schmatzi88 am 04.01.2007 21:34 schrieb:
schon klar aber ich bin mir nicht ganz sicher ob du dich auf das von mir explizit angesprochene beispiel bezogen hast. da gings um defekte ware die auch so eingestellt wurde und dann kam ne negative bew. mit "verkauft defekte ware"
und da hattest du probleme mit ebay? kann ich mir kaum vorstellen, du hast doch die auktion als beweis, dass du die ware als "defekt" beschrieben hast.
wie auch immer: man sieht ja im profil dann deine (hoffentlich sachliche) antwort und die auktion, bei der man sich überzeugen kann, dass der käufer der depp ist...
und je nach wert hätte ich an deiner stelle dann den betrag (ggf. ohne das porto) einfach zurücküberwiesen, wenn der seine bewertung dafür zurückzieht, falls es dir SO wichtig ist, ob du nun 120 gute oder nur 119 gute + 1 schlechte bewertung hast...
aber sogar richterlich? müssen wir wegen jedem scheiss [ich geh mal davon aus, dass es nicht um nen artikel im wert von 2€ ging, der aber ür 1000€ verkauft wurde] die gerichte belasten...?