• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

gott.... also, mal im kurztext

also, in der ihk gibts es eine zwnagsmitgliedschaft, die ist aber unter einer gewissen einkommensgrenze kostenlos und kostet so oder so auch nur ~70euro im jahr

krankenversichert ist man bis zu einer bestimten grenze noch bei pappa

kindergeld gibt es bis zu dem punkt, wo man einkommenssteuer zahlen muss

einkommenssteuer muss man ab etwa 8000euro gewinn im jahr zahlen

gewerbesteuer muss man erst ab 50tausend gewinn im jahr zahlen

vorsteuerabzugsberechtigt (also auf rechnungen umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen) muss man NICHT!!! wenn man kleinunternehmer ist. umsatzsteuer=merhwertsteuer d.h. du kannst 18% mehr gewinn machen als echte unternehmer!

du bist verpflichtet eine einkommenssteuererklärung zu machen. (mit ELSTER, der onlinelösung ist das in 20minuten erledigt)

du bist verpflichtet rechnungen zu schrieben und diese afaik 7 jahre aufzuheben.

anhand dieser rechnungen kannst du dann eine überschussrechnung machen, und somit deinen gewinn ausweisen. du musst KEIN buch führen


noch fragen? bin selber gewerbe treibender, solange man kleinunternehmer ist, muss man eigentlich nichts und kann recht viel ^^
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 19.03.2009 11:30 schrieb:
vorsteuerberechtigt (also auf rechnungen umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen) muss man NICHT!!! wenn man kleinunternehmer ist. umsatzsteuer=merhwertsteuer d.h. du kannst 18% mehr gewinn machen als echte unternehmer!

noch fragen? bin selber gewerbe treibender, solange man kleinunternehmer ist, muss man eigentlich nichts und kann recht viel ^^
ICH hätt da ne frage :-D

man muss also keine USt ausweisen. DARF man denn USt ausweisen, und wenn ja: muss man die DANN abführen? etliche leute würden nämlich niemals was kaufen, für das sie ne rechnung erwarten, aber wo keine USt ausgeweisen wird ^^

und was ist beim einkauf? spielt es da eine rolle, ob man vorsteuerberechtigt ist oder nicht?
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Herbboy am 19.03.2009 12:32 schrieb:
Fraggerick am 19.03.2009 11:30 schrieb:
vorsteuerberechtigt (also auf rechnungen umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen) muss man NICHT!!! wenn man kleinunternehmer ist. umsatzsteuer=merhwertsteuer d.h. du kannst 18% mehr gewinn machen als echte unternehmer!

noch fragen? bin selber gewerbe treibender, solange man kleinunternehmer ist, muss man eigentlich nichts und kann recht viel ^^
ICH hätt da ne frage :-D

man muss also keine USt ausweisen. DARF man denn USt ausweisen, und wenn ja: muss man die DANN abführen? etliche leute würden nämlich niemals was kaufen, für das sie ne rechnung erwarten, aber wo keine USt ausgeweisen wird ^^

und was ist beim einkauf? spielt es da eine rolle, ob man vorsteuerberechtigt ist oder nicht?
nein, darf man nicht ausweisen. darf man nur als "Kaufmann".
als kleingewerbetreibender bin ich lediglich "kann-kaufmann", kann mich also zum kaufmann upgraden lassen(eintrag ins handelsregister), hat dann aber auch die nachteile (gewerbsesteuer, buchführung nach GOB, IHK mitgliedsschaft die kostet usw) eines kaufmanns.

wenn ich ust ausweise muss ich die logischerweise abführen, oder immer einen gepackten koffer und flugtickets auf die cayman islands zuhause haben :B

naja, wenn die mwst nicht ausgewiesen ist, ist das ja quasi legal schwarz ^^ also 19% billiger, ist doch cool =)
aber nur im prinzip, da der kleingewerbetreibende seine ware ja MIT steuer kauft, die nicht vorher abziehn kann, quasi drauf sitzen bleibt, und an den kunden weiterreicht.
also ist nur der wertzuwachs den die ware beim kleingewerbetreibenden erfährt für den kunden um 19% preiswerter.

auser der kleingewerbetreibende leistet dienstleistungen, die sind dann wahrhaftig 19% preiswerter.

die ausgewiesene umsatzsteuer bringt dem kunden ja keine vorteile.

verwirrend genug?
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 19.03.2009 15:14 schrieb:
Danke,das war sehr hilfreich ! :top:
Er war beim Amt,und als erstes braucht er so'n Zettel vom Vormundschaftsgericht,vorher geht gar nix . Er hat nur kein Plan wo so'n Teil ist .
Ich erst recht nicht :B :finger:

Danke für die bisher große Hilfe,jetzt dürft ihr weiterhelfen,nämlich was bei diesem Amt dann gemacht wird .
btw : Es handelt sich um Software und Elektroartikel.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Softwareartikel: Der Weiterverkauf ist teilweise untersagt siehe kleingedrucktes auf der rückseite.

EDIt.:
Nochmal anders formuliert: Ich vermute ,dass Software endlos wieter zu verkaufen auch verboten oder zmuindest beschränkt erlaubt ist,da zb. auf DvDs steht: Vervielfältigung,öffentliche Vorführung und sonstige gewerbliche Nutzungen dieser DvD [..] sind verboten.

Ich meine auch gelesen zu haben,dass auf manchen Artikeln steht,dass der weiterverkauf zu gewerblichen Zwecken ohne deutliche Zusage unerlaubt ist. usw...
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

marwin756 am 19.03.2009 15:26 schrieb:
Fraggerick am 19.03.2009 15:14 schrieb:
Danke,das war sehr hilfreich ! :top:
Er war beim Amt,und als erstes braucht er so'n Zettel vom Vormundschaftsgericht,vorher geht gar nix . Er hat nur kein Plan wo so'n Teil ist .
Ich erst recht nicht :B :finger:

Danke für die bisher große Hilfe,jetzt dürft ihr weiterhelfen,nämlich was bei diesem Amt dann gemacht wird .
btw : Es handelt sich um Software und Elektroartikel.
wenn du ein gewerbe anmelden willst, gehst du aufs amt (gemeinde bürro, bürgermeisteramt, wies auch immer heißen mag) zahlst die 7 bis 25euro für den gewerbeschein, füllst den zettel aus, und bekommst entweder gleich oder irgendwann den zettel.


weiter gehts so, das du automatisch post von der ihk bekommst, da gleich ein brief hin, das du kleinunternehmer bist, und ein geringfügiges einkommen über dein gewerbe beziehst. dann streichen die die jahresgebühr.

dann kommt post vom finanzamt mit steuernummer und identifikationsziffer
das elster formular bekommst du hier: https://www.elster.de/elfo_home.php
muss man jedes jahr neu saugen.
muss er aber erst im nächsten jahr, sich schonmal mit vertraut machen schadet aber nicht.

benötigt wird der hauptvorduck und analge G.. wenn er dann wehrpflichtiger oder zivi ist, brauch er noch anlage N... aber, wie gesagt, die für diese jahr macht er erst im jahr 2010 (gucks dir mit an, irgendwann musst DU das auch machen :B )


dann kann es auch schon los gehen ^^

und wenn er sein zimmer renoviert kann er das NICHT absetzen :B (aus eigener erfahrung :B :B )
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

marwin756 am 19.03.2009 15:26 schrieb:
Es handelt sich um Software und Elektroartikel.

Risikoreiches Segment, Hut ab.
Bei solchen Artikeln purzeln die Preise teilweise recht schnell.
Und wenn er grosse Mengen abnehmen muss, können da schnell grosse Abschreibungen auf einen zukommen, wenn man weiterhin Marktgerechte Preise anbieten will.

Wo bekommt er denn spezielle Konditionen für solche Artikel?
Ausland? Müsste man dann noch mit dem Zoll anschauen.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

McDrake am 19.03.2009 15:52 schrieb:
marwin756 am 19.03.2009 15:26 schrieb:
Es handelt sich um Software und Elektroartikel.

Risikoreiches Segment, Hut ab.
Bei solchen Artikeln purzeln die Preise teilweise recht schnell.
Und wenn er grosse Mengen abnehmen muss, können da schnell grosse Abschreibungen auf einen zukommen, wenn man weiterhin Marktgerechte Preise anbieten will.

Wo bekommt er denn spezielle Konditionen für solche Artikel?
Ausland? Müsste man dann noch mit dem Zoll anschauen.
gibt im inlad genug anbieter, die nur an kunden mit gewerbeschein verkaufen, zu guten preisen ^^

ich geh eh davon aus, das er das just-in-time aufzieht, alles andere währe irrsinn ^^
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

McDrake am 19.03.2009 15:52 schrieb:
marwin756 am 19.03.2009 15:26 schrieb:
Es handelt sich um Software und Elektroartikel.

Risikoreiches Segment, Hut ab.
Bei solchen Artikeln purzeln die Preise teilweise recht schnell.
Und wenn er grosse Mengen abnehmen muss, können da schnell grosse Abschreibungen auf einen zukommen, wenn man weiterhin Marktgerechte Preise anbieten will.

Wo bekommt er denn spezielle Konditionen für solche Artikel?
Ausland? Müsste man dann noch mit dem Zoll anschauen.

Zitat weiter meisten softwares:

"Reimport aus außer-euländern ist verboten" (sinngemäß.

Desweiteren musst du auch aufpassen,dass du ne DvD aus Thailland (Beispielhaft) hier sicherlich nicht auf handelsüblichen DvD Playern abspielen kannst (War da nich was mit Codec?) EDIt 2: PAL-Version?

EDt.: Ich glaub nicht ,dass ein 15 jähriger irgendwas anderes als just-in-time überhaupt finanzieren bzw. bewerkstelligen kann. sobald er einen Artikel hat ,wird er versuchen,das sofort loszuwerden möglichst mit mehr als 5€ gewinn ^^
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

DawnHellscream am 19.03.2009 15:56 schrieb:
McDrake am 19.03.2009 15:52 schrieb:
marwin756 am 19.03.2009 15:26 schrieb:
Es handelt sich um Software und Elektroartikel.

Risikoreiches Segment, Hut ab.
Bei solchen Artikeln purzeln die Preise teilweise recht schnell.
Und wenn er grosse Mengen abnehmen muss, können da schnell grosse Abschreibungen auf einen zukommen, wenn man weiterhin Marktgerechte Preise anbieten will.

Wo bekommt er denn spezielle Konditionen für solche Artikel?
Ausland? Müsste man dann noch mit dem Zoll anschauen.

Zitat weiter meisten softwares:

"Reimport aus außer-euländern ist verboten" (sinngemäß.

Desweiteren musst du auch aufpassen,dass du ne DvD aus Thailland (Beispielhaft) hier sicherlich nicht auf handelsüblichen DvD Playern abspielen kannst (War da nich was mit Codec?)

EDt.: Ich glaub nicht ,dass ein 15 jähriger irgendwas anderes als just-in-time überhaupt finanzieren bzw. bewerkstelligen kann. sobald er einen Artikel hat ,wird er versuchen,das sofort loszuwerden möglichst mit mehr als 5€ gewinn ^^
ich hoffe für ihn, das er es anderstrum macht, wenn er einen kunden hat, gibts nen vertrag und dann bestellt er.

btw, ich hab mal ne halbe palette tastaturen bestellt, nach den ersten 2en war die anschaffung drinn, die weiteren paar duzend waren dann reingewinn und die letzte handvoll hab ich verschenkt weil ich kein bock mehr drauf hatte ^^
hat in paar hundert mark gebracht, is aber schwer käufer zu finden, ohne persöhnliches gespröch kauft idr keiner und ohne laden is das schwer
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Soweit ich das rausgelesen hab ,will er mit Flyern werben und ich glaub kaum ,dass ein Kunde auf einen Flyer reagiert der sinngemäß besagt "ruf mich an ..sag ,welches Computerspiel du willst und ich besorgs dir !"

Zumindest wär es vlt doch ratsamer die Ware nach eigenem ermessen zu beziehen udn dann versuchen per kontakt diese loszuwerden.
Dummerweise wird man eher wie ein Schwarzhändler aussehen. :B


Naja,wie gesagt ich kann mir darunter bisher nichts wirkliches vorstellen.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 19.03.2009 16:02 schrieb:
btw, ich hab mal ne halbe palette tastaturen bestellt, nach den ersten 2en war die anschaffung drinn, ...
Da kommts dann eben wirklich darauf an, was für elektronische Geräte man verkauft.
Bei Zubehör gibts teilweise wirklich grosse Margen. Bei Grundgeräten wie Konsolen siehts dann schon wieder ein wenig anders aus.
Allerdings kann man, wenn man noch zu Hause lebt und "nebenher" noch was verdienen will, schon ein wenig anders rechnen.
Da kann man im Notfall auch mit null Gewinn weiterleben, was in nem "normalen" Betrieb nicht wirklich geht.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 19.03.2009 16:02 schrieb:
Da kann man im Notfall auch mit null Gewinn weiterleben, was in nem "normalen" Betrieb nicht wirklich geht.


Eher andersrum.
Es kann für einen Unternehmer durchaus lohnend sein,sich in einem Markt als Anbieter zu betätigen,auchwenn sein Unternehmergewinn langfristig gegen Null strebt, da:
Unternehmerzins,Unternehmergrundrente und Unternehmerlohn sind /kalkulatorische) Kosten für die von ihm selbst zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren in Form von Eigenkapital, eigener Arbeistleistung usw.

d.h. unterm Strich ,ein Betrieb muss auf Dauer keinen Gewinn fahren,da der Gewinn an sich nur für das Wachstum des Unternehmens wichtig ist.

Ein Unternehmen macht nur Gewinn,wenn (mal eifnach formuliert) es mehr Einnahmen als ausgaben hat.
Aber die Ausgaben beinhalten nunmal rechnerisch alles (Lohn, Materialkosten usw) und deswegen reicht es manchen Unternehmen,die durchaus kein Wachstum anstreben allein diese ausgaben zu decken. (Deckungsbeitrag)

Sprich: mir reichts,wenn ich am ende des Monats jeden seinen Lohn zahlen kann und alle Materialien zur herstellung bezahlen kann. sodass mein Lebensunterhalt gesichert ist. Ich brauch keine 5 Euro mehr in der Tasche als nötig.

Aber usner 15 jähriger bube möchte ja bewusst nebenbei etwas verdienen ,dass heißt er möchte Gewinn fahren und nicht am Ende mit + -0 herrausgehen ,da er sich selbst keinen Unternehmerlohn zahlt.

Klar soweit? :B
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

@fraggerick: wegen der USt isses so, wie ich es mir dachte. ich glaube nicht, dass sich da genug leute finden werden, die bei halbwegs wertvollen artikeln auf eine "ordentliche" rechnung ink. USt verzichten, d.h. ein gewerbe ohne vorsteuerauszeichnung aufzuziehen kann auch ein großer nachteil sein.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Herbboy am 19.03.2009 16:46 schrieb:
@fraggerick: wegen der USt isses so, wie ich es mir dachte. ich glaube nicht, dass sich da genug leute finden werden, die bei halbwegs wertvollen artikeln auf eine "ordentliche" rechnung ink. USt verzichten, d.h. ein gewerbe ohne vorsteuerauszeichnung aufzuziehen kann auch ein großer nachteil sein.
bei mir hat sich noch keiner über die nichtausgewiesene umsatzsteuer beschwert.

die bringt ja dem kunden nichts. auser er ist re-seller, wovon aber idr bei kleinunternehmern abzusehen ist.

weil nur wenn der kunde vorsteuerabzugsberechtig ist, braucht er die ausgewiesene ust, für alle anderen belange (absetzen als betriebs oder werbungskosten) tuts ja die rechnung ohen ausgewiesene ust.

und, wie gesagt, der kunde profitiert von einer ersparnis von 19% bei gleichem lohn (mein bsp ist dienstleistung, weils mich halt betrift)

wenn der arbeitgeber 10euro stundenlohn an seine dienstleister zahlt, dann zahlt er mir 10euro, muss dem ustausweisberechtigtem aber 11,90 zahlen, weil der ja 1,90 an den fiskus abführen muss.

das sind pro abreitstag etwa 10euro differenz zwischen mir und dem ust-ausweispflichtigen dienstleister.
bei gleicher eignung ist das ganz klar ein pro für mich.
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 19.03.2009 18:05 schrieb:
weil nur wenn der kunde vorsteuerabzugsberechtig ist, braucht er die ausgewiesene ust, für alle anderen belange (absetzen als betriebs oder werbungskosten) tuts ja die rechnung ohen ausgewiesene ust.

und, wie gesagt, der kunde profitiert von einer ersparnis von 19% bei gleichem lohn (mein bsp ist dienstleistung, weils mich halt betrift)
.
das ist schon klar, aber es kommt IMHO auf die branche an. bei technischer ware würd ich mich schon sehr wundern, wenn der "shop" mir ne rechnung ausstellt, wo nicht mal USt is. das wirkt einfach nicht seriös, da man bei kaufartikeln einfach ne uSt erwartet und irgendwie ein ungutes gefühl für evtl. reklamationen hat, wenn der "typ" nicht mal USt ausweist. bei zB nem PC-notdienst wär es mir wiederum egal, das is nix, wo man nach 6 monaten dann ne gewährleistung hat ^^


ps: ab welchem umsatz MUSS man nochmal USt ausweisen bzw. is halt dann kein "kleinunternehmer" mehr? war doch ne umsatzgrenze und keine gewinngrenze, oder?
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Danke nochmal an alle Antworten,wirklich kompetenter,als ich das erwartet hätte :finger:
Aber auf jeden Post kann ich natürlich nicht antworten,nur ganz allgemein :
Natürlich wird er versuchen das ganze schnell loszuwerden und wird auch keine 100er Paletten Konsolen bestellen . Desweiteren geht es ja jetzt erstmal darum,diesen Wisch vom Vormundschaftsgericht zu bekommen . Wenn er den nämlich nicht kriegt,hat sich die ganze Sache gegessen . Bin ja mal gespannt ..... :|

Ansonsten dürft ihr natürlich fleißig weiterposten :]

Ich halt euch auf dem laufenden... ;)
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Herbboy am 19.03.2009 18:14 schrieb:
Fraggerick am 19.03.2009 18:05 schrieb:
weil nur wenn der kunde vorsteuerabzugsberechtig ist, braucht er die ausgewiesene ust, für alle anderen belange (absetzen als betriebs oder werbungskosten) tuts ja die rechnung ohen ausgewiesene ust.

und, wie gesagt, der kunde profitiert von einer ersparnis von 19% bei gleichem lohn (mein bsp ist dienstleistung, weils mich halt betrift)
.
das ist schon klar, aber es kommt IMHO auf die branche an. bei technischer ware würd ich mich schon sehr wundern, wenn der "shop" mir ne rechnung ausstellt, wo nicht mal USt is. das wirkt einfach nicht seriös, da man bei kaufartikeln einfach ne uSt erwartet und irgendwie ein ungutes gefühl für evtl. reklamationen hat, wenn der "typ" nicht mal USt ausweist. bei zB nem PC-notdienst wär es mir wiederum egal, das is nix, wo man nach 6 monaten dann ne gewährleistung hat ^^


ps: ab welchem umsatz MUSS man nochmal USt ausweisen bzw. is halt dann kein "kleinunternehmer" mehr? war doch ne umsatzgrenze und keine gewinngrenze, oder?
najaaa... der kleinunternehmer haftet ja als einzelperson voll für alles, also garantietechnisch is da nur im falle von einer (privat) insolvenz nichts zu machen ^^

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsformen/Einzelunternehmen.jsp
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung haben solche Unternehmen einen leichten Wettbewerbsvorteil, deren Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sofern sie aus dem Warenein- und -verkauf Gewinne erzielen. Da der Endverbraucher Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer) vergleicht, könnte der Kleinunternehmer die Ersparnis durch die ausbleibende Umsatzbesteuerung seiner Wertschöpfungsstufe an den Kunden weitergeben und entsprechend billiger anbieten. Werden die umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte in erster Linie mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen getätigt, würde sich beim Kleinunternehmer wirtschaftlich nichts ändern. Die Umsatzsteuer muss als Zahllast verbucht werden. Zu beachten ist die Fünfjahresfri

jeah, ich merk grad, das recht viel bei meinem 5tage steuerrecht chrashkurs hängen geblieben ist ^^
und ich merke, das ich mich mit sowas nie ernstahft beschäftigen mächte

:B
 
AW: Eigene Firma mit 15 Jahren gründen ?

Fraggerick am 19.03.2009 20:42 schrieb:
Herbboy am 19.03.2009 18:14 schrieb:
Fraggerick am 19.03.2009 18:05 schrieb:
weil nur wenn der kunde vorsteuerabzugsberechtig ist, braucht er die ausgewiesene ust, für alle anderen belange (absetzen als betriebs oder werbungskosten) tuts ja die rechnung ohen ausgewiesene ust.

und, wie gesagt, der kunde profitiert von einer ersparnis von 19% bei gleichem lohn (mein bsp ist dienstleistung, weils mich halt betrift)
.
das ist schon klar, aber es kommt IMHO auf die branche an. bei technischer ware würd ich mich schon sehr wundern, wenn der "shop" mir ne rechnung ausstellt, wo nicht mal USt is. das wirkt einfach nicht seriös, da man bei kaufartikeln einfach ne uSt erwartet und irgendwie ein ungutes gefühl für evtl. reklamationen hat, wenn der "typ" nicht mal USt ausweist. bei zB nem PC-notdienst wär es mir wiederum egal, das is nix, wo man nach 6 monaten dann ne gewährleistung hat ^^


ps: ab welchem umsatz MUSS man nochmal USt ausweisen bzw. is halt dann kein "kleinunternehmer" mehr? war doch ne umsatzgrenze und keine gewinngrenze, oder?
najaaa... der kleinunternehmer haftet ja als einzelperson voll für alles, also garantietechnisch is da nur im falle von einer (privat) insolvenz nichts zu machen ^^

http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsformen/Einzelunternehmen.jsp
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung haben solche Unternehmen einen leichten Wettbewerbsvorteil, deren Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sofern sie aus dem Warenein- und -verkauf Gewinne erzielen. Da der Endverbraucher Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer) vergleicht, könnte der Kleinunternehmer die Ersparnis durch die ausbleibende Umsatzbesteuerung seiner Wertschöpfungsstufe an den Kunden weitergeben und entsprechend billiger anbieten. Werden die umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte in erster Linie mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen getätigt, würde sich beim Kleinunternehmer wirtschaftlich nichts ändern. Die Umsatzsteuer muss als Zahllast verbucht werden. Zu beachten ist die Fünfjahresfri

jeah, ich merk grad, das recht viel bei meinem 5tage steuerrecht chrashkurs hängen geblieben ist ^^
und ich merke, das ich mich mit sowas nie ernstahft beschäftigen mächte

:B
Ist die Frage ob die Ust Länder- oder Bundessache ist :-D
 
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