Und siehe da, ich hab mich juristisch vertan. Na Mahlzeit, wie peinlichBoesor am 17.12.2007 18:36 schrieb:Zubunapy am 17.12.2007 18:24 schrieb:PS: Ich habe das aus meiner Ausbildung. Deswegen die Frage, woher du diese These nimmst (nochmal richtig formuliert)
Edit: Achja. Das JuSchG gehört zur Pädagogikausbildung dazu
Ich hab das aus meinem Studium.
Da gehört jenes Gesetz aber nicht dazu.
Also: Mit 18 aber noch nicht 27 gilt man als junger Volljähriger gemäß KJHG (Kinder und Jugend Hilfe Gesetz) §7 Absatz1 Zeile3. Allerdings gilt man pädagogisch, dabei bleibe ich, als Jugendlicher.
Ein junger Mensch (dämlicher Begriff, wie ich finde) ist übrigens ebanfalls jeder, der noch nicht 27 ist.
Naja. Man sollte sein wissen eben regelmäßig auffrischen, damit man keinen Mist erzählt.
Edit: Aber ERWACHSEN ist man nach wie vor erst mit 27! Das bleibt so, wie ich es gesagt habe.
Nochn Edit: So könnte es auch sein. Aber ich denke, es gibt eine Differenzierung zwischen Gesetz und Pädagogik. Kein Mensch würde zu jemandem "Junger Erwachsener" sagen. Nach Gesetz wie gesagt übrigens Junger Volljähriger.