Stimmt, habe ich auch zuerst gedacht, bin dann aber von folgender Überlegung ausgegangen:
Ich verlasse zwar wissentlich (ich weiß es) die Bäckerei, aber diesen subjektiven Tatbestand muss man mir zuerst einmal nachweisen.
Wie bitte soll der Fall ablaufen, so dass man nachweisbar von Vorsatz ausgehen kann?
Ich will niemanden zu nahe treten oder etwas unterstellen, aber das ist ein ganz typischer Fehler junger Studenten, oder von Leuten die sich mit der Materie zwar auskennen, aber die akademische Arbeitsweise nicht so gut kennen. Die Fallangabe ist unstrittbar...was da drin steht, davon muss bei korrekter Arbeitsweise ausgegangen werden, auch wenn es im tatsächlichen Ablauf schwer vorstellbar ist, oder sehr konstruiert werden muss.
Aber der Vorsatz in diesem Fall wäre gar nicht so umständlich.
Der Bäcker gibt Dir das Rückgeld in die Hand und wird selbst stutzig. Er fragt Dich dann, ob er Dir jetzt 1 oder 2 Euro gegeben hat oder - was auch vorkommen kann-, er fragt Dich, ob Du mit einem 5er oder einem 10er gezahlt hast. Wenn Du dann lügst, ist es Vorsatz. Die Wahrheit in diesem Fall zu sagen, ist nicht nur eine reine Gefälligkeit. Und mir ist es durchaus schonmal passiert, dass mich ein/e Verkäufer/in an der Kasse nochmal gefragt hat (beide Versionen), weil er/sie sich selbst unsicher war.