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Gal Gun 2: Sexy Shooter bekommt keine USK-Freigabe

Und falls man es nicht herauslesen konnte: Ich befürworte die USK, aber gleichzeitig halte ich das Konzept der Indizierung für überholt, komplett verstaubt und eigentlich in der heutigen Zeit überflüssig. - Und mit Ausnahme der obigen Kreuzchen, läuft eben alles auf eben jenes Konzept als Schuldigen hinaus. Doch obwohl ich finde, dass das Jugendschutzgesetz einmal gründlich überarbeitet gehört, muss ich leider sagen: Wir haben aktuell wichtigere Baustellen im Land um die man sich kümmern sollte.

Ich bin seit Jahren politisch aktiv. Hauptsächlich auf kommunaler Ebene. Und ich muss Dir sagen: Deine Aussage gefällt mir nicht.

Ich bin Mitglied einer politischen Partei. In meiner Partei gibt es Experten und sehr engagierte Leute für so ziemlich jedes Thema. Jeder sollte sich erst mal um das kümmern, was ihn persönlich interessiert und betrifft und wovon er etwas versteht.

Das Problem ist nicht nur das Jugendschutzgesetz, sondern es sind vor allem Paragraphen wie der § 131 StGB, die den Verkauf kriminalisieren. Die Beschlagnahme ist keine Jugendschutzmaßnahme, sondern eine Bevormundung aller erwachsenen Einwohner Deutschlands. Es ist Zensur, die nach Artikel 5 GG eigentlich ausgeschlossen ist.

Deswegen kann Valve auch alte Titel wie Left4Dead2 nicht einfach neu prüfen lassen. Wenn sie einmal durchgefallen sind und die Staatsanwaltschaft nach Hinweisen der Jugendschützer bei einem Amtsgericht eine Beschlagnahme nach § 131 StGB erwirkt hat, dann war es das für so einen Titel. Der Schaden ist angerichtet. Nicht einmal die USK selbst könnte daran noch etwas ändern. Aber genau das will sie ja auch gar nicht. Die USK steht nicht auf Seiten der Allgemeinheit, sondern vertritt ihre Partikularinteressen. Ich habe gerade eine geschlagene Stunde damit verbracht mir über ein VPN ein Dying Light DLC zu kaufen und Left4Dead2 auf uncut umzustellen. Beides ohne Erfolg.

Was sollen die Puiblisher machen? Da die Amtsgerichte nach geltender Rechtslage entscheiden und davon auszugehen ist, dass auch höhere Instanzen dies tun, würde das Ganze am Ende vor dem BVG landen, das den 131er in seiner jetzigen Form wahrscheinlich zur Überarbeitung stellen würde. Bis dahin ist es aber ein sehr langer Weg. Siehe:

https://rsw.beck.de/rsw/downloads/gesetzgebung/Gerichtsaufbau.pdf

Der spritzige Shooter wo man minderjährige Mädchen stimulieren muss,
hat hier einfach die Arschkarte gezogen und ist durchgefallen. Der
Publisher könnte jetzt Veto einlegen und das Spiel noch einmal testen
lassen - und bekäme unter Umständen sein 16er-Rating. Aber er macht es
nicht. Entweder, weil er nicht weiß, dass er das kann oder, weil sich
für die drei, vier Käufer in Deutschland der ganze Aufwand nicht lohnt.

Die Arschkarte hat unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gezogen. Du hast das Ganze, glaube ich, selber noch nicht verstanden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt im Falle von Gal Gun 2. Das tut sie immer, wenn die USK die Einstufung verweigert. Deswegen macht der Publisher da nichts. Ich bezweifle stark, dass Gal Gun 2 beschlagnahmt wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft das bei einem Gericht beantragen sollte. So kaputt ist unser StGB dann auch wieder nicht. Noch nicht. Doch wir bekommen ja jetzt wieder eine GroKo, die da noch "nachbessern" kann. Momentan sind die Gesetze aber noch so wie sie sind und damit kann es dem Publisher egal sein. Sein Spiel hat dann eben keinen USK und darf in Deutschland frei verkauft werden. Genau wie The Forest, The Culling, Alien Swarm und hunderte andere Spiele.

Wird ein Spiel dagegen beschlagnahmt, ist es beschlagnahmt. Und Klagen, bei denen eigentlich schon klar ist, dass sie am Ende vor dem BVG landen, strengen ausländische Unternehmen in Deutschland nur äußerst selten an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Du daran kindisch findest, erschließt sich mir nicht.

Diese "Ist mir doch egal"-Einstellung. Wenn ein Spiel indiziert ist, dann kannst du das halt nicht streamen (oder du streamst die geschnittene Fassung)

Ist ja nicht so als ob es 100te andere Spiele streamen könntest. Diese Trotzigkeit kenne ich so nur von (verzogenen) Kids
 
muss man indizierte Spiele umbedingt streamen oder davon Videos hochladen? Nö

Also, ich finde schon!
Ich lasse mir doch auch nicht verbieten im Kindergarten Pornos zu gucken. Das ist schließlich meine freie Persönlichkeitsentfaltung - und wichtige Aufklärung noch dazu! :| ;)


Warum? Man sieht BHs und Höschen und das alles in deutliche Comedy verpackt. Ich sehe da einfach kein Problem, egal wieviele schlüpfrige Anspielungen es da gibt. Ist für mich nichts anderes als Eis am Stiel oder American Pie, das sind (anfangs) auch alles Schüler in diesen Filmen.

Schade, dass man bei der USK keine Begründung dafür findet. Problematisch sind bei so Japanspielen wohl weniger die BHs und Höschen, sondern dass es sich dabei sehr unverblümt um junge Schülerinnen handelt (oder auch gerne, dass Frauen erniedrigt werden). Dass im Intro meist irgendwas steht von wegen, alle Charaktere sind über 18, ist ein lachhaftes Feigenblatt.
Haben die von ihren virtuellen Figuren auch einen Ausweis mit Altersangaben? :B

Vielleicht kam ihnen §184c in die Quere. Thema Jugendpornographie: "die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung."
Das wurde 2015 in den Paragraphen aufgenommen; nach dem Erscheinen vom ersten Gal*Gun.
 
Das hieße daß Gal Gun 1 durchaus noch nachträglich schnell auf dem Index landen könnte.
 
Diese "Ist mir doch egal"-Einstellung. Wenn ein Spiel indiziert ist, dann kannst du das halt nicht streamen (oder du streamst die geschnittene Fassung)

Ist ja nicht so als ob es 100te andere Spiele streamen könntest. Diese Trotzigkeit kenne ich so nur von (verzogenen) Kids

Das scheint mir ein grundsätzliches Problem in Deutschland zu sein, dass man Erwachsene versucht wie verzogene Kinder zu behandeln. Funktioniert nur nicht bei jedem.

Ob man einen indizierten Titel streamen darf ist in Fachkreisen sehr umstritten. Denn durch das Streamen ist es ein anderes Werk. Ich lasse es, wie Hunderte andere, einfach darauf ankommen. Denn das ist die bequemste Lösung. Ich mache mir wegen der Sache nicht noch mehr Umstände als ich so schon habe.
 
Das hieße daß Gal Gun 1 durchaus noch nachträglich schnell auf dem Index landen könnte.

nein, da es eine USK-Freigabe ab 16 hat. Geprüfte Spiele werden nicht indiziert (Ausnahme Wolfenstein von 2009, aber das ist ein Sonderfall)
 
Vielleicht kam ihnen §184c in die Quere. Thema Jugendpornographie: "die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung."
Das wurde 2015 in den Paragraphen aufgenommen; nach dem Erscheinen vom ersten Gal*Gun.

Ja, unser StGB ist seit der "Lex Edathy" in keinem guten Zustand mehr. Gab damals eine gute Zusammenfassung im DLF:

Neues Sexualstrafrecht - Verschärfung mit Nebenwirkungen (Archiv)

All das rechtfertigt aber immer noch nicht, dass ich für Left4Dead2 bis heute einen frickeligen Uncut-Patch benutzen muss, bei dem ich nicht mal zu 100% einen VAC-Ban ausschließen kann. Ich lösche es bei der nächsten Angebotsaktion aus meiner Bibliothek und lass es mir aus dem Ausland giften. Dann habe ich auch endlich mal Lust es richtig zu spielen.
 
2. das einzige große Spiel der Letzten Zeit was indiziert wurde wegen der Gewalt und nicht wegen Hakenkreuzen (welche immer noch wegen dem StGB zensiert werden) ist Carmagaddon? Ernsthaft? :B
Also wenn dass der einzige Titel ist der euch Einfällt, zeigt es eher was anderes: die einzigen über die man noch Lacht, sind die, die es Krampfhaft mies machen wollen und nebenher mal auch gerne übersehen, das ziemlich viele Spiele eine Höhere PEGI Freigabe haben und vorallem dass man anscheinend keine Titel mehr hat die man Vorzeigen kann, außer einem Titel von vor 3 Jahren scheinbar und so ein Titel der nach den Tests jetzt auch nur so Kurz vor "Kann untern Tisch fallen" liegt

Das Problem ist ja inzwischen eben kaum die Indizierung sondern die Verweigerung der USK eine Altersfreigabe zu erteilen, was letztlich im freien Handel keinen Unterschied zur Indizierung macht. Und die USK verweigert halt bei jedem Titel, wo sie der Ansicht sind, es könnte indiziert werden im vorauseilendem Gehorsam die Altersfreigabe, eben auch, weil wenn sie das ab 18 geben, das Spiel dann nicht mehr indiziert werden kann.

Wobei jedem normal denkenden Mensch der Unterschied zwischen ab 18 und indiziert (und somit ab 18) ohnehin völlig absurd erscheinen muss. Oder anders, die Indizierung ist ein Relikt aus grauer Vorzeit und gehört abgeschafft, ab 18 sollte ab 18 sein, da noch Unterschiede zu machen bzgl. was beworben werden darf und was nicht ist dämlich. Und die USK müsste gezwungen sein erst mal eine ab 18 zu zücken, im Zeifel kann das Spiel dann meinetwegen immer noch beschlagnahmt werden.
Aber erst mal wegen "könnte" einem Spiel den Zugang zum deutschen Markt nach Belieben und Tageslaune zu vermiesen, insbesondere wenn denn Alternativen eine 16er oder gar manchmal 12er Freigabe haben, das grenzt schon fast an absichtlicher Bevormundung und Zensur durch die USK und darf so nicht stattfinden.

Schade, dass man bei der USK keine Begründung dafür findet. Problematisch sind bei so Japanspielen wohl weniger die BHs und Höschen, sondern dass es sich dabei sehr unverblümt um junge Schülerinnen handelt (oder auch gerne, dass Frauen erniedrigt werden). Dass im Intro meist irgendwas steht von wegen, alle Charaktere sind über 18, ist ein lachhaftes Feigenblatt.
Haben die von ihren virtuellen Figuren auch einen Ausweis mit Altersangaben? :B

Vielleicht kam ihnen §184c in die Quere. Thema Jugendpornographie: "die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung."
Das wurde 2015 in den Paragraphen aufgenommen; nach dem Erscheinen vom ersten Gal*Gun.

Ja, die allgemein steigende Prüderie ist leider überall zu bemerken. Bei Filmen, bei Diskussionen um Models, bei Frauen mit kurzen Röcken, die sollen lieber gefälligst Burkas tragen ... ich persönlich finde diese Entwicklung einfach nur zum Kotzen. Da haben in den 60ern und 70ern unsere Eltern für mehr Freiheiten und Sexuelle Revolution gekämpft und heute versucht insbesondere das gleiche politische Lager das alles wieder zu vernichten.

Und, wir reden hier bei Spielen immer noch um virtuelle nicht reale Figuren. Da sollte das Alter völlig egal sein, sonst dürfte man z.B. auch in Filmen und Spielen keine Minderjährigen zeigen, die getötet werden. Aber das viel Schlimmere ist ja völlig normal und akzeptiert. Pervers in meinen Augen.
 
Naja die Indizierung hätte imho noch dann eine Berechtigung wenn ein Spiel in Liste B landet (strafrechtlich relevanter Inhalt). Eine Aufnahme von Spielen in Liste A) halte ich hingegen für sinnfrei. USK/FSK 18 langt. Fertig. Punkt.
 
Naja die Indizierung hätte imho noch dann eine Berechtigung wenn ein Spiel in Liste B landet (strafrechtlich relevanter Inhalt). Eine Aufnahme von Spielen in Liste A) halte ich hingegen für sinnfrei. USK/FSK 18 langt. Fertig. Punkt.

In Liste B landen ja Spiele, wo die Gefahr einer Beschlagnahmung besteht, dass ist ja, soweit ich weiß, der einzige Unterschied. Ob diese Einteilung Sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Man könnte eine Beschlagnahmung auch völlig losgelöst von irgendwelchen Voreinteilungen machen (was letztlich ja auch so geschieht, die Staatsanwaltschaft wird ja nicht von sich aus tätig).
 
Dann könnte man den Rest der Indizierungen fallen lassen, ein USK/FSK 18 würde für strafrechtlich unbedenkliche Titel vollauf langen.
 
Und, wir reden hier bei Spielen immer noch um virtuelle nicht reale Figuren. Da sollte das Alter völlig egal sein, sonst dürfte man z.B. auch in Filmen und Spielen keine Minderjährigen zeigen, die getötet werden. Aber das viel Schlimmere ist ja völlig normal und akzeptiert. Pervers in meinen Augen.
Vor allem wenn man bedenkt das Kinder heutzutage schon ab 10-12 Jahren freien Zugang ins Internet haben.

(Was die Indizierung der Medien noch lächerlicher darstellt...)
 
Dann könnte man den Rest der Indizierungen fallen lassen, ein USK/FSK 18 würde für strafrechtlich unbedenkliche Titel vollauf langen.

Das schrieb ich ja, Indizierungen sind inzwischen komplett überflüssig, letztlich ja auch, weil die USK durch die Verweigerung der Altersfreigabe praktisch vorindiziert, was ihr eigentlich nicht zusteht. Hier hat sich der Gesetzgeber selbst ein Ei gelegt. Die USK müsste verpflichtet sein erst einmal eine Altersfreigabe zu erteilen, danach entscheidet dann die Staatsanwaltschaft auf Antrag, ob der Titel strafrechtliche Dinge überschreitet und somit Verboten gehört. Dies aber eben vorab durch die USK zu tun ist praktisch Zensur. Oder man muss das Gesetz dahingehend offen halten, dass ein Spiel auch ohne USK Siegel im freien Handel verkauft werden darf, eben bis es verboten ist, falls es eben verboten wird. Der Punkt ist ja gerade, wenn es nicht verboten wird, dann fallen die Titel ohne Siegel durch das Raster. Alternativ ein Zeitlimit, ist ein Spiel nicht innerhalb von sechs Monaten indiziert / beschlagnahmt ist die USK verpflichtet nachzutesten.
 
Vor allem wenn man bedenkt das Kinder heutzutage schon ab 10-12 Jahren freien Zugang ins Internet haben.

Haben sie? :O

Wenn dem so ist, dann verletzen die Eltern ganz schwer ihre Aufsichtspflicht.
Bei jedem Handy lassen sich Internet-, Appnutzung und Seitenaufrufe regulieren. Bei MacOS und iOS ist das zumindest fest in's System integriert und nicht schwer zu handhaben.

Wer seine Liebsten in dem Alter ohne Aufsicht, ohne Kontrolle, und womöglich auch noch ohne Aufklärung in's Netz lässt der tickt nicht richtig. Finde ich.

Ja, die allgemein steigende Prüderie ist leider überall zu bemerken. Bei Filmen, bei Diskussionen um Models, bei Frauen mit kurzen Röcken, die sollen lieber gefälligst Burkas tragen ... ich persönlich finde diese Entwicklung einfach nur zum Kotzen. Da haben in den 60ern und 70ern unsere Eltern für mehr Freiheiten und Sexuelle Revolution gekämpft und heute versucht insbesondere das gleiche politische Lager das alles wieder zu vernichten.

Und, wir reden hier bei Spielen immer noch um virtuelle nicht reale Figuren. Da sollte das Alter völlig egal sein, sonst dürfte man z.B. auch in Filmen und Spielen keine Minderjährigen zeigen, die getötet werden. Aber das viel Schlimmere ist ja völlig normal und akzeptiert. Pervers in meinen Augen.

Wir reden hier von virtuellen Schulmädchen denen man auf die Möpse ballert. Da fände ich eine Jugendfreigabe bis 16 fast schon sinnvoll. :S

Nur weil in den 60ern fröhlich rudelgebumst wurde waren das keine großartig erkämpften, immerwährende Freiheiten. Und als die grenzenlosen 60er dann ihre eigenen Monster schuf war es mit der Bewegung ja auch schnell vorbei.

Es ist vollkommen normal, dass sich eine Gesellschaft wie ein Pendel entwickelt. Da braucht man sich nur mal die Kunstepochen der letzten Jahrhunderte ansehen. Ein ständiges hin und her. Irgendwie muss man ja gegen seine Eltern rebellieren. :-D
Dementsprechend überrascht mich die Entwicklung überhaupt nicht. Und es sind nichtmal unbedingt die "Entscheider", die so einen Umschwung vorgeben. Die Kids eines Kollegen waren fast schon in einer Hippe-Kommune aufgewachsen. Und sind dermaßen konservativ, das kann man sich kaum vorstellen. ;)
 
Haben sie? :O

Wenn dem so ist, dann verletzen die Eltern ganz schwer ihre Aufsichtspflicht.
Bei jedem Handy lassen sich Internet-, Appnutzung und Seitenaufrufe regulieren. Bei MacOS und iOS ist das zumindest fest in's System integriert und nicht schwer zu handhaben.

Wer seine Liebsten in dem Alter ohne Aufsicht, ohne Kontrolle, und womöglich auch noch ohne Aufklärung in's Netz lässt der tickt nicht richtig. Finde ich.

Haben sie, vor allem da das Smartphone immer elementarer wird seit Jahren. 13 kenn aus dem näheren Umfeld wo das der Fall ist. 4 Davon sind aus dem Familienumfeld von mir oder meiner Freundin.
(Und ja ich hab dies schon Intern angesprochen, aber die ganze Thematik wird entweder runter gespielt oder einfach nicht verstanden.)

Und wenn ich an meine Zeit denke wo ich Online viel gezockt hab war es keine seltenheit Kinder auf einen CS Server zu treffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Theorie, in der Praxis leider nicht anzutreffen. Wie sollen die Titel behandelt werden, wie ab 18? Das will sich kein Händler antun. Oder hast du schon mal bei Media Markt oder Amazon (direkt) Spiele ohne USK Siegel gesehen?

ja mehrmals und ja die werden ab 18 verkauft, solange sie nicht indiziert sind, kann auch ein Dying Light oder Dead Island im MM oder Saturn einfach im Regal liegen (was auch der Fall war bei uns)
 
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