Xyr0n am 28.01.2005 11:59 schrieb:
Ich finde es eine frechheit, Valve&Vivendi haben auf die packung geschrieben das i-net benötigt wird ,wer nicht lesen kann ist selber Schuld!
HL² muss ,um online zu zocken ,genauso registriert werden wie Sacred oda sonstige spiele , aber da wird nix gemacht!
Valve&Vivendis registrierungsmaßnahmen sind ja nicht illegal ,nur weil wieder jemand kohle brauch wird wegen soner kleinigkeiten geklagt ,es ist unverschämt !
Lieber Xyr0n,
selten so einen Blödsinn wie von dir gelesen. Du rühmst dich zwar, lesen zu können, hast aber nicht kapiert, worum es hier geht. Also noch mal zum Mitmeißeln:
1. Um HL2 gebraucht zu verticken, musst du deinen Stamaccount löschen
oder aber auf deinen Käufer übertragen. Löschen lassen macht Steam nicht, sonder setzt nur auf "inaktiv", was aber nicht zur Freigabe des CDKeys für einen neuen Steamaccount führt. Siehe: http://steampowered.custhelp.com/cgi-bin/steampowered.cfg/php/enduser/std_adp.php?p_faqid=25&p_created=1092255522&p_sid=krwovFwh&p_lva=&p_sp=cF9zcmNoPTEmcF9zb3J0X2J5PSZwX2dyaWRzb3J0PSZwX3Jvd19jbnQ9MTg2JnBfcHJvZHM9MCZwX2NhdHM9MCZwX3B2PSZwX2N2PSZwX3NlYXJjaF90eXBlPWFuc3dlcnMuc2VhcmNoX25sJnBfcGFnZT0xJnBfc2VhcmNoX3RleHQ9ZGVsZXRl&p_li=&p_topview=1
Übertragen des Steamaccounts durch Verkauf, Vermietung oder sonstwie (also verschenken) ist gegen die EULA. Siehe: http://steampowered.com/index.php?area=subscriber_agreement dort unter Punkt 1, letzter Satz ("
You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise share or transfer your Account.")
Als Käufer eines gebrauchten HL2 musst du also auf deine Kosten und Risiko dass die Post es verbummelt den Original-CDKey und 10 Dollar einschicken und hoffen, dass Vivendi dir nen neuen schickt und den alten Stamaccount des Vorbesitzers löscht, oder hoffen, dass dem Verkäufer es nichts ausmacht gegen die EULA zu verstoßen und sich so gegenüber Vivendi Schadensersatzpflichtig zu machen.
2. Es gibt noch ne menge Leute, die Internet-Multiplayer nicht die Bohne interessiert und/oder keine Higspeed-Flatrate haben. Mit 56K-Modem oder ISDN mit einem Call-By-Call-Provider kostet es ne Menge die vielen MB für Steam zu saugen. WindoofXP konnte man zumindest mit wenig Datenaufkommen oder sogar offline per Telefon freiblasen.
3. Ich halte die Registrierungsmaßnahmen für eine illegale Einschränkung meiner Rechte als Eigentümer. Guck mal hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__903.html
5. Lizenzbedingungen sind grundsätzlich vor dem Kauf so zu veröffentlichen, dass der potentielle durchschnittstyp von Käufer sich entscheiden kann, ob er das dort geregelte will, oder nicht, in dem er das Produkt kauft oder eben nicht. Die Praxis nach dem Motto " Mit dem öffnen der Verpackung erkennen Sie die innen liegenden und in Chinesich verfassten Vertragsklauseln an" ist verboten, bzw. führt dazu, dass diese Klauseln unwirksam sind. Siehe: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG023401377.html
Der durchschnittliche Kauf geht doch so ab, dass man sich ein Game kauft, Packung aufreißt, Datenträger einlegt und dann ertmalig während der dann folgenden Installation mit den EULA konfrontiert wird. SO NICHT !!!
5. Hier klagt nicht irgendjemand weil er Kohle braucht, sondern Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die von mit oben genannten Punkte nicht mit dem simplen Packungsabdruck "Internetverbindung erforderlich" dem Käufer der mit der Packung vorm Regal im Laden steht, hireichend klar macht, dass er ein
Einweg-Spiel erwerben wird. Es soll also durch Androhnung einer Art "Bußgeld" Vivendi dazu motiviet werden,
zukünftig den Käufer durch sichtbaren Aufruck über die "Risiken" dieses Kaufs zu informieren.
Noch ne interessante Info zu verbreiteten Rechtsirrtümern von http://www.jurawiki.de/VRI/Vertraege :
Irrum Nr. 15. "Bei Software kauft man nur den Datenträger. Um das Programm nutzen zu können, muß man einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller abschließen."
Mit dem Kauf vom Händler erwirbt man das Eigentum an den Originaldatenträgern mit der darauf enthaltenen Software. Damit erhält man das Recht "nach Belieben" ( § 903 BGB) mit der Sache zu verfahren. Dieses wird hinsichtlich der Software nur durch das Urheberrechtsgesetz beschränkt. Das UrhG regelt aber nur die Vervielfältigung von Werken, das Nutzungsrecht wird nicht angetastet. "
und Irrtum Nr. 16:
16. "Der Lizenzvertrag kommt durch klicken auf "I agree" zustande und bindet mich an die Vertragsklauseln im Fenster."
Wenn man durch den Kauf der Software vom Händler das Eigentum an ihr erhalten hat, hat man das Recht, die Software zu nutzen. Wenn der einzige Weg zur Wahrnehmung dieses Rechtes das Wegklicken eines Vertragstextes ist, so kann daraus keine Zustimmung zu den Inhalten des Vertrages abgeleitet werden. Allerdings darf man keine "Online-Registirierung" durchführen, diese wäre bindend und würde zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen führen.