1xok
Spiele-Enthusiast/in
Und falls man es nicht herauslesen konnte: Ich befürworte die USK, aber gleichzeitig halte ich das Konzept der Indizierung für überholt, komplett verstaubt und eigentlich in der heutigen Zeit überflüssig. - Und mit Ausnahme der obigen Kreuzchen, läuft eben alles auf eben jenes Konzept als Schuldigen hinaus. Doch obwohl ich finde, dass das Jugendschutzgesetz einmal gründlich überarbeitet gehört, muss ich leider sagen: Wir haben aktuell wichtigere Baustellen im Land um die man sich kümmern sollte.
Ich bin seit Jahren politisch aktiv. Hauptsächlich auf kommunaler Ebene. Und ich muss Dir sagen: Deine Aussage gefällt mir nicht.
Ich bin Mitglied einer politischen Partei. In meiner Partei gibt es Experten und sehr engagierte Leute für so ziemlich jedes Thema. Jeder sollte sich erst mal um das kümmern, was ihn persönlich interessiert und betrifft und wovon er etwas versteht.
Das Problem ist nicht nur das Jugendschutzgesetz, sondern es sind vor allem Paragraphen wie der § 131 StGB, die den Verkauf kriminalisieren. Die Beschlagnahme ist keine Jugendschutzmaßnahme, sondern eine Bevormundung aller erwachsenen Einwohner Deutschlands. Es ist Zensur, die nach Artikel 5 GG eigentlich ausgeschlossen ist.
Deswegen kann Valve auch alte Titel wie Left4Dead2 nicht einfach neu prüfen lassen. Wenn sie einmal durchgefallen sind und die Staatsanwaltschaft nach Hinweisen der Jugendschützer bei einem Amtsgericht eine Beschlagnahme nach § 131 StGB erwirkt hat, dann war es das für so einen Titel. Der Schaden ist angerichtet. Nicht einmal die USK selbst könnte daran noch etwas ändern. Aber genau das will sie ja auch gar nicht. Die USK steht nicht auf Seiten der Allgemeinheit, sondern vertritt ihre Partikularinteressen. Ich habe gerade eine geschlagene Stunde damit verbracht mir über ein VPN ein Dying Light DLC zu kaufen und Left4Dead2 auf uncut umzustellen. Beides ohne Erfolg.
Was sollen die Puiblisher machen? Da die Amtsgerichte nach geltender Rechtslage entscheiden und davon auszugehen ist, dass auch höhere Instanzen dies tun, würde das Ganze am Ende vor dem BVG landen, das den 131er in seiner jetzigen Form wahrscheinlich zur Überarbeitung stellen würde. Bis dahin ist es aber ein sehr langer Weg. Siehe:
https://rsw.beck.de/rsw/downloads/gesetzgebung/Gerichtsaufbau.pdf
Der spritzige Shooter wo man minderjährige Mädchen stimulieren muss,
hat hier einfach die Arschkarte gezogen und ist durchgefallen. Der
Publisher könnte jetzt Veto einlegen und das Spiel noch einmal testen
lassen - und bekäme unter Umständen sein 16er-Rating. Aber er macht es
nicht. Entweder, weil er nicht weiß, dass er das kann oder, weil sich
für die drei, vier Käufer in Deutschland der ganze Aufwand nicht lohnt.
Die Arschkarte hat unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gezogen. Du hast das Ganze, glaube ich, selber noch nicht verstanden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt im Falle von Gal Gun 2. Das tut sie immer, wenn die USK die Einstufung verweigert. Deswegen macht der Publisher da nichts. Ich bezweifle stark, dass Gal Gun 2 beschlagnahmt wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft das bei einem Gericht beantragen sollte. So kaputt ist unser StGB dann auch wieder nicht. Noch nicht. Doch wir bekommen ja jetzt wieder eine GroKo, die da noch "nachbessern" kann. Momentan sind die Gesetze aber noch so wie sie sind und damit kann es dem Publisher egal sein. Sein Spiel hat dann eben keinen USK und darf in Deutschland frei verkauft werden. Genau wie The Forest, The Culling, Alien Swarm und hunderte andere Spiele.
Wird ein Spiel dagegen beschlagnahmt, ist es beschlagnahmt. Und Klagen, bei denen eigentlich schon klar ist, dass sie am Ende vor dem BVG landen, strengen ausländische Unternehmen in Deutschland nur äußerst selten an.
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