Jeder Händler hat das Recht auf Irrtum, nicht nur in Deutschland. Das gilt selbst für die Tüte Milch in Deinem Supermarkt, die vielleicht irrtümlicherweise immer noch mit dem Sonderangebotspreis der vergangenen Woche ausgezeichnet ist. Kein Händler muss Dir in solchen Fällen irgendetwas zu einem bestimmten Preis verkaufen und wenn er es doch tut, ist das reine Kulanz. Einen wie auch immer gearteten Anspruch darauf hast Du nicht, auch wenn das ja viele zu denken scheinen.
Ich kann dir definitiv versichern, daß das Recht auf Irrtum existiert, aber nicht einfach so angewendet werden darf, habe diesbezüglich selbst einen Prozess durchgefochten.
Kurz & bündig:
Endergebnis - ich war im Recht, ein Händler
kann nicht einfach behaupten, daß er einen Preis irrtümlich angegeben hat - es müßen erhebliche Preisdifferenzen existieren zum Median des verkauften Artikels oder es muß durch den Händler definitiv nachweisbar (dokumentierbar) sein- zum Beispiel ein verfolgbarer Softwarefehler, daß ein Fehler unterlaufen ist.
Ausnahme - der Fehler ist bekannt und wird nicht abgestellt und weiter Ware angeboten, dann hat der Händler wirklich ein Problem an der Backe!
Insbesondere der Fehler des Händlers durch automatisierte Email ohne entsprechenden Disclaimer und erfolgte Annahme der Zahlung, macht so einen "Irrtum" schwer anfechtbar durch einen somit erfolgten rechtssicheren Kaufvertrag.
Die Ausnahme ist natürlich auch hier wie schon erwähnt ein sehr hohe Preisdifferenz - erst dadurch wird es mehr oder weniger automatisch ein Erklärungsirrtum.
Deswegen ist die Tüte Milch aufgrund der wohl geringen Preisdifferenz ein meiner Meinung nach recht schlechter Vergleich.