der_Menthol_Elch am 29.01.2005 14:06 schrieb:
thejoker79 am 28.01.2005 21:46 schrieb:
"Falls Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, droht bei Verstößen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro."
also wenn ich den wisch nich unterschreibe, brauch ich also die strafe nich zahlen. ergo is das schreiben der verbraucherschützer genauso viel wert wie ne rolle klopapier von aldi. sehr intelligent. ich hoffe das is wirklich nur ein inhaltsfehler. sonst wirds mal wieder echt peinlich für einen unserer geliebten beamten!!!
Also mich würde mal interresieren was passiert wenn Valve/Vivendi nicht unterzeichnen. Wenn die das so weiterlaufen lassen und nicht unterzeichen hat das ja quasi keine Kosequenzen. Allerdings muss da ja ein Haken dran sein für Valve, der Verbraucherschutz kann ja net einfach ignorieren das nichts deswegen seitens des Publishers bzw des Entwicklers getan wird, oder ?
Hi Leute,
also ich möchte mal das wesentliche einer "Abmahnung" erklären. Ich hoffe, dass gelingt mir, ohne zu sehr in den juristischen unverständlichen Kauderwelsch zu verfallen
:
1.
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung entstammt dem Gesetz zum Schutz vor unlauteren Wettbewerb (UWG hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg_2004/gesamt.pdf ). In diesem Gesetz werden die "Spielregeln" definiert, mit denen eine Firma Produkte auf den Markt bringen darf. Eine Firma darf z.B. den Verbraucher durch irreführende Angaben auf der Verpackung/Werbung nicht über wesentliche Eigenschaften des Produktes täuschen (das geht auch durch Weglassen von wesentlichen Informationen), oder sich durch illegales Verhalten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der legal handelnden Konkurrenz verschaffen. Verbraucher und Konkurrenten haben einen Unterlassungssanspruch (§ 8 UWG), das heißt sie können durch eine Klage bei Gericht die Fortführung der Wettbewerbsverletzung verbieten lassen.
Hier haben die Verbraucherschützer bei Vivendi bemängelt, dass der kleine Aufdruck "
Internetanschluß erforderlich" dem potentiellen Käufer nicht klar macht, dass damit gemeint ist "
Wenn Sie dieses Produkt kaufen und nutzen wollen, dann müssen Sie zusätzlich einen mehrere hundet MB großen Steam-Account aus dem Internet laden und einrichten. Der Steam-Account verbindet sich mit dem CD-Key in der Packung und ist nicht lösch- oder sonstwie übertragbar. Das bedeutet, Sie können HL2 nach Gebrauch nicht an andere Personen weitergeben, ohne Gegen die EULA zu vertoßen und gegenüber Vivendi schadensersatzpflichtig zu machen. "
Vievendi hat sich also wettbewerbswidrig im Sinne des § 3 UWG verhalten, in dem Vivendi auf der Packung nicht darauf hingewiesen hat, dass man mit HL2 nicht das machen kann, was jedes andere Game auf dem Markt kann: Ohne Registrierung oder Massendownload im Singleplayer-Mode zocken und nach Gebrauch bei Ebay oder aufm Flohmarkt wieder verhökern.
2.
Diese Abmahnung ist normalerweise mit einer so genannten "
strafbewährten Unterlassungserklärung" verbunden. Hier also die € 6.000,-- pro Zuwiederhandlung (also pro zukünftig verkauftem Spiel). In dieser Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Adressat das in der Abmahnung genannte wettbewerbswiedrige Verhalten zukünftig zu unterlassen und verspricht die Zahlung einer bestimmten Geldsumme, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommen sollte.
Die strafbewährte Unterlassungserklärung ist ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Vivendi und dem Verbraucherschutzverband. Die Abmahnung liegt zeitlich noch vor einer Klage bei Gericht und soll das weitere Verfahren vereinfachen. Man kann es als "Drohung vorab" verstehen. Der Verbraucherschutz sagt damit quasi: "Unterschreib den Wisch und halte dich daran, dann sparst du dir einen teuren und langen Prozess vor Gericht oder wir werden dich verklagen und dann bekommst du eben nicht von uns, sondern vom Richter eine Unterlassungverpflichtung nebst Zahlung von Schadensersatz (§ 9 UWG) und der Herausgabe deines gesamten Gewinnes (§ 10 UWG) und das ist dann erheblich teurer. "
Deshalb werden über 90% der Wettbewerbsverstöße über Abmahnungen geregelt und wenn der Abgemahnte einsieht, mit seiner Werbung/verpackung Bockmist gebaut zu haben, ist die Unterschrift meist von Vorteil für ihn und wird dann "freiwillig" geleistet.
By the Way: So weit ich weiß sind die Verbraucherschützer ein Verein und daher auch keine Beamten...
In der Hoffnung, mit diesen Informationen weitergedient zu haben
Ciao
Ligretto1