Du kannst das ja gern sehen, wie du willst. Ich spreche dir deine Meinung nicht ab. Aber das ändert überhaupt nichts an meiner Aussage, geschweige denn an meiner persönlichen Meinung dazu.Warum? Man sieht BHs und Höschen und das alles in deutliche Comedy verpackt. Ich sehe da einfach kein Problem, egal wieviele schlüpfrige Anspielungen es da gibt. Ist für mich nichts anderes als Eis am Stiel oder American Pie, das sind (anfangs) auch alles Schüler in diesen Filmen.
(Wobei klar ist, dass die Schauspieler in der Regel älter sind, im neuen Spiderman ist Peter Parker 15, was wohl keiner so angenommen hätte, wenn sie es nicht explizit erwähnen würden).
Das macht's jetzt auch nicht besser. Klar, mit 14 hab ich mir auch schon den ein oder anderen Porno rein gezogen. Aber die Darsteller waren allesamt erwachsen. Und auf Pornos, in denen die Darstellerinnen einen auf Lolita machen, kann ich verzichten.Und natürlich sprechen diese Spiele auch gerade (männliche) Teenager an! Was meinst du, welche Spiele auf dem C64 in meiner Klasse bei uns Jungs mit ca. 14 Jahren mit die größten Gesprächsthemen waren ...
interessant finde ich ja nur eines: Die Ganzen Berufsempörten glauben wirklich den Angaben des Herstellers bezüglich des Alters
Ja, es soll Männer geben, die auf reifere Damen stehen, war nie so wirklich meins.Klar, mit 14 hab ich mir auch schon den ein oder anderen Porno rein gezogen. Aber die Darsteller waren allesamt erwachsen. Und auf Pornos, in denen die Darstellerinnen einen auf Lolita machen, kann ich verzichten.
Also gehst du davon aus das auch Erwachsene unzurechnungsfähig sind und man deswegen dem Spiel keine Freigabe erteilen darf?@Topic
Es ist eine Sache, ein Spiel mit sexuellem Inhalt zu entwickeln und zu veröffentlichen. Aber eine gänzlich andere, wenn darin offensichtlich Minderjährige das Ziel sein sollen, so abgedreht und unrealistisch das auch sein mag. Ich halte diese Entscheidung schon für durchaus richtig.
Habe ich mit KEINER Silbe auch nur angedeutet.Also gehst du davon aus das auch Erwachsene unzurechnungsfähig sind und man deswegen dem Spiel keine Freigabe erteilen darf?
Ob man es geschmacklos findet ist das andere, dennoch halte ich solche Bevormundung als unnötig.
Dyinglight wurde Indiziert wegen der Brutalität. Ich kann mich aber nicht erinnern das ich mich am zerschlagen von Köpfen mit "Haushaltsgegeständen" ergötzen könnte. Ehrlich gesagt fand ich da dieses Zombifeeling mit der Kulisse am glaubwürdigsten der bisher gespielten "Zombie"Spiele , was auch der Grund war warum ich (und einige weitere Freunde von mir) es gespielt haben.
Man sollte meinen das man mit der Volljährigkeit selber entscheiden kann was gut oder schlecht für einen ist und nicht die USK.
Würde das stimmen, würden Indizierungen überflüssig sein.Habe ich mit KEINER Silbe auch nur angedeutet.
Ich frage mich immer wieder, ob die Leute überhaupt wissen, wozu die USK überhaupt da ist. Sicher nicht, um Volljährige zu bevormunden. Dass die in gewisser Weise einen Nachteil aus manchen Entscheidungen der USK und daraus resultierenden Folgen ziehen, ist mir sehr wohl klar. Aber hier geht es um den Jugendschutz und auch den gibt es nicht umsonst. Abgesehen davon, dass die USK meines erachtens nach deutlich weniger für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich ist, als Eltern oder Firmen wie Facebook, Valve mit Steam usw. Die USK gibt "nur" rechtlich bindende Altersfreigaben aus (oder eben auch nicht). Der Rest liegt bei anderen Instanzen.
Und wenn der ein oder andere "Volljährige" meint, sich wie ein kleines Kind echauffieren zu müssen, weil er ja Spiel X und Y nicht spielen darf, dann kann er sich eben diese Spiele auch importieren lassen. Dieses dauernde "Ich fühle mich bevormundet!!!!einseinself" ist in meinen Augen ziemlich kindisch. ^^ Mir kommt das wie "Ich will aber! Ich darf auch, weil ich nämlich schon groß bin!" (meist gepaart mit wütendem Auf-den-Boden-stampfen) vor, was ich jeden Tag in der Kita erlebe.
Ich zumindest habe mich nie in irgendeiner Weise durch die USK oder so bevormundet gefühlt.
Bevor Jugendliche an dieses Spiel ran kommen, lieber gleich indizieren. Da man heutzutage extrem leicht an Spiele ran kommt, ist das ein nachvollziehbarer Schritt. Indizierung heißt übrigens nicht gleich "Verbot". Es besteht lediglich ein Werbeverbot und ein Verbot zum öffentlichen Vertrieb für den Händler. Der Import ist nach wie vor möglich und gestaltet sich für Minderjährige doch ziemlich schwer bis unmöglich. Die müssten dann Mutti oder Papa fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass selbst die desinteressiertesten Eltern bei Spielen wie Gal Gun 2 "Nein" zu einem Import sagen würden.Würde das stimmen, würden Indizierungen überflüssig sein.
Sind Spiele nicht Jugendfrei gibt's nur eine Antwort von der USK:
Anhang anzeigen 15353
oder
Anhang anzeigen 15354
Aber komplett sich abzuschotten und keine Alterfreigabe zuerteilen ist schon sehr zweifelhaft.
Bevor jetzt jemand kommt das die Indizierung nichts mit USK zutun hat. Durchaus richtig Spiele werden in den Fall von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) überprüft.
Daher war das Wort "Bevormundung" durchaus gut getroffen.
Bevor Jugendliche an dieses Spiel ran kommen, lieber gleich indizieren. Da man heutzutage extrem leicht an Spiele ran kommt, ist das ein nachvollziehbarer Schritt. Indizierung heißt übrigens nicht gleich "Verbot". Es besteht lediglich ein Werbeverbot und ein Verbot zum öffentlichen Vertrieb für den Händler. Der Import ist nach wie vor möglich und gestaltet sich für Minderjährige doch ziemlich schwer bis unmöglich. Die müssten dann Mutti oder Papa fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass selbst die desinteressiertesten Eltern bei Spielen wie Gal Gun 2 "Nein" zu einem Import sagen würden.
Wenn du das sagst.irgendwie interessant das mich die angesprochenen Berufsempörten geliked haben
Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.Bevor Jugendliche an dieses Spiel ran kommen, lieber gleich indizieren. Da man heutzutage extrem leicht an Spiele ran kommt, ist das ein nachvollziehbarer Schritt. Indizierung heißt übrigens nicht gleich "Verbot". Es besteht lediglich ein Werbeverbot und ein Verbot zum öffentlichen Vertrieb für den Händler. Der Import ist nach wie vor möglich und gestaltet sich für Minderjährige doch ziemlich schwer bis unmöglich. Die müssten dann Mutti oder Papa fragen und ich bin mir ziemlich sicher, dass selbst die desinteressiertesten Eltern bei Spielen wie Gal Gun 2 "Nein" zu einem Import sagen würden.
Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.
Onlineplatformen mit Altersüberprüfung sind praktisch nicht vorhanden. Steam & GoG definitiv nicht !
Glücklicherweise konnte ich Dying Light bei GoG im richtigen Zeitfenster erwerben, ansonsten ist ohne VPN da Feierabend als Deutscher!
Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.
Onlineplatformen mit Altersüberprüfung sind praktisch nicht vorhanden. Steam & GoG definitiv nicht !
Glücklicherweise konnte ich Dying Light bei GoG im richtigen Zeitfenster erwerben, ansonsten ist ohne VPN da Feierabend als Deutscher!
Das deutete ich in einem vorherigen Post bereits an. ^^ Valve und andere Firmen (eigentlich egal, ob Spieleplattform, Stream oder Social Network) müssen meiner Meinung nach eine solche Altersüberprüfung integrieren. Bei Handyverträgen, die man online abschließt, ist das ja auch gängige Praxis. Und niemand reißt sich ein Bein aus, wenn man die letzten vier Ziffern seines Personalausweises eingeben muss, die ja durchaus zur Überprüfung des Alters ausreichen. Dazu noch die gängigen, dem Namen zugehörigen, Kontodaten (Name, Bank, IBAN, BIC) und gut ist. Das ist in jedem anderen (Kauf-)Vertrag gängige Praxis und die Anmeldung bei Steam und Co. ist letztlich nichts anderes als das: Ein Vertrag zwischen Kunde und Firma. Dann werden minderjährigen Spielern eben nur Spiele angeboten und erwerbbar gemacht, die dem Alter des Kunden entsprechen.Auf legalen Wegen gestaltet sich der Erwerb dann aber auch für Erwachsene in Begleitung ihrer 80jährigen Eltern als sehr schwierig bis unmöglich.
Onlineplatformen mit Altersüberprüfung sind praktisch nicht vorhanden. Steam & GoG definitiv nicht !
Glücklicherweise konnte ich Dying Light bei GoG im richtigen Zeitfenster erwerben, ansonsten ist ohne VPN da Feierabend als Deutscher!
Das verstößt klar gegen das GG und die Kunstfreiheit.
Videospiele sind (was auch immer man persönlich davon halten mag) in DE nicht als Kunst anerkannt. Das zum einen.
Zum anderen...inwiefern verstößt das klar gegen das Grundgesetz? Auf die Erklärung bin ich aber mal gespannt.
Völlig willkürlich handeln die USK und die BPjM mit Sicherheit nicht. Die werden sich schon was dabei denken, wenn sie ein Urteil über Spiel X und Y abgeben.
Und auch die müssen sich selbstverständlich zwangsweise an deutsches Recht und Gesetz halten.
Und das ändert jetzt was genau an meiner Aussage? Gar nichts. Du kannst erst vom Verstoß gegen die Kunstfreiheit reden, wenn ein Medium auch gesellschaftlich und politisch offiziell als Kunst anerkannt ist. Aber bei Videospielen ist das eben (noch) nicht der Fall.Die Missachtung von Computerspielen als Kunst war früher bei Filmen ebenfalls üblich. Aber dann hat die Filmlobby irgendwann ihre Rechte durchgesetzt. Sie hat einfach dafür gesorgt, dass auch für Filme die Kunstfreiheit gilt. Bis in die 60er-Jahre hinein war das in der Rechtssprechung alles andere als selbstverständlich. Natürlich waren auch Filme wie Lolita oder Die Reifeprüfung zu ihrer Zeit hoch umstritten. Und sie wären das heute noch immer, wenn Leute ihren Arsch nicht hochbekommen hätten. Aber vielleicht gehen wir ja jetzt wieder weit ins letzte Jahrhundert zurück. Möchte lieber nicht wissen, welchen Jugendschutz die AfD befürwortet.
Das wirkt nicht nur anmaßend. Es IST anmaßend. Die USK ist exakt dafür da: Um Videospiele im Rahmen bezüglich einer Altersfreigabe zu testen. Die haben ihre Kriterien für eine Beurteilung, eine Gesetzesgrundlage, Protokolle, Verfahren usw. Die Leute bei der USK testen täglich professionell Videospiele. Diese Instanz ist für nichts anderes da. Spiele auf ihre Altersfreigabe hin zu testen, ist im Prinzip der einzige Job, den die da haben. Der USK also Inkompetenz vorzuwerfen, ist tatsächlich ziemlich anmaßend. Dass man mit der ein oder anderen Entscheidung dieser Instanz nicht einverstanden ist, ist ein völlig anderes Paar Schuhe.Siehe meinen obigen Beitrag. Ohne anmaßend wirken zu wollen, aber von Computerspielen und der Wirkung auf Kinder verstehe ich glaube deutlich mehr als die handvoll Tester bei der USK, da ich täglich damit zu tun habe. Die haben einfach keine Ahnung und hinken der Entwicklung permanent hinterher.
Meine Frage, inwiefern das gegen das Grundgesetz verstößt, hast du mir aber nach wie vor nicht beantwortet. Stattdessen schlägst du eine Brücke zur Vorratsdatenspeicherung, was mit dem Thema gleich null zu tun hat.Es verstößt klar gegen unser Grundgesetz oder glaubst Du ernsthaft die bundesweite Beschlagnahme von Left4Dead2 hätte vor dem BVG Bestand? Die Verfahren sind bisher aber nie über die Amtsgerichte hinausgegangen, weil die Publisher immer sofort klein bei geben. Streamer und andere sowieso. Das ist der ganz primitive Grund für die gegenwärtige Situation. Es ist halt ein ziemlicher Aufwand sich durch die Instanzen zu klagen. Und danach stehen dann obendrein Gesetzesänderungen ins Haus. Aber das Recht wird dann häufig trotzdem weiter gebeugt. Siehe Vorratsdatenspeicherung. Wird einfach gemacht. Zur Not auch gegen die Verfassung.
Und das ändert jetzt was genau an meiner Aussage? Gar nichts. Du kannst erst vom Verstoß gegen die Kunstfreiheit reden, wenn ein Medium auch gesellschaftlich und politisch offiziell als Kunst anerkannt ist. Aber bei Videospielen ist das eben (noch) nicht der Fall.
Das wirkt nicht nur anmaßend. Es IST anmaßend. Die USK ist exakt dafür da: Um Videospiele im Rahmen bezüglich einer Altersfreigabe zu testen. Die haben ihre Kriterien für eine Beurteilung, eine Gesetzesgrundlage, Protokolle, Verfahren usw. Die Leute bei der USK testen täglich professionell Videospiele.
Und um den Spieß mal umzudrehen: Ich bin ausgebildeter Pädagoge und beschäftige mich selbst recht ausgiebig mit Videogames und mit Kindern/Jugendlichen berufsbedingt in der Praxis sowieso.