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DanFel21
Gast
AW: Bitte genau hin sehen! Fällt euch was auf?!
Hallo Leute!
Diese Mail habe ich heute vom Käufer bekommen:
"Hallo,
leider nein, ich kenne mich mit Computern auch nicht so aus. Dafür umsomehr mit den rechtlichen Dingen.
Du hast leider die CPU nicht richtig beschrieben. Damit liegt ein Mangel vor, den ich, im Gegensatz zu Dir, vor Vertragsschluß nicht kannte und auch nicht hätte kennen können.
Weil Du Dich nicht so auskennst, hast Du den Prozessor wahrscheinlich auch ausgebaut, penibel gereinigt und die gesamten technischen Daten exakt in Deine Auktion geschrieben. Ausserdem ist die Beschreibung "defekt" weder von Dir als Verwender, noch von mir als Empfänger dahingehend zu verstehen gewesen, daß das Teil tatsächlich Müll ist, sondern daß es sich um den besonderen Umstand handelt, daß Du die CPU nicht testen kannst( es kommt jedoch immer auf den Empfängerhorizont an).
Das ist jedoch unerheblich. Du hast eben diese Abplatzer nicht beschrieben. Das war ein Fehler. Der mich wiederum zu der Annahme verleitete, die CPU sein äußerlich unbeschädigt. Nur diese Annnahme führte zum Gebot und letztlich zum Kauf.
Ich mache da mal einen Vorschlag:
Du überweist mir das Geld zurück, und darfst dann entscheiden ob Du den Prozessor zurückhaben willst, oder ob ich ihn entsorgen soll.
Dann ist die Sache erledigt.
Übrigens, nur so wegen der rechtlichen Seite: Ich fechte den Vertrag, bzw. meine Willenserklärung diesbezüglich, wegen arglistiger Täuschung gem.§ 123 BGB an und fordere Dich auf, mir gem. § 812 ff. BGB den "Kaufpreis" und das Porto unverzüglich spätestens jedoch bis zum 05.07.2006 auf mein Konto
Name
Kto.
BLZ:
zu überweisen. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meine Rechte, und glaub mir, damit kenne ich mich aus, auch notfalls gerichtlich geltend machen."
Was sagt ihr dazu?!
Hallo Leute!
Diese Mail habe ich heute vom Käufer bekommen:
"Hallo,
leider nein, ich kenne mich mit Computern auch nicht so aus. Dafür umsomehr mit den rechtlichen Dingen.
Du hast leider die CPU nicht richtig beschrieben. Damit liegt ein Mangel vor, den ich, im Gegensatz zu Dir, vor Vertragsschluß nicht kannte und auch nicht hätte kennen können.
Weil Du Dich nicht so auskennst, hast Du den Prozessor wahrscheinlich auch ausgebaut, penibel gereinigt und die gesamten technischen Daten exakt in Deine Auktion geschrieben. Ausserdem ist die Beschreibung "defekt" weder von Dir als Verwender, noch von mir als Empfänger dahingehend zu verstehen gewesen, daß das Teil tatsächlich Müll ist, sondern daß es sich um den besonderen Umstand handelt, daß Du die CPU nicht testen kannst( es kommt jedoch immer auf den Empfängerhorizont an).
Das ist jedoch unerheblich. Du hast eben diese Abplatzer nicht beschrieben. Das war ein Fehler. Der mich wiederum zu der Annahme verleitete, die CPU sein äußerlich unbeschädigt. Nur diese Annnahme führte zum Gebot und letztlich zum Kauf.
Ich mache da mal einen Vorschlag:
Du überweist mir das Geld zurück, und darfst dann entscheiden ob Du den Prozessor zurückhaben willst, oder ob ich ihn entsorgen soll.
Dann ist die Sache erledigt.
Übrigens, nur so wegen der rechtlichen Seite: Ich fechte den Vertrag, bzw. meine Willenserklärung diesbezüglich, wegen arglistiger Täuschung gem.§ 123 BGB an und fordere Dich auf, mir gem. § 812 ff. BGB den "Kaufpreis" und das Porto unverzüglich spätestens jedoch bis zum 05.07.2006 auf mein Konto
Name
Kto.
BLZ:
zu überweisen. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meine Rechte, und glaub mir, damit kenne ich mich aus, auch notfalls gerichtlich geltend machen."
Was sagt ihr dazu?!


