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Frage zur Errichtung eines Carports

Reder

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Hallo

Ich plane ein Carport ( Breite:4,5m x Länge:5,0m). Das Carport wird nahe an der Grundstücksgrenze zwischen mir und dem Nachbarn entstehen kann aber die 5m Abstand von der Grenze nicht einhalten. Das Wohnhaus meines Nachbarn steht direkt an der Grundstücksgrenze. Habe mal mit Paint aufgezeichnet wie die momentane Situation ist:

Das Graue Fläche im Bild soll den Platz und Größe vom Carport zeigen ;)

( Für Großansicht: Klick)

Hier mal eine Skizze ( auch mit Paint gezeichnet ) wie das Carport (Frontansicht) aussehen soll:

( Für Großansicht: Klick)

Brauche ich für mein Vorhaben eine Baugenehmigung?
Was muss ich noch beachten?
Meinen Nachbarn frage ich noch ob er damit einverstanden ist.

Habe auch schon auf der Homepage von meinem Kreis geschaut aber meine Frage wurde nicht geklärt, habe dann einem Angestellten vom Bauamt eine Email geschickt.

Würde mich über Antworten freuen =)

Mit freundlichen Grüßen



edit bsekranker: Bilder ordentlich verlinkt
 
Das ist der schnellste Weg um den Frieden in der Nachbarschaft nachhaltig zu beenden...... :-D wenn es so nahe am Grundstück is ;)

noxi-edit: Quote entfernt
 
Also, zuerst sollteste auf jeden Fall mit dem Nachbarn regeln und am besten von ihm schrifftliche Genehmigung verlangen, damit du einen Beweis hast und Bauunternehmen fragen, ob da sowas gebaut werden darf. Sollte eines von beiden verboten/ nicht erlaubt sein und du dann doch baust, dann darfste das ganze wieder abbauen und das auf deine Kosten
 
ja
man sollte zuerst mit dem Nachbarn reden

Und ansonsten, habt ihr kein so Bürgerbüro im Ort wo man sowas fragen kann?
 
Enisra am 14.03.2009 22:17 schrieb:
ja
man sollte zuerst mit dem Nachbarn reden

Und ansonsten, habt ihr kein so Bürgerbüro im Ort wo man sowas fragen kann?

Jo, das beste wäre halt, auf dem Kreisbauamt anrufen und fragen.
Nicht mailen, anrufen und reden :)
Da wird man dann schon beraten oder an die richtige Stelle verwiesen.

Wenn gewisse Abstandsflächen nicht eingehalten werden können,
kann es nötig sein, das der Nachbar was Entsprechendes unterschreiben sollte,
sonst bekommt man keine Genehmigung.
 
sorry, aber WAS für ne doofe frage is das denn bitte? :-D frag beim zuständigen amt, denn jeder tipp aus irgendeinem forum nutzt dir einen scheissdreck im falle einer beschwerde, und nachfragen kostet doch nix.
 
jo du brauchst definitiv ne baugenehmigung. bei uns in der straße wollten se am anfang auch keine carporte genehmigen. grund weiß ich nimma aber imho sind die auf grund der höhe genehmigungspflichtig.
mit dem nachbarn solltest du des vorhaben am besten auch vorher besprechen wenn dir die nachbarschaft was wert is.

cya pipe
 
pipebomb am 15.03.2009 01:52 schrieb:
jo du brauchst definitiv ne baugenehmigung.

Richtig,wir haben vor ein paar jahren auch ein Carport gebaut, haben dafür ne Baugenehmigung gebraucht (weiß ich noch genau, da es damals Gschiss wegen dem Abstand zur Straße gab)
 
Infos:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahrzeug_verkehr/recht_geld/6_carport.jsp
http://www.coswig.de/service/baurecht/pdf/Merkblatt_GarageCarport.pdf
http://www.carportbilder.de/baugenehmigung_carports.php


Zitat
"Carport Baugenehmigung
Genehmigungsfreie Vorhaben sind z.B. in der Bauordnung des Landes NRW nach §67 BauONW zu finden, dort können z.B. Wohngebäude mittlerer und geringerer Höhe errichtet werden, wenn
* das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht
* die Erschließung gesichert ist
* die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genhmigungsverfahren durchgeführt werden soll
* dann kann mit dem Bau einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden

Also, das Ganze einschicken, sich auf § 67BauONW beziehen und einen Monat später errichten, aber erst einmal schauen, was in dem Bebauungsplan steht!"
 
Herbboy am 15.03.2009 01:47 schrieb:
sorry, aber WAS für ne doofe frage is das denn bitte? :-D frag beim zuständigen amt, denn jeder tipp aus irgendeinem forum nutzt dir einen scheissdreck im falle einer beschwerde, und nachfragen kostet doch nix.
Die Frage ist genauso "doof" wie ein Thread mit Fragen, die ausschließlich der Amazon-Support verlässlich beantworten kann... :rolleyes:
 
bsekranker am 15.03.2009 15:43 schrieb:
Herbboy am 15.03.2009 01:47 schrieb:
sorry, aber WAS für ne doofe frage is das denn bitte? :-D frag beim zuständigen amt, denn jeder tipp aus irgendeinem forum nutzt dir einen scheissdreck im falle einer beschwerde, und nachfragen kostet doch nix.
Die Frage ist genauso "doof" wie ein Thread mit Fragen, die ausschließlich der Amazon-Support verlässlich beantworten kann... :rolleyes:

pwned :B
 
http://www.baulexikon.de/Bautechnik/Begriffe_Bautechnik/c/BAUlexikon_carport.htm

Also auf Grund von 2 Guenden ab zum Amt (Genehmigungspflicht + Bebauung an Grenzen).
 
bsekranker am 15.03.2009 15:43 schrieb:
Herbboy am 15.03.2009 01:47 schrieb:
sorry, aber WAS für ne doofe frage is das denn bitte? :-D frag beim zuständigen amt, denn jeder tipp aus irgendeinem forum nutzt dir einen scheissdreck im falle einer beschwerde, und nachfragen kostet doch nix.
Die Frage ist genauso "doof" wie ein Thread mit Fragen, die ausschließlich der Amazon-Support verlässlich beantworten kann... :rolleyes:
ja klar, erfahrungen von kunden, damit man dann ggf. bei einem kontakt mit dem suport besser argumentieren kann im falle von schwierigkeiten, kann nur der support selbst beantworten, is schon klar... ich ruf da später mal an, wie das wetter morgen wird. und wegen der lottozahlen, die hab ich auch verpasst.


du solltest vlt mal auf smileys achten, bevor du so was schreibst... der comment war ja nicht böse gemeint. ;(
 
Herbboy am 15.03.2009 16:55 schrieb:
du solltest vlt mal auf smileys achten, bevor du so was schreibst... der comment war ja nicht böse gemeint. ;(
Ich empfand das Wort "doof" als ziemlich hart. Immerhin war seine Frage berechtigt und man konnte sie anscheinend relativ zuverlässig beantworten.
 
Hallo

Danke erstmal für die vielen Antworten.
Meinen Nachbar werde ich auf jeden Fall fragen und von ihm mir eine Schriftliche Genehmigung einholen dass er damit einverstanden ist.
Ich werde bei meiner Gemeinde mal anrufen und auch beim Kreis.

Ich wollte halt wissen ob es hier im Forum Leute gibt die schon mal eine ähnliche Problematik hatten.

Auf das PC Games Forum ist immer verlass :top: :top:
 
Da häng ich gleich mal ne Frage an: Jemand ne Ahnung, ab welcher Größe einer "Überdachung" eine Baugenehmigung nötig wird?
Hintergrund: Ich hab in meiner baldigen Wohnung hohe "Fenster", also im Grunde Terrassentüren. Davor will ich eine Terrasse auf Höhe des ersten Stocks haben. Also praktisch eine größere Plattform, ähnlich eines Carports. Der Einfachheit halber wollte ich das natürlich an Hauswand andübeln, ist also nicht freistehend.
Jemand ne Ahnung? (Anzuwendendes Baurecht wäre wohl das bayerische...)
 
skicu am 15.03.2009 18:18 schrieb:
Da häng ich gleich mal ne Frage an: Jemand ne Ahnung, ab welcher Größe einer "Überdachung" eine Baugenehmigung nötig wird?
Hintergrund: Ich hab in meiner baldigen Wohnung hohe "Fenster", also im Grunde Terrassentüren. Davor will ich eine Terrasse auf Höhe des ersten Stocks haben. Also praktisch eine größere Plattform, ähnlich eines Carports. Der Einfachheit halber wollte ich das natürlich an Hauswand andübeln, ist also nicht freistehend.
Jemand ne Ahnung? (Anzuwendendes Baurecht wäre wohl das bayerische...)

-> Du willst quasi ne 2 Meter hohe, begehbare Plattform vor dein Fenster bauen?

Auch da würde ich mal aufm Bauamt nachfragen ;)
 
Lordnikon27 am 15.03.2009 19:02 schrieb:
-> Du willst quasi ne 2 Meter hohe, begehbare Plattform vor dein Fenster bauen?

Auch da würde ich mal aufm Bauamt nachfragen ;)
2,50 werdens schon werden. *g*
Dachte nur, dass vielleicht jemand Richtwerte kennt. Will das ja erst nächstes Jahr angehen, da lohnt sich jetzt noch kein Behördenkontakt.^^
 
skicu am 15.03.2009 18:18 schrieb:
Terrasse auf Höhe des ersten Stocks
= Balkon? :o


Die sind genehmigungspflichtig. Die Auflagen unterscheiden sich je nach Gemeinde. Der einzureichende Antrag muss afaik sogar von einem Befugten (Architekt o.ä.) unterzeichnet werden. So einfach läuft das also nicht. ;)
 
hoffentlich krachst du dann nicht samt balkon runter wenn du das selbst machst :P
 
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