• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


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  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Earth 2160: Zuxxez zeigt Raubkopierer an

zu der Simpsons-Folge:
Dass du die Folge auch selbst hättest anfertigen können ist egal, auch hinter Fernsehsendungen stehen Copyrights soviel ich weiß.

Zu dem ganzen Thema gibts bei heise diesen überaus interessanten Thread (auch folgeantworten vom Ersteller lesen):
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=8788166&forum_id=84359
Danach sind die zahlreichen Argumente bei heise in anderen Threads, dass einem nie im Leben was nachgewiesen werden kann, zwar interessant, bringen einem vor Gericht aber ohne richtig dickem Geldpolster nicht weiter.
 
TheChicky am 26.10.2005 14:38 schrieb:

Da hast du ja echt einen Spaten zitiert... Kann man nur hoffen, daß der mit auf der Liste steht, klagt und gehörig auf die Fresse damit fliegt...
:finger:

Die Argumentation ist ja sowas von dämlich... Wenn IP´s derart anfechtbar wären, wäre noch niemand wegen Internetkriminalität verurteilt worden. Also Schwachfug...

Die Argumentation, daß man immer nur päckchenweise sendet, ist doch irrelevant. Nicht die gesendeten Datenpakete werden überprüft, sondern welche Daten von dem User zum Download angeboten werden. Bestenfalls gibt es dort etwas Freiheit in der juristischen Interpretation. Wenn der Richter entsprechend entscheidet verliert man trotzdem. Daß die Abzockwelle von großen Firmen eine Plage ist, sehe ich ja ein. Meißtens werden dort ahnungslose Leute abgemahnt, die es vorher einfach nicht wissen konnten. In diesem Fall hier finde ich die Maßnahme aber absolut berechtigt.

Die Argumentation von dem liest sich, als würde er glauben, er hätte ein Recht darauf sich alles illegal per P2P zu saugen.

Bis dann denn!

McTrevor
 
McTrevor am 26.10.2005 15:38 schrieb:
TheChicky am 26.10.2005 14:38 schrieb:

Da hast du ja echt einen Spaten zitiert... Kann man nur hoffen, daß der mit auf der Liste steht, klagt und gehörig auf die Fresse damit fliegt...
:finger:

Die Argumentation ist ja sowas von dämlich... Wenn IP´s derart anfechtbar wären, wäre noch niemand wegen Internetkriminalität verurteilt worden. Also Schwachfug...

Die Argumentation, daß man immer nur päckchenweise sendet, ist doch irrelevant. Nicht die gesendeten Datenpakete werden überprüft, sondern welche Daten von dem User zum Download angeboten werden. Bestenfalls gibt es dort etwas Freiheit in der juristischen Interpretation. Wenn der Richter entsprechend entscheidet verliert man trotzdem. Daß die Abzockwelle von großen Firmen eine Plage ist, sehe ich ja ein. Meißtens werden dort ahnungslose Leute abgemahnt, die es vorher einfach nicht wissen konnten. In diesem Fall hier finde ich die Maßnahme aber absolut berechtigt.

Die Argumentation von dem liest sich, als würde er glauben, er hätte ein Recht darauf sich alles illegal per P2P zu saugen.

Bis dann denn!

McTrevor

Es wurden User verklagt, die es downgeloadet haben, nicht nur solche die es angeboten haben. Und bei einem Download ist die Beweisführung drastisch schwieriger. Und außerdem muss dieses Programm der Firma erstmal vor Gericht Bestand haben, soll heissen, wer garantiert, dass dieses Programm die richtigen IPs und die richtigen Daten gesammelt hat und dass diese Daten nicht vielleicht manipuliert wurden? Mehrere User auf Heise.de berichten, dass sie so eine Anklage bekommen hätten, obwohl sie von dem Spiel Earth2160 noch nie was gehört haben. Ohne meinen Anwalt würde ich denen keinen müden Cent geben.
 
Nochwas zu dem Unternehmen welches eingentlich gar nicht existiert:

1) Die Logistep AG Schweiz ist eine reine Briefkastenfirma ohne
eigene Bürogebäude am Haus der Dial Engineering AG in Höri / Schweiz.

2) Direktor der Logistep AG Schweiz ist Leszek Krzysztof Oginski,
polnischer Staatsbürger, wohnhaft in Karlsruhe
(Ludwig-Windthorststrasse 52) / Deutschland. Einziger Verwaltungsrat
ist Martin Richard.

3) Laut Telefonbuch existiert unter der Adresse von Herrn Oginski die
Logistep AG Deutschland, die allerdings nicht im Handelsregister
auftaucht. Der Markenname Logistep wiederum gehört in Deutschland der
Logistep Aktiebolag in Malmö / Schweden (die nichts damit zu tun hat)
=> Markenrechtsverletzung.

4) Dazu noch ein paar Merkwürdigkeiten: Die Grafiken der Logistep AG
zum Monitoring/p2pftp wurden aus dem Seti@home Screensaver gestohlen,
außerdem behauptet das Unternehmen zum einen, sie würden Fakes
erstellen, die sich in der Prüfsumme nicht vom Original
unterscheiden, zum anderen behaupten sie, die 20.000
Urheberrechtsverletzungen anhand der Prüfsumme ermittelt zu haben =>
Eigene Beweise selbst widerlegt?"

Hab ich aus einem anderen Forum. Scheint so als wird sich das ganze nur auf eine illegale Abmahnwelle hinauslaufen.
 
TheChicky am 26.10.2005 16:19 schrieb:
Es wurden User verklagt, die es downgeloadet haben, nicht nur solche die es angeboten haben. Und bei einem Download ist die Beweisführung drastisch schwieriger. Und außerdem muss dieses Programm der Firma erstmal vor Gericht Bestand haben, soll heissen, wer garantiert, dass dieses Programm die richtigen IPs und die richtigen Daten gesammelt hat und dass diese Daten nicht vielleicht manipuliert wurden? Mehrere User auf Heise.de berichten, dass sie so eine Anklage bekommen hätten, obwohl sie von dem Spiel Earth2160 noch nie was gehört haben. Ohne meinen Anwalt würde ich denen keinen müden Cent geben.

Wo steht, dass Leute verklagt wurden, die sich nur was runtergeladen haben? Ich habe nur gelesen, dass Anbieter angezeigt wurden. Eventuell hast du nicht bedacht, dass viele filesharing-Programme schon die nur zum Teil heruntergeladenen Daten für andere freigeben. Ob man das ganze Programm oder nur einen Teil anbietet ist unerheblich. Es ist bei eigentlich allen Fällen solcher Abmahnungen/Anzeigen/Klagen immer nur von Anbietern und nie von reinen Downloadern die Rede. Schließlich ist es rechtlich nicht 100%ig sicher, dass das Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Zum Ablauf des Strafverfahrens: Die Geldzahlung, die zur Einstellung des Verfahrens führt, stellt kein Anerkennen der Schuld dar und bedeutet nicht, dass aufgrund der Beweise eine Schuld feststeht. Nur würde im Falle einer Ablehnung das Verfahren eben nicht eingestellt und es würden eventuell weitere Ermittlungen angestellt werden müssen, um eventuell unanfechtbarere Beweise zu bekommen, was für einige wahrscheinlich noch unangenehmer werden könnte. Schließlich werden nicht umsonst so viele die 50 Euro so gerne bezahlt haben. Wer reinen Gewissens ist, wird nicht viel zu befürchten haben.

Noch ne Frage: Ist es nicht so, dass an einen Internetanschluss eigentlich gar nicht mehrere PCs angeschlossen werden dürfen?
 
Yaso_Kuuhl am 26.10.2005 18:15 schrieb:
Nur würde im Falle einer Ablehnung das Verfahren eben nicht eingestellt und es würden eventuell weitere Ermittlungen angestellt werden müssen, um eventuell unanfechtbarere Beweise zu bekommen, was für einige wahrscheinlich noch unangenehmer werden könnte. Schließlich werden nicht umsonst so viele die 50 Euro so gerne bezahlt haben. Wer reinen Gewissens ist, wird nicht viel zu befürchten haben.
*zustimm*
Glaube auch da werden viele lieber 50€ zahlen als sich Gedanken machen zu müssen was mit ihren ganzen andern Kopien passieren wird. Sicherlich mag es den ein oder andern geben, der mit Earth 2160 als Download angefangen hat, aber Download per P2P ist ja "Volkssport". Wenn man nix gesaugt hat, dann hat man ja auch nix zu befürchten, wie du schon sagst.

Noch ne Frage: Ist es nicht so, dass an einen Internetanschluss eigentlich gar nicht mehrere PCs angeschlossen werden dürfen?
Das gab es vor einigen Jahren IMO z.B. bei der Telekom DSL Flat. Aber inzwischen sind Router und CO durchaus erlaubt. Ist eben ggf. nur für den Anschlußinhaber ungünstig. Er wird zur Rechenschaft gezogen. Beispiel WLAN. Unsichere Netze findet man in Massen, wo man sich zum Download mal eben einklinken kann.
 
TheChicky am 26.10.2005 16:19 schrieb:
Und außerdem muss dieses Programm der Firma erstmal vor Gericht Bestand haben, soll heissen, wer garantiert, dass dieses Programm die richtigen IPs und die richtigen Daten gesammelt hat und dass diese Daten nicht vielleicht manipuliert wurden?
Hm.. schon etwas merkwürdig, dass einer relativ kleinen Spieleschmiede genau das gelingen soll, was Musik- und Filmgiganten seit Jahren vergebens versuchen (meines Wissens zumindest). Interessant ist allerdings, dass Provider offenbar Daten rausgerückt haben und das hoffentlich nicht wegen einer automatisch generierten Email.

Der gläserne Mensch lässt grüssen. Schlussendlich muss man aufpassen dass keine Willkür entsteht.
 
pirx am 26.10.2005 18:34 schrieb:
Interessant ist allerdings, dass Provider offenbar Daten rausgerückt haben und das hoffentlich nicht wegen einer automatisch generierten Email.

Der gläserne Mensch lässt grüssen. Schlussendlich muss man aufpassen dass keine Willkür entsteht.

Zuxxez hatte nur die ips und hat diese an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Die hat sich dann die Daten geben lassen. Da hat der Provider keine große Wahl. Für die Abmahnungen hat sich Zuxxez dann nur noch an die Ermittlungen dranhängen müssen.
 
Eine Versändnisfrage:

Provider dürfen bei Pauschalangeboten (flatrate) laut gerichtlicher Entscheidungen keine Verbindungsdaten speichern, sondern nur zur Erstellung von Abrechnungen

Die schweizer Firma hat deshalb eine Trick angewandt und per automatisch generierter Email sofort eine Aufforderung an den jeweiligen Provider gesendet, dass dieser die IP "loggen" soll, damit die Staatsanwaltschaft später auf die Daten beim Provider zugreifen kann.

Jetzt zu meiner Frage:
Zwischen Versand der Email und dem Beginn der Speicherung der Verbindungsdaten vergeht doch eine geraume Zeit. Wer sagt denn, dass zwischenzeitlich nicht ein anderer Kunde des Providers diese IP hat?
 
Was ich ja mich jetzt frage, ist die Aussage in dem einem Heise Artikel:

Als Schadensersatz pro Upload von Earth 2160 veranschlagt er 50 Euro

Das würde ja bedeuten das da doch Unsummen auf die Nutzer der Tauschnetzwerke zukommen, denn es ist ja nunmal so, wenn man etwas runterlädt, man bei den meissten Programmen auch Automatisch hochlädt?!
 
ich fänds irgendwie lustig, wenn die staatsanwaltschaft 13700 klagen bearbeiten müsste, is ja n haufen arbeit

*staatsanwaltschaft auslach* :finger:
 
Blackout am 26.10.2005 19:11 schrieb:
Was ich ja mich jetzt frage, ist die Aussage in dem einem Heise Artikel:

Als Schadensersatz pro Upload von Earth 2160 veranschlagt er 50 Euro

Das würde ja bedeuten das da doch Unsummen auf die Nutzer der Tauschnetzwerke zukommen, denn es ist ja nunmal so, wenn man etwas runterlädt, man bei den meissten Programmen auch Automatisch hochlädt?!

Das ist eine verdammt gute Geldmaschine.

Für jeden Log Aufzeichnung kassiert man 50€... man man haben die Probleme :-D

Welches Gericht nimmt diese 20.000 Klagen nur im Geringsten als seriös und begründet an?

Wenn doch, dann könntet ihr jetzt massenmorden und würdet nicht ins Gefängnis kommen, weil die Gerichte viel zu beschäftigt mit den Raubkopieren sind :)

Völlig realitätsfern.
 
bRoTPsY am 26.10.2005 19:24 schrieb:
Welches Gericht nimmt diese 20.000 Klagen nur im Geringsten als seriös und begründet an?

Wenn doch, dann könntet ihr jetzt massenmorden und würdet nicht ins Gefängnis kommen, weil die Gerichte viel zu beschäftigt mit den Raubkopieren sind :)

Völlig realitätsfern.

Raubkopierer müssen eher um ihr Leben fürchten, zumindest bei "Adelheid und ihre Mörder" - in Zusammenarbeit mit der GVU:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/65424

In der besagten Folge stellt sich ein Toter als "ehemaliger Raubkopierer" heraus, dessen Wohnung von einem Musiker "aus Zorn über Raubkopien" verwüstet wurde.

:B :-D
 
HankeyX am 26.10.2005 19:18 schrieb:
ich fänds irgendwie lustig, wenn die staatsanwaltschaft 13700 klagen bearbeiten müsste, is ja n haufen arbeit

*staatsanwaltschaft auslach* :finger:


*zustimm*
aber sie haben ja auch sonst nichts zu tun und so ein paar Kinderschändungen, Vergewaltigungen oder Körperverletzungen können ja ruhig warten :B

ansich ist es ja gut, wenn dagegen vorgegangen wird, durch das illegale Downloaden entstehen schließlich ziemliche Schäden, aber man kanns auch übertreiben
 
Gerry am 26.10.2005 19:05 schrieb:
Jetzt zu meiner Frage:
Zwischen Versand der Email und dem Beginn der Speicherung der Verbindungsdaten vergeht doch eine geraume Zeit. Wer sagt denn, dass zwischenzeitlich nicht ein anderer Kunde des Providers diese IP hat?
Also ich würde mal nicht sagen, daß die Daten erst hinterher gespeichert werden. User X wählt sich ein und der Provider speichert automatisch Zeit, IP, etc.. Je nach Provider werden diese Einträge nach einiger Zeit eben wieder gelöscht.

HankeyX am 26.10.2005 19:18 schrieb:
ich fänds irgendwie lustig, wenn die staatsanwaltschaft 13700 klagen bearbeiten müsste, is ja n haufen arbeit

*staatsanwaltschaft auslach* :finger:
Manchen wären froh, wenn sie Arbeit hätten heutzutage. ;)
 
Gerry am 26.10.2005 19:05 schrieb:
Jetzt zu meiner Frage:
Zwischen Versand der Email und dem Beginn der Speicherung der Verbindungsdaten vergeht doch eine geraume Zeit. Wer sagt denn, dass zwischenzeitlich nicht ein anderer Kunde des Providers diese IP hat?
IMO werden IP's nicht sofort wieder vergeben!
Nachdem jemand eine IP benutzt hat (also wieder ausgeloggt ist/net mit dem Netz verbunden mehr) vergehen mehrere Stunden, wenn nicht sogar Tage/Wochen, bis die gleiche IP wieder jemand anderem zugeteilt wird!
greetz,
geek
 
Nali_WarCow am 26.10.2005 19:41 schrieb:
Also ich würde mal nicht sagen, daß die Daten erst hinterher gespeichert werden. User X wählt sich ein und der Provider speichert automatisch Zeit, IP, etc.. Je nach Provider werden diese Einträge nach einiger Zeit eben wieder gelöscht.

Noch mal zur Erklärung

Deutsche Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität ihrer Kunden zunächst aus Datenschutzgründen nicht preisgeben, jedenfalls nicht an Privatpersonen oder Firmen.
Außerdem ist es ihnen nach einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt untersagt, die Verbindungsdaten von Kunden mit einem Pauschaltarif (Flatrate) zu speichern, da sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden.

Daher bedient sich die von Zuxxez beauftragte Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern.

Quelle: http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~EAFEC2889F65749C586DBA1C014FAD7E4~ATpl~Ecommon~Scontent.html

In dem von mir bereits oben angesprochenen Zeitraum haben also diejenigen User Glück, die zwischenzeitlich eine Zwangstrennung haben oder offline gehen.
Wenn eine IP wirklich erst wieder viel später einem anderen User erteilt wird, ist das beruhigend.
 
Gerry am 26.10.2005 13:39 schrieb:
Rabowke am 26.10.2005 12:33 schrieb:
sammelklagen gibt es ab dem 1. november (?) auch in deutschland.

man benötigt mindestens 10 kläger, damit es eine sammelklage nach deutschem recht ist. ;)

Da habe ich wohl etwas verpasst.
Hat mir hierzu jemand bitte eine Quelle?

munsterbuster am 26.10.2005 13:36 schrieb:
Sie hätten erst Anzeige erstatten müssen und dann den Beamten die Software und das Lockspiel zur Verfügung stellen müssen.

Einen "Agent Provokateur" verbietet das deutsche Recht.

Sammelklagen gibt es inzwischen im Anlage- und Aktienrecht. Diese Möglichkeit wurde primär wegen den Klagen von Telekomaktionären gegen die Telekom eingeführt.

Weiter kennt das deutsche Zivilrecht schon lange die Streitgenossenschaft, was in manchen Fällen der aus dem angelsächsichen Raum verbreiten Sammelklage sehr nahe kommt

Den agent provokateur gibt es auch im deutschen Strafrecht. Ober er zulässig ist wird lediglich in der Literatur in Frage gestellt.

Der BGH hat dem Lockspitzel nur dann einen RIegel vorgeschoben, wenn der Bogen stark überspannt wird (Verdeckter Ermittler der Polizei bedrängte eine Person die nichts mit Btm zu tun hatte massiv ihm welches zu besorgen).
 
@ Messor: Danke für deine Ausführungen, aber du hast offensichtlich nicht gelesen, was zwischenzeitlich (von mir) geschrieben wurde.
 
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