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News - EA: EA-Boss zum Thema DRM: "Wir würden gerne ohne Kopierschutz auskommen"

AW: News - EA: EA-Boss zum Thema DRM:

Ra-Tiel am 20.10.2008 15:58 schrieb:
Rabowke am 20.10.2008 15:43 schrieb:
Schlussendlich habe ich aber Windows 95 erworben. Willst du einem normalen Anwender sagen, er möchte bitte in den DOS Modus booten und dort sein Programm ausführen.
Nein, das nicht. Ich wollte nur die Aussage richtigstellen, dass Windows 95 kein DOS hatte.
Dann hab ich mich vllt. falsch ausgedrückt, ich meinte schon das wenn ein 'DAU' Windows 95 benutzt hat, Probleme bei DOS Spielen bekommen hat.

Bei unserer Diskussion ging es ja um ein Nachfolger OS. ;-)

Rabowke am 20.10.2008 15:43 schrieb:
Merkst du langsam auf was ich hinaus möchte? %-)
Natürlich. Dennoch macht das die vorherigen Aussagen nicht korrekter.
... wie gesagt, es kann sein, dass ich mich falsch ausgedrückt hatte.

Rabowke am 20.10.2008 15:43 schrieb:
'Sie' und danach 'n00b'. :rolleyes: [...]
Sarkasmus ist eben nicht für jeden geschaffen. ^^
Also was dieses Siezen meiner Person & n00b mit Sarkasmus zutun haben soll. Ich bin wirklich ein Fan der deutschen Sprache, aber ich glaube nicht, dass dieser Sachverhalt hier unter "Sarkasmus" fällt.

Rabowke am 20.10.2008 15:43 schrieb:
[...] Meine Zeit war mir schon damals zu kostbar um sie mit solchen 'Konstruktionen' zu verschwenden.
Dann kann ich Ihnen nur raten auch heute noch einen großen Bogen um Linux zu machen. xD
Du solltest dir, denke ich, nicht anmaßen darüber zu urteilen, wofür ich meine Zeit investieren sollte und worin nicht. Ich hab geschrieben, dass mir der Zeitaufwand für die verschachtelte Programmierung einer autoexec.bat und config.sys der Lohn der Mühe nicht wert war.

D.h. nicht, dass ich nicht gerne per Kommandozeile arbeite ... im Gegenteil. Mein NAS wurde dahingehend modifiziert, dass ich vollen Zugriff auf das dortige Linux hab, einen Usenet-Clienten eingerichtet habe sowie einen Webserver mit PHP um besagten Clienten über ein Webinterface steuern zu können.

Aber im Grunde hat dein 'Einwand' hier, wie sooft, nichts verloren weil es eben nicht Gegenstand der Diskussion war & ist. %-)
 
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mal ehrlich

die command.com kommandozeile will ja wohl keiner mehr wieder haben oder?

obwohl, hat was, man kann im kauderwelsch von EMS, XMS etc reden und kein nerd versteht einen mehr :-D
 
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Rabowke am 20.10.2008 17:33 schrieb:
[...] ( "EULA lesen" ) [...]
Schön, dass in Deutschland diese berühmt berüchtigten Endnutzerlizenzabkommen vollkommen irrelevant sind, solange sie vor Abschluss des Kaufvertrags nicht eingesehen und überprüft werden können und ihr Inhalt als Teil des Kaufvertrags deklariert wird. (Quelle)
 
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Ra-Tiel am 20.10.2008 22:18 schrieb:
Rabowke am 20.10.2008 17:33 schrieb:
[...] ( "EULA lesen" ) [...]
Schön, dass in Deutschland diese berühmt berüchtigten Endnutzerlizenzabkommen vollkommen irrelevant sind, solange sie vor Abschluss des Kaufvertrags nicht eingesehen und überprüft werden können und ihr Inhalt als Teil des Kaufvertrags deklariert wird. (Quelle)
Siehst du die " "?
Was bedeuten " " bei uns in Deutschland? Richtig. Der Text innerhalb der " " ist nicht sonderlich ernst zu nehmen.

Betrachte doch bitte den Text im gesamten Kontext, da steht z.B. das mMn ein Hinweis auf der Packung stehen müsste, dass sich diese Software nur 5x aktivieren lässt. Im Grunde genau das, was du mit deinem Posting nochmals (!) wiederholt hast:

Das diese Dinge bei Abschluss des Vertrages für den Käufer nicht ersichtlich waren.

Aber warum denken, wenn man sich kleine Teilsätze herauspicken kann, diese nicht versteht und dann antwortet. ;-)
 
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German_Ripper am 20.10.2008 17:22 schrieb:
Wer denkt bitte in der Euphorie bei dem Einbau eines neuen Hardwareteils an das Deaktivieren einer Software? Somit sind die User hier auch auf eine Mindestanzahl von Aktivierungen beschränkt.
Es geht darum wie wir als Kunden verar...ht werden.

So wie ich das verstanden habe wird nur bei einem eklatantem Eingriff, also ein quasi Austausch fast aller Komponenten, eine Neuaktivierung benötigt.

mfG
 
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Rabowke am 20.10.2008 22:28 schrieb:
Da sich die EULAs von Microsoft, Zuxxex, EA, Ascaraon, etc. nicht sonderlich voneinander unterscheiden werden, dürften die in diesem Post angesprochenen Punkte auch in diesem Fall zutreffen.

Von daher halte ich die Aussage "Aber die oben genannte Aussage stimmt leider, man erwirbt meistens lediglich ein Recht zur Nutzung. Und dieses Recht kann eingeschränkt werden." zumindest in Deutschland für nicht eindeutig juristisch tragfähig.

So mag es zwar in den Träumen diverser Publisher aussehen, ob das aber auch vor einem deutschen Gericht so durchgehen würde, wage ich zu bezweifeln. Oder sind Ihnen anders lautende Gerichtsurteile (bevorzugt vom BGH) in dieser Richtung bekannt?
 
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DaStash am 20.10.2008 22:28 schrieb:
So wie ich das verstanden habe wird nur bei einem eklatantem Eingriff, also ein quasi Austausch fast aller Komponenten, eine Neuaktivierung benötigt.

mfG
Bei Earth 2160 hat die Änderung "2GB Ram" -> "8 GB Ram" und "E4500" -> "Q6600" ausgereicht... -.-
 
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Ra-Tiel am 20.10.2008 23:12 schrieb:
Rabowke am 20.10.2008 22:28 schrieb:
Da sich die EULAs von Microsoft, Zuxxex, EA, Ascaraon, etc. nicht sonderlich voneinander unterscheiden werden, dürften die in diesem Post angesprochenen Punkte auch in diesem Fall zutreffen.

Von daher halte ich die Aussage "Aber die oben genannte Aussage stimmt leider, man erwirbt meistens lediglich ein Recht zur Nutzung. Und dieses Recht kann eingeschränkt werden." zumindest in Deutschland für nicht eindeutig juristisch tragfähig.

So mag es zwar in den Träumen diverser Publisher aussehen, ob das aber auch vor einem deutschen Gericht so durchgehen würde, wage ich zu bezweifeln. Oder sind Ihnen anders lautende Gerichtsurteile (bevorzugt vom BGH) in dieser Richtung bekannt?
Warum bleiben wir nicht bei einem Thema und arbeiten das erstmal ab? Kaum gibt dir jemand mal ein paar Argumente zum Auseinandersetzen, schon fängst du mit der nächsten Diskussion an.

Ganz schlechter Diskussionsstil ... da bin ich eigentlich besseres von dir gewöhnt.

Des Weiteren bleibe ich bei meiner Meinung was das Nutzungsrecht von Software betrifft. Das du da vllt. anderer Meinung bist, wissen wir ( bzw. ich ) ja nun ... allerdings kannst du deinen Argumentationsstandpunkt genausowenig mit Urteilen untermauern wie ich es kann.

Da du so gerne Wikipedia als Quelle zitierst, lege ich dir einfach mal die Definition von Software nahe. Ich zitiere:

Nutzungsrecht: Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen.

Nutzungsrechte kann man, allein schon per Definition 'Nutzungsrecht', einschränken, die Frage ist in welchem Umfang dies beim Erwerb des Nutzungsrechts kenntlich gemacht werden muss. Aber das alles hatte ich bereits oben erwähnt ... nur leider bist du, wiederholt, nicht auf den Text eingegangen.

Wir drehen uns hier im Kreis, ohne Grundsatzurteile bzw. Urteile im Allgemeinen können wir hier ewig und drei Tage weitermachen. Wir beide haben da bestimmt unseren Spass dran, aber ich glaube die restlichen User finden das ganze dann eher ... kleinlich bzw. pedantisch. ;-)
 
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Rabowke am 20.10.2008 23:24 schrieb:
[...] Ganz schlechter Diskussionsstil ... da bin ich eigentlich besseres von dir gewöhnt.
Ich versuche nur, mich an die Gegebenheiten hier anzupassen. ^^ Außerdem betrachte ich billige Sticheleien ala "warum denken ..." nicht als "Argumente".

Rabowke am 20.10.2008 23:24 schrieb:
[...] Nutzungsrecht: Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen. [...]
Wenn man aber ein bisschen in Wiki rumstöbert, findet man noch andere lustige Sachen. Zum Beispiel:
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz schrieb:
Lizenz (Lizenzverträge)[/url]][...] Die Lizenzen von freier Software und lizenzpflichtiger Software haben gemeinsam, dass sie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen. AGB müssen zur Erlangung von Rechtskraft wirksam in den Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber aufgenommen werden, sofern es sich nicht um individuell hergestellte Software handelt. [...]
oder
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag schrieb:
Endbenutzer-Lizenzvertrag[/url]][...] In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1]

Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der starken Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).
Das Problem ist, dass man beim typischen Kauf eines Spiels zwei getrennte Verträge eingeht (oder eingehen will), die aber irgendwie miteinander "verwurschtelt" sind:
(1) den Kaufvertrag zwischen Laden und Käufer über die Pappschachtel samt Plastikscheibe
(2) den Lizenzvertrag zwischen Entwickler/Publisher und Spieler über den Inhalt besagter Plastikscheibe

Und (2) wird i.d.R. nur mittels EULA vorgenommen - ich hab zumindest bisher noch von keinem Publisher einen Vertrag zugeschickt bekommen den ich habe unterschreiben müssen. Genausowenig hab ich erlebt, dass mich die (mehr oder weniger) nette Kassiererin beim Media Markt (oder sonstwo) auf den angehängten Lizenzvertrag aufmerksam gemacht hätte, und mir die einzelnen Vertragspunkte erklärt hätte.

Ich sage nicht, dass man die EULA pauschal ignorieren kann da i.d.R. entsprechende Paragraphen des Urheberrechts greifen, aber ich bin der Ansicht, dass man als Privatperson rechtlich nicht an die gesamte EULA gebunden ist - aus den vorher genannten Gründen.

Rabowke am 20.10.2008 23:24 schrieb:
[...] Wir drehen uns hier im Kreis, ohne Grundsatzurteile bzw. Urteile im Allgemeinen können wir hier ewig und drei Tage weitermachen. [...]
Deswegen ja auch meine Frage nach bekannten Urteilen in dieser Richtung. Nur hoffentlich kommt da nie ein Urteil aus Hamburg... >.<
 
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Ra-Tiel am 20.10.2008 23:48 schrieb:
Rabowke am 20.10.2008 23:24 schrieb:
[...] Ganz schlechter Diskussionsstil ... da bin ich eigentlich besseres von dir gewöhnt.
Ich versuche nur, mich an die Gegebenheiten hier anzupassen. ^^ Außerdem betrachte ich billige Sticheleien ala "warum denken ..." nicht als "Argumente".
Das war ja auch kein Argument, sondern der Abschluss meines Textes.
Aber nochmal für dich: einzelne Sätze herausgelöst betrachten, wie du es auch weiter unten getan hast, hat einfach keinen Stil & du brauchst hier auch nicht mit Phrasen wie "ich pass mich nur dem Stil an" kommen.

Schlussendlich unterhalten wir uns beide und ich versuche jedenfalls auf deine Beiträge komplett einzugehen.

Wie gesagt, ich versuche es denn schlussendlich springst du immer von einem Punkt zum Nächsten sobald dir jemand auch nur Kieselsteine in den Weg legt. Aber das hier nur mal vorab zu deinem 'Diskussionstil' im Allgemeinen.

Wenn man aber ein bisschen in Wiki rumstöbert, findet man noch andere lustige Sachen.
... und schon wieder hast du meine Aussagen bestätigt bzw. den Punkt, um den es sich hier dreht überhaupt nicht 'angesprochen'.

Es ging primär um die Möglichkeit Nutzungsrechte einer Lizenz einzuschränken.

Endbenutzer-Lizenzvertrag
... und auch hier frage ich dich, warum du den kompletten Text aus Wiki quotest?
Wir waren uns doch bereits im Vorfeld darüber einig, dass die EULA kein Vertragsbestandteil sein kann, wenn der Käufer diese bei Abgabe seiner Willenserklärung ( "Ja, ich möchte diese Software erwerben!" ) nicht kannte.

Wieder viel Text zu einem Thema, was eigentlich bereits geklärt worden war und der Sachverhalt, im Grunde, unstrittig ist. %-)
 
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DaStash am 20.10.2008 22:28 schrieb:
German_Ripper am 20.10.2008 17:22 schrieb:
Wer denkt bitte in der Euphorie bei dem Einbau eines neuen Hardwareteils an das Deaktivieren einer Software? Somit sind die User hier auch auf eine Mindestanzahl von Aktivierungen beschränkt.
Es geht darum wie wir als Kunden verar...ht werden.

So wie ich das verstanden habe wird nur bei einem eklatantem Eingriff, also ein quasi Austausch fast aller Komponenten, eine Neuaktivierung benötigt.

mfG

Ich habe mal den Text aus den FAQs vom Sacred2 Board herauskopiert:

"Ich möchte meine Hardware upgraden ... ?

Auch nach Aktivierung von SACRED 2 auf einem Computer kann immer noch EIN Hardwarebaustein ausgetauscht werden. Idealerweise sollte aber vor jedem Umbau mit dem Revocation Tool von https://support.securom.com/Sacred2unlock/tools/RevokeSacred2.zip die Aktivierung widerrufen werden, und nach dem Umbau eine Neuaktivierung vorgenommen werden. Diese 30-60 Sekunden zusätzlicher Zeitaufwand vor dem Umbau sind eine Menge Zeitersparnis wert, wenn hinterher noch ein zweiter Baustein ausgetauscht wird und man nicht mehr daran denkt, dass man ja schon einen Baustein ausgetauscht hat."

Diesen beschriebene Verfahrensweise finde ich persönlich "frech-dreist"... :-$
Das müsste klarstellen, dass an die Deaktivierung immer gedacht werden muss. :-D
 
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German_Ripper am 21.10.2008 10:26 schrieb:
Das müsste klarstellen, dass an die Deaktivierung immer gedacht werden muss. :-D


hmm und was mache ich, wenn ich das mal vegessen haben sollte?
was kann ich dann tun?
ich denk` doch nicht bei jedem hardware-umbau daran, bei welchen spielen ich evtl. noch die aktivierung widerrufen müsste. :ugly:
 
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Rabowke am 21.10.2008 07:14 schrieb:
Das war ja auch kein Argument, sondern der Abschluss meines Textes. [...]
Und trotzdem eine unangebrachte Provokation und Stichelei. Aber lassen wir das.

Rabowke am 21.10.2008 07:14 schrieb:
[...] hat einfach keinen Stil [...]
Ach bitte... kommen Sie mir nicht mit "Stil". Wie Ihr Kollege TBrain es mal so schön formuliert hat, als ich einen korrekten Diskussionsstil angemahnt habe: "Das hier ist ein Forum und kein Diskutierklub"...

Rabowke am 21.10.2008 07:14 schrieb:
[...] und ich versuche jedenfalls auf deine Beiträge komplett einzugehen. [...]
Dann muss ich die Antwort auf meine Aussage, dass der Erwerb einer Software aus zwei eigentlich unabhängigen Verträgen besteht wovon der zweite (der Lizenzvertrag) rechtlich auf wackeligen Beinen steht (da nicht einsehbare AGB und so) wohl überlesen haben. Verzeihung.

Rabowke am 21.10.2008 07:14 schrieb:
[...] Es ging primär um die Möglichkeit Nutzungsrechte einer Lizenz einzuschränken. [...]
Welche (die Einschränkungen) nicht unbedingt rechtlich bindend oder gültig sind.

Bonkic am 21.10.2008 10:32 schrieb:
hmm und was mache ich, wenn ich das mal vegessen haben sollte?
was kann ich dann tun? [...]
Selbstgeißelung und bei Ascaron/SecuROM zu Kreuze kriechen, ob sie in ihrer maßlosen Güte eine weitere Aktivierung erlauben? ... -.-
 
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Bonkic am 21.10.2008 10:32 schrieb:
hmm und was mache ich, wenn ich das mal vegessen haben sollte?
was kann ich dann tun?
ich denk` doch nicht bei jedem hardware-umbau daran, bei welchen spielen ich evtl. noch die aktivierung widerrufen müsste. :ugly:

Auszug aus dem FAQ zum DRM Schutz

"
- Durch Deinstallation (ohne Internetverbindung):
Besteht während der Deinstallation von SACRED 2 keine Internetverbindung oder soll der Widerruf der Produktaktivierung aus anderen Gründen nicht sofort erfolgen, dann bitte den Anweisungen unter "Manuelle Lizenzrückgabe" auf dem Bildschirm folgen. "

Und hier für alle noch einmal der Link um weitere Fragen im Vorhinein auszuschliessen ;-)
http://forum.sacred-game.com/showthread.php?t=49603

MfG
 
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Ra-Tiel am 21.10.2008 11:39 schrieb:
Und trotzdem eine unangebrachte Provokation und Stichelei ...
... die in genau deinem Fahrwasser fährt. Ich sag nur die Betitelung als n00b war eine genauso unangebrachte Provokation und Stichelei.

Aber lassen wir das.

Ach bitte... kommen Sie mir nicht mit "Stil". Wie Ihr Kollege TBrain es mal so schön formuliert hat, als ich einen korrekten Diskussionsstil angemahnt habe: "Das hier ist ein Forum und kein Diskutierklub"...
... und aus diesem Grund wirkt es um so befremdlicher wenn man hier jemanden Siezt.

Rabowke am 21.10.2008 07:14 schrieb:
[...] und ich versuche jedenfalls auf deine Beiträge komplett einzugehen. [...]
Dann muss ich die Antwort auf meine Aussage, dass der Erwerb einer Software aus zwei eigentlich unabhängigen Verträgen besteht wovon der zweite (der Lizenzvertrag) rechtlich auf wackeligen Beinen steht (da nicht einsehbare AGB und so) wohl überlesen haben. Verzeihung.
Du hast die Antwort garnicht überlesen weil ich genau diesem Teil bereits vorher selber erwähnt hatte. Auf Texte, die meine Aussagen lediglich bestätigen antworte ich nicht, warum auch? Sowas fördert nicht gerade den Lesefluss in diesem Forum & aus praktischen Erwägungen werden solche Beiträge übergangen.

Welche (die Einschränkungen) nicht unbedingt rechtlich bindend oder gültig sind.
Nicht unbedingt ist wieder so eine schwammige Formulierung wie der Einschränkung an sich. Solange es keine Urteile diesbezüglich gibt, wird es keine allgemeingültigen Aussagen diesbezüglich hier geben.

Selbstgeißelung und bei Ascaron/SecuROM zu Kreuze kriechen, ob sie in ihrer maßlosen Güte eine weitere Aktivierung erlauben? ... -.-
Ich verweis dezent auf den Anfang meines Postings. Der Teil mit 'Stichelei' & 'Provokation'. %-)
 
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DaStash am 21.10.2008 12:04 schrieb:
Bonkic am 21.10.2008 10:32 schrieb:
hmm und was mache ich, wenn ich das mal vegessen haben sollte?
was kann ich dann tun?
ich denk` doch nicht bei jedem hardware-umbau daran, bei welchen spielen ich evtl. noch die aktivierung widerrufen müsste. :ugly:

Auszug aus dem FAQ zum DRM Schutz

"
- Durch Deinstallation (ohne Internetverbindung):
Besteht während der Deinstallation von SACRED 2 keine Internetverbindung oder soll der Widerruf der Produktaktivierung aus anderen Gründen nicht sofort erfolgen, dann bitte den Anweisungen unter "Manuelle Lizenzrückgabe" auf dem Bildschirm folgen. "

Und hier für alle noch einmal der Link um weitere Fragen im Vorhinein auszuschliessen ;-)
http://forum.sacred-game.com/showthread.php?t=49603

MfG
Hmm ja, wobei man hier wieder extrem abhängig vom Publisher oder Entwickler ist (abhängig von der Umsetzung). Darüber hinaus scheint es das DRM-System von EA wesentlich schlimmer zu sein. Schon ein kleiner Hardwareaustausch und die Aktivierung ist futsch und die meisten EA Spiele mit DRM haben noch kein Revokingsystem. Trotzdem finde ich gerade aus dem Grund DRM für eine Zumutung. Bei nur einem Spiel ist der Aufwand noch gering, bei fünf bis zehn Spielen nicht mehr.
 
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DaStash am 21.10.2008 12:04 schrieb:
Bonkic am 21.10.2008 10:32 schrieb:
hmm und was mache ich, wenn ich das mal vegessen haben sollte?
was kann ich dann tun?
ich denk` doch nicht bei jedem hardware-umbau daran, bei welchen spielen ich evtl. noch die aktivierung widerrufen müsste. :ugly:

Auszug aus dem FAQ zum DRM Schutz

"
- Durch Deinstallation (ohne Internetverbindung):
Besteht während der Deinstallation von SACRED 2 keine Internetverbindung oder soll der Widerruf der Produktaktivierung aus anderen Gründen nicht sofort erfolgen, dann bitte den Anweisungen unter "Manuelle Lizenzrückgabe" auf dem Bildschirm folgen. "

Und hier für alle noch einmal der Link um weitere Fragen im Vorhinein auszuschliessen ;-)
http://forum.sacred-game.com/showthread.php?t=49603

MfG

Ich glaube du hast da was falsch verstanden. Der Ausgangspunkt war die notwendige Deaktivierung deiner Lizens auf dem Securom-Server bei dem nachgelagerten Ausbau einer Komponente deines PC. Das Revoke-Tool macht es dadurch nicht einfacher und nicht schwieriger jeweils daran zu denken, dass ich vor dem Auf- oder Umrüsten meines PC immer an die Deaktivierung denken muss. Und wenn du schon einen Link zu den FAQs einstellst dann poste doch bitte mal die vielen Useranfragen die aufgrund eines solchen Hardwaretausches sich ihre Wieder-Aktivierungsmöglichkeiten verbaut haben...

http://forum.sacred-game.com/forumdisplay.php?f=231

Und zum Thema Securom v7 gab es bereits bei "Mass Effect" mehr als berechtigt Kritik.
Hier ein Link zu den FAQs von BioWare: http://www.masseffect-game.de/content/view/559/55/

Es mag sein, dass Ascaron den Securom-Schutz durch das Revoke-Tool aus Sicht des Publishers etwas entschärft hat aber das ist nicht nicht richtig. Sie ersparen sich lediglich die Kosten für einen ausgiebigen "First-Level" (Sony Securom) der nicht mehr die Massen der Anrufe aller Kunden entgegen nehmen muss, sondern der Kunde die Arbeit Online erledigt... :-D

Das Thema wird uns noch lange beschäftigen und für den User definitiv schwieriger denn keiner von uns zahlenden Kunden hat solch eine Kontrollinstanz verdient. :hop:
 
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Rabowke am 21.10.2008 12:14 schrieb:
... die in genau deinem Fahrwasser fährt. Ich sag nur die Betitelung als n00b war eine genauso unangebrachte Provokation und Stichelei. [...]
Nur so als Hinweis... Emoticons gibt es auch in anderer Form außer bunten Bildchen (Tipp: "^^").
 
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German_Ripper am 21.10.2008 17:14 schrieb:
DaStash am 21.10.2008 12:04 schrieb:
Bonkic am 21.10.2008 10:32 schrieb:
hmm und was mache ich, wenn ich das mal vegessen haben sollte?
was kann ich dann tun?
ich denk` doch nicht bei jedem hardware-umbau daran, bei welchen spielen ich evtl. noch die aktivierung widerrufen müsste. :ugly:

Auszug aus dem FAQ zum DRM Schutz

"
- Durch Deinstallation (ohne Internetverbindung):
Besteht während der Deinstallation von SACRED 2 keine Internetverbindung oder soll der Widerruf der Produktaktivierung aus anderen Gründen nicht sofort erfolgen, dann bitte den Anweisungen unter "Manuelle Lizenzrückgabe" auf dem Bildschirm folgen. "

Und hier für alle noch einmal der Link um weitere Fragen im Vorhinein auszuschliessen ;-)
http://forum.sacred-game.com/showthread.php?t=49603

MfG

Ich glaube du hast da was falsch verstanden. Der Ausgangspunkt war die notwendige Deaktivierung deiner Lizens auf dem Securom-Server bei dem nachgelagerten Ausbau einer Komponente deines PC. Das Revoke-Tool macht es dadurch nicht einfacher und nicht schwieriger jeweils daran zu denken, dass ich vor dem Auf- oder Umrüsten meines PC immer an die Deaktivierung denken muss. Und wenn du schon einen Link zu den FAQs einstellst dann poste doch bitte mal die vielen Useranfragen die aufgrund eines solchen Hardwaretausches sich ihre Wieder-Aktivierungsmöglichkeiten verbaut haben...

http://forum.sacred-game.com/forumdisplay.php?f=231

Und zum Thema Securom v7 gab es bereits bei "Mass Effect" mehr als berechtigt Kritik.
Hier ein Link zu den FAQs von BioWare: http://www.masseffect-game.de/content/view/559/55/

Es mag sein, dass Ascaron den Securom-Schutz durch das Revoke-Tool aus Sicht des Publishers etwas entschärft hat aber das ist nicht nicht richtig. Sie ersparen sich lediglich die Kosten für einen ausgiebigen "First-Level" (Sony Securom) der nicht mehr die Massen der Anrufe aller Kunden entgegen nehmen muss, sondern der Kunde die Arbeit Online erledigt... :-D

Das Thema wird uns noch lange beschäftigen und für den User definitiv schwieriger denn keiner von uns zahlenden Kunden hat solch eine Kontrollinstanz verdient. :hop:
Was man im Sacred2 Forum liest hört sich gar nicht so gut an. Anscheinend ist die ganze Aktivierungs/Deaktivierungsgeschicht doch nicht so super für den Kunden wie Ascaron dachte. Was mich wundert ist das viele Threads schnell geschlossen werden und per PN an einen Mod von Ascaron gelöst werden sollen. Man kriegt leider nicht mit ob es darauf dann eine Lösung gibt oder nicht. Aus den vielen geschlossenen Threads kann man leider wieder viel interpretieren. Alles in allem bekräftig mich das was ich jetzt im Sacred2 Forum gelesen nur in meiner Position gegen DRM/SecuROM. Obwohl man den Eindruck hat das Ascaron sich bemüht scheint es doch zu Problemen für den Kunden zu kommen, die teilweise soweit gehen das der Kunde Sacred2 verkauft. Und dieser Kopierschutz von Sacred2 soll ja noch ein eher gemäßigter sein.
 
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