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Erstes heftiges rütteln an Hartz IV

Trancemaster

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Erstes heftiges rütteln an Hartz IV

Hunderttausende ALG-II-Bescheide unrechtmäßig?


Verstößt Hartz IV gegen das Gesetz? (Fotos: dpa; Montage: T-Online)
Das Hartz IV-Gesetz ist in einem wichtigen Punkt möglicherweise verfassungswidrig. Das gehe aus einer ersten Entscheidung eines Sozialgerichts zum Arbeitslosengeld II hervor, berichtet die "Bild am Sonntag". Danach habe das Düsseldorfer Sozialgericht in einer bisher nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt. Damit wären Hunderttausende Bescheide über Arbeitslosengeld II nicht rechtmäßig.

Arbeitlose Frau klagte
Vor dem Gericht hatte eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die Arbeitsagentur hatte ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, weil der Mann nach dem Hartz-IV-Gesetz die bei ihm lebende arbeitslose Frau mit seinem Einkommen unterstützen muss.

Gericht: Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Die 35. Kammer des Sozialgerichts zwang die Arbeitsagentur nun per einstweiliger Anordnung, der Frau doch Arbeitslosengeld II zu zahlen. Die Begründung des Gerichts: Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei nicht verheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. "Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel drei des Grundgesetzes dar", heißt es in der Entscheidung.

Partnereinkommen bei "wilder Ehe" nicht anrechnen
Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass es ebenfalls rechtswidrig sei, Partnereinkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften anzurechnen. Das sei nur möglich, "wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann". Aber davon könne die Behörde nicht bei jeder "wilden Ehe" ausgehen. Das Gericht: Die Tatsache, dass zwei Partner "in einer gemeinsamen Wohnung wohnen und in einem gemeinsamen Bett schlafen, rechtfertigt allein noch nicht die Annahme", dass zwischen beiden eine "Not- und Einstandsgemeinschaft" bestehe.


Quelle: http://onnachrichten.t-online.de/c/34/89/12/3489126.html

Nun beginnt das juristische Wirrwarr also. Bald gibt es sicher Gesetze die regeln, wann man von einer "engen Bindung" sprechen kann, etwa wenn ein Kind dabei ist (Stichwort "Familienfeindliches Land") oder vielleicht muss man in Zukunft Nachweise erbringen, ob im Bett miteinander noch was läuft... etc. ;o)

Das wird schon noch spassig werden - wie freundlich von den Richtern diese Anordnung erst zu veröffentlichen, wenn die Einspruchsfrist rum ist, gell? Ein Schelm der böses dabei denkt. *fg*
 
AW: Erstes heftiges rütteln an Hartz IV

ist mal wieder typisch deutsch :

da wird eine, an sich dringend benötigte und bei weitem nicht ausreichende, reform so lange torpediert, bis sie vollstänfig ausgehöhlt ist und nicht mal mehr im kern bestehen bleibt.

und auf der anderen seite wird sich dann beschwert, dass in deutschland jeder furz gesetzlich geregelt werden muss und die gerichte total überlastet sind....
 
AW: Erstes heftiges rütteln an Hartz IV

So ein Gesetz gibt es eigentlich schon. Im GG ist die Familie, somit die Ehe gesetzlich geschützt. Somit wird die Besteuerung nach Klasse 3 gewährt. Diese günstigere Besteuerung gilt allerdings nicht für das partnerschaftliche Zusammenleben. Auf der anderen Seite gilt aber für die enge Beziehung in einer Wohnung Hartz IV im ehelichen Sinne... Das kann irgendwie nicht sein. Ach sind Kinder gesetzlich in diser Gemeinschaft nicht im Sinne der Ehe geschützt, bei Hartz IV dürfen sie dennoch einen Teil des ersparten Abgeben...
Witzig ist das eigentlich nicht. Jeder von uns lernt von Klein auf, nicht mit zweierlei Maß zu messen, schönes Vorbild ist der Staat hier.
Ich möchte nicht gegen Hartz wettern, sonder erreichen, dass das Zusammenleben dann auch als "Ehe" vor dem Gesetz betrachtet wird und nicht nur wenn es darum geht, was ich abgeben soll. Warum darf ich keine Klasse 3 Besteuerung haben, musste aber meine langjährige Freundin, die kurz auf H IV angewiesen war "aushalten". Das kann einfach nicht sein!!!!
 
AW: Erstes heftiges rütteln an Hartz IV

Bonkic am 19.02.2005 13:08 schrieb:
ist mal wieder typisch deutsch :

da wird eine, an sich dringend benötigte und bei weitem nicht ausreichende, reform so lange torpediert, bis sie vollstänfig ausgehöhlt ist und nicht mal mehr im kern bestehen bleibt.

und auf der anderen seite wird sich dann beschwert, dass in deutschland jeder furz gesetzlich geregelt werden muss und die gerichte total überlastet sind....

Meine Rede ...
 
AW: Erstes heftiges rütteln an Hartz IV

satchmo am 19.02.2005 13:23 schrieb:
So ein Gesetz gibt es eigentlich schon. Im GG ist die Familie, somit die Ehe gesetzlich geschützt. Somit wird die Besteuerung nach Klasse 3 gewährt. Diese günstigere Besteuerung gilt allerdings nicht für das partnerschaftliche Zusammenleben. Auf der anderen Seite gilt aber für die enge Beziehung in einer Wohnung Hartz IV im ehelichen Sinne... Das kann irgendwie nicht sein. Ach sind Kinder gesetzlich in diser Gemeinschaft nicht im Sinne der Ehe geschützt, bei Hartz IV dürfen sie dennoch einen Teil des ersparten Abgeben...
Witzig ist das eigentlich nicht. Jeder von uns lernt von Klein auf, nicht mit zweierlei Maß zu messen, schönes Vorbild ist der Staat hier.
Ich möchte nicht gegen Hartz wettern, sonder erreichen, dass das Zusammenleben dann auch als "Ehe" vor dem Gesetz betrachtet wird und nicht nur wenn es darum geht, was ich abgeben soll. Warum darf ich keine Klasse 3 Besteuerung haben, musste aber meine langjährige Freundin, die kurz auf H IV angewiesen war "aushalten". Das kann einfach nicht sein!!!!
aus der richtung habe ich das noch garnicht gesehen. danke für den diskussionspunkt!
und ehepartner können ja problemlos in die günstige steuerklasse wechseln, wenn einer arbeitslos ist.
bei einem bruttoeinkommen von 2000€ macht das 230€ aus, die verheiratete mehr haben als nicht verheiratete.
ich bin zwar für Hartz IV. aber dieser punkt sollte wohl auf alle fälle verbessert werden.
 
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