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News - ArmA 2: ArmA 2: Ein wahres Bug-Desaster - PC Games testet die Militär-Simulation

AW:

unimatrix am 27.05.2009 17:14 schrieb:
Mal was zum Zensurvorwurf: http://en.wikipedia.org/wiki/Embargo_(journalism)

trifft nicht zu, da kein test veröffentlicht wurde

was hier zutrifft ist änderung der berichterstattung durch einen dritten, das fällt durchaus unter zensur, bzw riecht es sehr stark danach

ich denke sogar soweit das es absicht war den erscheinungstermin des spieles kurz hinter das erscheinen der zeitschriften zu legen und gleichzeitig ein presseembargo draufzuhauen

währen die hefte vor dem release erschienen hätte man mit embargo garnicht kommen können
 
AW:

Huskyboy am 27.05.2009 17:17 schrieb:
unimatrix am 27.05.2009 17:14 schrieb:
Mal was zum Zensurvorwurf: http://en.wikipedia.org/wiki/Embargo_(journalism)

trifft nicht zu, da kein test veröffentlicht wurde

was hier zutrifft ist änderung der berichterstattung durch einen dritten, das fällt durchaus unter zensur, bzw riecht es sehr stark danach


Das seh ich auch so...
 
AW:

unimatrix am 27.05.2009 17:14 schrieb:
Mal was zum Zensurvorwurf: http://en.wikipedia.org/wiki/Embargo_(journalism)
Ist ja auch egal. Das Spiel wird am Freitag sicher nicht 100% bugfrei sein. Und bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit (den Vorzeichen nach zu deuten) eine für den Hersteller/Publisher enttäuschende Wertung.
Das Einzige, was sie erreichen ist, dass es evtl. einige Leute gibt, die dadurch nicht rechtzeitig gewarnt werden und sich das Spiel voreilig kaufen.

Naja, aber man sollte wirklich abwarten. Ich hatte sowieso nicht vor mir das Spiel zu kaufen, darum muss ich mich eh nicht aufregen. Nur für die Fans von ArmA tut es mir leid, dass das Ganze schon wieder mit so einer Farce beginnt. Da hätte ich ja schon jetzt keinen Bock mehr. Ein wirklich gutes Produkt hat doch so etwas garnicht nötig, oder?
 
AW:

Nein? Dann hab ich die Überschrift: "ArmA 2: PC Games testet die Militär-Simulation [update]" und die eindeutige Wertung im Artikel fehlinterpretiert. Entschuldigung.
 
AW:

unimatrix am 27.05.2009 17:20 schrieb:
Nein? Dann hab ich die Überschrift: "ArmA 2: PC Games testet die Militär-Simulation [update]" und die eindeutige Wertung im Artikel fehlinterpretiert. Entschuldigung.

dumm für dich, es war ein interview mit den testern kein test, es gab auch keine wertung

kann die PCGames nicht einen der praktikanten losschicken, der das spiel kauft und dann den testbericht veröffentlichen? das wär rechtlich wohl wasserdicht da man ja das gekaufte spiel "testet"
 
AW:

Huskyboy am 27.05.2009 17:17 schrieb:
unimatrix am 27.05.2009 17:14 schrieb:
Mal was zum Zensurvorwurf: http://en.wikipedia.org/wiki/Embargo_(journalism)

trifft nicht zu, da kein test veröffentlicht wurde

was hier zutrifft ist änderung der berichterstattung durch einen dritten, das fällt durchaus unter zensur, bzw riecht es sehr stark danach

Naja, darüber lässt sich streiten.

Nicht, dass ich das gut finde, aber es ist durchaus so, dass man dem ursprünglichen Artikel in gewissem Grade eine marktschädigende Wirkung unterstellen kann und die ist nun mal durch die Pressefreiheit nicht gedeckt.

Aber das ist eigentlich eh egal. Diejenigen, die sich für das Thema interessieren, werden unterdessen informiert sein und Mundpropaganda (hier nicht im negativen Sinne verstehen bitte) ist ein mächtiges Mittel.

Ich bin jedenfalls auf den richtigen Artikel am Freitag gespannt und ob es auch einen Nachtest geben wird, wenn die reguläre (sprich UK 505) Version im Handel ist, da ich mir grundsätzlich keine verstümmelten und mit schlechten Sprechern verunstalteten deutschen Versionen kaufe.
 
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unimatrix am 27.05.2009 17:20 schrieb:
Nein? Dann hab ich die Überschrift: "ArmA 2: PC Games testet die Militär-Simulation [update]" und die eindeutige Wertung im Artikel fehlinterpretiert. Entschuldigung.

tjo wie vorhergesagt hieß vorher anders
 
AW:

Grundsätzlich zur Info, wie das mit der Berichterstattung läuft:
- Wenn das Spiel legal im Handel erhätlich ist, können wir damit alles anstellen, was wir wollen. Legal im Handel schließt Importe aus Fernost mit Tintenstrahl-Covers aus...
- Wenn wir eine eine Vorabversion bekommen (Alpha, Beta, Pre-Master, Goldmaster, etc.) können wir darüber berichten. Was wir wollen. ABER: Wenn der Publisher uns eine Version NICHT zum Test freigibt, dürfen wir nur ein Preview bringen. Also keine Wertung, keine echten Bewertungen des Gespielten, sondern überwiegend beschreibende Aussagen.
- Wenn wir eine Version testen dürfen, dann wird das Gespielte natürlich bewertet. Wobei es immer dann heikel wird, wenn die Testversion NICHT die Verkaufsversion ist, sondern eine Vorabversion. Bei denen gibt es oft mal Macken, auf die der Entwickler/Publisher hinweist. Dem kann man vertrauen, oder auch nicht. Meist ist es besser, offen darauf hinzuweisen, dass das Versprechen nicht geprüft werden kann (betrifft natürlich fast immer Print-Magazine, wegen der Vorlaufzeiten).
- Bei all diesen Versionen, die es nicht im Handel gibt, kann der Entwickler/Publisher/Rechteinhaber jederzeit die Freigabe zur Berichterstattung zurückziehen. Ohne Angabe von Gründen.
- Raubkopien werden keinesfalls für Tests verwendet. Natürlich kommt es aber vor, dass man sich eine Verkaufsversion legal im Ausland besorgt, sollte dort das Spiel früher in den Handel kommen.
 
AW:

N-o-x am 27.05.2009 15:57 schrieb:
Beispiel:
Es ist jedesmal ein reines Glücksspiel, wenn ein Trigger durch eine KI Aktion ausgelöst werden muss, beispielsweise durch Einsteigen in einen Hubschrauber. Passiert gern mal, dass sich ein Kamerad irgendwo am Heli verfängt und man neu laden muss, oder dass Befehle verweigert werden, weil die Einheit an einer Hauswand festhängt.

Die Betonung liegt auf 2 Jahre nach Release.

Unter diesen Umständen glaube ich dem PCG Artikel fast schon blind jedes Wort, was ArmA 2 angeht. BI hat nichtmal den ersten Teil wirklich fertig bekommen.
Das muss ich unterschreiben. Und diese "Langzeitunfähigkeit" im Bezug auf die Optimierung des ersten Teils macht Bohemia für mich echt zum absolut roten Tuch. Die Schimpfwörter müssten erst noch erfunden werden, damit ich die Situation aus meiner Sicht entsprechend "blumig" beschreiben könnte. Die Einzelspielerkampagne ist bei mir nur mit viel Glück lösbar. Scripts lösen nicht aus, Soldaten des Squads gehen im Wald gelegentlich "verloren" (weil die scheinbar feststecken), Fahrzeuge sind zum Teil noch immer nicht in der Lage, Straßen oder Routen im Gelände sauber abzufahren. Ja, der MP geht recht gut von der Hand, und läuft imho rund. Aber der SP ist noch immer ein Glücksspiel.

In meiner "Karriere" als Spieler kann ich mich plattformübergreifend nicht daran entsinnen, dass mich jemals ein Spiel so massiv aufgeregt hat, wie ArmA. Selbst Gothic 3 ist im Vergleich dazu ein Spielchen mit "annehmbarer Problemdichte".

Regards, eX!
 
AW:

Der Titel des Artikels ist bis auf [update] der ursprünglich veröffentlichte..
 
AW:

FlorianStangl am 27.05.2009 17:24 schrieb:
Grundsätzlich zur Info, wie das mit der Berichterstattung läuft:
- Wenn das Spiel legal im Handel erhätlich ist, können wir damit alles anstellen, was wir wollen. Legal im Handel schließt Importe aus Fernost mit Tintenstrahl-Covers aus...

einige händler verkaufen das spiel bereits, also praktikanten mobilisieren, losschicken, wofür sind die denn sonst da, ausser Kaffee kochen

Gothic 3 war ja wenigstens lösbar, auch wen nebenquests probleme machten arma 1 war da noch nen ganz anderes kaliber, besonders ohne patches

und das ganze jetzt wieder..
 
AW:

unimatrix am 27.05.2009 17:25 schrieb:
Der Titel des Artikels ist bis auf [update] der ursprünglich veröffentlichte..
=) da stand irgendwas mit strotzt vor fehlern oder sowas kann aber auch der unter artikel gewesen sein
 
AW:

Spruso am 27.05.2009 17:23 schrieb:
Nicht, dass ich das gut finde, aber es ist durchaus so, dass man dem ursprünglichen Artikel in gewissem Grade eine marktschädigende Wirkung unterstellen kann und die ist nun mal durch die Pressefreiheit nicht gedeckt.

Doch, das wäre gar kein Problem. Siehe meinen Beitrag von eben - uns fehlt in diesem Fall nur die Grundlage der Berichterstattung. Gibt einschlägige Urteile dazu, und generell sind Testberichte oder wertende Aussagen zu Produkten kaum vor Gericht angreifbar. Sie müssen nur sachlich sein und nicht beleidigend etc. Allerdings muss der Publisher das nicht akzeptieren, wenn wir eine von ihm vorab freigegebene Version besprechen - diese Freigabe kann er wieder zurückziehen.
 
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FlorianStangl am 27.05.2009 17:32 schrieb:
Spruso am 27.05.2009 17:23 schrieb:
Nicht, dass ich das gut finde, aber es ist durchaus so, dass man dem ursprünglichen Artikel in gewissem Grade eine marktschädigende Wirkung unterstellen kann und die ist nun mal durch die Pressefreiheit nicht gedeckt.

Doch, das wäre gar kein Problem. Siehe meinen Beitrag von eben - uns fehlt in diesem Fall nur die Grundlage der Berichterstattung. Gibt einschlägige Urteile dazu, und generell sind Testberichte oder wertende Aussagen zu Produkten kaum vor Gericht angreifbar. Sie müssen nur sachlich sein und nicht beleidigend etc. Allerdings muss der Publisher das nicht akzeptieren, wenn wir eine von ihm vorab freigegebene Version besprechen - diese Freigabe kann er wieder zurückziehen.

und ohne freigabe existiert keine version die man testen könnte, das wird dann wieder schwierig

allerdings könnte man das spiel heute schon kaufen wenn man etwas hinne macht

wir hätten es heute auch eventuell schon an die vorbesteller verkauft, nur aufgrund des PCGames berichtes nehmen wir davon abstand.. und die vorbesteller waren damit einverstanden
 
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unimatrix am 27.05.2009 17:28 schrieb:
Ich zieh mich auf die Insel zurück und warte auf 505 :D

so nochmal mein archiv durchforstet und da stand " ArmA 2: Ein wahres Bug-Desaster - PC Games testet die Militär-Simulation" und nun steht da son verwaschener nichts sagender Artikel...


zum thema abwarten binn ich mir bei den jungs nicht so sicher denke das wird immer buggy bleiben und´zwar so das man sich immer irgendwo getreten fühlt meinermeinung nach dafür gabs genug games von den jungs die das beweisen - meinermeinung nach
 
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Bei der Konkurrenz kann man auch das lesen: http://www.gamestar.de/community/gspinboard/showpost.php?p=10819227&postcount=302 das macht zumindest Hoffnung, dass noch nicht alles verloren ist.
 
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FlorianStangl am 27.05.2009 17:32 schrieb:
Spruso am 27.05.2009 17:23 schrieb:
Nicht, dass ich das gut finde, aber es ist durchaus so, dass man dem ursprünglichen Artikel in gewissem Grade eine marktschädigende Wirkung unterstellen kann und die ist nun mal durch die Pressefreiheit nicht gedeckt.

Doch, das wäre gar kein Problem. Siehe meinen Beitrag von eben - uns fehlt in diesem Fall nur die Grundlage der Berichterstattung. Gibt einschlägige Urteile dazu, und generell sind Testberichte oder wertende Aussagen zu Produkten kaum vor Gericht angreifbar. Sie müssen nur sachlich sein und nicht beleidigend etc. Allerdings muss der Publisher das nicht akzeptieren, wenn wir eine von ihm vorab freigegebene Version besprechen - diese Freigabe kann er wieder zurückziehen.

Und wieder was gelernt. Ich dachte immer, nur bei Satire sei das geschützt.

Dann bleibt nur, wie Husky schon sagte, Praktikanten oder Volontäre losschicken. ;)
Und wenn sie sich weigern, einfach mit Entzug der Stiefellecklizenz drohen und zum Zwangsdienst an der Kaffeemaschine verdonnern. :P
 
AW:

einen ähnlichen fall hatte die Gamestar damals mit KnightShift da ging es dann aber soweit das der Publisher (Zuxxez) versucht da das ganze heft aus dem handel zu nehmen

ging allerdings auch in die Hose

ich bin weiterhin dafür, verkaufsversion heute bzw morgen holen und dann den test raushauen.. da kann sich Peter Games auf den Kopf stellen
 
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unimatrix am 27.05.2009 17:37 schrieb:
Bei der Konkurrenz kann man auch das lesen: http://www.gamestar.de/community/gspinboard/showpost.php?p=10819227&postcount=302 das macht zumindest Hoffnung, dass noch nicht alles verloren ist.


Naja, ein 2 Stundentest eines Amateurs sagt leider jetzt auch nicht wirklich viel aus. Bei PCG wurde ja versucht, die komplette Kampange durch zu spielen, und das ging wohl mächtig in die Hose.
 
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