• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Half-Life 2: Verbraucherschutz mahnt

ligretto1 am 28.01.2005 12:52 schrieb:
Lieber Xyr0n,
[...]

1. Um HL2 gebraucht zu verticken, musst du deinen Stamaccount löschen oder aber auf deinen Käufer übertragen. Löschen lassen macht Steam nicht, sonder setzt nur auf "inaktiv", was aber nicht zur Freigabe des CDKeys für einen neuen Steamaccount führt. Siehe: http://steampowered.custhelp.com/cgi-bin/steampowered.cfg/php/enduser/std_adp.php?p_faqid=25&p_created=1092255522&p_sid=krwovFwh&p_lva=&p_sp=cF9zcmNoPTEmcF9zb3J0X2J5PSZwX2dyaWRzb3J0PSZwX3Jvd19jbnQ9MTg2JnBfcHJvZHM9MCZwX2NhdHM9MCZwX3B2PSZwX2N2PSZwX3NlYXJjaF90eXBlPWFuc3dlcnMuc2VhcmNoX25sJnBfcGFnZT0xJnBfc2VhcmNoX3RleHQ9ZGVsZXRl&p_li=&p_topview=1

Übertragen des Steamaccounts durch Verkauf, Vermietung oder sonstwie (also verschenken) ist gegen die EULA. Siehe: http://steampowered.com/index.php?area=subscriber_agreement dort unter Punkt 1, letzter Satz ("You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise share or transfer your Account.")

Als Käufer eines gebrauchten HL2 musst du also auf deine Kosten und Risiko dass die Post es verbummelt den Original-CDKey und 10 Dollar einschicken und hoffen, dass Vivendi dir nen neuen schickt und den alten Stamaccount des Vorbesitzers löscht, oder hoffen, dass dem Verkäufer es nichts ausmacht gegen die EULA zu verstoßen und sich so gegenüber Vivendi Schadensersatzpflichtig zu machen.

[...].

Klasse Beitrag, gut recherchiert, da konnt ich glatt was lernen!!! :top:
 
Hey,
also, ich finde es ein bissle Kacka, dass soviele rummosern, dass das Internet hinten zu klein druff geschrieben war...
Es mosert ja auch niemand rum, dass hinten nur so klein draufsteht, dass man nen Prozessor braucht, der schneller ist, als 1,2 GHz....
Ich ifn d des ein bissle Assig.

Ausserdem, die meisten wussten ja, dass man, um HL² zu spielen, nen I-Net anschluss braucht... Das ging ja wie laubfeuer durch alle Foren, etc. Auch wenns erst spät gesagt wurde und es noch nciht in der PC Games ausgabe stand, die den Test beinhaltete...
Zudem haben heute die meisten Spieler einen Internetanschluss...
 
Eickes am 28.01.2005 14:15 schrieb:
Bekommen das Geld denn die Käufer als Entschädigung? *sich schon mal die Hände reibt*
Wie soll das denn gehen? Wer ermittelt die 1,7 Millionen Käufer von Half-Life 2, um ihnen anschließend das Geld zurückzuzahlen? :-D
 
Barra-Barra am 28.01.2005 17:49 schrieb:
also, ich finde es ein bissle Kacka, dass soviele rummosern, dass das Internet hinten zu klein druff geschrieben war...
Es mosert ja auch niemand rum, dass hinten nur so klein draufsteht, dass man nen Prozessor braucht, der schneller ist, als 1,2 GHz....
Ich ifn d des ein bissle Assig.
Dass sich über die kleine Prozessor-Angabe niemand aufregt, liegt mit tödlicher Sicherheit daran, dass es ganz normal ist, dass man auch für den Einzelspieler-Modus einen Prozessor benötigt - nicht jedoch einen Internetanschluss! >:|

Barra-Barra am 28.01.2005 17:49 schrieb:
Ausserdem, die meisten wussten ja, dass man, um HL² zu spielen, nen I-Net anschluss braucht... Das ging ja wie laubfeuer durch alle Foren, etc.
Und schauen Leute ohne Internetzugang oft in Internet-Foren? :B

Barra-Barra am 28.01.2005 17:49 schrieb:
Zudem haben heute die meisten Spieler einen Internetanschluss...
Das erlaubt es noch lange nicht, den notwendigen Internetanschluss so klein auf die Packung zu kritzeln - vor allem ohne expliziten Hinweis darauf, dass er auch für den SP-Modus benötigt wird.
 
Shadow_Man am 28.01.2005 15:18 schrieb:
Auch wenn sie jetzt abgemahnt wurden, an der ganzen Aktivierungsgeschichte wird sich trotzdem nichts ändern :(
Doch, da die EULA in ihrer aktuellen Form hierzulande unwirksam ist, müsste sie für nachfolgende Spiele angepasst werden - oder Valve akzeptiert, dass ihre Lizenzbestimmungen unwirksam sind. :-D

Shadow_Man am 28.01.2005 15:18 schrieb:
Für mich steht jedenfalls fest, dass von Valve mir nichts mehr ins Haus kommt, werd alles von ihnen in Zukunft boykottieren. Wer die Rechte seiner Kunden/Käufer so mit Füßen tritt, hat es nicht anders verdient.
Ich habe meinen Boykott bis heute durchgezogen, bei mir steht kein Half-Life 2 im Regal. =) Und kommt mir nicht damit daher, dass ich ein Über-Spiel verpasst hätte. Das nehme ich in diesem Falle in Kauf.
 
6,000 Euro? Klingt fast ein bischen so wie Dr. Evil von Austin Powers:
"EINE MILLION DOLLAR. MUHAHAHAHAHAHAHAH ..."
 
american-blind am 28.01.2005 18:13 schrieb:
6,000 Euro? Klingt fast ein bischen so wie Dr. Evil von Austin Powers:
"EINE MILLION DOLLAR. MUHAHAHAHAHAHAHAH ..."

Und nochmal : 6000 € pro verkauftem Spiel ! :)

"Muhamuhamuha ...... Dr. Evil, eine solche Summe existiert überhaupt nicht "
 
der_Menthol_Elch am 28.01.2005 18:16 schrieb:
american-blind am 28.01.2005 18:13 schrieb:
6,000 Euro? Klingt fast ein bischen so wie Dr. Evil von Austin Powers:
"EINE MILLION DOLLAR. MUHAHAHAHAHAHAHAH ..."
Und nochmal : 6000 € pro verkauftem Spiel ! :)

"Muhamuhamuha ...... Dr. Evil, eine solche Summe existiert überhaupt nicht "
*lol* Mich würde interessieren, wo für die Konventionalstrafe die Obergrenze liegt. Schließlich hat Valve kürzlich 1,7 Mio. verkaufte Exemplare gemeldet, das wären also 10,2 Mrd. Euro. So viel wird ja wohl kaum einzutreiben sein... :-D
 
Nur mal mal eins klarzustellen, mein Freund!
Ich weiß ja nicht wie alt du bist und welchen Beruf du hast,
aber Internet hat heute definitiv nicht ziemlich jeder!
Es gibt genug Zivis, Studenten, Azubi's, Arbeitslose... usw. usw.
da halt nicht mehr zu Hause bei Mami wohnen und sich gerade so ihre
Wohnung und Auto leisten können.
Mit Steam werden solche Leute ohne Internetanschluss diskriminiert und
ausgeschlossen, was eine Riesenfrechheit ist!
Leute mit zu viel Geld sollte mal ein bisschen mehr nachdenken bevor
sie so ne Scheiße posten! Schönen Dank auch, Tschö!
 
AMDzocker am 28.01.2005 16:12 schrieb:
ich finde steam generell nicht schlimm
es ist sogar ne gute sache gegen raubkopierer wie hier schon gesagt wurde es wurde und wird immer noch zu viel kopiert jetz machen wollen die enteickler dagegen vorgehen progs wie steam werden in zukunft nur noch da sein da bin ich sicher
eigene schuld der konsumenten ! es wurd zuviel raubkopiert und jetz regen sich alle auf das die firmen dagegen vorgehen mit progs wie steam .....selber schuld :-D

STEAM IST KEIN KOPIERSCHUTZ!

Wann begreift ihr Fanboys das endlich?
 
spassiger am 28.01.2005 18:21 schrieb:
der_Menthol_Elch am 28.01.2005 18:16 schrieb:
american-blind am 28.01.2005 18:13 schrieb:
6,000 Euro? Klingt fast ein bischen so wie Dr. Evil von Austin Powers:
"EINE MILLION DOLLAR. MUHAHAHAHAHAHAHAH ..."
Und nochmal : 6000 € pro verkauftem Spiel ! :)

"Muhamuhamuha ...... Dr. Evil, eine solche Summe existiert überhaupt nicht "
*lol* Mich würde interessieren, wo für die Konventionalstrafe die Obergrenze liegt. Schließlich hat Valve kürzlich 1,7 Mio. verkaufte Exemplare gemeldet, das wären also 10,2 Mrd. Euro. So viel wird ja wohl kaum einzutreiben sein... :-D

Gar nichts wird sich für die 1,7Mio Exemplare eintreiben lassen. Die 6000€ gelten nur für verkaufte Spiele, ab dem Zeitpunkt, ab den Valve diese Abmahnung unterschrieben hat. Rückwirkend ist da nichts. Da Valve das jedoch nicht freiwillig unterschreiben wird, wird es auch in Zukunft nichts einzutreiben geben. Da müsste die Verbraucherzentrale Valve dann schon verklagen.
 
Jo ich denke mal ligretto1 hat das schon sehr gut geschildert.

trotzdem bin ich mir immer noch nicht sicher ob ich mein HL² bzw. Steam account bei ebay loswerden könnte.

einerseits meine rechte als eigentümer andererseits dass ich bestimmt irgendwo bei steam mal I AGREE geklickt habe.
 
ich bin halt immer noch der ansicht, dass man einen account weitergeben, aber nicht separat für geld verkaufen darf - im gegensatz zum game, das man sogar ausdrücklich weitergeben darf laut EULA. also sehe ich kein problem mit dem weiterverkauf des spiels.
und wenn's anders wäre, würde ich mich mit sicherheit nicht daran halten. abgesehen davon dass eine EULA in der schweiz nicht als vollwertiger vertrag gilt.

übrigens: sind abmahnungen überhaupt bindend? ich dachte, das seien nur drohungen. falls sich der abgemahnte nicht daran hält, wird er erst verklagt. hab ich da etwas falsch verstanden?

edit: ach so, nur falls sie den wisch unterschreiben werden die 6000€ fällig. aber wer ist schon so blöd und unterzeichnet eine abmahnung?
 
hi leutz...

muss auch mal was dazu sagen und meinen vorredner unterstützen in bezug auf seinen edit. is ja alles schön und gut um sich als verbraucherschützer wichtig zu machen aber... ich kam aus dem lachen gar nich mehr raus... lest den text mal genauer auf inhalt. Zitat:

"Falls Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, droht bei Verstößen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro."

also wenn ich den wisch nich unterschreibe, brauch ich also die strafe nich zahlen. ergo is das schreiben der verbraucherschützer genauso viel wert wie ne rolle klopapier von aldi. sehr intelligent. ich hoffe das is wirklich nur ein inhaltsfehler. sonst wirds mal wieder echt peinlich für einen unserer geliebten beamten!!!

mfg thejoker
 
thejoker79 am 28.01.2005 21:46 schrieb:
hi leutz...

muss auch mal was dazu sagen und meinen vorredner unterstützen in bezug auf seinen edit. is ja alles schön und gut um sich als verbraucherschützer wichtig zu machen aber... ich kam aus dem lachen gar nich mehr raus... lest den text mal genauer auf inhalt. Zitat:

"Falls Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, droht bei Verstößen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro."

also wenn ich den wisch nich unterschreibe, brauch ich also die strafe nich zahlen. ergo is das schreiben der verbraucherschützer genauso viel wert wie ne rolle klopapier von aldi. sehr intelligent. ich hoffe das is wirklich nur ein inhaltsfehler. sonst wirds mal wieder echt peinlich für einen unserer geliebten beamten!!!

mfg thejoker

Das mit der Sinnlosigkeit stimmt nicht ganz. Eine Abmahnung macht nur Sinn, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Der Abgemahnte also genau weiß, dass sein Handeln rechtswidrig ist. Dann ist es unter Umständen für ihn billiger, sich freiwillig der Unterlassung zu verpflichten, als einem Gerichtsverfahren entgegen zu sehen, das er eh verlieren wird.
 
man kann aber das deutsche rechtssystem nich auf das amerikanische übertragen. das geht einfach nich. wenn es aus deutschland kommen würde, würde es wieder anders aussehen.

und ausserdem musst du das spiel ja nich kaufen. erst wenn du das spiel erworben hast gehst du automatisch auf die agb ein. und wenn se dir im nachhinein nich passt? verklag die doch!

für mich is das einfach ne lachnummer!
 
hannibal25 am 29.01.2005 01:15 schrieb:
Das mit der Sinnlosigkeit stimmt nicht ganz. Eine Abmahnung macht nur Sinn, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Der Abgemahnte also genau weiß, dass sein Handeln rechtswidrig ist. Dann ist es unter Umständen für ihn billiger, sich freiwillig der Unterlassung zu verpflichten, als einem Gerichtsverfahren entgegen zu sehen, das er eh verlieren wird.
es werden sogar sehr viele abmahnungen "auf gut glück" versandt, also ohne eindeutige rechtslage. zum beispiel im P2P-bereich. die meisten haben dann die hosen voll und fügen sich, zum glück sind aber nicht alle so naiv.
 
hannibal25 am 28.01.2005 19:39 schrieb:
Gar nichts wird sich für die 1,7Mio Exemplare eintreiben lassen. Die 6000€ gelten nur für verkaufte Spiele, ab dem Zeitpunkt, ab den Valve diese Abmahnung unterschrieben hat. Rückwirkend ist da nichts. Da Valve das jedoch nicht freiwillig unterschreiben wird, wird es auch in Zukunft nichts einzutreiben geben. Da müsste die Verbraucherzentrale Valve dann schon verklagen.
Du hast Recht, aber die Verbraucherzentrale wird wohl kaum eine Abmahnung versenden, wenn sie daraufhin nicht auch eine Klage einreichen würde. Mal sehen, wie's weitergeht.
 
Die Lizenzvereinbarungen (nicht AGB!) müssen VOR dem Kauf deutlich gemacht werden. Ein "Weiterclicken" während der Installation ist unzulässig - da wurde MS schon erfolgreich verklagt.

Ich persönlich habe zum Glück 3 Tage gewartet, als das Spiel herausgekommen ist. Als ich von der Internetfreischaltung erfahren habe habe ich auf den Kauf verzichtet. Tut mir persönlich zwar sehr leid, weil ich gerne HL2 gespielt hätte. Aber was solls...

PS: Mein XP-Spiele PC darf nicht ins Netz. Das darf nur mein W2K SP2.
 
thejoker79 am 28.01.2005 21:46 schrieb:
"Falls Vivendi und Valve die Unterlassungserklärung unterzeichnen, droht bei Verstößen eine Konventionalstrafe von 6.000 Euro."

also wenn ich den wisch nich unterschreibe, brauch ich also die strafe nich zahlen. ergo is das schreiben der verbraucherschützer genauso viel wert wie ne rolle klopapier von aldi. sehr intelligent. ich hoffe das is wirklich nur ein inhaltsfehler. sonst wirds mal wieder echt peinlich für einen unserer geliebten beamten!!!

Also mich würde mal interresieren was passiert wenn Valve/Vivendi nicht unterzeichnen. Wenn die das so weiterlaufen lassen und nicht unterzeichen hat das ja quasi keine Kosequenzen. Allerdings muss da ja ein Haken dran sein für Valve, der Verbraucherschutz kann ja net einfach ignorieren das nichts deswegen seitens des Publishers bzw des Entwicklers getan wird, oder ? :confused:
 
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