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News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

Alf1507 am 10.07.2009 00:34 schrieb:
Resembyman am 09.07.2009 23:01 schrieb:
@ zabbl

aha das sims lösungsbuch erklärt einem also alle kniffe des spiels...hmmm aha ok. also ich kenne dies zwar als handbuch, welches standardmäßig bei jedem spiel dabei ist, aber gut ok. hab ich wieder etwas dazugelernt.
also dafür gebe ich dann natürlich auch gerne etwas mehr geld aus.

MfG Ich
Was soll jetzt der Beitrag? Offensichtlich kennst du die Bücher zu den Vorgängern nicht! Dort gab es z.B. viele Tipps für den Baumodus, die in der normalen Anleitung nicht drin stehen. Auch das neue Buch für den dritten Teil beinhaltet garantiert einige gute Tipps.

Zum Vergleich:

Anleitung : 36 Seiten
Lösungsbuch : 240 Seiten

Na? Bekommst du mit der Anleitung wirklich die selben Tipps wie mit dem Buch? Denk' nochmal genau darüber nach!

schonmal darüber nachgedacht das es nen Rückschritt ist nen 36Seiten "Handbuch" beizulegen.
Hab gerade mal mein Empire Earth 1 HANDBUCH rausgesucht.. und das hatte exakt 240 Seiten... und das lag immer dabei. Wieso ist das heute nichtmehr der Fall. Wegen soetwas holt man sich ein Spiel doch auf legalem wege.. womit können die Entwickler denn sonst noch Punkten heutzutage?
 
AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

Der hat sich halt bescheißen lassen!
Ich hab Sims 3 ohne Cheats so gut wie durchgespielt (alle Fähigkeiten perfektioniert usw.) und hier gilt doch eher das Prinzip learning by doing. Das Lösungsbuch ist total überflüssig. Aber wer halt 12 Jahre alt ist und das Ding brauch bitte.
 
AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

Berserx am 10.07.2009 14:13 schrieb:
Der hat sich halt bescheißen lassen!
Ich hab Sims 3 ohne Cheats so gut wie durchgespielt (alle Fähigkeiten perfektioniert usw.) und hier gilt doch eher das Prinzip learning by doing. Das Lösungsbuch ist total überflüssig. Aber wer halt 12 Jahre alt ist und das Ding brauch bitte.
Warum wer wieso und weshalb das Lösungsbuch braucht ist völlig irrelevant, und deswegen brauchst du ihn nicht gleich als 12jährigen abstempeln.

Geschweige denn dein so gut wie durchgespielt, die Sims sind ein Endlosspiel mit diversen Möglichkeiten wie was passieren kann ohne bestimmtes Ziel, da kann man also eigentlich nix per se durchspielen, sondern höchstens das ausprobiert/erreicht haben was man selbst möchte.
 
AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

Berserx am 10.07.2009 14:13 schrieb:
Der hat sich halt bescheißen lassen!
Ich hab Sims 3 ohne Cheats so gut wie durchgespielt (alle Fähigkeiten perfektioniert usw.) und hier gilt doch eher das Prinzip learning by doing. Das Lösungsbuch ist total überflüssig. Aber wer halt 12 Jahre alt ist und das Ding brauch bitte.

Und was hat das damit zu tun, dass ein auf der Verkaufsverpackung beworbener Zusatz nicht enthalten ist?

Man könnte meinen einige denken keine Sekunde, bevor hier auf Antwort erstellen gedrückt wird.
 
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DocX am 10.07.2009 15:05 schrieb:
Berserx am 10.07.2009 14:13 schrieb:
Der hat sich halt bescheißen lassen!
Ich hab Sims 3 ohne Cheats so gut wie durchgespielt (alle Fähigkeiten perfektioniert usw.) und hier gilt doch eher das Prinzip learning by doing. Das Lösungsbuch ist total überflüssig. Aber wer halt 12 Jahre alt ist und das Ding brauch bitte.

Und was hat das damit zu tun, dass ein auf der Verkaufsverpackung beworbener Zusatz nicht enthalten ist?

Man könnte meinen einige denken keine Sekunde, bevor hier auf Antwort erstellen gedrückt wird.

Viele die hier antworten sind Kinder oder Teenager und da reicht halt die Gehirnkapazität noch nicht aus um zu erkennen das hier um eine "Vortäuschung falscher Tatsachen" geht und nicht, wer das Lösungsbuch braucht oder nicht. EA gaukelt mit der Verpackung vor das ein Lösungsbuch in der Verpackung drin ist. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit. Ich finde es gut das es Leute gibt die sich das nicht gefallen lassen und ein Anwalt einschalten. Das ein Grossteil der Dumpfbacken hier im Forum das nicht verstehen und lieber über Sinn und Unsinn des Lösungsbuch diskutieren leuchtet mir nicht ganz ein. Schliesslich werdet auch Ihr beim kauf von EA betrogen. Aber das ist ja wohl dann egal wenn es ums Taschengeld von Mutti geht. Und man nicht selber den Arsch aufreissen und arbeiten muss fürs Geld.
 
AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

darkfuneral am 10.07.2009 15:24 schrieb:
Und man nicht selber den Arsch aufreissen und arbeiten muss fürs Geld.

wahre worte. Enttäuschend das auf einmal wieder so ein dumm geschwätz oben kommt. Dachte mit meinem Beitrag hier vielleicht ein bischen Qualität reinzubringen.

hab jetzt meine Prüfung in Recht geschrieben und da war ein Fall, da hab ich augen gemacht, eigentlich das selbe wie mit den Sims:

A erwirbt bei V einen PKW, der nach der Aussage des V "unfallfrei" ist. 2 Wochen später unternimmt er die erste Fahrt, stellt Auffälligkeiten im Fahrverhalten fest und geht zur Werkstatt. Dort wird ein schwerer Rahmenschaden festgestellt. Das entsprechende Gutachten kostet 250 €. A will den Wagen nun nicht mehr haben, sondern den Kaufpreis und Gutachterkosten erstattet bekommen.

muss der Verkäufer nun den Kaufpreis und die Gutachterkosten bezahlen?
und
definieren Sie Sachmangel. Eine einfache Erklärung dafür: Abweichung des Ist- vom Sollzustand.

Irgendwie doch ein und das selbe wie mit Spiel?

EDIT: im Anwaltschreiben sehe ich grad, dass er sogar reingeschrieben hat, dass die ihre Angaben mittlerweile geändert haben. Das ist verdammt gut

Der Witz bei der ganzen Geschichte ist, dass wenn er damit durchkommt, folgen seinem Beispiel vielleicht viele weitere.
 
AW: Abzocke pur

Redangle2000 am 09.07.2009 18:25 schrieb:
firewalker2k am 09.07.2009 18:00 schrieb:
Naja, da steht lediglich, dass in der CE SimPoints enthalten sind (hab ich aber schon geschrieben). Da steht immerhin nicht, dass diese NUR in der CE enthalten wären.. Darin seh ich eigentlich kein Problem ;)
Das mit dem Lösungsbuch ist natürlich definitiv nicht richtig so.

Da steht eindeutig, das es ein Inhalt der CE ist. Und wurde so auch vorher bei vielen Shops beworben.
Wenn ich sowas vorher bei der Bestellugn lese, gehe ich davon aus, das es nur bei der CE enthalten ist und nicht auch in der normalo Version.

Wie es z.b. da immernoch geworben wird:
http://www2.gameware.at/info/space/Die+Sims+3+Collectors+Edition

Das ist halt der springende Punkt.

Das mit dem Lösungsbuch kann man nicht abstreiten aber bei den SimPoints sehe ich nichts, das darauf schließen lässt, dass diese exklusiv in der CE enthalten sind.

Auf der Rückseite des Covers, unten links steht zwar "Exklusiv" - aber man achte auf die Abbildung --> ein USB Stick und ein Sportwagen - diese Dinge sind exklusiv - steht auch so in der Produktbeschreibung.
 
AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

darkfuneral am 10.07.2009 15:24 schrieb:
Viele die hier antworten sind Kinder oder Teenager und da reicht halt die Gehirnkapazität noch nicht aus um zu erkennen das hier um eine "Vortäuschung falscher Tatsachen" geht und nicht, wer das Lösungsbuch braucht oder nicht. EA gaukelt mit der Verpackung vor das ein Lösungsbuch in der Verpackung drin ist. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit. Ich finde es gut das es Leute gibt die sich das nicht gefallen lassen und ein Anwalt einschalten. Das ein Grossteil der Dumpfbacken hier im Forum das nicht verstehen und lieber über Sinn und Unsinn des Lösungsbuch diskutieren leuchtet mir nicht ganz ein. Schliesslich werdet auch Ihr beim kauf von EA betrogen. Aber das ist ja wohl dann egal wenn es ums Taschengeld von Mutti geht. Und man nicht selber den Arsch aufreissen und arbeiten muss fürs Geld.

Bitte achte ein wenig auf deine Ausdrucksweise.
Pauschal andere User hier beschimpfen wird nicht akzeptiert, wie dir auch die Netiquette mitteilt, die du bei Anmeldung akzeptiert hast.
 
AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

RobZombie am 10.07.2009 15:37 schrieb:
Der Witz bei der ganzen Geschichte ist, dass wenn er damit durchkommt, folgen seinem Beispiel vielleicht viele weitere.
Das wäre für uns Spieler vermutlich sehr gut. Wenn so etwas ungestraft bleiben würde, dann würde EA sich garantiert denken "Haha die dummen Kunden lassen sich ja prima verarschen, dann können wir uns ja direkt mal noch was neues einfallen lassen.".
Ich gehöre ja normalerweise nicht zu den Leuten die ständig auf EA rumhacken. Die Sache mit der Sims 3 CE hat mich allerdings doch etwas geärgert, denn ausser einem zusätzlichen Auto im Spiel und einer schicken Verpackung habe ich eigentlich nichts was den höheren Preis der CE rechtfertigt. Ach ja, da ist ja noch der USB-Stick drin. Toll, so einen Stick bekommt man mittlerweile für ein paar Euro nachgeworfen. Das Ding ist ja nichtmal besonders hochwertig verarbeitet! Hat man den Stick einmal aus dem "Diamanten" rausgezogen sollte man sich das Teil jedenfalls nicht mehr an einen Schlüsselbund hängen, denn dann kann der Stick sehr leicht herausfallen.
 
AW: News - Die Sims 3: Die Sims 3 Collector's Edition: Käufer will Electronic Arts verklagen

darkfuneral am 10.07.2009 15:24 schrieb:
Viele die hier antworten sind Kinder oder Teenager und da reicht halt die Gehirnkapazität noch nicht aus um zu erkennen das hier um eine "Vortäuschung falscher Tatsachen" geht und nicht, wer das Lösungsbuch braucht oder nicht. EA gaukelt mit der Verpackung vor das ein Lösungsbuch in der Verpackung drin ist. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit. Ich finde es gut das es Leute gibt die sich das nicht gefallen lassen und ein Anwalt einschalten. Das ein Grossteil der Dumpfbacken hier im Forum das nicht verstehen und lieber über Sinn und Unsinn des Lösungsbuch diskutieren leuchtet mir nicht ganz ein. Schliesslich werdet auch Ihr beim kauf von EA betrogen. Aber das ist ja wohl dann egal wenn es ums Taschengeld von Mutti geht. Und man nicht selber den Arsch aufreissen und arbeiten muss fürs Geld.
Auch wenn du mit dem Lösungsbuch recht hast, solltest du dich wohl kaum so über andere beschweren. Dein Kommentar ist so ziemlich das kindischste, was bis jetzt in diesem Thread stand. Ehrlich, wie kann man sich so über so etwas aufregen?
 
AW: Abzocke pur

golani79 am 10.07.2009 16:01 schrieb:
Redangle2000 am 09.07.2009 18:25 schrieb:
firewalker2k am 09.07.2009 18:00 schrieb:
Naja, da steht lediglich, dass in der CE SimPoints enthalten sind (hab ich aber schon geschrieben). Da steht immerhin nicht, dass diese NUR in der CE enthalten wären.. Darin seh ich eigentlich kein Problem ;)
Das mit dem Lösungsbuch ist natürlich definitiv nicht richtig so.

Da steht eindeutig, das es ein Inhalt der CE ist. Und wurde so auch vorher bei vielen Shops beworben.
Wenn ich sowas vorher bei der Bestellugn lese, gehe ich davon aus, das es nur bei der CE enthalten ist und nicht auch in der normalo Version.

Wie es z.b. da immernoch geworben wird:
http://www2.gameware.at/info/space/Die+Sims+3+Collectors+Edition

Das ist halt der springende Punkt.

Das mit dem Lösungsbuch kann man nicht abstreiten aber bei den SimPoints sehe ich nichts, das darauf schließen lässt, dass diese exklusiv in der CE enthalten sind.

Auf der Rückseite des Covers, unten links steht zwar "Exklusiv" - aber man achte auf die Abbildung --> ein USB Stick und ein Sportwagen - diese Dinge sind exklusiv - steht auch so in der Produktbeschreibung.
Da gibt es eigentlich nicht viel zu diskutieren. Da steht nämlich "Bonusinhalt des Collectors Edition". Ist der Kram auch in der normalen Version drin, schön und gut, aber das ist Täuschung der Kunden.
 
AW: Abzocke pur

Ich muss jetzt meinen Senf (gerne auch Sempft) dazugeben!

Entweder ist Herr Biernacki eine Fälschung oder ein Jurastudent im 0,5. Semester.

Die Argumentationsführung ist schon im Großen und Ganzen richtig. Alle Paragraphen aber falsch.

1. §823 BGB ist zwar ein Schadensersatzanspruch, aber ein gestzlicher. D.h. wenn jemand dem Scheidungsanwalt meiner Frau, das Auto mit dem Baseballschläger zertrümmere oder jemanden ins Knie schieße, dann haben Schädiger und Geschädigter (meist) keinen Vertrag darüber geschlossen.
Der Schädiger hat gegen ein Gesetz verstoßen (Sachbeschädigung, Körperverletzung...), jemand hat dadurch einen Schaden und jetzt kommt §823 BGB zur Anwendung.
Im vorliegenden Fall handelt es sich übrigens nie und nimmer um strafrechtlich Relevantes, z.b. Betrug. §823 BGB ist also FALSCH.

2. Hier haben Schädiger und Geschädigter einen Vertrag und zwar einen Kaufvertrag (§433 BGB), in dem ein Sachmangel vorliegt - falsche Beschreibung des Herstellers nach §434 I S.3 2. Alt. BGB.
Sollte dieser nach Prüfung tatsächlich vorliegen, hat der Kunde nach §437 BGB mehrere Möglichkeiten in denen auch von Schadensersatz die Rede ist, ABER der Käufer MUSS erst die zweifache Nachbesserung (Reparatur oder Neulieferung) nach §439 BGB wählen (Pacta sunt servanda).
Nehmen wir an, es kommt soweit, dass Schadensersatz verlangt werden kann. DANN ABER NICHT (!!!!!!!!!!!) NACH §823 BGB, SONDERN NACH §280 I BGB (Paragraphenkette eig.: §§433 I S.2, 434 I S.3 2. Alt., 437 Nr.3, 440, 280 I BGB)
Das ist nämlich der vertragliche Schadensersatzanspruch.
Der Verkäufer hat nach §433 I S.2 die PFLICHT "dem Käufer die Sache frei Sachmängeln zu verschaffen". §§280 ff regeln nun Schadensersatz bei PFLICHTverletzung.

3. Was §263 BGB dort verloren hat, weiß nur Herr Biernacki. Ich denke, er meint damit das Wahlrecht zum Umgang mit Sachmängeln, jedoch steht dieses Wahlrecht in den anzuwendenden Paragraphen 437, 439, 440 selbst. Somit ist die Erwähnung des §263 BGB falsch.
 
AW: Abzocke pur

Noch was (Sorry):

Im Schreiben von Biernacki: "Neben den Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer, steht meinem Mandanten ein Schadensersatzanspruch ... zu"

Da hat sich jemand an Schadenersatz neben der Leistung (§280) und Schadensersatz statt der Leistung (§281, 283 BGB) erinnert.

Jedoch sind die nicht neben den Gewährleistungsansprüchen, sondern das sind die Gewährleistungsansprüche!

Ich weiß nicht, was der Junge macht...

Jeder der auf einen super Präzedenzfall hofft, nach dem er (sie) seine (ihre) ganzen Spiele wieder gegen Schadensersatz zurüchgeben kann, sollte lieber die Hoffnung fahren lassen, denn wenn Herr RA Biernacki so vor dem Zivilgericht argumentiert, dann ist eh alles zu spät. Aber vielleicht sollte ich mich in Nachsicht üben, Herr Biernacki ist mit seinen 27 Lenzen erst seit maximal einem halben Jahr Anwalt.

Lasst euch nicht verarschen...!
 
AW: Abzocke pur

Finde ich gut. Das Anwaltschreiben ist gerechtfertigt. Diese Sache kann Folgen für die Werbestrategie etlicher Unternehmen haben. HOFFENTLICH!!

(und nein, ich bin nicht schadenfroh. Hier geht es um die Art wie man Waren vermarktet)
 
AW: Abzocke pur

Insoma am 10.07.2009 16:40 schrieb:
Ich muss jetzt meinen Senf (gerne auch Sempft) dazugeben!

Entweder ist Herr Biernacki eine Fälschung oder ein Jurastudent im 0,5. Semester.

....

Die Argumentationsführung ist schon im Großen und Ganzen richtig. Alle Paragraphen aber falsch.
Das gleiche könnte man von dir denken :D
Lern erstmal lesen dann kannste schreiben ;)

PS: Bin kein Jurastudent oder ähnliches xD

"§ 823 Schadensersatzpflicht" ist richtig, les mal genau durch, dafür brauch ich keine Jurastudium um das zu verstehen...
§263 ist nicht im BGB sondern im StGB !!! Also "§ 263 Betrug" Wie gesagt, erst lesen ;)
Und der scheiß mit dem Kaufvertrag ist ja wohl eher was anderes, Sachmangel kann man ja wohl ne falsche Beschreibung kaum nennen. Da ja mehrere Dinge nicht zutreffen, ist das wohl Absichtlich. Und Teile von dem Paragraphen sind ja in anderer Form auch im StGB Paragraph bei ;)

Was hast du gelernt ? FL, FKL, Verkäufer oder sowas, wo man Kaufverträge und Sachmängel ja eh im Unterricht behandelt ? ^^
 
AW: Abzocke pur

Wie erwähnt, ein Betrug nach §263 StGB wird hier nicht in Betracht kommen.

Man lese sich §823 BGB komplett durch (Nicht nur die Überschrift): Wer...das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht...verletzt, ist...zum Schadenersatz verpflichtet."

Im vorliegenden Fall ist nichts von alledem verletzt. Daher scheidet §823 BGB deutlich aus. Das ist nicht mehr als ein Anfängerfehler, da Schadensersatz groß darüber prangt.

Aus einem Sachmangel muss man aber die unten aufgeführte Paragraphenkette über §280 BGB nehmen.

Ich möchte das Verhalten von EA in keinster Weise rechtfertigen. Das ist unter aller Sau, jedoch wenn man sich dagegen wehren möchte, dann doch bitte richtig.
 
AW: Abzocke pur

Hypertrax99 am 10.07.2009 17:06 schrieb:
"§ 823 Schadensersatzpflicht" ist richtig, les mal genau durch, dafür brauch ich keine Jurastudium um das zu verstehen...

ich würde insoma hier aber schon zustimmen. Es seiden du beziehst dich auf "...oder ein sonstiges Recht". Das wäre dann sowas wie richtige informationspflicht seitens Verkäufer?
 
AW: Abzocke pur

Hypertrax99 am 10.07.2009 17:06 schrieb:
Und der scheiß mit dem Kaufvertrag ist ja wohl eher was anderes, Sachmangel kann man ja wohl ne falsche Beschreibung kaum nennen.
Kaufvertrag muss schon sein sonst ist nix mit Ansprüchen oder glaubst du man kann einen Nacherfüllungsanspruch oder Schadensersatz geltend machen wenn man das Spiel mitgehen lassen hat.? :-D
 
AW: Abzocke pur

Richtig so. Wie kann einem so großen unternehmen, welches EA ja nunmal ist, der eigene Ruf so egal sein?

Das Amazon wieder einspringt ist zwar eine gute Sache, aber eigentlich ja nicht deren Angelegenheit. War ja bei dem "Spore Kreatur Designer" ähnlich. Amazon gab einen Rabatt über 5€ auf Spore, beim Kauf des "Kreatur designers". Für EA selbst kam sowas natürlich nicht in Frage. Wie dem auch sei. Saftladen!
 
AW: Abzocke pur

Insoma am 10.07.2009 17:18 schrieb:
Wie erwähnt, ein Betrug nach §263 StGB wird hier nicht in Betracht kommen.

Man lese sich §823 BGB komplett durch (Nicht nur die Überschrift): Wer...das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht...verletzt, ist...zum Schadenersatz verpflichtet."
Du zitierst hier §823 I, der Anwalt beruft sich aber auf §823 II i.V.m § 263 StGB (Betrug) als Schutzgesetz.
 
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