• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Kindliche Unschuld in Gefahr: Keine USK-Freigabe für Anime-Erotik-Spiele

Sofern man das Beispiel mit dem Mobbing weiterdenkt kann man auch sagen das Diebstahl eine Form der Meinungsäußerung ist, da ich z.B. finde das Worrels Smartphone in meiner Hand viel schöner aussieht. Was jedoch nichts daran ändert das diese Form der Meinungsäußerung dann auch eine Straftat ist.

Ebenso, wie es eine strafrechtlich relevante Form der Äußerung ist, jemanden zu vermöbeln oder zu beleidigen, nur weil ich ihn nicht leiden kann. Ebenso ist es strafrechtlich relevant, sich entwürdigend über Ausländer zu äußern oder über Frauen.


Aber um mal zurück zum Artikel zu kommen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

In den Paragraphen 184b und 184c StGB ist von "Schriften" die Rede, wobei der Begriff sämtliche Darstellungen über tatsächliche Geschehnisse oder wirklichkeitsnahe Darstellungen (Bilder, Texte, Videos, andere Medien) beinhaltet. Ob es nun strafrechtlich relevant wäre, virtuelle Minderjährige in 'eindeutigen' Szenen darzustellen, wird nicht deutlich. Weder sind die Szenarien in solchen Games wirklichkeitsnahe, noch basiert es (hoffentlich) nicht auf tatsächliche Gegebenheiten. Wirklichkeitsnahe im Sinne von nachvollziehbar sind aber oft die Reaktionen der dargestellten Figuren (was der Artikel ja auch bereits erläutert hat). Gefühlsregungen der Figuren sind klar zu erkennen.

Fakt ist aber, solche Szenen werden in Eroge-Games oft/meistens verharmlosend und, was am wichtigsten ist, völlig unreflektiert dargestellt. Und für Jugendliche, die in der Regel eben noch nicht die nötige Reife besitzen, kann sowas zu falschen Vorstellungen über Sexualität, den Akt an sich und den Umgang mit der eigenen Sexualität und der Sexualität anderer führen. Und eben genau darum geht es bei der Bewertung hinsichtlich der Altersfreigabe dieser Spiele. Und nicht darum, die Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit oder die Mündigkeit Erwachsener zu beschneiden.
 
Ja, aber dann hat Meinungsfreiheit doch ihre Grenzen, da ich eben die Meinung "<Person X> ist ein Lügner und gehört gesteinigt" nicht mehr frei äußern darf. :confused:

Du darfst deine Meinung frei äußern, was aber nicht heißt das du dann nicht evtl. mit Konsequenzen rechnen musst. Ich denke hier haben wir aber einen Punkt erreicht wo wir uns auf "agree to disagree" einigen können, einfach wir mit unseren Ansichten in diesem Punkt wohl nicht mehr annäheren können.

Du siehst eine Grenze für die Meinungsfreiheit wo eine Form der Meinungsäußerung strafrechtlich relevant wird.
Ich sehe eine Konsequenz aus der Meinungsfreiheit wo eine Form der Meinungsäußerung strafrechtlich relevant wird.

Das sind die Punkte auf die wir uns an dieser Stelle einigen können denke ich.
Ebenso, wie es eine strafrechtlich relevante Form der Äußerung ist, jemanden zu vermöbeln oder zu beleidigen, nur weil ich ihn nicht leiden kann. Ebenso ist es strafrechtlich relevant, sich entwürdigend über Ausländer zu äußern oder über Frauen.

Was den Artikel betrifft gehe ich da jetzt bewusst nicht drauf ein, da wir da keinen Reibungspunkt habe. Jetzt würde mich aber interessieren was deiner Meinung nach eine "herabwürdigende Äußerung" gegenüber Frauen ist, gegenüber Ausländern ist und ob man sich denn auch strafrechtlich relevant herabwürdigend über Männer äußern kann.
 
Und da das auch ziemlich kompliziert werden kann, ist es im deutschen Recht und in der Gesellschaft (zum Glück) doch relativ klar definiert, was eine Beleidigung, was Volksverhetzung, was Entwürdigung usw. ist. Also Dinge, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Und ein Spiel wie Gal*Gun ist definitiv durch die Kunstfreiheit gedeckt. Es gibt bei der USK einfach eine neue Leitung mit einem anderen Geschmack. Die verweigert halt die Einstufung. Rechtliche Auswirkungen hat das aber keine. Ich kann Gal*Gun zusammen mit Jugendlichen auf Twitch streamen ohne das irgendeine Behörde etwas dagegen unternehmen kann und unternehmen wird. Die USK hat sich komplett ins Aus geschossen. Sobald mal der erste Fall vor dem BVG landet, fällt das Kartenhaus in sich zusammen. Der erste Teil bekam noch eine USK 16:

https://store.steampowered.com/app/511740/GalGun_Double_Peace/

Hat sich bis heute nichts daran geändert, obwohl die Inhalte die gleichen sind. Nur hat die USK jetzt halt eine neue Führung, die einen anderen Geschmack hat. Ich würde die USK schlicht abschaffen. Es ist eine sinnlose Veranstaltung, seitdem es die Pan European Game Information gibt, an der alle Europäischen Länder teil nehmen bis auf Deutschland. Aber natürlich hängen an der USK Posten und (empfundene) Macht. Wird also niemand antasten. Trotzdem spricht nichts dagegen sie einfach zu ignorieren. Ich nutze in Zukunft PEGI für meine Twitch Streams. Wenn ich ein Spiel wie Dying Light streame, dann hat das ja auch schlicht keine USK, weil die USK die Einstufung wie ein bockiges Kind verweigert, obwohl das eigentlich ihre zugewiesene Aufgabe ist.

Und wenn man Japan Games wie GalGun in die Nähe zu Kinderpornographie rückt, dann verharmlost man diese damit schlicht und ergreifend. Sprich doch mal mit einem Polizeibeamten, der sich kinder-pornographisches Material im Rahmen von Ermittlungen hat ansehen müssen. Vielen hängt das ein Leben lang nach. GalGun hat damit rein gar nichts zu tun. Der Wunsch solche Spiele zu verbieten kennzeichnet einfach einen autoritären Charakter. Das ist ein Mensch, der den Stock, mit dem man ihn einst geschlagen, geschluckt hat.
 
Was den Artikel betrifft gehe ich da jetzt bewusst nicht drauf ein, da wir da keinen Reibungspunkt habe. Jetzt würde mich aber interessieren was deiner Meinung nach eine "herabwürdigende Äußerung" gegenüber Frauen ist, gegenüber Ausländern ist und ob man sich denn auch strafrechtlich relevant herabwürdigend über Männer äußern kann.
Muss ich dir das wirklich erklären? :confused: Was eine entwürdigende Äußerung (ob nun verbal oder nonverbal) ist, die man jemandem aufgrund von Geschlecht oder Herkunft vor die Birne wirft, kannst du dir doch sicher selbst denken. Wie wäre es mit Beleidigungen? Körperlichen Angriffen? Sachbeschädigungen? Natürlich sind das Arten von Meinungsäußerungen, die strafrechtliche Relevanz besitzen.

Und ein Spiel wie Gal*Gun ist definitiv durch die Kunstfreiheit gedeckt. Es gibt bei der USK einfach eine neue Leitung mit einem anderen Geschmack. Die verweigert halt die Einstufung. Rechtliche Auswirkungen hat das aber keine. Ich kann Gal*Gun2 zusammen mit Jugendlichen auf Twitch streamen ohne das irgendeine Behörde etwas dagegen unternehmen kann und unternehmen wird. Die USK hat sich komplett ins Aus geschossen. Sobald mal der erste Fall vor dem BVG landet, fällt das Kartenhaus in sich zusammen. Der erste Teil bekam noch eine USK 16:

https://store.steampowered.com/app/511740/GalGun_Double_Peace/

Hat sich bis heute nichts daran geändert, obwohl die Inhalte die gleichen sind. Nur hat die USK jetzt halt eine neue Führung, die einen anderen Geschmack hat. Ich würde die USK schlicht abschaffen. Es ist eine sinnlose Veranstaltung, seitdem es die Pan European Game Information gibt, an der alle Europäischen Länder teil nehmen bis auf Deutschland. Aber natürlich hängen an der USK Posten und (empfundene) Macht. Wird also niemand antasten. Trotzdem spricht nichts dagegen sie einfach zu ignorieren. Ich nutze in Zukunft PEGI für meine Twitch Streams. Wenn ich ein Spiel wie Dying Light streame, dann hat das ja auch schlicht keine USK, weil die USK die Einstufung wie ein bockiges Kind verweigert, obwohl das eigentlich ihre zugewiesene Aufgabe ist.

1. Gal*Gun kann gar nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt sein, weil Videospiele in Deutschland offiziell gar nicht als Kunst angesehen werden. :) Ob man das persönlich anders sieht, spielt dabei erstmal überhaupt gar keine Rolle.

2. Und natürlich können die Behörden etwas unternehmen. Dass es in der Praxis auch mal ganz anders aussieht, weil Plattform A und B ihren Sitz in anderen Ländern haben, wo andere Gesetze greifen, ist mir klar. Aber die Altersfreigaben der USK sind keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern rechtlich bindend. Darauf wird auf der offiziellen Homepage mit Bezugnahme auf das Jugendmedienschutzgesetz ausdrücklich hingewiesen.

3. Die USK ist keine rein staatliche Einrichtung, arbeitet aber eng mit dem Staat zusammen und wird sowohl vom Träger "Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH" und auch vom Staat gefördert. Im Endeffekt könnte man die USK abschaffen, ja. Aber dafür besteht einfach keine Notwendigkeit, weil sie ihre Aufgaben erfüllen. Und die bestehen nicht nur darin, eine Einstufung zu erteilen, sondern diese auch mal im Zweifelsfall zu verweigern, wodurch das Spiel dann von der nächsthöheren Instanz, der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien, beurteilt wird.

4. Dass da auch individuelle Entscheidungen eine Rolle spielen, ist absolut nachvollziehbar. Im Strafrecht wird das Strafmaß ja auch oft genug individuell entschieden. Bei gleichem Strafbestand kann, aufgrund diverser Faktoren (Geständnis, Motive des Täters, Schaden am Opfer etc.) das Strafmaß variieren. Nicht viel anders ist es bei der Beurteilung von Medien. Nur eben mit anderen Kriterien zur Beurteilung.

Und wenn man Japan Games wie GalGun in die Nähe zu Kinderpornographie rückt, dann verharmlost man diese damit schlicht und ergreifend. Sprich doch mal mit einem Polizeibeamten, der sich kinder-pornographisches Material im Rahmen von Ermittlungen hat ansehen müssen. Vielen hängt das ein Leben lang nach. GalGun hat damit rein gar nichts zu tun. Der Wunsch solche Spiele zu verbieten kennzeichnet einfach einen autoritären Charakter. Das ist ein Mensch, der den Stock, mit dem man ihn einst geschlagen hat, geschluckt hat.
Es ist meiner Meinung nach viel mehr so, dass es viele dieser Spiele sind, die strafrelevante Inhalte durch ihre auf niedlich getrimmte Darstellung verharmlosen. Ob ein Spiel wie GalGun strafrechtlich relevant wäre oder sein könnte, dazu will ich mich nicht äußern, weil ich kein Jurist bin. Ich finde solche Spiele einfach nur geschmacklos und will mit sowas auch nichts am Hut haben. Eben weil sie in meinen Augen minderjährige Mädchen sexualisieren und wie Objekte darstellen. Und das ist ein Fakt. Oder wird in solchen Spielen reflektiert, menschlich und glaubwürdig mit der Thematik "Kinder- und Jugendpornografie" umgegangen? Eher nicht. Im Gegenteil. Es wird verharmlost, als positiv und "unterhaltsam" dargestellt.

Und wenn ich mir den im Link gezeigten Trailer zu Gal*Gun ansehe, fühl ich mich in meiner Meinung darüber nur noch bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt so nicht. Damals hat man sich über solche Sachen viel weniger aufgeregt.

doch, das stimmt so!
in den 80/90igern wurden gleich reihenweise lächerliche sex-games und sogar reine bildersammlungen für c64 und konsorten indiziert, nach denen heute kein hahn mehr krähen würde. von zunehmender prüderie in diesem bereich zu sprechen, ist einfach lächerlich.

und wo du von filmen redest: bspw pretty baby (mit brooke shields) sorgte ende der 1970er schon während der produktion für proteststürme und wurde vielfach gar boykottiert. der film zeigte (angeblich) kinderpornographie. so lässig ist man mit dem thema auch damals also nicht mal beim filmen umgegangen, wie du behauptest. auch blue lagoon (wieder mit shields) wurde mit ähnlichen vorwürfen konfrontiert. heute läuft der film ungeschnitten im nachmittagsprogramm.

Zugegeben, man musste damals schon in sehr großen Videotheken schauen um eine (englischsprache) vernünftige Anime-Ecke zu finden, im Fernsehen kamen die freizügigen Animes erst spät mit den Privatsendern und auch da dann oft ein wenig geschnitten.

das ist wohl eher das "problem". comics und damit auch mangas wurden hierzulande lange als reiner kinderkram (pun not intended) abgetan. da hat man vermutlich einfach nicht so genau hingeschaut.

Nun übertreibe mal nicht. damals gab es keine Sozialen Medien und in den Zeitschriften und Spieleforen wurde eigentlich ziemlich locker drüber gesprochen und außerhalb der Spiele-Szene kannte das keiner.

das spiel war thema vor dem us-senat und hat (mit) zur gründung der esrb geführt. viel mehr skandal ging eigentlich nicht.
das lag nicht nur an den (halb-) nackedeis, sondern auch an der dargestellten gewalt (und vor allem daran, dass offenbar keiner der ankläger das spiel jemals gespielt hatte) - zugegeben.

von night trap gibts übrigens in kürze ein remaster, für diejenigen die noch nie davon gehört haben. (zu viel) geld sollte man dafür aber nicht unbedingt ausgeben. :-D
 
Du darfst deine Meinung frei äußern, was aber nicht heißt das du dann nicht evtl. mit Konsequenzen rechnen musst.
Das ist doch kompletter Humbug. Demnach wäre bspweise in Nordkorea ja eine absolute Meinungsfreiheit gegeben. Man muß halt bloß "mit Konsequenzen rechnen", wenn man was gegen den von Gott gegebenen Anführer oder die Reichsideologie sagt ... :B

Und nein, ich finde nicht, daß das Ende der Meinungsfreiheit da anfangen sollte, wo es bisher entsprechende Gesetze gibt: Meinetwegen dürften durchaus noch ein paar Paragraphen diesbezüglich abgeschafft werden.
 
comics und damit auch mangas wurden hierzulande lange als reiner kinderkram (pun not intended) abgetan.
okp66FD.gif
 
1. Gal*Gun kann gar nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt sein, weil Videospiele in Deutschland offiziell gar nicht als Kunst angesehen werden. :) Ob man das persönlich anders sieht, spielt dabei erstmal überhaupt gar keine Rolle.

Natürlich ist es das. Siehe z.B.:

https://www.kulturrat.de/themen/kulturgut-computerspiele/kulturgut-computerspiele/

Hat sich nur noch mir bei den Amtsgerichten herumgesprochen und in höhere Instanzen nehmen die Publisher nicht in Anspruch, weil ihnen das künstlerische Selbstverständnis fehlt. In der sich dadurch auftuenden Lücke tummeln sich USK und selbsternannte Jugendschützer.

Aber die Altersfreigaben der USK sind keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern rechtlich bindend. Darauf wird auf der offiziellen Homepage mit Bezugnahme auf das Jugendmedienschutzgesetz ausdrücklich hingewiesen.

Das bezieht sich aber nur auf den Vertrieb des Spiels, nicht auf meinen Stream, denn das ist wieder ein eigenes Angebot, das neu bewertet werden muss. Diese Mühe macht sich keine Behörde bei Tausenden von Streamern, die in Deutschland Spiele ohne USK-Einstufung streamen. Bei mir hat sich jedenfalls noch nie jemand gemeldet. Und beschaffen kann sich die Titel sowieso jeder. Ein 12-Jähriger kann sich einen Ösi-Account auf seiner Playsi machen. Es ist ja auch paradox, dass diese Regelungen einzig und allein in Deutschland bestehen. In skandinavischen Ländern ist der Jugendschutz noch viel ausgeprägter als bei uns, aber es käme dort niemand auf die schwachsinnige Idee einem Spiel wie GalGun die Alterseinstufung zu verweigern. Was für eine sexuelle Neurose muss man haben, um sich von Pixelmädchen herausgefordert zu fühlen?

Ich finde solche Spiele einfach nur geschmacklos und will mit sowas auch nichts am Hut haben.

Deine Entscheidung. Mich persönlich interessieren Deine Moralvorstellungen aber nicht.

Und wenn ich mir den im Link gezeigten Trailer zu Gal*Gun ansehe, fühl ich mich in meiner Meinung darüber nur noch bestätigt.

Du heißt schlicht die Beschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit gut und steckst damit bis über beide Ohren im Kleber. Warum, das weißt nur Du. Ich weiß nicht, was Dich daran so fasziniert. Ich beende die Diskussion an dieser Stelle, denn ich habe besseres zu tun als mich den ganzen Tag mit GalGun zu befassen. Auf welcher Ebene auch immer.
 
Muss ich dir das wirklich erklären? :confused: Was eine entwürdigende Äußerung (ob nun verbal oder nonverbal) ist, die man jemandem aufgrund von Geschlecht oder Herkunft vor die Birne wirft, kannst du dir doch sicher selbst denken. Wie wäre es mit Beleidigungen? Körperlichen Angriffen? Sachbeschädigungen? Natürlich sind das Arten von Meinungsäußerungen, die strafrechtliche Relevanz besitzen.

Ist es deiner Meinung nach strafrechtlich relevant sich herabwürdigend über Männer zu äußern, oder trifft das nur auf Frauen und Ausländer zu?
Was eine fucking Beleidigung ist weiß ich ganz gut, jedoch halte ich Leute die sich wegen einer lausigen Beleidigung direkt angegriffen fühlen für emotional schwach. Diese Leute haben dann ganz andere Probleme.
Das ist doch kompletter Humbug. Demnach wäre bspweise in Nordkorea ja eine absolute Meinungsfreiheit gegeben. Man muß halt bloß "mit Konsequenzen rechnen", wenn man was gegen den von Gott gegebenen Anführer oder die Reichsideologie sagt ... :B

Und nein, ich finde nicht, daß das Ende der Meinungsfreiheit da anfangen sollte, wo es bisher entsprechende Gesetze gibt: Meinetwegen dürften durchaus noch ein paar Paragraphen diesbezüglich abgeschafft werden.

Mir ist durchaus bewusst das ich eine extreme Variante der Meinungsfreiheit, Redefreiheit mit eingeschlossen, vertrete. Das erscheint mir jedoch traurigerweise notwendig in den heutigen Zeiten.
 
Mir ist durchaus bewusst das ich eine extreme Variante der Meinungsfreiheit, Redefreiheit mit eingeschlossen, vertrete. Das erscheint mir jedoch traurigerweise notwendig in den heutigen Zeiten.
Darum geht's doch gar nicht. Es geht darum, daß du die existierenden Grenzen der Meinungsfreiheit mit einem lapidaren "da muß man halt mit Konsequenzen rechnen" als nicht-existent bezeichnest. Und das ist Mumpitz.
 
Hier schreiben irgendwie nur Leute von denen ich es ohnehin erwartet hätte.

Es ist immer gut zu wissen das der eigene Instinkt zu gebrauchen ist ^^
 
Natürlich ist es das. Siehe z.B.:

https://www.kulturrat.de/themen/kulturgut-computerspiele/kulturgut-computerspiele/

Hat sich nur noch mir bei den Amtsgerichten herumgesprochen und in höhere Instanzen nehmen die Publisher nicht in Anspruch, weil ihnen das künstlerische Selbstverständnis fehlt. In der sich dadurch auftuenden Lücke tummeln sich USK und selbsternannte Jugendschützer.
Und damit ist es auch nicht offiziell und rechtlich als Kunst anerkannt. Und daher kann Gal*Gun auch nicht von der im Gesetz verankerten Kunstfreiheit gedeckt sein. Punkt. Der Deutsche Kulturrat kann zwar sagen "Jo, Spiele sind Kunst", aber solange nichts vom Staat dahin gehend beschlossen wird, kann man sich nicht auf Kunstfreiheit berufen. Vor dem Gesetz hat die Aussage des Kulturrats aktuell in etwa so viel Wertigkeit wie deine eigene dies bezüglich. Nämlich gar keine.

Das bezieht sich aber nur auf den Vertrieb des Spiels, nicht auf meinen Stream, denn das ist wieder ein eigenes Angebot, das neu bewertet werden muss.
Inwiefern muss das neu gewertet werden? Die Alterseinstufung bezieht sich nicht nur auf den Vertrieb, sondern auch auf den Konsum des Spiels. Deswegen könnten theoretisch auch die Eltern des 12jährigen Kevins einen dran kriegen, wenn ihr Sohn GTA5, was ab 18 freigegeben ist, spielt. Dabei spielt es doch überhaupt gar keine Rolle, wie das Spiel konsumiert wird (ob nun aktiv oder passiv als Zuschauer eines Streams). Das ändert doch an den Inhalten des Spiels, die maßgebend für die Beurteilung sind, überhaupt nichts.

Diese Mühe macht sich keine Behörde bei Tausenden von Streamern, die in Deutschland Spiele ohne USK-Einstufung streamen. Bei mir hat sich jedenfalls noch nie jemand gemeldet. Und beschaffen kann sich die Titel sowieso jeder. Ein 12-Jähriger kann sich einen Ösi-Account auf seiner Playsi machen.
Das ist die Praxis. Aber nur weil sich noch keiner bei dir gemeldet hat, heißt das nicht, dass die Alterseinstufungen der USK nicht bindend sind. ;) Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei es ohnehin wahrscheinlicher ist, dass im Zweifelsfall die Plattform selbst, die die Möglichkeit zum Streamen anbietet, einen dran bekommen würde und nicht die Streamer. Eben weil es in der Praxis zu viel Aufwand wäre, zigtausend Streamer zu verurteilen.

Es ist ja auch paradox, dass diese Regelungen einzig und allein in Deutschland bestehen. In skandinavischen Ländern ist der Jugendschutz noch viel ausgeprägter als bei uns, aber es käme dort niemand auf die schwachsinnige Idee einem Spiel wie GalGun die Alterseinstufung zu verweigern. Was für eine sexuelle Neurose muss man haben, um sich von Pixelmädchen herausgefordert zu fühlen?
Ich zitiere mich an der Stelle mal selbst:
Und für Jugendliche, die in der Regel eben noch nicht die nötige Reife besitzen, kann sowas zu falschen Vorstellungen über Sexualität, den Akt an sich und den Umgang mit der eigenen Sexualität und der Sexualität anderer führen. Und eben genau darum geht es bei der Bewertung hinsichtlich der Altersfreigabe dieser Spiele. Und nicht darum, die Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit oder die Mündigkeit Erwachsener zu beschneiden.


Deine Entscheidung. Mich persönlich interessieren Deine Moralvorstellungen aber nicht.
Warum gehst du dann darauf ein? Dann hat sich doch jede weitere Diskussion erübrigt. :)

Du heißt schlicht die Beschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit gut und steckst damit bis über beide Ohren im Kleber. Warum, das weißt nur Du. Ich weiß nicht, was Dich daran so fasziniert. Ich beende die Diskussion an dieser Stelle, denn ich habe besseres zu tun als mich den ganzen Tag mit GalGun zu befassen. Auf welcher Ebene auch immer.
Mal abgesehen davon, dass es eigentlich auch gar nicht um Gal*Gun an sich geht, sondern um die Sache im Ganzen... :rolleyes: Gal*Gun dient hier einfach mal als Beispiel.

Ich heiße auch die Beschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit nicht gut. Wie kommst du auf so eine Unterstellung? Was das mit meiner Abneigung und vor allem mit der Frage der strafrechtlichen Relevanz solcher Eroge-Games zu tun hat, erschließt sich mir einfach nicht. Kunst hat immer einen Gehalt (Statement, Kritik, eine Meinung, what ever). Was genau ist also daran ist Kunst? Wo ist der Gehalt dieser Spiele? Wenn du mir diese Fragen beantworten kannst, wäre ich dir sehr verbunden. ;) Aber mir scheint eher, dass hier versucht wird, eine einfach nur plumpe Obszönität mit "Kunstfreiheit" zu rechtfertigen...

Ich bezeichne gute, gehaltvolle Spiele gern als künstlerisch wertvoll. Ich bin aber auch nicht pauschal für ein Verbot. Soll doch jeder spielen, was er möchte. Aber ich gehe dann doch etwas kritischer an so eine Thematik heran.

Ist es deiner Meinung nach strafrechtlich relevant sich herabwürdigend über Männer zu äußern, oder trifft das nur auf Frauen und Ausländer zu?
Was eine fucking Beleidigung ist weiß ich ganz gut, jedoch halte ich Leute die sich wegen einer lausigen Beleidigung direkt angegriffen fühlen für emotional schwach. Diese Leute haben dann ganz andere Probleme.
Was jetzt aber auch nichts am Fakt ändert, dass sowas einfach strafrechtlich relevant wäre... :rolleyes: Und natürlich gilt das auch, wenn man sich über Männer so äußert. Wtf. Mir ist grad ernsthaft schleierhaft, worauf du da gerade hinaus willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
"künstlerisch wertvoll" hat nichts damit zu tun ob etwas Kunst ist. ;) Nur damit, wie "gut" diese Kunst ist.
Ich hab mich in der Vergangenheit schon öfter hier im Forum dagegen ausgesprochen, Spiele pauschal als Kunst zu bezeichnen. :) Warum, das ist ja nun erstmal zweitrangig.

Daher eben zumindest "künstlerisch wertvoll". Wir können uns auch gern auf "dicht an Kunst dran" einigen. :B
 
Ist ja schön und gut mit Jugendschutz, aber wieso werden besonders brutale oder eben Spiele wie Gal Gun 2 nicht einfach mit einem ab 18 Sigel versehen?
So haben nur noch volljährige Zugriff und das "Hey, es ist bei uns indiziert, deshalb will ich es aus Prinzip-Gründen haben!" Kauf-Argument erlischt.
Ob ich nun Pixel-Zombie-Schädel zerquetsche oder eben ein Anime-Mädchen ,das aus einem Cluster von Polygonen besteht, mit einer Pheromon-Kanone beschieße, wie reden hier immer noch von Spielen. Also haltet den Ball flach!
Von "in Counter Strike lernt man das schießen mit echten Waffen" sind wir nun bei "Rail-Gun Spiele mit Mädchen machen mich zu einem Pädophilen".
 
Könnten ja alle ihren Ausweis zeigen, bevor sie beschossen werden...!?
 
Ich sehe das ähnlich wie bei Shootern, wo ich ja auch nicht als virtueller Mörder bezeichnet werde... aber genau da scheinen wir wieder zu sein. Ich bin als erwachsener Mensch in der Lage zwischen Realität und Fantasie zu unterscheiden! Die "Mädchen" in Mangas und Anime sind genauso alt wie die Tinte mit der sie gezeichnet wurden. Sie repräsentieren nicht die Realität und können auch nicht mit der Realität verwechselt werden da reale Menschen ganz anders aussehen und zudem nicht mit Farben gezeichnet wurden. Wer bei Anime daran denkt Kinder zu misshandeln, der denkt wahrscheinlich im allgemeinen gerne daran Kinder zu misshandeln.
 
Ich stehe nicht auf diesen "Kleines Schulmädchen" Ding, ABER

Es handelt sich um gezeichnete, frei erfundene Figuren. Kein Kind musste gefilmt, fotografiert oder sonst wie gestört werden. Daher sollte man das an sich erstmal etwas lockerer sehen und nicht gleich als Kinderpornographie hinstellen.

Natürlich ist die erotische Darstellung von Menschen nicht für Kinder geeignet und sollte, wenn sie entsprechend explizit ist, auch erst ab 18 freigegeben werden. Solange es aber nicht gegen geltendes deutsches Recht verstößt gehört es aber nicht auf den Index.

Das ist ja kein Thema des Jugendschutzes - genau wie bei der Killerspiel-Debatte - hier geht es dann um Zensur.

Ich finde die extrem sexualisierte Darstellungen in vielen Animes eher etwas fremdschämig und kindisch. Meist wirkt es eben wirklich wie der feuchte Traum eines Pubertierenden und stört die Atmosphäre. Gutes Beispiel wäre da z.B. "Highschool of the Dead" - cooles Setting, schöne Action und echt unterhaltsam. Aber alle Nase lang gibt es dann sexuell sehr aufgeladenen Szenen die einfach zu 90% nur peinlich wirken ... z.b. die Badezimmer Szene. Nicht falsch verstehen, sieht schon alles ganz hübsch aus, wäre ohne das oder mit deutlich weniger, einfach besser und runder. Wer Prime hat .. direkt am Anfang von Folge 6 ab 2:30min (https://goo.gl/h3DMpJ) - FSK 16 btw ^^

Der Artikel ist aber echt gut und ich finde es sehr löblich das es scheinbar häufiger richtige journalistische Arbeit bei der PCGames gibt - also neben dem abschreiben von News und dem verfassen von Tests/Previews :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück