Gerry am 28.10.2005 18:42 schrieb:
Bleibt natürlich jedem Betroffenen selber überlassen, aber wer das Angebot der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, das Verfahren gegen Zahlung von € 50,00 einzustellen (§ 153a StPO) , nicht "annnimmt", der riskiert einen Strafbefehl oder evtl. weitere Beweissicherungsmaßnahmen.
@Gerry
Die Staatsanwaltschaft ist eh schon am mekern, dass sie in Karlsruhe durch die vielen Klagen komplett überlastet sind und dadurch bei anderen wichtigeren Strafverfolgungen nicht genug Personal zur Verfügung haben.
Wenn du nicht in dieser Hinsicht bereits in der Vergangenheit auffällig geworden bist, gibts da nichtmehr mehr.
habe etwas vergleichbares vor 5 jahren erlebt. nen paar Wochen nach Silvester mit nen paar Kollegen besoffen Nachts noch Böller rumgeworfen, dabei hat ne Ladenscheibe bzw. 2 Schaden genommen, Brandflecken, leichte Risse etc. dazu verschreckte nachbarn. Also haben uns die freunde in Grün abgefangen. Die Beweisführung war ganz klar, wir hatten alles bei uns.
Also anzeige, wegen Sachschaden. Dazu hieß es noch Ruhestörung, hausfriedensbruch etc.
Wir haben uns dann bei den leuten dort privat entschuldigt, waren zusammen einen trinken und die Besitzer nahmen von einer Anzeige Abstand, obwohl es ihnen auf der Polizei geraten wurde.
So, wir bekamen auch alle nen Brief von der Staatsanwaltschaft, gegen geringeres Endgeld als die 50 Euro hier das verfahren einzustellen. Wir haben alle 4 abgelehnt.
Dann nach 2 Monaten kam nen Breif der Staatsanwaltschaft, dass das verfahren eingestellt wurde. Das ganze hätte die Staatsanwaltschaft nen Haufen Geld gekostet und übrig war nur noch die Anzeige wegen Sachschaden und der lag bei nen paar Euro.
Was ich damit verdeutlichen will, ist folgendes:
Die Staatsanwaltschaft versucht auch halbwegs wirtschaftlich und auch "sinnvoll" vorzugehen. Und wegen einem einzigen Verstoss gegen das Urheberrecht, werden die keine große Anklage erheben, vor allem da ein Prozess auf reiner IP Basis (besonders wenn z.B. mehrere Familienmitglieder per Router an einem Anschluss/IP hängen) vor Gericht nur schwer haltbar ist.
Und ich wiederhole gerne nochmal: Für sowas gibt kein Richter nen Durchsuchungsbefehl für ne Wohnung/haus raus, da das ganze nen haufen kosten sind, da mehrere Beamte dafür abgestellt werden müssen.