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Gast1664917803
Gast
... wobei er kein verbindliches Lieferdatum schriftlich mitgeteilt bekommen hat, denn eine mündliche Aussage reicht dafür nicht.
Nun wenn er einen mündlichen Vertrag abschließt, wäre das theoretisch möglich - nur wer schleppt mit einer solchen Absicht die entsprechend nötigen Zeugen mit.
Da liegen die Fälle wohl im Promillebereich.
Ansonsten hat es hunterseyes ja schon geschrieben, auf seiner Quittung (?) - hoffe eher Rechnung!, steht besagter Satz, damit ist definitiv keine rechtlich stützbare Fälligkeit definiert sondern beinhaltet die durchschnittliche Postlaufzeit von mehreren Werktagen.