• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Frage zur Errichtung eines Carports

bsekranker am 15.03.2009 20:25 schrieb:
skicu am 15.03.2009 18:18 schrieb:
Terrasse auf Höhe des ersten Stocks
= Balkon? :o


Die sind genehmigungspflichtig. Die Auflagen unterscheiden sich je nach Gemeinde. Der einzureichende Antrag muss afaik sogar von einem Befugten (Architekt o.ä.) unterzeichnet werden. So einfach läuft das also nicht. ;)
Mh. Mit Balkon verbinde ich eher diese 1,50m breiten Pseudohausanhängsel. Ich will ja eigentlich ein "Carport" bauen. Dass ich da dann oben drauf rumlauf und Gartenmöbel drauf platziere und drunter auch kein Auto steht, hat ja erstmal niemanden zu interessieren. *g*
 
skicu am 15.03.2009 23:02 schrieb:
Ich will ja eigentlich ein "Carport" bauen. Dass ich da dann oben drauf rumlauf und Gartenmöbel drauf platziere und drunter auch kein Auto steht, hat ja erstmal niemanden zu interessieren. *g*
Wenn du dir einen Carport genehmigen lässt (oder ohne Genehmigung baust, keine Ahnung wie das in BY geregelt ist) aber einen Balkon errichtest, dann reicht ein missgünstiger Nachbar und das Teil wird abgerissen und / oder du wirst zur Kasse gebeten. ^^


Vielleicht wäre es theoretisch möglich einfach das Geländer wegzulassen, damit der Anbau nicht als Balkon zählt. Aber dann musst du dir sicher sein dass sich dort niemals Kinder oder Betrunkene aufhalten werden - haftungsmäßig sähe es bei einem Unfall wohl schlecht für dich aus.


Aber das Baurecht ist eine Sache für sich. Frag am besten einen Architekten, Anwalt oder Zimmermann.
 
bsekranker am 15.03.2009 23:23 schrieb:
Wenn du dir einen Carport genehmigen lässt (oder ohne Genehmigung baust, keine Ahnung wie das in BY geregelt ist) aber einen Balkon errichtest, dann reicht ein missgünstiger Nachbar und das Teil wird abgerissen und / oder du wirst zur Kasse gebeten. ^^


Vielleicht wäre es theoretisch möglich einfach das Geländer wegzulassen, damit der Anbau nicht als Balkon zählt. Aber dann musst du dir sicher sein dass sich dort niemals Kinder oder Betrunkene aufhalten werden - haftungsmäßig sähe es bei einem Unfall wohl schlecht für dich aus.


Aber das Baurecht ist eine Sache für sich. Frag am besten einen Architekten, Anwalt oder Zimmermann.
Mh. Das ist jetzt wohl Definitionssache: Ist ein Carport plötzlich ein Balkon, wenn ich Geländer oben dranmache? Meine Mülltonnen kann ich ja trotzdem drunterstellen. *grübel*
 
skicu am 15.03.2009 23:30 schrieb:
Mh. Das ist jetzt wohl Definitionssache: Ist ein Carport plötzlich ein Balkon, wenn ich Geländer oben dranmache? Meine Mülltonnen kann ich ja trotzdem drunterstellen. *grübel*

Carport ;)
Ich denke, wenn du dir ein Carport bauen willst, in dem kein Auto reinpasst, hast du da schonmal ein grundlegendes Problem ;)
 
skicu am 15.03.2009 19:45 schrieb:
Lordnikon27 am 15.03.2009 19:02 schrieb:
Auch da würde ich mal aufm Bauamt nachfragen ;)
2,50 werdens schon werden. *g*
Dachte nur, dass vielleicht jemand Richtwerte kennt. Will das ja erst nächstes Jahr angehen, da lohnt sich jetzt noch kein Behördenkontakt.^^
Wenn du nächstes Jahr anfangen willst, würde ich schon langsam mal anfangen die Genehmigungen einzuholen. Die Behörden sind meist nicht gerade die Schnellsten.

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2006_3_10.pdf
Zitat:
"Vor die Außenwand vortretende Bauteile und Vorbauten, wie Pfeiler, Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen, Erker und Balkone bleiben außer Betracht, wenn sie im Verhältnis zu der ihnen zugehörigen Außenwand untergeordnet sind, nicht mehr als 1,50 m vortreten und von den Grundstücksgrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben."
 
Andy19 am 16.03.2009 13:51 schrieb:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2006_3_10.pdf
Zitat:
"Vor die Außenwand vortretende Bauteile und Vorbauten, wie Pfeiler, Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen, Erker und Balkone bleiben außer Betracht, wenn sie im Verhältnis zu der ihnen zugehörigen Außenwand untergeordnet sind, nicht mehr als 1,50 m vortreten und von den Grundstücksgrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben."
Da geht es nur um Abstandsflächen, das spielt bei skicu keine Rolle - oder?
 
bsekranker am 16.03.2009 14:07 schrieb:
Da geht es nur um Abstandsflächen, das spielt bei skicu keine Rolle - oder?
Ich bin kein Experte dafür, aber ich dachte das es auch die max. Größe angibt, für die keine Baugenehmigung benötigt wird. Da er aber sowieso einen größeren Balkon/Carport bauen will, wird eine Baugenehmigung, Architekten,... brauchen. Im Internet findet man viele Foren, die sich mit Baurecht u.s.w. beschäftigten, vielleicht wäre es besser da mal nachzufragen.
 
Lordnikon27 am 16.03.2009 08:19 schrieb:
Carport ;)
Ich denke, wenn du dir ein Carport bauen willst, in dem kein Auto reinpasst, hast du da schonmal ein grundlegendes Problem ;)
Ich will ja keinen Balkon, sondern wirklich ein größeres "Ding" bauen. Ein Auto wird da locker drunter passen (muss auch, weil unter dem Fenster ein kleines Tor in meinen Heizungsraum ist, in das ich zB rückwärts mit einem Autohänger reinfahren kann).

Andy19 am 16.03.2009 13:51 schrieb:
Wenn du nächstes Jahr anfangen willst, würde ich schon langsam mal anfangen die Genehmigungen einzuholen. Die Behörden sind meist nicht gerade die Schnellsten.
Guter Punkt. Ich werd mich wohl diesen Sommer wirklich mal drum kümmern müssen.

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2006_3_10.pdf
Zitat:
"Vor die Außenwand vortretende Bauteile und Vorbauten, wie Pfeiler, Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen, Erker und Balkone bleiben außer Betracht, wenn sie im Verhältnis zu der ihnen zugehörigen Außenwand untergeordnet sind, nicht mehr als 1,50 m vortreten und von den Grundstücksgrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben."
Hm. Ist die Frage, ob das eine Erweiterung des Hauses / der Hausmauer ist oder einfach ein Carport, das nicht an einer Grundstücksgrenze, dafür an einer Hausmauer steht...
 
Andy19 am 16.03.2009 18:48 schrieb:
bsekranker am 16.03.2009 14:07 schrieb:
Da geht es nur um Abstandsflächen, das spielt bei skicu keine Rolle - oder?
Ich bin kein Experte dafür, aber ich dachte das es auch die max. Größe angibt, für die keine Baugenehmigung benötigt wird.
Ne, es geht ausschließlich um die Abstandsfläche. Der Absatz befindet sich ja auch in Artikel 6 (Abstandsflächen) und nicht in den Artikeln 63 (Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung) oder 64 (Genehmigungsfreistellung).
 
Hallo

So ich mach nochmal einen Lagebericht. Letzte Woche war der Tiefbauer da, wegen Pflastersteinen verlegen etc, und der Zimmerer war auch da wegen dem Aufbau vom Carport.

Ich werde auch weiterhin auf dem laufendem halten =)
 
Hallo an alle,

habe hier mal alles durchgelesen und würde euch gern diesen Link senden
super Teile und viele Informationen zum Bau von hochwertigen Carporten.

schönen Abend noch...
 
Zurück