Boneshakerbaby am 26.10.2005 12:27 schrieb:
Fehlt dann nur noch die Klage gegen Zuzzex, denn diese Art von Datenabgreifen ist datenschutztechnisch meines Wissens nicht einwandfrei, auch wenn sie ja eigentlich Recht haben.
Inwiefern? Soweit ich weiß lief das so, dass Zuzzex (oder wie die heissen), das Spiel online gestellt haben und die IP Adresse jedes Saugers wurde gespeichert. Da der Publisher der Rechteinhaber des Produktes ist ist das Onlinestellen legal und das man rechtlich gegen das Speichern von IP Adressen vorgehen kann bezweifle ich (wird hier auf der Seite ja sogar gemacht
).
Mal davon ab finde ich es gut, dass die Strafen hier so niedrig angesetzt werden. Anstatt völlig überzogene Beträge zu fordern wie es die Musikindustrie tut wird das Geld in diesem Fall den Betroffenen zwar etwas weh tun, aber sie nicht gleich finanziell ruinieren.