Nurmal so als kleiner Einwurf: AGBs, EULAs und anderer Bullshit stehen nicht über dem Gesetz. Auch wenn er den Bedingungen zugestimmt hat, ist es inzwischen so, dass er dennoch ein Rückgaberecht hat, auch bei digitalen Verkäufen. Wurde das nicht sogar letztens von BGH bestätigt? Das Problem ist, dass er sich hierzu vermutlich einen Anwalt nehmen müsste und sich durch mehrere Instanzen klagen müsste (Ich denke Steam würde es drauf ankommen lassen, in der Hoffnung er gibt auf). Wenn das mal einer vollständig durchziehen würde, hätten wir endlich ein Grundsatzurteil und die Sache wäre einfacher.
Aber nochmal, AGBs und EULAs sind nicht zwingend rechtsbindend. Sie können sehr wohl gegen bestehende Gesetze verstoßen und sind damit (soweit ich weiß) ungültig.
Fakt ist aber nun mal auch, dass das eine rechtliche Grauzone ist. Die Gesetze, die es gibt, wurden in Zeiten verabschiedet, in denen es keine digitalen Inhalte welcher Form auch immer gab. Ein Produkt im Sinne des Gesetzes ist eine physische Ware. Auch die Gerichte, die jetzt über sowas zu urteilen haben, können nur auf unzureichender gesetzlicher Grundlage urteilen, was ein großes Problem ist. Hier ist nicht die Justiz gefragt, sondern vielmehr der Gesetzgeber und auch die Gesellschaft insgesamt, die sich Gedanken zu dem Thema machen sollte und nicht die Verantwortung auf die Justiz abschieben sollte....
Und ja, eine AGB oder eine EULA kann rechtlich unwirksam sein, ABER: wenn man sie akzeptiert, ist man erst mal daran gebunden. Ansonsten muss man nämlich erst mal rechtlich eindeutig nachweisen können (bzw. einklagen), dass sie gegen geltendes Recht verstößt. Und bis ein zuständiges Gericht derart entschieden hat, ist eine AGB/EULA erst mal rechtlich bindend.
Zur Accountbindung generell: Es gibt vielerlei Möglichkeiten der Distribution von digitalen Medien, die das Gesetz des "Kaufes" gar nicht tangiert. Man kann z.B. Filme "on demand" online anschauen. Alles völlig legal, sogar auf Basis alter, vordigitaler Gesetze. Nur bei Spielen macht man einen riesigen Aufriss, weil der "Kaufvorgang" nicht zu 100% mit dem übereinstimmt, was man z.B. vom Kauf eines PKWs kennt.....
Das Problem ist nicht das Angebot, sondern unsere sture und engstirnige Auffassung von Besitz und Eigentum. Wenn man mal ein wenig über den Tellerrand blickt, sieht man, dass die Vorteile größer sind als die Nachteile in vielerlei Hinsicht. Und letztlich ist ein Entertainmentprodukt zum Genuss da, nicht zum Besitz im klassischen Sinne.