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Israel Problematik

herrgros am 06.11.2007 14:21 schrieb:
Diese Sache mit den Armeniern ist nur dadurch geschehn, dass die Armenier und Türken Nicht mit einander ausgekommen sind. Sie wurden daraufhin nicht getötet sondern in andere Länder verlegt, mag sein dass viele dadurch gestorben sind, doch es ist immer noch nicht effiziente und geplant Tötung tötung wie zu Nazis zeiten.

Über 2 Mio Menschen sind zufällig bei der "Verlegung" gestorben? Und die Opfer waren - ein noch größerer Zufall - überwiegend armenischer Nationalität, während die Türken die "Verlegung" nahezu schadlos überstanden haben?

Das ist eine ziemlich menschenverachtende Schönrederei, die du hier betreibst.
 
aph am 06.11.2007 14:25 schrieb:
herrgros am 06.11.2007 14:21 schrieb:
Diese Sache mit den Armeniern ist nur dadurch geschehn, dass die Armenier und Türken Nicht mit einander ausgekommen sind. Sie wurden daraufhin nicht getötet sondern in andere Länder verlegt, mag sein dass viele dadurch gestorben sind, doch es ist immer noch nicht effiziente und geplant Tötung tötung wie zu Nazis zeiten.

Über 2 Mio Menschen sind zufällig bei der "Verlegung" gestorben? Und die Opfer waren - ein noch größerer Zufall - überwiegend armenischer Nationalität, während die Türken die "Verlegung" nahezu schadlos überstanden haben?

Das ist eine ziemlich menschenverachtende Schönrederei, die du hier betreibst.
nein:Über zwei millionen menschen sind nach der verlegung gestorben, wegen armut

damals war es Türkei, hab ich nich erklärt dass die türken Ureinwohner waren
:confused:
 
herrgros am 06.11.2007 14:48 schrieb:
nein:Über zwei millionen menschen sind nach der verlegung gestorben, wegen armut

also lief die "Verlegung" deiner Ansicht nach ohne größere Zwischenfälle ab und es wurden keine bzw. kaum Menschen dabei getötet?
 
herrgros am 06.11.2007 14:48 schrieb:
aph am 06.11.2007 14:25 schrieb:
herrgros am 06.11.2007 14:21 schrieb:
Diese Sache mit den Armeniern ist nur dadurch geschehn, dass die Armenier und Türken Nicht mit einander ausgekommen sind. Sie wurden daraufhin nicht getötet sondern in andere Länder verlegt, mag sein dass viele dadurch gestorben sind, doch es ist immer noch nicht effiziente und geplant Tötung tötung wie zu Nazis zeiten.

Über 2 Mio Menschen sind zufällig bei der "Verlegung" gestorben? Und die Opfer waren - ein noch größerer Zufall - überwiegend armenischer Nationalität, während die Türken die "Verlegung" nahezu schadlos überstanden haben?

Das ist eine ziemlich menschenverachtende Schönrederei, die du hier betreibst.
nein:Über zwei millionen menschen sind nach der verlegung gestorben, wegen armut

damals war es Türkei, hab ich nich erklärt dass die türken Ureinwohner waren
:confused:
Naja auf WIki und in Geschichtsbüchern steht dazu etwas anderes.. Systematische Deportation und Tötung von Armeniern.......
 
herrgros am 06.11.2007 15:05 schrieb:
Boesor am 06.11.2007 14:56 schrieb:
herrgros am 06.11.2007 14:48 schrieb:
nein:Über zwei millionen menschen sind nach der verlegung gestorben, wegen armut

also lief die "Verlegung" deiner Ansicht nach ohne größere Zwischenfälle ab und es wurden keine bzw. kaum Menschen dabei getötet?

genau

Und woher hast du diese der gängigen Geschichtsschreibung widersprechenden Ideen?
 
herrgros am 06.11.2007 14:48 schrieb:
damals war es Türkei, hab ich nich erklärt dass die türken Ureinwohner waren
:confused:

Schon wieder ein Fehler. Das heutige Volk der Türken stammt hauptsächlich von aus Zentralasien nach Anatolien eingewanderten Turkvölkern (Seldschuken und Osmanen) ab.

Nix Ureinwohner.

Quelle

Die Armenier leben seit ca. 2700 Jahren dort, von wo sie von den Türken vertrieben wurden.

Quelle
 
besitzerer am 01.11.2007 12:48 schrieb:
Aufgrund der jüdischen Vorfahren meiner Eltern habe ich mich schon sehr lange möglichst neutral mit Israel beschäftigt. Und historisch sind die Juden nicht in Israel einmarschiert. Die ganze Gegend um Palestina gehörte bis nach dem 1. Weltkrieg zum Osmanischen Reich und dies hat Juden aus ganz Europa erlaubt dort legal einzuwandern und Häuser zu bauen etc. Es sind hundertausende gekommen, weil ALLE europäischen Länder Anfang des 20. Jahrhunderts einen gewissen grad von Antisemitismus hatten. Nachdem das Osmanische Reich im 1. Weltkrieg besiegt und zerschlagen wurde, gehörte das heutige Israel Großbritannien und war quasi eine Kolonie. Nach dem 2. Weltkrieg wollte man die "Judenfrage" (nicht falsch auffassen den Begriff)endgültig lösen und hat somit in der noch sehr frischen UN einen Antrag gestellt um ein arabisches und ein jüdische Land zu erstellen und dieser wurde mit einer Mehrheit angenommen (nur die arabischen Staaten haben dagegen gestimmt logischer Weise). Israel wurde auch von den USA und der UDSSR sogleich als Staat anerkannt, nur die arabischen Staate, vorne an Ägypten erklärten den Krieg und das war israelische Unabhängigkeitskrieg. Bis heute folgen mehrere Kriege, die zu 90% von den arabischen Staaten ausgingen. Und Israel hat den Gazastreifen in einem von den Arabern angefangenen Krieg erobert.

Es gibt aber auch eine jüngereisraelische Geschichtsschreibung, die mit dem "Gründungsmythos" wenig zimperlich umgeht. Grundlage dafür sind Dokumente, die bisher entweder ignoriert wurden oder der Forschung nicht zur Verfügung standen (beginnend z.B. mit Tagebüchern und Briefen von z.B. M. Begin u.a.). Diese Dokumente mit einbeziehend, kann man sich von den Anfängen Israels ein wesentlich kritischeres Bild machen. Auch von den Vorgängen um die diversen Kriege in die Israel verstrickt war, entsteht ein sehr viel differenzierteres Bild.
 
Fanator-II-701 am 06.11.2007 06:46 schrieb:
Irgendwann wird dann wieder bestraft wer Gott leugnet
Wie kommst du denn darauf? Denkst du nicht, dass es ein Unterschied ist, ob jemand Gott leugnet, dessen Existenz nirgends nachgewiesen ist, oder ob jemand den Holocaust leugnet, für den es Tausende von Beweisen gibt?
Ähnliches zur Klimalüge: Dort geht es ja weniger um die Tatsache, als vielmehr um die Ursachen. Stark hinkende Vergleiche die du da anführst. Bei beiden lässt sich bei einer Leugnung das Gegenteil (noch) nicht beweisen, beim Holocaust schon.
 
ich finde schon daß für vergangene grausame Taten jemand zahlen muss aber nicht für immer und ewig, irgendwann muss halt ein Schlussstrich gezogen werden, das kann nicht sein daß dies eine Schuld auf Dauer ist.
 
Sgod am 06.11.2007 20:26 schrieb:
Fanator-II-701 am 06.11.2007 06:46 schrieb:
Irgendwann wird dann wieder bestraft wer Gott leugnet
Wie kommst du denn darauf? Denkst du nicht, dass es ein Unterschied ist, ob jemand Gott leugnet, dessen Existenz nirgends nachgewiesen ist, oder ob jemand den Holocaust leugnet, für den es Tausende von Beweisen gibt?
Ähnliches zur Klimalüge: Dort geht es ja weniger um die Tatsache, als vielmehr um die Ursachen. Stark hinkende Vergleiche die du da anführst. Bei beiden lässt sich bei einer Leugnung das Gegenteil (noch) nicht beweisen, beim Holocaust schon.

Ich weiß, daß diese Beispiele nicht annähernd den Grad des Geschehens wiederspiegeln, habe lediglich versucht den Weg aufzuzeigen auf dem wir uns befinden, wenn diese Meinungsverbote in irgendeine Richtung weitergetrieben werden.
Erst ist es der Holocaust, dann der Stalinismus und zum Schluß eben Gott oder nicht, je nach dem...
Sollen die rechten Deppen doch leugnen, jeder weiß daß es so war und danach richtet sich auch die öffentliche Meinung und nicht nach ein paar durchgeknallten Kahlköppen.
Wenn sich jemand von der Leugnung beleidigt fühlt, kann er immer noch Anzeige wg. Beleidigung erstatten. Ein Extra-Straftatbestand, der noch dazu im Widerspruch zum GG steht, ist dafür mMn nicht nötig.

Mehr nicht.
 
Fanator-II-701 am 07.11.2007 06:42 schrieb:
Erst ist es der Holocaust, dann der Stalinismus und zum Schluß eben Gott oder nicht, je nach dem...

Ich wiederhole mich, aber: Es ist ein Unterschied, ob eine Lüge nur irgendwelche x-beliebigen Fakten leugnet, oder einen Völkermord und damit gleichzeitig eine Herabwürdigen eben dieses Volkes ist.

Was zum Teufel kapierst du daran nicht? Wir befinden uns auf keinem "Weg", da diese Kriterien unmissverständlich sind und nicht ausgedehnt werden können.
 
Fanator-II-701 am 07.11.2007 12:40 schrieb:
Bonkic am 07.11.2007 09:16 schrieb:
Fanator-II-701 am 07.11.2007 06:42 schrieb:
Ein Extra-Straftatbestand, der noch dazu im Widerspruch zum GG steht, ist dafür mMn nicht nötig.

inwiefern? :-o

Meinungsfreiheit


wie ich bereits sagte, müsste es sich bei der sog. "ausschwitzlüge" aber zunächst mal um eine meinung handeln, um den schutz der meinungsfreiheit zu geniessen.
das ist, nach ansicht des verfassungsgericht, aber nicht der fall.

ausserdem gäbe es da immer noch absatz 2 des art. 5.

da steht also rein gar nix im widerspruch zum gg.
 
aph am 07.11.2007 11:55 schrieb:
Fanator-II-701 am 07.11.2007 06:42 schrieb:
Erst ist es der Holocaust, dann der Stalinismus und zum Schluß eben Gott oder nicht, je nach dem...

Ich wiederhole mich, aber: Es ist ein Unterschied, ob eine Lüge nur irgendwelche x-beliebigen Fakten leugnet, oder einen Völkermord und damit gleichzeitig eine Herabwürdigen eben dieses Volkes ist.

Was zum Teufel kapierst du daran nicht? Wir befinden uns auf keinem "Weg", da diese Kriterien unmissverständlich sind und nicht ausgedehnt werden können.

Nanana, der Teufel hat auch eine Großmutter und die is nich so schnell mit dem kapieren... ich denke aber dich sehr wohl zu verstehen nur kannst du dich wiederholen, wie du möchtest, deswegen muß ich dennoch nicht mit deiner Meinung übereinstimmen.

Eine Lüge bleibt eine Lüge bleibt eine Lüge - völlig unerheblich über was da gelogen wird. So meine Meinung.
Alles andere wurde bereits vorher durch das Strafrecht abgedeckt. Was bitte ist daran schwer zu verstehen?
 
Bonkic am 07.11.2007 12:46 schrieb:
wie ich bereits sagte, müsste es sich bei der sog. "ausschwitzlüge" aber zunächst mal um eine meinung handeln, um den schutz der meinungsfreiheit zu geniessen.
das ist, nach ansicht des verfassungsgericht, aber nicht der fall.

ausserdem gäbe es da immer noch absatz 2 des art. 5.

da steht also rein gar nix im widerspruch zum gg.

Und genau diesen Art. 5 Abs. 2 GG (durch die letzten 7 Worte) meine ich, der den Straftatbestand der Holocaustleugnung - wiederum mMn - obsolet macht.
 
Fanator-II-701 am 07.11.2007 12:55 schrieb:
Und genau diesen Art. 5 Abs. 2 GG (durch die letzten 7 Worte) meine ich, der den Straftatbestand der Holocaustleugnung - wiederum mMn - obsolet macht.


1. solltest du auf alles eingehen, was ich geschrieben habe, also insbesondere auf die ansicht des bverfg.

2. wer macht denn da was obsolet?
das "recht der persönlichen ehre" ist, neben den "allgemeinen gesetzen" eine zusätzliche schranke des art 5 i.

ob man darunter auch die holocaustleugnung fasst, darüber könnte man vielleicht streiten, aber speziell dafür wurde nunmal noch ein zusätzlicher straftatbestand geschaffen, damit gar nicht erst zweifel daran aufkommen.

ausserdem hat du doch eben noch behauptet, das verbot der holocaustleugnung stünde im widerspruch zum gg, jetzt ist eine zusätzlich normierung des verbots einfach nur noch überflüssig?
 
Bonkic am 07.11.2007 13:08 schrieb:
Fanator-II-701 am 07.11.2007 12:55 schrieb:
Und genau diesen Art. 5 Abs. 2 GG (durch die letzten 7 Worte) meine ich, der den Straftatbestand der Holocaustleugnung - wiederum mMn - obsolet macht.


1. solltest du auf alles eingehen, was ich gesshrieben habe, also insbsondere auf die ansicht des bverfg.

2. wer macht denn da was obsolet?
das "recht der persönlichen ehre" ist, neben den "allgemeinen gesetzen" eine zusätzliche schranke des art 5 i.

ob man darunter auch die holocaustleugnung fasst, darüber könnte man vielleicht streiten, aber speziell dafür wurde nunmal noch ein zusätzlicher straftatbestand geschaffen, damit gar nicht erst zweifel daran aufkommen.

ausserdem hat du doch eben noch behauptet, das verbot der holocaustleugnung stünde im widerspruch zum gg, jetzt ist eine zusätzlich normierung des verbots einfach nur noch überflüssig?

Die derzeitige Rechtsauslegung des Meinungsbegriffs durch das BVG ist mir im Detail nicht bekannt.
Ich bin der Meinung daß es dieser zusätzlichen Schranke nicht bedurft hätte und daß eine "zusätzliche" Regelung Dinge abdecken sollte, welche noch nicht abgedeckt sind. Hier kommt es, denke ich, zu einem Konflikt.
Und das macht die Zusatzregelung für mich widersprüchlich, da es mMn einfacher wäre in der Normierung des Begriffs "persöhnliche Ehre" eben dieses Merkmal der Herabwürdigung der Volkszugehörigkeit mit unterzubringen.
 
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