Kerusame
Spiele-Enthusiast/in
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Die Gema vertritt doch bei den Sperrungen nur DIE Künstler/Label, die KEINE Veröffentlichung bei YT wollen - wenn es die Gema per se wäre, wäre ja JEDES Lied gesperrt... Da kann die Gema aber nichts dafür, wenn sie für einzelne Fälle eine Sperrung durchsetzen soll. Es ist daher absolut korrekt, dass nicht die Gema hierfür als "Bösewicht" öffentlich dargestellt wird - da müsste an sich stehen "Leider will der Künstler/ das Label nicht, dass Du sein Lied hier sehen/hören kannst."
sorry, aber auch wenn du mit deiner argumentation durchaus recht hast ist die GEMA ein scheissverein.
nehmen wir mal beispielsweise einen jungen deutschen der seine eigene musik macht. sollte eines seiner lieder wirklich erfolgreich werden, könnte er allein niemals alle urheberrechtsverletzungen aufdecken und zurechtklagen, schafft ja nichtmal ein großer verein wie die GEMA vollständig. also denkt er sich: ich geh zur GEMA.
was passiert dann?
erstmal bekommst du einen vertrag vorgesetzt, der dich für mindestens 6 jahre an die GEMA bindet, kürzere bietet dir die GEMA nicht an. wärend dieser zeit bist du verpflichtet alle deine werke bei der GEMA anzumelden, selbst wenn du sie zu promo-zwecken frei verbreiten willst. zusätzlich zahlst du in der zeit gebühren an die GEMA, damit sie deine rechte vertritt. für seine werke tritt man dann als urheber in vorleistung, bekommt von der GEMA aber max. 70% des geldes zurück. diese ausschüttung passiert wiederrum über mehrere monate verteilt und absolut undurchsichtig. nachzuvollziehen, wie viel geld die GEMA wärend dieser zeit tatsächlich mit deiner rechtvertretung eingenommen hat is unmachbar, völlig intrasparent.
genug der harten fakten, was allerdings noch gesagt werden muss: viele deutsche presswerke weigern sich cds oder vynil zu pressen, bis das label eindeutig nachgewiesen hat, dass alle künstler GEMA-mitglieder sind und die aufnahme entsprechend bei der GEMA gemeldet wurde. natürlich wird das von den presswerken abgestritten, wäre ja auch blöd wenn man das zugibt.
alles so bei 5 freunden von mir geschehen, nicht mal 10 jahre her.
und als musik-nutzer wiederum, lt. GEMA selbst ist eine gebühr zu entrichten, sobald man musik im öffentlichen raum abspielt. jedoch gilt zu beachten: der öffentliche raum gilt sobald 2 personen das musikstück anhören, die weder mit dir verwandt noch eng befreundet sind. auf deiner geburtstagsparty darfst du also nur solange musik spielen, bis 2 freunde von freunden auftauchen und die musik auch hören könnten. im sommer dürftest du die musik am balkon eigentlich nicht so laut aufdrehen, dass deine nachbarn oder jemand im hof die musik hören kann. natürlich werden diese verstöße nicht geahndet und man muss nicht mit einer GEMA-warnung rechnen, aber so sieht es die GEMA/rechtslage und würde es am liebsten so durchboxen. wenn das keine scheiss einstellung ist,... sorry.
