Ehrenerklärung von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer
vor dem Deutschen Bundestag am 3. Dezember 1952, für die deutschen Soldaten im Zweiten Weltkrieg.
Bundeskanzler Dr. Adenauer: „Ich möchte heute vor diesem Hohen Hause im Namen der Bundesregierung erklären, dass wir alle Waffenträger unseres Volkes, die im Namen der hohen soldatischen Überlieferung ehrenhaft zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft gekämpft haben, anerkennen. (Beifall bei den Regierungsparteien.).
Es muss unsere gemeinsame Aufgabe sein, und ich bin sicher, wir werden sie lösen, die sittlichen Werte des deutschen Soldatentums mit der Demokratie zu verschmelzen. Der kommende deutsche Soldat wird nur dann seiner deutschen und europäischen Aufgabe gerecht werden, wenn er von den Grundprinzipien erfüllt ist, auf denen die Ordnung unseres Staates ruht. (Beifall bei den Regierungsparteien.).
Diese Ordnung sichert zugleich die ethischen Werte des Soldaten vor erneutem Missbrauch."
Nach dieser Erklärung war aus den Kreisen der ehemaligen Waffen-SS an den Bundeskanzler die Frage gestellt worden, ob er auch die Angehörigen der Waffen-SS einbeziehe. Der Bundeskanzler hat dem Sprecher der Angehörigen der Waffen-SS, Oberst Gruppenführer (Generaloberst) a. D. Hausser, am 17. Dezember 1952 eine klare Antwort gegeben, diese hier nachfolgend ebenfalls im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Generaloberst! Einer Anregung nachkommend, teile ich mit, dass die von mir in meiner Rede vom 3. Dezember 1952 vor dem Deutschen Bundestag abgegebene Ehrenerklärung für die Soldaten der früheren deutschen Wehrmacht auch die Angehörigen der Waffen-SS umfasst, soweit sie ausschließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben.
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr
gez. Adenauer“