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News - Earth 2160: Zuxxez zeigt Raubkopierer an

Gerry am 26.10.2005 22:44 schrieb:
Daher bedient sich die von Zuxxez beauftragte Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern.

Naja, dann werden die Daten aber immer noch nicht an Privatpersonen sondern nur an die Staatsanwaltschaft rausgegeben. Und ich als Provider würde die Daten auch bei solch einer Email erstmal sichern, sonst mache ich mich der Beihilfe an einer Straftat schuldig.
 
Iceman am 26.10.2005 12:34 schrieb:
Boneshakerbaby am 26.10.2005 12:27 schrieb:
Fehlt dann nur noch die Klage gegen Zuzzex, denn diese Art von Datenabgreifen ist datenschutztechnisch meines Wissens nicht einwandfrei, auch wenn sie ja eigentlich Recht haben.

Inwiefern? Soweit ich weiß lief das so, dass Zuzzex (oder wie die heissen), das Spiel online gestellt haben und die IP Adresse jedes Saugers wurde gespeichert. Da der Publisher der Rechteinhaber des Produktes ist ist das Onlinestellen legal und das man rechtlich gegen das Speichern von IP Adressen vorgehen kann bezweifle ich (wird hier auf der Seite ja sogar gemacht ;)).

Mal davon ab finde ich es gut, dass die Strafen hier so niedrig angesetzt werden. Anstatt völlig überzogene Beträge zu fordern wie es die Musikindustrie tut wird das Geld in diesem Fall den Betroffenen zwar etwas weh tun, aber sie nicht gleich finanziell ruinieren.

Falls diese komische Briefkastenfirma aus Schweden, Polen oder der Schweiz, deren Geschäftsführer in Karlsruhe lebt aber "zusätzlich" Teile des Spiels in Umlauf gebracht hätten, würden sie sich der Anstiftung zu einer Straftat schuldig machen, was vor Gericht gleich der Ausführung der Tat gestellt wird, eine Strafminderung ist da nicht vorgesehen, was macht der freundliche Herr aus der Schweiz/Polen/Schweden/Karlsruhe wohl mit 13.700 Klagen wegen Anstiftung zu einer Straftat ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung

Die Sache mit den Logfiles ist wirklich ein Witz, jedes Kind könnte z.B. mit einem Texteditor ein Logfile erstellen, das besagt, dass von irgend einer beliebigen IP Sachen illegal von seinem Rechner gezogen wurden.


PS: *LOL* "Gamesload" Saugs Dir bei Gamesload Earth 2160 ...

Sehr passende Werbung .. *kringel*

*nach rechts deut*
 
wie soll man denn provozieren, dass jemand das game in tauschbörsen anbietet? denn darum geht es hier nur. es wurde nicht gespeichert, wer nur gezogen hat, es ging nur um's anbieten. also muss man auch nur quellen abfragen und keineswegs eine kopie online stellen dafür.
ich kann mir schon vorstellen, dass man eine software programmieren kann, die nur quellen abfragt. wobei man das aus der schweiz auch einfach per runterladen des games machen könnte, da sieht man ja die quellen auch, das ist hier nicht illegal, das wird es erst in zukunft sein. upload aber schon.
und wie kommst du jetzt auf briefkastenfirma?
 
So kam ich da drauf ;)

munsterbuster am 26.10.2005 17:20 schrieb:
Nochwas zu dem Unternehmen welches eingentlich gar nicht existiert:

1) Die Logistep AG Schweiz ist eine reine Briefkastenfirma ohne
eigene Bürogebäude am Haus der Dial Engineering AG in Höri / Schweiz.

2) Direktor der Logistep AG Schweiz ist Leszek Krzysztof Oginski,
polnischer Staatsbürger, wohnhaft in Karlsruhe
(Ludwig-Windthorststrasse 52) / Deutschland. Einziger Verwaltungsrat
ist Martin Richard.

3) Laut Telefonbuch existiert unter der Adresse von Herrn Oginski die
Logistep AG Deutschland, die allerdings nicht im Handelsregister
auftaucht. Der Markenname Logistep wiederum gehört in Deutschland der
Logistep Aktiebolag in Malmö / Schweden (die nichts damit zu tun hat)
=> Markenrechtsverletzung.

4) Dazu noch ein paar Merkwürdigkeiten: Die Grafiken der Logistep AG
zum Monitoring/p2pftp wurden aus dem Seti@home Screensaver gestohlen,
außerdem behauptet das Unternehmen zum einen, sie würden Fakes
erstellen, die sich in der Prüfsumme nicht vom Original
unterscheiden, zum anderen behaupten sie, die 20.000
Urheberrechtsverletzungen anhand der Prüfsumme ermittelt zu haben =>
Eigene Beweise selbst widerlegt?"

Hab ich aus einem anderen Forum. Scheint so als wird sich das ganze nur auf eine illegale Abmahnwelle hinauslaufen.
 
XMasTree am 27.10.2005 10:27 schrieb:
Hab ich aus einem anderen Forum. Scheint so als wird sich das ganze nur auf eine illegale Abmahnwelle hinauslaufen.
[/quote]
wie ich immer wieder sage: auf die meisten abmahnungen würde ich sowieso nicht reagieren.
 
in wie weit das mit den briefkasten firmen stimmt können wir wohl so einfach nicht nachvollziehen. man verlässt sich auf "ich hab aus einem forum, da hat ein user einen bekannten der wiederum [...]", dass kann nicht gut gehen.

zum thema abmahnung bzw. log fälschen.
wenn ich mir nichts vorzuwerfen hätte und keine raubkopien mein eigenen nenne, würde ich eine zahlungsaufforderung sehr gelassen sehen und es darauf ankommen lassen.

das die meisten leute allerdings umgehend und ohne wiederrede bezahlt haben lässt doch nur eines vermuten: sie haben wissentlich per emule dieses spiel geladen und das ist nunmal, jedenfalls in deutschland, illegal.
 
HanFred am 27.10.2005 10:31 schrieb:
wie ich immer wieder sage: auf die meisten abmahnungen würde ich sowieso nicht reagieren.

Das ist ungefähr das einzige was man angesichts einer Abmahnung nicht tun sollte! Schon einige Leute sind in Teufels Küche gekommen, weil sie eine Abmahnung einfach ignoriert haben!

By the way: Wieviele Abmahnungen hast du denn schon kassiert und ignoriert? Bist wohl ein ganz schlimmer Finger, was?

:finger:

Bis dann denn!

McTrevor
 
McTrevor am 27.10.2005 11:32 schrieb:
HanFred am 27.10.2005 10:31 schrieb:
wie ich immer wieder sage: auf die meisten abmahnungen würde ich sowieso nicht reagieren.

Das ist ungefähr das einzige was man angesichts einer Abmahnung nicht tun sollte! Schon einige Leute sind in Teufels Küche gekommen, weil sie eine Abmahnung einfach ignoriert haben!

By the way: Wieviele Abmahnungen hast du denn schon kassiert und ignoriert? Bist wohl ein ganz schlimmer Finger, was?

:finger:

Bis dann denn!

McTrevor
na keine natürlich. *g*
naja, vielleicht würde ich mich auch erst über die rechtslage informieren und dann den versender der abmahnung verhöhnen. *g*
wenn's die staatsanwaltschaft ist, dann eher nicht. ;)
 
Witzig finde ich den Satz "Zwei Tage später fand Hassinger es zum ersten Mal in einer Internet-Tauschbörse. Jeder, der wollte, konnte es nun umsonst herunterladen." (Hassinger ist der Produzent).

Der Herr scheint sich wohl selber regelmässig in Tauschbörsen aufzuhalten.
- hehe.

Und was hinter manchen Abmahnungsschreibern steckt, haben wir ja vor einigen Monaten sehen dürfen, als der Herr Anwalt Syndikus wegen Urheberrechtsverletzung in mehr als 30.000 Fällen verhaftet wurden, weil er
Raubkopien im Internet verkaufte.

Will damit nur sagen, daß ich solchen Aktionen immer ser skeptisch gegenüberstehe.
 
zordiac am 27.10.2005 12:37 schrieb:
Witzig finde ich den Satz "Zwei Tage später fand Hassinger es zum ersten Mal in einer Internet-Tauschbörse. Jeder, der wollte, konnte es nun umsonst herunterladen." (Hassinger ist der Produzent).

Der Herr scheint sich wohl selber regelmässig in Tauschbörsen aufzuhalten.
- hehe.

Und was hinter manchen Abmahnungsschreibern steckt, haben wir ja vor einigen Monaten sehen dürfen, als der Herr Anwalt Syndikus wegen Urheberrechtsverletzung in mehr als 30.000 Fällen verhaftet wurden, weil er
Raubkopien im Internet verkaufte.

Will damit nur sagen, daß ich solchen Aktionen immer ser skeptisch gegenüberstehe.

das er sich regelmässig in tauschbörsen aufhält wundert mich nicht weiter
würde ich ein Spiel produzieren würde ich auch wissen wollen wie stark es in den Tauschbörsen vertreten ist und dementsprechend nachsehen
immerhin lebt ein Produzent von seinen Spielen
 
Yaso_Kuuhl am 27.10.2005 08:45 schrieb:
Gerry am 26.10.2005 22:44 schrieb:
Daher bedient sich die von Zuxxez beauftragte Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern.

Naja, dann werden die Daten aber immer noch nicht an Privatpersonen sondern nur an die Staatsanwaltschaft rausgegeben. Und ich als Provider würde die Daten auch bei solch einer Email erstmal sichern, sonst mache ich mich der Beihilfe an einer Straftat schuldig.

Ich verstehe den Bezug zu meinem Posting nicht ganz.

Natürlich kann sich ein Provider sofort bemühen, die Daten zu sichern, aber meinst du das wird vollautomatisch geschehen? Wenn nicht, muss die Email zuerst mal gelesen und bearbeitet werden. Dazwischen können Stunden vergehen.

Arbeitet denn hier niemand bei einem Provider und kann dazu etwas sagen?

Angeblich muss die Staatsanwaltschaft einem Provider ca. € 30,00 pro IP-Auskunft bezahlen. Denke aber, dass es hier Mengenrabatt gegeben hat. ;)
 
Gerry am 27.10.2005 19:55 schrieb:
Yaso_Kuuhl am 27.10.2005 08:45 schrieb:
Gerry am 26.10.2005 22:44 schrieb:
Daher bedient sich die von Zuxxez beauftragte Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern.

Naja, dann werden die Daten aber immer noch nicht an Privatpersonen sondern nur an die Staatsanwaltschaft rausgegeben. Und ich als Provider würde die Daten auch bei solch einer Email erstmal sichern, sonst mache ich mich der Beihilfe an einer Straftat schuldig.

Ich verstehe den Bezug zu meinem Posting nicht ganz.

Natürlich kann sich ein Provider sofort bemühen, die Daten zu sichern, aber meinst du das wird vollautomatisch geschehen? Wenn nicht, muss die Email zuerst mal gelesen und bearbeitet werden. Dazwischen können Stunden vergehen.

Arbeitet denn hier niemand bei einem Provider und kann dazu etwas sagen?

Angeblich muss die Staatsanwaltschaft einem Provider ca. € 30,00 pro IP-Auskunft bezahlen. Denke aber, dass es hier Mengenrabatt gegeben hat. ;)

Ich wollte nur nochmal unterstreichen, dass hier der Datenschutz nicht mit Füßen getreten wird, wie einige hier behaupten. Und da du das Verfahren beschrieben hast, paßte das.

Wie das zeitlich abläuft weiß ich auch nicht. Wenn irgendjemand eine email dahinschickt, kann ja keine automatische Bearbeitung greifen. Ich denke aber, dass die nach der dritten derartigen email schon aufgehorcht haben dürften.
 
Alle p2p-User können doch nur Danke Zuxxez sagen!

17.10.2005 14:55 heise.de/newsticker/meldung/print/65003

Nach den Massenanzeigen gegen Spiele-Downloader[1] fordern Staatsanwaltschaften eine Bagatellgrenze im Urheberrecht für Tauschbörsen-Nutzer. Andernfalls sehen sie sich bei der Verfolgung schwerwiegender Straftaten massiv behindert. Die Ermittlungsbehörden unterstützen damit einen Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin hatte in ihrer Vorlage für den umstrittenen Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt eingebaut[2]. Demnach sollten rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden. Vor den Neuwahlen hatte die Bundesregierung den intern umstrittenen Entwurf[3] zwar nicht mehr verabschiedet, Zypries ist jedoch auch in der geplanten Großen Koalition als Justizministerin vorgesehen, sodass der Zwist um den so genannten "2. Korb" der Urheberrechtsreform schon jetzt wieder heftiger wird.

Insbesondere die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stöhnt dagegen über inzwischen 20.000 Anzeigen, die bei ihr hauptsächlich wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße im Peer-2-Peer-Netzwerk eDonkey im Zusammenhang mit Downloads von Spielen des Karlsruher Herstellers Zuxxez eingegangen sind. Angefeuert wird die Anschwärz-Maschinerie[7] von der Firma Logistep, die im Auftrag ihrer Klienten IP-Adressen verdächtiger Nutzer in Tauschbörsen aufspürt. Ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft beklagte[8] gegenüber dem Focus, dass die Abarbeitung der Vorgänge "mindestens sechs Monate" in Anspruch nähme, "vielleicht aber auch deutlich mehr". Doch auch andere Strafverfolgungsbehörden sehen sich längst überfordert, da die Musik- und die Filmindustrie sie ebenfalls permanent mit Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet füttern. Ermittlungen seien nur noch sinnvoll, wenn jemand "1000 oder mehr Lieder online offeriere", drängen Behördenvertreter laut Focus auf klare Grenzziehungen bei der Rechtsnovelle. Es sei nicht zu schaffen, zehntausende deutsche P2P-Nutzer zu bestrafen.

In der Entertainment-Branche wird der Schwarze Peter für den erzeugten Unmut an Zuxxez abgeschoben. So gibt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU[9]) zwar einerseits die Parole "Keine Toleranz" gegen Raubkopierer aus, andererseits betonte Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung, gegenüber heise online: "Nach wie vor sieht die GVU von nicht ausdifferenzierten Massenanzeigen ab." Die Ermittler und Justiziare der Organisation würden den Behörden keine rein auf Computerprogramme gestützte Informationen liefern, sondern eine "umfassende und aussagekräftige Beweislage". So habe man sich als verlässlicher Partner etabliert, was Erfolge wie im FTPWelt-Fall[10] zeigen würden. Man dürfe daher nicht einfach "jegliche Initiativen zum Schutz von Entertainment-Produkten in einen Topf werfen." Zuvor hatte sich bereits die Musikindustrie vom Einsatz der Logistep-Methodik distanziert[11].

Als Ausweg aus der verworrenen Situation bringt Klingsporn erneut die Forderung nach einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch[12] für die Rechteinhaber ins Spiel: "Gäbe es einen solchen, müssten nicht in jedem Fall die Staatsanwaltschaften beschäftigt werden." Momentan sei die Einschaltung der Behörden jedoch der einzige Weg, um gegen Raubkopierer juristisch effektiv vorgehen zu können. Provider und Rechtsexperten fürchten statt der skizzierten Entlastung[13] der Staatsanwaltschaften jedoch eine um sich greifende Willkür der Rechteinhaber sowie schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem auch in der Politik umstrittenen Auskunftsanspruch[14]. Die Staatsanwaltschaften verweisen zudem darauf, dass eine Providerauskunft oft wenig weiter helfe. Denn selbst wenn daraus hervorgehe, dass aus einer bestimmten Wohnung zu einer bestimmten Zeit urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz eingeschleust worden sei, würden in einem solchen Fall dann häufig sämtliche Familienmitglieder die Rechtsverletzung leugnen.

In Zukunft wird man wohl als "wenigsauger" bzw. "weniguploader" in sicheren Gewässern sein, da durch solche Massenklagen die eh schon überlastete deutsche Justiz an der Aufklärung von weitaus schlimmeren Verbrechen gehindert wird.
in so fern hat man sich mit dieser massenklage nen ganz gewaltiges Eigentor geschossen. Wer jedoch die 50 Euro bezahlt gibt damit seine Schuld zu. Würde niemals bezahlen, da es wegen einem einzigen Spiel keine Hausdurchsuchung gibt (da würde jeder Richter nur den Kopf schütteln) und die ganze IP Geschichte, wenn nicht wie oft im Falle von Kiderpronographie von Ermittlern erfast, vor Gericht nicht ausreicht für eine Verurteilung. :finger:
 
Gerry am 26.10.2005 22:44 schrieb:
Nali_WarCow am 26.10.2005 19:41 schrieb:
Also ich würde mal nicht sagen, daß die Daten erst hinterher gespeichert werden. User X wählt sich ein und der Provider speichert automatisch Zeit, IP, etc.. Je nach Provider werden diese Einträge nach einiger Zeit eben wieder gelöscht.

Noch mal zur Erklärung

Deutsche Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität ihrer Kunden zunächst aus Datenschutzgründen nicht preisgeben, jedenfalls nicht an Privatpersonen oder Firmen.
Außerdem ist es ihnen nach einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt untersagt, die Verbindungsdaten von Kunden mit einem Pauschaltarif (Flatrate) zu speichern, da sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden.

Daher bedient sich die von Zuxxez beauftragte Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern.

Quelle: http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~EAFEC2889F65749C586DBA1C014FAD7E4~ATpl~Ecommon~Scontent.html

In dem von mir bereits oben angesprochenen Zeitraum haben also diejenigen User Glück, die zwischenzeitlich eine Zwangstrennung haben oder offline gehen.
Wenn eine IP wirklich erst wieder viel später einem anderen User erteilt wird, ist das beruhigend.

Eben! Und der Aufforderung einer privatperson, die Daten zu speichern, muss der Provider eben NICHT nachkommen!
Und der Provider kann auch nicht verklagt werden, wegen Behinderung der Justiz oder ähnlichem, wie hier jemand behauptet hat! NUR wenn diese Aufforderung von der Staatsanwaltschaft kommt und die Daten trotz dieser Aufforderung nicht gespeichert werden, ist es eine Behinderung der Justiz.
 
Meines Wissens werden IP IMMER eine gewisse Zeitlang gespeichert, zur Vorbeuge von Straftaten (z.B. Kinderpornographie)
und in Foren is das ja eh kein Problem...
 
KoreaBaba am 27.10.2005 21:13 schrieb:
Wer jedoch die 50 Euro bezahlt gibt damit seine Schuld zu.

Falsch, eine Einstellung gegen Auflage ist kein Schuldeingeständnis.

Was aber viele nicht wissen: Bei einer Einstellung wird diese im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister gespeichert. Wird gegen die Person also noch mal ermittelt, sieht es mit einer Einstellung eher schlecht aus - zumindest wenn es um ein gleichgelagertes Delikt geht.

KoreaBaba am 27.10.2005 21:13 schrieb:
Würde niemals bezahlen, da es wegen einem einzigen Spiel keine Hausdurchsuchung gibt (da würde jeder Richter nur den Kopf schütteln)

Davon kann man im vorliegenden Fall ausgehen, aber die Möglichkeit besteht dennoch. Wer will dann schon gerne seinen kleinen Liebling für längere Zeit aus den Händen geben? Daneben das ungute Gefühl, dass die Justiz in den privaten Daten "schnüffelt".
Der Karlsruher Ermittlungsrichter hat übrigens auch nicht den Kopf geschüttelt, als er den richterlichen Beschluss zwecks Anforderung der Personendaten bei den Providern unterschrieben hat. ;)

darknessman am 27.10.2005 22:08 schrieb:
Meines Wissens werden IP IMMER eine gewisse Zeitlang gespeichert

Lies mal oben.
Nicht bei Pauschaltarifen (flatrate).
 
KoreaBaba am 27.10.2005 21:36 schrieb:
Eben! Und der Aufforderung einer privatperson, die Daten zu speichern, muss der Provider eben NICHT nachkommen!
Und der Provider kann auch nicht verklagt werden, wegen Behinderung der Justiz oder ähnlichem, wie hier jemand behauptet hat! NUR wenn diese Aufforderung von der Staatsanwaltschaft kommt und die Daten trotz dieser Aufforderung nicht gespeichert werden, ist es eine Behinderung der Justiz.

Stimmt, hatte einen Paragraphen falsch in Erinnerung.

Ist nur ne andere Frage, ob der Provider den Ruf haben will, sich nicht an der Aufdeckung von Straftaten zu beteiligen...
 
Angeblich soll sich ein Provider geweigert haben, die Daten zu speichern (steht in einem der Berichte). Zuxxez droht diesem jetzt mit einer Anzeige wegen "Beihilfe".

Weiß jemand, welcher Provider das ist?

Edit: LOL, wie passend die Werbung doch momentan hier auf der Seite ist: "Earth2160 - Saug`s Dir bei GAMESLOAD!" ... und erspare dir viel Ärger. ;)
 
Gerry am 28.10.2005 00:54 schrieb:
Angeblich soll sich ein Provider geweigert haben, die Daten zu speichern (steht in einem der Berichte). Zuxxez droht diesem jetzt mit einer Anzeige wegen "Beihilfe".

Weiß jemand, welcher Provider das ist?

Edit: LOL, wie passend die Werbung doch momentan hier auf der Seite ist: "Earth2160 - Saug`s Dir bei GAMESLOAD!" ... und erspare dir viel Ärger. ;)

@gerry

Habe in einem Forum gelesen, dass dies angeblich Congster sein soll, kann das aber nicht bestätigen, da es wohl nur ein Gerücht ist.

Da der eine Herr ja wegen den gescannten Telefonbüchern etc. schon Stress mit der Telekom in der Vergangenheit hatte, wäre ne Kombi aus t-online bzw. Congster gut Denkbar (Congster ist ja Tochterunternehmen der Telekom soweit ich weiß).


@yaso
naja was wohl schlimmer für nen Provider vom Ruf her? Bei dem Aufdecken von Saugern nicht ganz kooperativ gewesen zu sein, oder überschnell die Daten der Nutzer rausgegeben bzw. gespeichert zu haben? ;)
 
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