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Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 19.03.2009 20:42 schrieb:
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

17500€ brutto = ca. 14700€ netto warenwert sind schnell erreicht. wenn er statt nem minijob für 400€ das ganze per verkäufen verdienen will und sagen wir 30% gewinn bezogen auf den netto-einkaufpreis macht, dann muss er monaltich für 1300€ waren verkaufen. dann isser schon bei 15.600€, also drüber.. WENN er 30% gewinn machen kann. wenn es weniger gewinn is, muss er mehr verkaufen für die 400€/monat und is erst recht drüber.

aber wie is das dann, wenn der im ersten jahr drüber? schätzt das finanzamt, dass er im kommenden jahr nicht mehr als 50.000€ machen könnte? oder muss er "nur" rücklagen tätigen für den fall, dass das passiert?
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

aber wie is das dann, wenn der im ersten jahr drüber? schätzt das finanzamt, dass er im kommenden jahr nicht mehr als 50.000€ machen könnte? oder muss er "nur" rücklagen tätigen für den fall, dass das passiert?

Ich weiß nicht genau, wie das abläuft, es ist aber auf jeden Fall besser dafür zu sorgen, dass konkrete Zahlen vorliegen und dass das Finanzamt keine Schätzung machen muss.

Denn die Schätzung wird tendentiell bestimmt zu Gunsten des Finanzamt ausfallen.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Denis10 am 20.03.2009 08:00 schrieb:
aber wie is das dann, wenn der im ersten jahr drüber? schätzt das finanzamt, dass er im kommenden jahr nicht mehr als 50.000€ machen könnte? oder muss er "nur" rücklagen tätigen für den fall, dass das passiert?

Ich weiß nicht genau, wie das abläuft, es ist aber auf jeden Fall besser dafür zu sorgen, dass konkrete Zahlen vorliegen und dass das Finanzamt keine Schätzung machen muss.

Denn die Schätzung wird tendentiell bestimmt zu Gunsten des Finanzamt ausfallen.
is egal, wird dann ja zurückgezahlt ^^

aber: umsatzsteuer muss afaik (teilweise) vorgestreckt werden... fragt mich aber nich wie das läuft.



damit er gut weg kommt muss er das ganze inkl dienstleistung aufziehen, der pute an und verkauf wird nichts bringen, erst wenn er komplette rechner inkl beratung verkauft (und die sleber zusammenbaut) wirft das geld ab.

wenn er ein stück ware unter dem preis von mediamarkt verkaufen kann is das zwar toll, solangs nich die hälfte ist, geh ich weiter zum mediamarkt.

wenn er mir aber einen rechner auf meine bedürfnise zusammengeschnitten für 20% unter MM verkauft, und in mir dann vorbeibringt, einrichtet und ins netzwerk integriert, dann geh ich zu ihm.

und die zeit, die er dann bezahlt bekommt, das ist ja umsatz=gewinn
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 20.03.2009 08:33 schrieb:
aber: umsatzsteuer muss afaik (teilweise) vorgestreckt werden... fragt mich aber nich wie das läuft.

Seit wann wird Umsatzsteuer vorgestreckt?

Für die Umsatzsteuer gibt es die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung. Das kommt darauf an, wieviel Umsatzsteuer man einnimmt. Es gibt die jährliche Umsatzsteuererklärung, die im Zuge der Einkommenssteuererklärung mit abgegeben wird, und dann noch die quartalsweise oder monatlich (bis 10. des Folgemonats) abgegebene Voranmeldung, in der man angibt, wieviel Umsatzsteuer man eingenommen hat, abzüglich der Vorsteuerausgaben. Den Betrag muß man dann an den Staat abführen. Die Einstufung, wer seine Umsatzsteuer wie angeben muß, legt das Finanzamt anhand der Höhe der Steuer fest.

Fraggerick am 20.03.2009 08:33 schrieb:

Hmm, Umsatz ist nicht gleich Gewinn! ;)

bye, Thomas
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 20.03.2009 08:33 schrieb:
is egal, wird dann ja zurückgezahlt ^^

Ganz egal ist das nicht: schließlich muss in diesem Fall das ganze erst mal vorfinanziert werden, und eventuell ein Kredit dafür aufgenommen werden.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Herbboy am 19.03.2009 12:32 schrieb:
Fraggerick am 19.03.2009 11:30 schrieb:
vorsteuerberechtigt (also auf rechnungen umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen) muss man NICHT!!! wenn man kleinunternehmer ist. umsatzsteuer=merhwertsteuer d.h. du kannst 18% mehr gewinn machen als echte unternehmer!

noch fragen? bin selber gewerbe treibender, solange man kleinunternehmer ist, muss man eigentlich nichts und kann recht viel ^^
ICH hätt da ne frage :-D

man muss also keine USt ausweisen. DARF man denn USt ausweisen, und wenn ja: muss man die DANN abführen? etliche leute würden nämlich niemals was kaufen, für das sie ne rechnung erwarten, aber wo keine USt ausgeweisen wird ^^

und was ist beim einkauf? spielt es da eine rolle, ob man vorsteuerberechtigt ist oder nicht?

Entweder Du nimmst die Kleinunternehmerregelung des UStG in Anspruch, dann musst Du keine Umsatzsteuer abführen und auch nicht auf Rechnungen aufführen ODER Du willst vorsteuerabzugsberechtigt sein, dann musst Du Umsatzsteuer anmelden, abführen und ausweisen, wieviel Du umsetzt ist dann egal, kannst auch mit 50€ Umsatz im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben wenn Du das gut findest. Wenn man Umsatzsteuer erhebt muss man sie auch abführen (sonst SteuerBetrug). Umgekehrt muss man bis zu einem gewissen Umsatz keine Umsatzsteuer abführen, wenn Du es trotzdem machen willst hindert Dich der Staat nicht dran.

§ 19 Abs. 2 UStG: (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Herbboy am 19.03.2009 23:25 schrieb:
Fraggerick am 19.03.2009 20:42 schrieb:
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

17500€ brutto = ca. 14700€ netto warenwert sind schnell erreicht. wenn er statt nem minijob für 400€ das ganze per verkäufen verdienen will und sagen wir 30% gewinn bezogen auf den netto-einkaufpreis macht, dann muss er monaltich für 1300€ waren verkaufen. dann isser schon bei 15.600€, also drüber.. WENN er 30% gewinn machen kann. wenn es weniger gewinn is, muss er mehr verkaufen für die 400€/monat und is erst recht drüber.

aber wie is das dann, wenn der im ersten jahr drüber? schätzt das finanzamt, dass er im kommenden jahr nicht mehr als 50.000€ machen könnte? oder muss er "nur" rücklagen tätigen für den fall, dass das passiert?

Da wird geschätzt und Du musst halt entsprechend Angaben machen, was Du vorhast. Wenn Du dann doch mehr machst, dann kann das Finanzamt afaik keine Nachforderungen stellen, es sei denn Du hast vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Fürs nächste Jahr biste dann aber halt logischerweise drin.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Ketchup33 am 20.03.2009 09:09 schrieb:
Fraggerick am 20.03.2009 08:33 schrieb:
aber: umsatzsteuer muss afaik (teilweise) vorgestreckt werden... fragt mich aber nich wie das läuft.

Seit wann wird Umsatzsteuer vorgestreckt?

Für die Umsatzsteuer gibt es die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung. Das kommt darauf an, wieviel Umsatzsteuer man einnimmt. Es gibt die jährliche Umsatzsteuererklärung, die im Zuge der Einkommenssteuererklärung mit abgegeben wird, und dann noch die quartalsweise oder monatlich (bis 10. des Folgemonats) abgegebene Voranmeldung, in der man angibt, wieviel Umsatzsteuer man eingenommen hat, abzüglich der Vorsteuerausgaben. Den Betrag muß man dann an den Staat abführen. Die Einstufung, wer seine Umsatzsteuer wie angeben muß, legt das Finanzamt anhand der Höhe der Steuer fest.

Fraggerick am 20.03.2009 08:33 schrieb:

Hmm, Umsatz ist nicht gleich Gewinn! ;)

bye, Thomas
meine mum musste jedes quartal 6000euro umsatzsteuer zahlen, und am jahresende wurde das dann mit der usterklärung verrechnet, gabe netweder was zurück, oder sie musste "nachzahlen"

und, bei dienstleistungen ist umsatz=gewinn ^^ zumindest bei mir, wenns bei dir anderst ist, machst du was falsch :B
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 20.03.2009 12:19 schrieb:
meine mum musste jedes quartal 6000euro umsatzsteuer zahlen, und am jahresende wurde das dann mit der usterklärung verrechnet, gabe netweder was zurück, oder sie musste "nachzahlen"

Die quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung macht man anhand der reellen Umsätze. Also Einnahmen und Ausgaben. Das ist bei Deiner Mutter nicht anders. Ich schlage mich auch regelmäßig damit rum. ;)

Ich wüßte nicht, dass es da Pauschalisierungen gibt.

PS: Ich hoffe, Du meinst hier nicht die Einkommenssteuervorauszahlungen!? Das ist was vollkommen anderes. Zu Deinen Angaben würde es genau passen. ESt-Vorauszahlungen sind prinzipiell quartalsweise zu leisten. Bei einer Umsatzsteuer in genannter Höhe (6000,- p. Qart., bzw. 2000,- p. Monat) würde das Finanzamt schon automatisch darauf drängen, dass die Voranmeldung jeden Monat gemacht wird (nicht quartalsweise).

Fraggerick am 20.03.2009 12:19 schrieb:
... und, bei dienstleistungen ist umsatz=gewinn ^^ zumindest bei mir, wenns bei dir anderst ist, machst du was falsch :B

Ich bin Handwerker. ;)

Aber beschreib mir doch mal Deine Arbeit als Dienstleister, bei der Du keine Ausgaben hast. Würde mich echt interessieren. Irgendwas fällt eigentlich immer an.

bye, Thomas
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Ketchup33 am 20.03.2009 12:45 schrieb:
Fraggerick am 20.03.2009 12:19 schrieb:
... und, bei dienstleistungen ist umsatz=gewinn ^^ zumindest bei mir, wenns bei dir anderst ist, machst du was falsch :B

Ich bin Handwerker. ;)

Aber beschreib mir doch mal Deine Arbeit als Dienstleister, bei der Du keine Ausgaben hast. Würde mich echt interessieren. Irgendwas fällt eigentlich immer an.

bye, Thomas
jeah, ich lass mich dazu jetz nich weiter aus, du hast recht, ich hab natürlich ausgaben. im prinzip sogar so viele ausgaben, das ich null ein kommen habe, was nichts daran ändert, das umsatz=gewinn ist, wenn du verstehst was ich meine :B
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Ketchup33 am 20.03.2009 12:45 schrieb:
Fraggerick am 20.03.2009 12:19 schrieb:
... und, bei dienstleistungen ist umsatz=gewinn ^^ zumindest bei mir, wenns bei dir anderst ist, machst du was falsch :B

Ich bin Handwerker. ;)

Aber beschreib mir doch mal Deine Arbeit als Dienstleister, bei der Du keine Ausgaben hast. Würde mich echt interessieren. Irgendwas fällt eigentlich immer an.
also, wenn du zB "nebenbei" leuten, die in deiner nähe wohnen, bei computerproblemem oder aufrüstung hilfst und dafür die werkzeuge und ggf. testhardware verwendest, die du selber sowieso privat hast, und wenn du dann wiederum pro jahr nicht zuviel verdienst (steuerpflicht), dann is umsatz in der tat = gewinn. du musst ja auch nix selber dazukaufen, denn zB die einbauhilfe bei der neuen graka, da hast du dann nix mit dem kauf der graka zu tun. oder WLAN einrichten bei einem "noob", da musst du rei gar nix dazukaufen.

du hast vielleicht geringe kosten durch abnutzung deines fahrrades, autos oder der schuhe ;) aber die sind "gefühlt" auch = 0, man würde ja nicht 30km zu einem "kunden" fahren.

was anderes wäre ein PC-service als hauptberuf, da hast du natürlich kalkulatorische kosten, d.h. du gehst von nem monatlichen lohn für dich aus und dingen, die du wirklich nur für den beruf brauchst, ggf. räumlichkeiten, du musst mit regelämßiger juristischer beratung rechnen usw usw., und erst wenn du an umsatz das alles bezahlt hast, kommst du in den gewinn.

aber nebenberuflich kann das echt umsatz=gewinn sein. vltr. ganz strengenommen gewinn = 0,99 * umsatz, aber das is erbsenzählerei :-D
 
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