RedDragon20
Spiele-Professor/in
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Und was anderes habe ich auch nie behauptet. Das ist aber nun mal bisher nicht der Fall.Computerspiele sind in dem Moment als Kunst anerkannt, wenn das BVG in so einem Fall mal Recht spricht und den Amtsgerichten erklärt, was für ein hohes Gut die Kunstfreiheit in Deutschland darstellt.
Wer ist denn jeder? Ich will mal behaupten, dass ein Großteil überhaupt gar keine Ahnung davon hat, was die USK macht, wie sie arbeitet usw. Für einen großen Teil der Szene ist ja (um mal ein anderes Beispiel zu nennen) sogar Videospielsucht eine Panikmache und quasi nicht existent, weil's ja "nur ein Hobby ist, das man mit Leidenschaft verfolgt" und keine Krankheit (obwohl Sucht per Definition schon eine Krankheit ist). Sorry, aber "jeder" ist in dem Fall niemand, auf dessen Urteil ich vertraue. ^^Die Leute haben keine Ahnung. Jeder in der Szene lacht über ihre Beurteilungen.
Das von dir verlinkte Video würde übrigens passen, wenn es um die FSK ginge. Aber hier geht's um die USK und da gelten, weil es hier um Videospiele geht, auch andere Kriterien. Ein Videospiel ist immerhin kein Film und auch kein Buch.
Nein, empfehle ich nicht. Durchaus aus von dir genannten Gründen. Und auch ich bin nicht immer mit den Urteilen der USK einverstanden. Aber ich versuche zumindest immer nachzuvollziehen, wie so eine Beurteilung zustande kommt, bevor ich mir meine Meinung bilde. Und etwas nachvollziehen und gut finden, sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.Dann empfiehlst Du CSGO also für Minderjährige? Mit seiner sehr speziellen Community, dem Mobbing, dem enormen Druck und den vielen, vielen Skins für hunderte von Euro und mehr? Laut USK unbedenklich ab 16 Jahren.
Und wo ist das Problem? Das gehört nunmal auch dazu, den Grad der vorhandenen Gewalt zu prüfen. Bei der USK wird zu allererst das Spiel auf den Inhalt geprüft (was einer schlichten Produktbewertung gleichkommt).Ich sage Dir was die USK in so einem Fall macht: Die spielt ein Spiel wie CSGO gegen ein paar Bots oder Kollegen und misst dort mit dem Zollstock die Blutspritzer. Anders ist die Bewertung ja nicht zu erklären.
Du musst mir nicht erklären, was die USK macht. Das weiß ich sehr wohl. Und ich weiß sehr wohl, dass die USK in manchen Bereichen (Community, Bezahlmodelle usw.), die durchaus in eine solche Beurteilung einbezogen gehören, hinterher hinkt. Ändert aber nichts daran, dass da keine inkompetenten Dumpfbacken arbeiten, sondern Leute, die sich in der Regel durchaus Gedanken über das machen, was sie tun, aber eben auch nach vorgegebenen Regeln und Vorschriften arbeiten müssen. Wenn überhaupt etwas kritisiert und geändert werden muss, dann nicht die USK, sondern das Jugendschutzgesetz, das nunmal die rechtliche Arbeitsgrundlage der USK ist.
Das ist allerdings wahr. Ich wüsste aber trotzdem gern, inwiefern ein Verbot oder eine Indizierung gegen das Grundgesetz verstößt. Das hast du mir immer noch nicht beantwortet.Ist aber auch egal. Müssen uns hier nicht streiten. Ich habe Besseres zu tun und Du sicher auch.