sogar über steam gekauft) und werde auch in zukunft, wenns denn wider mal ein game gibt was mich interessiert, über steam kaufen. und wems zu blöde ist der solls sein lassen und sich nicht aufregen und aus einer mücke einen elefanten machen.

so. piss bald

schr3tt1
 
der_Menthol_Elch am 29.01.2005 14:06 schrieb:
thejoker79 am 28.01.2005 21:46 schrieb:
"Falls Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, droht bei Verstößen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro."

also wenn ich den wisch nich unterschreibe, brauch ich also die strafe nich zahlen. ergo is das schreiben der verbraucherschützer genauso viel wert wie ne rolle klopapier von aldi. sehr intelligent. ich hoffe das is wirklich nur ein inhaltsfehler. sonst wirds mal wieder echt peinlich für einen unserer geliebten beamten!!!

Also mich würde mal interresieren was passiert wenn Valve/Vivendi nicht unterzeichnen. Wenn die das so weiterlaufen lassen und nicht unterzeichen hat das ja quasi keine Kosequenzen. Allerdings muss da ja ein Haken dran sein für Valve, der Verbraucherschutz kann ja net einfach ignorieren das nichts deswegen seitens des Publishers bzw des Entwicklers getan wird, oder ? :confused:


Hi Leute,
also ich möchte mal das wesentliche einer "Abmahnung" erklären. Ich hoffe, dass gelingt mir, ohne zu sehr in den juristischen unverständlichen Kauderwelsch zu verfallen ;) :

1.
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung entstammt dem Gesetz zum Schutz vor unlauteren Wettbewerb (UWG hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg_2004/gesamt.pdf ). In diesem Gesetz werden die "Spielregeln" definiert, mit denen eine Firma Produkte auf den Markt bringen darf. Eine Firma darf z.B. den Verbraucher durch irreführende Angaben auf der Verpackung/Werbung nicht über wesentliche Eigenschaften des Produktes täuschen (das geht auch durch Weglassen von wesentlichen Informationen), oder sich durch illegales Verhalten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der legal handelnden Konkurrenz verschaffen. Verbraucher und Konkurrenten haben einen Unterlassungssanspruch (§ 8 UWG), das heißt sie können durch eine Klage bei Gericht die Fortführung der Wettbewerbsverletzung verbieten lassen.

Hier haben die Verbraucherschützer bei Vivendi bemängelt, dass der kleine Aufdruck "Internetanschluß erforderlich" dem potentiellen Käufer nicht klar macht, dass damit gemeint ist "Wenn Sie dieses Produkt kaufen und nutzen wollen, dann müssen Sie zusätzlich einen mehrere hundet MB großen Steam-Account aus dem Internet laden und einrichten. Der Steam-Account verbindet sich mit dem CD-Key in der Packung und ist nicht lösch- oder sonstwie übertragbar. Das bedeutet, Sie können HL2 nach Gebrauch nicht an andere Personen weitergeben, ohne Gegen die EULA zu vertoßen und gegenüber Vivendi schadensersatzpflichtig zu machen. "
Vievendi hat sich also wettbewerbswidrig im Sinne des § 3 UWG verhalten, in dem Vivendi auf der Packung nicht darauf hingewiesen hat, dass man mit HL2 nicht das machen kann, was jedes andere Game auf dem Markt kann: Ohne Registrierung oder Massendownload im Singleplayer-Mode zocken und nach Gebrauch bei Ebay oder aufm Flohmarkt wieder verhökern.

2.
Diese Abmahnung ist normalerweise mit einer so genannten "strafbewährten Unterlassungserklärung" verbunden. Hier also die € 6.000,-- pro Zuwiederhandlung (also pro zukünftig verkauftem Spiel). In dieser Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Adressat das in der Abmahnung genannte wettbewerbswiedrige Verhalten zukünftig zu unterlassen und verspricht die Zahlung einer bestimmten Geldsumme, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommen sollte.

Die strafbewährte Unterlassungserklärung ist ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Vivendi und dem Verbraucherschutzverband. Die Abmahnung liegt zeitlich noch vor einer Klage bei Gericht und soll das weitere Verfahren vereinfachen. Man kann es als "Drohung vorab" verstehen. Der Verbraucherschutz sagt damit quasi: "Unterschreib den Wisch und halte dich daran, dann sparst du dir einen teuren und langen Prozess vor Gericht oder wir werden dich verklagen und dann bekommst du eben nicht von uns, sondern vom Richter eine Unterlassungverpflichtung nebst Zahlung von Schadensersatz (§ 9 UWG) und der Herausgabe deines gesamten Gewinnes (§ 10 UWG) und das ist dann erheblich teurer. "
Deshalb werden über 90% der Wettbewerbsverstöße über Abmahnungen geregelt und wenn der Abgemahnte einsieht, mit seiner Werbung/verpackung Bockmist gebaut zu haben, ist die Unterschrift meist von Vorteil für ihn und wird dann "freiwillig" geleistet.

By the Way: So weit ich weiß sind die Verbraucherschützer ein Verein und daher auch keine Beamten...

In der Hoffnung, mit diesen Informationen weitergedient zu haben

Ciao
Ligretto1
 
ligretto1 am 31.01.2005 10:38 schrieb:
In der Hoffnung, mit diesen Informationen weitergedient zu haben

Ciao
Ligretto1

danke ligretto.. hab ich echt mal was dazugelernt... bekommst nen fetten daumen von mir :top:
 
ligretto1 am 31.01.2005 10:38 schrieb:
Ohne Registrierung oder Massendownload im Singleplayer-Mode zocken und nach Gebrauch bei Ebay oder aufm Flohmarkt wieder verhökern.
bis auf die registrierung - oder besser: aktivierung ist daran nichts wahr. massendownload? gab's bei mir nicht. verkaufen kann man es ohne probleme, wenn man die accountdaten mitgibt, das habe ich nun schon oft geschrieben. und das wird einem so auch nicht untersagt. wer anderes behauptet, der liest die EULA nicht richtig.

ansonsten aber gut erklärt. trotzdem sind viele dieser abmahnungen ohne rechtlichen hintergrund rausgegeben worden. und zum glück ist nicht jeder so dumm, gleich darauf einzusteigen, v.a. wenn einem der kläger gar nichts anhaben kann, sich auf gesetze beruft, die in der heimat des beklagten keine gültigkeit haben etc.
 
HanFred am 02.02.2005 01:11 schrieb:
ansonsten aber gut erklärt. trotzdem sind viele dieser abmahnungen ohne rechtlichen hintergrund rausgegeben worden. und zum glück ist nicht jeder so dumm, gleich darauf einzusteigen, v.a. wenn einem der kläger gar nichts anhaben kann, sich auf gesetze beruft, die in der heimat des beklagten keine gültigkeit haben etc.
Die Verbraucherschutzzentrale wird ja wohl die deutsche Niederlassung verklagen und nicht den US-Mutterkonzern. Abgesehen davon gilt für Produkte, die in Deutschland verkauft werden, die deutsche Rechtsprechung. Wäre ja noch schöner, wenn dem nicht so wäre... :rolleyes:
 
HanFred am 02.02.2005 01:11 schrieb:
ligretto1 am 31.01.2005 10:38 schrieb:
Ohne Registrierung oder Massendownload im Singleplayer-Mode zocken und nach Gebrauch bei Ebay oder aufm Flohmarkt wieder verhökern.
bis auf die registrierung - oder besser: aktivierung ist daran nichts wahr. massendownload? gab's bei mir nicht. verkaufen kann man es ohne probleme, wenn man die accountdaten mitgibt, das habe ich nun schon oft geschrieben. und das wird einem so auch nicht untersagt. wer anderes behauptet, der liest die EULA nicht richtig.

ansonsten aber gut erklärt. trotzdem sind viele dieser abmahnungen ohne rechtlichen hintergrund rausgegeben worden. und zum glück ist nicht jeder so dumm, gleich darauf einzusteigen, v.a. wenn einem der kläger gar nichts anhaben kann, sich auf gesetze beruft, die in der heimat des beklagten keine gültigkeit haben etc.


Hi HanFred!

Was ist daran nicht wahr? Zieht man nicht ein paar hundert MB nach der Installation von HL2 von DVD aus dem Web? Brachen die Server in den ersten Tagen nach der Veröffentlichung von HL2 nicht unter der Datenlast zusammen?

Was habe ich an der von mit bereits auf Seite 3 dieses Threads zitierten EULA-Bestimmung mißverstanden ? Habe ich was überlesen oder reicht mein Englisch nicht?
Übertragen des Steamaccounts durch Verkauf, Vermietung oder sonstwie (also verschenken) ist gegen die EULA. Siehe: http://steampowered.com/i... dort unter Punkt 1, letzter Satz ("You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise share or transfer your Account.")

Entscheident ist (abgesehen von einer vertraglichen Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarung, die nur Kaufleute untereinander abschließen können) der Ort des Kaufes und nicht die Heimatadresse des Verkäufers. Ist neben dem Zivilrecht auch in anderen Rechtsbereichen so: man bekommt ja z.B. als Turist aus Österreiche auch hier in Deutschland ein Knöllchen mit deutschen Gebührensätzen, wenn man falsch parkt.

Ciao
Ligretto1
 
ligretto1 am 02.02.2005 11:58 schrieb:
Hi HanFred!

Was ist daran nicht wahr? Zieht man nicht ein paar hundert MB nach der Installation von HL2 von DVD aus dem Web? Brachen die Server in den ersten Tagen nach der Veröffentlichung von HL2 nicht unter der Datenlast zusammen?
ein paar hundert MB konnten das bei mir nicht gewesen sein, dafür ging die aktivierung zu schnell.

Was habe ich an der von mit bereits auf Seite 3 dieses Threads zitierten EULA-Bestimmung mißverstanden ? Habe ich was überlesen oder reicht mein Englisch nicht?
Übertragen des Steamaccounts durch Verkauf, Vermietung oder sonstwie (also verschenken) ist gegen die EULA. Siehe: http://steampowered.com/i... dort unter Punkt 1, letzter Satz ("You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise share or transfer your Account.")
das stimmt zwar, aber es widerspricht quasi der HL²-EULA:

4. Program Transfer. You may permanently transfer all of your rights under this License Agreement, provided that: (a) the recipient agrees to the terms of this License Agreement, (b) you remove the Program from your computer and retain no copies of the Program, and (c) you transfer all of the Program (including all software components, the media and printed materials that accompany the Program, any code used to “unlock” the Program (“CD Key”), any Program upgrades, and this License Agreement) to the recipient. Furthermore, you agree that you will not provide a CD Key to any third party except as part of the transfer of this License Agreement and the entire Program in accordance with the preceding sentence.

nun, wie soll man das ohne transfer des steamaccounts geschehen können? ich denke, dass Valve die STEAM-EULA nur unglücklich formuliert hat (deshalb auch die vielen missverständnisse) und damit sagen will, dass man kein geld für den account an sich verlangen und ihn nicht teilen, sowie ihn nicht wetergeben darf, solange man ihn selber benutzt.
der punkt ist doch, dass ein allfälliges verbot nichtig wäre, niemand kann einem sowas verbieten.
Entscheident ist (abgesehen von einer vertraglichen Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarung, die nur Kaufleute untereinander abschließen können) der Ort des Kaufes und nicht die Heimatadresse des Verkäufers. Ist neben dem Zivilrecht auch in anderen Rechtsbereichen so: man bekommt ja z.B. als Turist aus Österreiche auch hier in Deutschland ein Knöllchen mit deutschen Gebührensätzen, wenn man falsch parkt.

Ciao
Ligretto1

das ist mir klar. ort des kaufes war in meinem fall die Schweiz und da gilt eine EULA nicht als vollwertiger vertrag, somit erübrigt sich das ganze hier sowieso. und ausserdem kann Valve gar nicht merken, das sich HL² mit meinem STEAMaccount weiterverkaufe, wie sollten sie auch. denkst du, dass die jedesmal bei der überprüfung den ISP ermitteln? weiter würden sie sowieso nicht kommen.
jaja, Valve hat sich ein bisschen ein ei gelegt mit der schlechten formulierung des ganzen, aber ich denke, dass meine interpretation hier am meisten sinn macht.
mit ungerechtfertigten abmahnungen habe ich eher die abmahnwelle gegen diverse P2P-seiten gemeint, die in ländern gehosted werden, in denen das nicht illegal ist. könnte ein beispiel nennen, aber hier werde ich die URL sicher nicht angeben ;) . da beruft man sich fleissig auf den DMCA, der schlicht nicht weltweit gültig ist. nur ein kleines beispiel, dass abmahnungen auch in fällen ausgesprochen werden, wo keine erfolgsaussichten auf ein erfolgreiches verfahren bestehen.
 
Hi HanFred,
ich kenne die HL2 EULA nicht, aber in der Tat merkwürdig, dass die EULA von HL2 in Bezug auf Weitergabe offenbar anders formuliert ist, als die EULA von STEAM. Es bleibt natürlich dennoch das Problem, dass man zwar HL2 verhökern darf, aber nicht STEAM und damit das gebrauchte HL2 für den Käufer nutzlos ist.

Das ansonsten auf der Welt und auch in Deutschland viele sinnlose Abmahnverfahren gelaufen sind, ist richtig. Ebenso, dass sich dabei auf nicht anwendbare Rechtsvorschriften berufen wird. Aber das diskutieren wir HIER ja nicht, sondern nur den konkreten Fall HL2 :rolleyes: ;) :-D

Ciao
Ligretto1
 
Hallo Leute!

also so wie ich das verstanden habe:

1) muss man !!!!!!!!!!online!!!!!!!! sein um HL2 zu zocken?!!!!!!!!!
und dazu mal ganz ohne sch...ß, was mach dann einer mit nem 56k modem, ... ja ja so was gibts noch.....
die werden ja somit mehr oder weniger gezwungen sich nen adsl anschluss zu besorgen um überhaupt zocken zu können.......



2) kann man das game nicht verhöckern (stream bla etc) ?!!

3) kann ich somit auch mit dem gutschein von ATI SCehi.... gehen weil ich sowieso dafür blechen muss?

ich kann nur einens sagen, wenn ich mich vorallem mit punkt 1 irren sollte, dann sagts mir bitte denn ich kenn mich mit dem ganzen schmarn nicht mehr aus und hab auch die schnauze gestrichen voll.

ansonnsten, danke :hop: :hop: valve :hop: :hop: , ihr habt nen konsumenten weniger!

wenn dieses hirnri..ige verhalten auch auf die anderen überspringt und unreal3 und quake4 auch betreffen sollte, wars das für mich und meine kumpels mit den games.
 
hi!

zu 1.)
du musst dir online einen Steam-Account einrichten. Wenn du dann HL2 im Singleplayer zocken willst, kannst du Steam auch so konfigurieren, dass du nur ein mal den CD-Key von HL2 reggen lässt und danach dann OFFLINE zocken so viel du willst.

zu 2.)
siehe bereits geschriebene Beiträge zu diesem Thread, neue offizielle Infos habe ich trotz Anfrage bei STEAM nicht bekommen.

zu 3.)
mach was du willst :-D zumindest hat dich das game ja nix gekostet.

Ciao
Ligretto1
 
tach!


THX für info,....


wenn ich mp möchte dann muss ich online sein....


naja,... mal schauen was das game so kann,....



ich hab da ne ganz blöde frage, mir ist zu ohren gekommen dass man in hl2 auch nen normalo mp für normalo lan freischalten kann? stimmt das?

und wenn ja wo kann ich die info dazu finden ?


mfg
 
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