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News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

AW: Abzocke pur

r1pperx am 10.07.2009 16:30 schrieb:
golani79 am 10.07.2009 16:01 schrieb:
Redangle2000 am 09.07.2009 18:25 schrieb:
firewalker2k am 09.07.2009 18:00 schrieb:
Naja, da steht lediglich, dass in der CE SimPoints enthalten sind (hab ich aber schon geschrieben). Da steht immerhin nicht, dass diese NUR in der CE enthalten wären.. Darin seh ich eigentlich kein Problem ;)
Das mit dem Lösungsbuch ist natürlich definitiv nicht richtig so.

Da steht eindeutig, das es ein Inhalt der CE ist. Und wurde so auch vorher bei vielen Shops beworben.
Wenn ich sowas vorher bei der Bestellugn lese, gehe ich davon aus, das es nur bei der CE enthalten ist und nicht auch in der normalo Version.

Wie es z.b. da immernoch geworben wird:
http://www2.gameware.at/info/space/Die+Sims+3+Collectors+Edition

Das ist halt der springende Punkt.

Das mit dem Lösungsbuch kann man nicht abstreiten aber bei den SimPoints sehe ich nichts, das darauf schließen lässt, dass diese exklusiv in der CE enthalten sind.

Auf der Rückseite des Covers, unten links steht zwar "Exklusiv" - aber man achte auf die Abbildung --> ein USB Stick und ein Sportwagen - diese Dinge sind exklusiv - steht auch so in der Produktbeschreibung.
Da gibt es eigentlich nicht viel zu diskutieren. Da steht nämlich "Bonusinhalt des Collectors Edition". Ist der Kram auch in der normalen Version drin, schön und gut, aber das ist Täuschung der Kunden.

Was ist da Täuschung am Kunden?
Da steht exklusiver USB Stick und exklusiver Sportwagen - wo bitte steht, dass die SimPoints exklusiv sind?

Dass das Lösungsbuch ne "abgespeckte Version" ist, ist ne andere Sache ...
 
AW: Abzocke pur

golani79 am 10.07.2009 17:59 schrieb:
r1pperx am 10.07.2009 16:30 schrieb:
golani79 am 10.07.2009 16:01 schrieb:
Redangle2000 am 09.07.2009 18:25 schrieb:
firewalker2k am 09.07.2009 18:00 schrieb:
Naja, da steht lediglich, dass in der CE SimPoints enthalten sind (hab ich aber schon geschrieben). Da steht immerhin nicht, dass diese NUR in der CE enthalten wären.. Darin seh ich eigentlich kein Problem ;)
Das mit dem Lösungsbuch ist natürlich definitiv nicht richtig so.

Da steht eindeutig, das es ein Inhalt der CE ist. Und wurde so auch vorher bei vielen Shops beworben.
Wenn ich sowas vorher bei der Bestellugn lese, gehe ich davon aus, das es nur bei der CE enthalten ist und nicht auch in der normalo Version.

Wie es z.b. da immernoch geworben wird:
http://www2.gameware.at/info/space/Die+Sims+3+Collectors+Edition

Das ist halt der springende Punkt.

Das mit dem Lösungsbuch kann man nicht abstreiten aber bei den SimPoints sehe ich nichts, das darauf schließen lässt, dass diese exklusiv in der CE enthalten sind.

Auf der Rückseite des Covers, unten links steht zwar "Exklusiv" - aber man achte auf die Abbildung --> ein USB Stick und ein Sportwagen - diese Dinge sind exklusiv - steht auch so in der Produktbeschreibung.
Da gibt es eigentlich nicht viel zu diskutieren. Da steht nämlich "Bonusinhalt des Collectors Edition". Ist der Kram auch in der normalen Version drin, schön und gut, aber das ist Täuschung der Kunden.

Was ist da Täuschung am Kunden?
Da steht exklusiver USB Stick und exklusiver Sportwagen - wo bitte steht, dass die SimPoints exklusiv sind?

Dass das Lösungsbuch ne "abgespeckte Version" ist, ist ne andere Sache ...


Die Punkte werden explizit als Inhalt der Collector´s Edition aufgelistet. Und auch vorher nur so angekündigt.
Wären diese SimsPunkte allgemein unter Features aufgelistet gewesen, würde sich niemand beschweren.

Und dieses "Exclusiv" ist mehr als irreführend, da Dinge die als Inhalt einer CE ausgegeben werden sowieso nur in der CE enthalten sein sollten.


Das wäre genauso wenn die Figur aus der CE von Divinity2 plötzlich auch in der Standard-Version enthalten ist. Und da steht auch in der Aufzählung des Inhaltes der CE von Divinity 2 nirgends Exclusiv, da das Wort Collector´s es eigentlich schon ausdrückt.
 
AW: Abzocke pur

Insoma am 10.07.2009 16:54 schrieb:
Noch was (Sorry):

Im Schreiben von Biernacki: "Neben den Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer, steht meinem Mandanten ein Schadensersatzanspruch ... zu"

Da hat sich jemand an Schadenersatz neben der Leistung (§280) und Schadensersatz statt der Leistung (§281, 283 BGB) erinnert.

Jedoch sind die nicht neben den Gewährleistungsansprüchen, sondern das sind die Gewährleistungsansprüche!

Du hast den Schrieb des Anwalts eindeutig falsch verstanden oder zu schnell gelesen.
Er meint, dass es "alternativ" neben den üblichen zuerst zu wählenden Gewährleistungsansprüchen aus § 437, 439 BGB wie Nacherfüllung etc. oder eben (vertraglichen) Schadensersatz statt der Leistung gem. § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I 1 2.Fall BGB auch wohl einen deliktischen Schadensersatzanspruch aus § 823 II iVm. einem Schutzgesetz, hier § 263 StGB (Betrug), gibt.

zum Betrug:

I. TB
1. obj. TB
a) Täuschung über Tatsachen
--> kein Lösungsheft enthalten (+)
b) täuschungsbedingter Irrtum
--> Käufer denkt, Lösungsheft ist enthalten (verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache) (+)
c) irrtumsbedingte Vermögensverfügung
--> wegen des Irrrtums (angeblicher Mehrwert) wird die Collecters Edition gekauft (+)
d) Vermögensschaden
--> Käufer erhält unvollständige Ware; hinzu: Stichwort persönlicher Schadenseinschlag!

2. subj. TB
a) Vorsatz von EA
--> wussten davon und wollten kein Lösungsheft beilegen (+)
b) Absicht der rechtswidrigen Bereicherung
--> Kunde bezahlt preisteuere CE, die ein Lösungsheft enthalten soll. EA bekommt mehr Geld, legt aber kein Lösungsheft bei. Keine Produktionskosten für Lösungsheft (+)
c) Stoffgleichheit
--> EA legt kein Lösungsheft bei. Kunde bekommt keins. EAs Gewinn ist spiegelbildich der Schaden des Käufers (+)

II. Rechtswidrigkeit & III. Schuld (+)

IV. Ergebnis (+)

Man kann sich das also sehr wohl hinbiegen und eventuell § 823 II iVm. § 263 StGB durchgehen lassen! Selbst wenn nicht. Das hier eine Strafrechtsnorm erwähnt wird soll sowieso nur dem Zweck dienen, etwas Druck aufzubauen!

Insoma am 10.07.2009 16:54 schrieb:
Noch was (Sorry):
Ich weiß nicht, was der Junge macht...

Jeder der auf einen super Präzedenzfall hofft, nach dem er (sie) seine (ihre) ganzen Spiele wieder gegen Schadensersatz zurüchgeben kann, sollte lieber die Hoffnung fahren lassen, denn wenn Herr RA Biernacki so vor dem Zivilgericht argumentiert, dann ist eh alles zu spät. Aber vielleicht sollte ich mich in Nachsicht üben, Herr Biernacki ist mit seinen 27 Lenzen erst seit maximal einem halben Jahr Anwalt.

Ganz ruhig. Manchmal hilft es auch etwas zweimal zu lesen ;)

lenymo am 10.07.2009 17:51 schrieb:
Insoma am 10.07.2009 17:18 schrieb:
Wie erwähnt, ein Betrug nach §263 StGB wird hier nicht in Betracht kommen.

Man lese sich §823 BGB komplett durch (Nicht nur die Überschrift): Wer...das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht...verletzt, ist...zum Schadenersatz verpflichtet."
Du zitierst hier §823 I, der Anwalt beruft sich aber auf §823 II i.V.m § 263 StGB (Betrug) als Schutzgesetz.

@ Insoma: ganz ehrlich jetzt hast du dich etwas ins Abseits katapultiert. Erst groß rummotzen und dann sich gleich 2-3 mal verlesen. Ich hoffe für dich, dass du an der Uni keine Klausuren mehr schreiben musst, da du anscheinend erhebliche Probleme hast Sachverhalte zu lesen!!!

§ 263 StGB schützt das Vermögen des Käufers, welches wohl hier auch tangiert ist, sodass § 263 StGB auch individualschützend ist, d.h. ein Schutzgesetz iSd. § 823 II ist. Hier noch kurz die abzuhakenden Vorraussetzungen des Anspruches:

1. Schutzgesetz
a) Gesetz
--> jede Rechtsnorm, § 263 StGB (+)
b) Eigenschaft als Schutzgesetz
--> Individualschutz (und nicht nur Belange des Staates, der Allgemeinheit oder eines anderen als des Verletzten) (+)
c) Schutzbereich
aa) Persönlicher Schutzbereich (+)
bb) Sachlicher Schutzbereich (+)
d) Ergebnis
--> § 263 StGB ist ein Schutzgesetze i.S.d. § 823 II (+)
2. Verstoß gegen das Schutzgesetz
--> schon im Rahmen des § 263 StGB festgestellt
3. Rechtswidrigkeit )
--> schon im Rahmen des § 263 StGB festgestellt
4. Verschulden
--> schon im Rahmen des § 263 StGB festgestellt
5. Rechtsfolge: Schadensersatz nach §§ 249ff.
 
AW: Abzocke pur

Redangle2000 am 10.07.2009 18:16 schrieb:
Die Punkte werden explizit als Inhalt der Collector´s Edition aufgelistet. Und auch vorher nur so angekündigt.
Wären diese SimsPunkte allgemein unter Features aufgelistet gewesen, würde sich niemand beschweren.

Ich glaub, ihr fasst das mit den Punkten ein wenig falsch auf.

Schau mal genau auf der Rückseite des Covers - da gibts ein schönes Sternchen * bei den SimPoints zu dem es auch ne Erklärung gibt:

*Es werden SimPoints im Wert von 12€ vergeben, kostenlos unter folgenden Voraussetzungen: Kauf der Vollversion im Handel, EA-OnlineKonto und Produktregistrierung mit der Seriennummer, die der vollständigen Die Sims 3-Produktsoftware beiligt. etc. etc.
Also ich kann da nichts sehen, dass man im Besitz der CE sein sollte, um in den Genuss der SimPoints zu kommen.


Ist dir vielleicht schon mal in den Sinn gekommen, dass ne CE auch Sachen aus der normalen Version enthält und nicht nur exklusive Inhalte?
 
AW: Abzocke pur

golani79 am 10.07.2009 19:03 schrieb:
Redangle2000 am 10.07.2009 18:16 schrieb:
Die Punkte werden explizit als Inhalt der Collector´s Edition aufgelistet. Und auch vorher nur so angekündigt.
Wären diese SimsPunkte allgemein unter Features aufgelistet gewesen, würde sich niemand beschweren.

Ich glaub, ihr fasst das mit den Punkten ein wenig falsch auf.

Schau mal genau auf der Rückseite des Covers - da gibts ein schönes Sternchen * bei den SimPoints zu dem es auch ne Erklärung gibt:

*Es werden SimPoints im Wert von 12€ vergeben, kostenlos unter folgenden Voraussetzungen: Kauf der Vollversion im Handel, EA-OnlineKonto und Produktregistrierung mit der Seriennummer, die der vollständigen Die Sims 3-Produktsoftware beiligt. etc. etc.
Also ich kann da nichts sehen, dass man im Besitz der CE sein sollte, um in den Genuss der SimPoints zu kommen.


Ist dir vielleicht schon mal in den Sinn gekommen, dass ne CE auch Sachen aus der normalen Version enthält und nicht nur exklusive Inhalte?
Ist dir denne schon in den Sinn gekommen, dass Leute beim online-Kauf das Cover nicht vor den Augen haben und besagte Sachen nachlesen?!
 
AW: Abzocke pur

r1pperx am 10.07.2009 19:17 schrieb:
golani79 am 10.07.2009 19:03 schrieb:
Redangle2000 am 10.07.2009 18:16 schrieb:
Die Punkte werden explizit als Inhalt der Collector´s Edition aufgelistet. Und auch vorher nur so angekündigt.
Wären diese SimsPunkte allgemein unter Features aufgelistet gewesen, würde sich niemand beschweren.

Ich glaub, ihr fasst das mit den Punkten ein wenig falsch auf.

Schau mal genau auf der Rückseite des Covers - da gibts ein schönes Sternchen * bei den SimPoints zu dem es auch ne Erklärung gibt:

*Es werden SimPoints im Wert von 12€ vergeben, kostenlos unter folgenden Voraussetzungen: Kauf der Vollversion im Handel, EA-OnlineKonto und Produktregistrierung mit der Seriennummer, die der vollständigen Die Sims 3-Produktsoftware beiligt. etc. etc.
Also ich kann da nichts sehen, dass man im Besitz der CE sein sollte, um in den Genuss der SimPoints zu kommen.


Ist dir vielleicht schon mal in den Sinn gekommen, dass ne CE auch Sachen aus der normalen Version enthält und nicht nur exklusive Inhalte?
Ist dir denne schon in den Sinn gekommen, dass Leute beim online-Kauf das Cover nicht vor den Augen haben und besagte Sachen nachlesen?!

Dann muss man sich halt besser informieren und wenn man sich nicht sicher ist, was ein Produkt alles genau beinhaltet bzw. was davon in anderen Versionen verfügbar ist, dann darf man halt nicht online kaufen, sondern muss sich das Produkt im Geschäft ansehen.
 
AW: Abzocke pur

golani79 am 10.07.2009 20:06 schrieb:
Dann muss man sich halt besser informieren und wenn man sich nicht sicher ist, was ein Produkt alles genau beinhaltet bzw. was davon in anderen Versionen verfügbar ist, dann darf man halt nicht online kaufen, sondern muss sich das Produkt im Geschäft ansehen.

Lol, schonmal von Vorbestellung gehört???
Und vorher war nicht bekannt, dass die Punkte in der normalo version gibt. Wie soll man sich dann besser informieren, wenn keine anderen Infos da sind.

Und zeig mir mal ein großen Onlineshop, welche die Backcovers von Spielen zeigt.
Das macht weder Amazon, noch okaysoft, noch gameware, noch spielegrotte, usw.
 
AW: Abzocke pur

Naja für 52€ vor Gericht zu gehen fänd ich ein wenig übertrieben. Hier gehts schließlich um unsere Steuergelder oO
 
AW: Abzocke pur

Stephan1982 am 10.07.2009 18:21 schrieb:
Du hast den Schrieb des Anwalts eindeutig falsch verstanden oder zu schnell gelesen.
Er meint, dass es "alternativ" neben den üblichen zuerst zu wählenden Gewährleistungsansprüchen aus § 437, 439 BGB wie Nacherfüllung etc. oder eben (vertraglichen) Schadensersatz statt der Leistung gem. § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I 1 2.Fall BGB auch wohl einen deliktischen Schadensersatzanspruch aus § 823 II iVm. einem Schutzgesetz, hier § 263 StGB (Betrug), gibt.sowieso nur dem Zweck dienen, etwas Druck aufzubauen!
Mal so ne Frage kommt überhaupt ein direkter Schadensersatzanspruch des Kunden gem. § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I gegen EA in Frage? Grundlage dafür ist doch das Schuldverhältnis das sich aus dem Kaufvertrag ergibt und den hat der Kunde ja in der Regel mit einem Händler und nicht mit dem Hersteller geschlossen.
Oder besteht auch zwischen dem Endkunden und EA ein Schuldverhältnis (vielleicht Herstellergarantie) ?
 
AW: Abzocke pur

lenymo am 10.07.2009 21:38 schrieb:
Stephan1982 am 10.07.2009 18:21 schrieb:
Du hast den Schrieb des Anwalts eindeutig falsch verstanden oder zu schnell gelesen.
Er meint, dass es "alternativ" neben den üblichen zuerst zu wählenden Gewährleistungsansprüchen aus § 437, 439 BGB wie Nacherfüllung etc. oder eben (vertraglichen) Schadensersatz statt der Leistung gem. § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I 1 2.Fall BGB auch wohl einen deliktischen Schadensersatzanspruch aus § 823 II iVm. einem Schutzgesetz, hier § 263 StGB (Betrug), gibt.sowieso nur dem Zweck dienen, etwas Druck aufzubauen!
Mal so ne Frage kommt überhaupt ein direkter Schadensersatzanspruch des Kunden gem. § 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I gegen EA in Frage? Grundlage dafür ist doch das Schuldverhältnis das sich aus dem Kaufvertrag ergibt und den hat der Kunde ja in der Regel mit einem Händler und nicht mit dem Hersteller geschlossen.
Oder besteht auch zwischen dem Endkunden und EA ein Schuldverhältnis (vielleicht Herstellergarantie) ?

Das habe ich mich auch bei der ganzen Sache schon gefragt. Habe dieses weitere Problem bewusst außer Acht gelassen. Bin einfach mal von einem Vertrag zwischen Kläger (der ja selbst Games-Shop-Betreiber sein soll, wenn ich mich recht erinnere und möglicherweise direkt bei EA die Games für seinen Laden gekauft hat) und EA ausgegangen.

Patti89 am 10.07.2009 21:24 schrieb:
Naja für 52€ vor Gericht zu gehen fänd ich ein wenig übertrieben. Hier gehts schließlich um unsere Steuergelder oO

Äh welche Steuergelder?

In der Regel müssen Gerichtsgebühren mit der Einreichung der Klage an die Gerichtskasse überwiesen werden. Die Gerichte verlangen einen so genannten Gerichtskostenvorschuss. Werden die jeweiligen Gerichtsgebühren nicht binnen einer bestimmten Frist an die Gerichtskasse gezahlt, wird das Verfahren nicht eröffnet und das Gericht wird nicht tätig!

In erster Instanz vor dem Amts- oder Landgericht muss grundsätzlich derjenige, der den Prozess verloren hat, alle Kosten tragen (die Gerichtskosten, die Kosten seines eigenen und die des gegnerischen Anwalts). Endet das Verfahren mit einem Teilsieg, so haben Kläger und Beklagte anteilig für die Kosten aufzukommen.
 
AW: Abzocke pur

Patti89 am 10.07.2009 21:24 schrieb:
Naja für 52€ vor Gericht zu gehen fänd ich ein wenig übertrieben. Hier gehts schließlich um unsere Steuergelder oO

mal abgesehen das schon für viel weniger Kohle es Prozesse gab
gehts den Leuten doch nicht um das Geld, sondern um´s Prinzip
Wenn ich da was drauf schreib und das nicht drin ist, kann ja nicht sein

Vorallem summiert sich das Geld, wenn man jetzt als gutes Milchmädchen die Verkaufen CE mal dem Preis für so´n Buch nimmt
 
AW: Abzocke pur

Enisra am 11.07.2009 01:02 schrieb:
Patti89 am 10.07.2009 21:24 schrieb:
Naja für 52€ vor Gericht zu gehen fänd ich ein wenig übertrieben. Hier gehts schließlich um unsere Steuergelder oO

mal abgesehen das schon für viel weniger Kohle es Prozesse gab
gehts den Leuten doch nicht um das Geld, sondern um´s Prinzip
Wenn ich da was drauf schreib und das nicht drin ist, kann ja nicht sein

Vorallem summiert sich das Geld, wenn man jetzt als gutes Milchmädchen die Verkaufen CE mal dem Preis für so´n Buch nimmt

Eben. Der Kläger ist ja Shop-Betreiber, wird also nicht nur ein Exemplar der CE geordert haben. Das summiert sich bestimmt!

mal nebenbei: Wenn er Schadensersatz bekommt, dann wohl nicht den vollen Preis der CE (außer er würde keine einzige mehr auf Grund des fehlenden Lösungshefts verkauft bekommen), sondern den Wert den er beispielsweise für ein einzelnes Lösungsheft hinblättern muss. Sagen wir mal das Lösungsheft kostet 10€. Der Shop ordert 500 CE! Sind dann auch schon 5.000€. Ob die Größenordnung (Einkaufspreis, Orderzahl etc.) stimmt weiß ich allerdings nicht. Es wird sich aber um einige Tausend Euro handeln.
 
AW: Abzocke pur

ha, ha, zuerst heulen se rum "muhähähä 200 Leute laden sich illegal meine klamotten runter wie werden allllle pleite gehen" dann......"ups wir haben ja millionen gewinn gemacht" jetzt... "hmmm, wenn wir soviel gewinn gemacht haben, dann können wir die leute noch ein bisschen verarschen um noch 2 cent mehr rauszuholen"
Ich weiss ja das Raubkopierer sehr schlechte Leute sind, aber denen passiert sowas mit ner collector`s edition nicht! ;)
 
AW: Abzocke pur

Typisch EA. Jedes Kleckschen kommt zu den anderen und beschmiert den Ruf noch mehr.
 
AW: Abzocke pur

Redangle2000 am 10.07.2009 20:30 schrieb:
golani79 am 10.07.2009 20:06 schrieb:
Dann muss man sich halt besser informieren und wenn man sich nicht sicher ist, was ein Produkt alles genau beinhaltet bzw. was davon in anderen Versionen verfügbar ist, dann darf man halt nicht online kaufen, sondern muss sich das Produkt im Geschäft ansehen.

Lol, schonmal von Vorbestellung gehört???
Und vorher war nicht bekannt, dass die Punkte in der normalo version gibt. Wie soll man sich dann besser informieren, wenn keine anderen Infos da sind.

Und zeig mir mal ein großen Onlineshop, welche die Backcovers von Spielen zeigt.
Das macht weder Amazon, noch okaysoft, noch gameware, noch spielegrotte, usw.

Vorbestellung? Schön und gut - nur bin ich mir da zu 100% sicher, dass irgendwo gestanden hat, dass die Inhalte noch nicht final sind bzw. variieren können.
 
AW: Abzocke pur

Stephan1982 am 11.07.2009 01:22 schrieb:
Enisra am 11.07.2009 01:02 schrieb:
Patti89 am 10.07.2009 21:24 schrieb:
Naja für 52€ vor Gericht zu gehen fänd ich ein wenig übertrieben. Hier gehts schließlich um unsere Steuergelder oO

mal abgesehen das schon für viel weniger Kohle es Prozesse gab
gehts den Leuten doch nicht um das Geld, sondern um´s Prinzip
Wenn ich da was drauf schreib und das nicht drin ist, kann ja nicht sein

Vorallem summiert sich das Geld, wenn man jetzt als gutes Milchmädchen die Verkaufen CE mal dem Preis für so´n Buch nimmt

Eben. Der Kläger ist ja Shop-Betreiber, wird also nicht nur ein Exemplar der CE geordert haben. Das summiert sich bestimmt!

mal nebenbei: Wenn er Schadensersatz bekommt, dann wohl nicht den vollen Preis der CE (außer er würde keine einzige mehr auf Grund des fehlenden Lösungshefts verkauft bekommen), sondern den Wert den er beispielsweise für ein einzelnes Lösungsheft hinblättern muss. Sagen wir mal das Lösungsheft kostet 10€. Der Shop ordert 500 CE! Sind dann auch schon 5.000€. Ob die Größenordnung (Einkaufspreis, Orderzahl etc.) stimmt weiß ich allerdings nicht. Es wird sich aber um einige Tausend Euro handeln.


HAHA, das ist echt mal witzig, wenn man DIESEN SHOP von Jochen Kolbe schon vorher kannte!

Der verkauft nämlich auch schön seine kostenlosen "Testmuster", wo dick dran steht, dass diese nicht wiederverkauft werden dürfen. Ich hoffe nur EA findet das heraus und schickt seine Anwaltshunde gegen seinen Shop.

Weiterhin hatte dieser Shop auch häufig Probleme mit einigen Postdienstleistern, wodurch er diese 4-5 mal gewechselt hat, weil Kunden die "angeblich" verschickten Spiele nicht erhalten hatten.

Der Shop ist von Seriösität noch sehr weit entfernt und es ist echt schade, dass PC Games sich nicht darüber informiert und hier noch auf der Seite von Herrn Kolbe steht.

justmy2cents

phantom
 
AW: Abzocke pur

phantom55 am 18.07.2009 19:55 schrieb:
Der verkauft nämlich auch schön seine kostenlosen "Testmuster", wo dick dran steht, dass diese nicht wiederverkauft werden dürfen.
oO
Das ist ja derb und ganz unverschämt von dem Shop!
Wir schauen jeweils zuerst auf uns (Mitarbeiter) und den Rest lagern wir, um guten Kunden zu verschenken.
 
AW: Abzocke pur

phantom55 am 18.07.2009 19:55 schrieb:
Stephan1982 am 11.07.2009 01:22 schrieb:
Enisra am 11.07.2009 01:02 schrieb:
Patti89 am 10.07.2009 21:24 schrieb:
Naja für 52€ vor Gericht zu gehen fänd ich ein wenig übertrieben. Hier gehts schließlich um unsere Steuergelder oO

mal abgesehen das schon für viel weniger Kohle es Prozesse gab
gehts den Leuten doch nicht um das Geld, sondern um´s Prinzip
Wenn ich da was drauf schreib und das nicht drin ist, kann ja nicht sein

Vorallem summiert sich das Geld, wenn man jetzt als gutes Milchmädchen die Verkaufen CE mal dem Preis für so´n Buch nimmt

Eben. Der Kläger ist ja Shop-Betreiber, wird also nicht nur ein Exemplar der CE geordert haben. Das summiert sich bestimmt!

mal nebenbei: Wenn er Schadensersatz bekommt, dann wohl nicht den vollen Preis der CE (außer er würde keine einzige mehr auf Grund des fehlenden Lösungshefts verkauft bekommen), sondern den Wert den er beispielsweise für ein einzelnes Lösungsheft hinblättern muss. Sagen wir mal das Lösungsheft kostet 10€. Der Shop ordert 500 CE! Sind dann auch schon 5.000€. Ob die Größenordnung (Einkaufspreis, Orderzahl etc.) stimmt weiß ich allerdings nicht. Es wird sich aber um einige Tausend Euro handeln.


HAHA, das ist echt mal witzig, wenn man DIESEN SHOP von Jochen Kolbe schon vorher kannte!

Der verkauft nämlich auch schön seine kostenlosen "Testmuster", wo dick dran steht, dass diese nicht wiederverkauft werden dürfen. Ich hoffe nur EA findet das heraus und schickt seine Anwaltshunde gegen seinen Shop.

Weiterhin hatte dieser Shop auch häufig Probleme mit einigen Postdienstleistern, wodurch er diese 4-5 mal gewechselt hat, weil Kunden die "angeblich" verschickten Spiele nicht erhalten hatten.

Der Shop ist von Seriösität noch sehr weit entfernt und es ist echt schade, dass PC Games sich nicht darüber informiert und hier noch auf der Seite von Herrn Kolbe steht.

justmy2cents

phantom

Wenn man die Fakten nicht geht besser gar nicht schreiben oder Unwahrheiten verbreiten. Das kann schnell nach hinten los gehen.

DIe Bewertungen auf myliveshopping.de oder anderen Quellen sprechen eher für den Shop als für deine Märchen.

Man merkt es ja schon an dem Müll von wegen 4-5 Versandpartner gewechselt. Dies war lediglich von Hermes Ekel- und Schneckenversand auf DHL! Einen anderen Wechsel gab es nicht. Und da Hermes eine ganze Ladung an CE Kaputt gemacht hat und nicht bezahlt hat den Schaden ist man zur DHL gegangen. Was ist daran verwerflich.

Solche Aussagen sind von Seriösität weit entfernt. Also hört nicht auf solche Kiddies.
 
AW: Abzocke pur

hornedsdungeon am 27.07.2009 12:23 schrieb:
phantom55 am 18.07.2009 19:55 schrieb:
Stephan1982 am 11.07.2009 01:22 schrieb:
Enisra am 11.07.2009 01:02 schrieb:
Patti89 am 10.07.2009 21:24 schrieb:
Naja für 52€ vor Gericht zu gehen fänd ich ein wenig übertrieben. Hier gehts schließlich um unsere Steuergelder oO

mal abgesehen das schon für viel weniger Kohle es Prozesse gab
gehts den Leuten doch nicht um das Geld, sondern um´s Prinzip
Wenn ich da was drauf schreib und das nicht drin ist, kann ja nicht sein

Vorallem summiert sich das Geld, wenn man jetzt als gutes Milchmädchen die Verkaufen CE mal dem Preis für so´n Buch nimmt

Eben. Der Kläger ist ja Shop-Betreiber, wird also nicht nur ein Exemplar der CE geordert haben. Das summiert sich bestimmt!

mal nebenbei: Wenn er Schadensersatz bekommt, dann wohl nicht den vollen Preis der CE (außer er würde keine einzige mehr auf Grund des fehlenden Lösungshefts verkauft bekommen), sondern den Wert den er beispielsweise für ein einzelnes Lösungsheft hinblättern muss. Sagen wir mal das Lösungsheft kostet 10€. Der Shop ordert 500 CE! Sind dann auch schon 5.000€. Ob die Größenordnung (Einkaufspreis, Orderzahl etc.) stimmt weiß ich allerdings nicht. Es wird sich aber um einige Tausend Euro handeln.


HAHA, das ist echt mal witzig, wenn man DIESEN SHOP von Jochen Kolbe schon vorher kannte!

Der verkauft nämlich auch schön seine kostenlosen "Testmuster", wo dick dran steht, dass diese nicht wiederverkauft werden dürfen. Ich hoffe nur EA findet das heraus und schickt seine Anwaltshunde gegen seinen Shop.

Weiterhin hatte dieser Shop auch häufig Probleme mit einigen Postdienstleistern, wodurch er diese 4-5 mal gewechselt hat, weil Kunden die "angeblich" verschickten Spiele nicht erhalten hatten.

Der Shop ist von Seriösität noch sehr weit entfernt und es ist echt schade, dass PC Games sich nicht darüber informiert und hier noch auf der Seite von Herrn Kolbe steht.

justmy2cents

phantom

Wenn man die Fakten nicht geht besser gar nicht schreiben oder Unwahrheiten verbreiten. Das kann schnell nach hinten los gehen.

DIe Bewertungen auf myliveshopping.de oder anderen Quellen sprechen eher für den Shop als für deine Märchen.

Man merkt es ja schon an dem Müll von wegen 4-5 Versandpartner gewechselt. Dies war lediglich von Hermes Ekel- und Schneckenversand auf DHL! Einen anderen Wechsel gab es nicht. Und da Hermes eine ganze Ladung an CE Kaputt gemacht hat und nicht bezahlt hat den Schaden ist man zur DHL gegangen. Was ist daran verwerflich.

Solche Aussagen sind von Seriösität weit entfernt. Also hört nicht auf solche Kiddies.

Wie war das? Achja, erstmal luftholen und seinen Satzbau überdenken. Ich hab nämlich keine Ahnung, was Sie uns im ersten Satz mitteilen wollen.

Komisch, dass Sie nicht auf den Punkt mit den verkauften PRESSE-MUSTERN eingegangen sind und ja, ich kenne Ihren Shop sehr gut, nämlich seit er entstanden ist.

Anfangs haben Sie mit der Deutschen Post versendet, dann mit DPD, danach mit Hermes und anschließend mit DHL, sry, einmal verzählt.

Auch sehr schön, dass Sie mein Alter ja so gut bestimmen können, aber ich bin schon volljährig, danke!

Weiterhin haben sie damals (ich weiß nicht wie es jetzt ist, meide ja Ihren Shop), bei Saturn und Media Markt massenweise Eröffnungsangebote abgegrast und im Shop als Super-Schnäppchen ausgegeben.
Mir ist es egal, wie hoch Ihre Gewinnspanne ist, aber dass Sie, den normalen Kunden die Angebote im lokalen Markt wegkaufen, ist meiner Meinung nach nicht die feine Art.

Ich warte fröhlich auf Ihre Antwort,

phantom
=)
 
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