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WoW: Blizzard bannt zahlreiche Spieler wegen Stygia-Exploit

... wenn man sich aber zum Blizzard Server verbindet, isses nicht mehr privat - also was für eine Relevanz hat das jetzt zum Threadthema?
Keine großartige, es ging darum einen Irrtum aufzuklären, weil G-Kar scheinbar nicht wusste, dass deutsche und amerikanische Gesetze unterschiedlich sind und er wie viele Leute annahm, hierzulande hätten wir US Recht und nicht unser eigenes.
 
Das ist selbstredend. Mir ging es nur darum, dass mal wieder einer gekauftes Eigentum und was man privat damit machen darf mit dem Urheberrecht in einen Topf schmeißt, was hier im forum ja ständig passiert, weil die Leute leider keine Ahnung haben und glauben, sie kaufen nur eine Lizenz und keine Software.



Und hier nochmal die relevanten Ausschnitte aus den Nutzungsbestimmungen.

Zitat: Sofern nachstehend nicht anders angegeben, wird die Nutzung der Plattform Ihnen von Blizzard Entertainment S.A.S., einem französischen Unternehmen mit Geschäftssitz in 145 rue Yves Le Coz, 78000 Versailles, Frankreich lizenziert, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich aufhalten und die Plattform auf einem PC nutzen.

Zitat: Lizenzgewährung. Sofern Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und diese einhalten, gewährt und überlässt Blizzard Ihnen folgende beschränkte, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Plattform und von Spielen, vorbehaltlich der in Abschnitt 1.C unten dargelegten „Lizenzbeschränkungen“:

Du kaufst eine Lizenz, Punkt. Zumindest wenn du es online auf der Webseite kaufst. Wenn du es im Laden als Packung kaufst, dann kaufst du den Lizenzschlüssel und die Box.

Und nein, es gelten nicht die amerikanischen Gesetze sondern die französischen, oder niederländischen, wie auch hier erklärt wird.

10. Gerichtsstand.
Soweit nach geltendem Recht zulässig stimmen Sie ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben, bei niederländischen oder französischen Gerichten liegt, je nachdem, in welchem Land gemäß Abschnitt I die Bestellung aufgegeben wurde.
 
Und hier nochmal die relevanten Ausschnitte aus den Nutzungsbestimmungen.

Zitat: Sofern nachstehend nicht anders angegeben, wird die Nutzung der Plattform Ihnen von Blizzard Entertainment S.A.S., einem französischen Unternehmen mit Geschäftssitz in 145 rue Yves Le Coz, 78000 Versailles, Frankreich lizenziert, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich aufhalten und die Plattform auf einem PC nutzen.

Zitat: Lizenzgewährung. Sofern Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und diese einhalten, gewährt und überlässt Blizzard Ihnen folgende beschränkte, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Plattform und von Spielen, vorbehaltlich der in Abschnitt 1.C unten dargelegten „Lizenzbeschränkungen“:

Du kaufst eine Lizenz, Punkt. Zumindest wenn du es online auf der Webseite kaufst. Wenn du es im Laden als Packung kaufst, dann kaufst du den Lizenzschlüssel und die Box.

Und nein, es gelten nicht die amerikanischen Gesetze sondern die französischen, oder niederländischen, wie auch hier erklärt wird.

10. Gerichtsstand.
Soweit nach geltendem Recht zulässig stimmen Sie ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben, bei niederländischen oder französischen Gerichten liegt, je nachdem, in welchem Land gemäß Abschnitt I die Bestellung aufgegeben wurde.

Da das europäische Gesetz hier mit dem deutschen übereinstimmt können die sich ihre EULA, EULA ist übrigens ein amerikanischer Vertrag, sonst wo hinstecken, die ist nämlich in Europa nicht gültig. Dazu gibt es Gesetzesurteile vom EuGH. Siehe das EuGH Urteil von Oracle gegen Usedsoft oder das BGH Urteil gegen Microsoft.

Wenn du in Deutschland eine Software kaufst wird sie nach § 90 BGB dein Eigentum (ob Retail oder online gekauft ist dabei völlig unerheblich). Und noch einmal, Eigentum enthält kein Urheberrecht aber eben das Recht im Privaten alles mit der Software zu machen, was du willst, einschließlich Umprogrammieren oder Weiterverkauf. Du kaufst KEINE Lizenz, das gibt es für Endkunden gar nicht. Und nein, deine EULA steht NICHT über dem Gesetz, da können sich die Ami-Firmen sonst wie verbiegen oder gegenteiliges behaupten, das ist schlicht gelogen.

Davon ab ist eine EULA so oder so ungültig, denn eine AGB hat Teil des Kaufvertrages zu sein. Wenn du eine Software installierst und dann Lizenzbestimmungen zustimmen sollst, dann ist es zu spät, oder anders, diese wurden dir zu spät vorgelegt und sind deswegen nicht mehr Teil des Kaufvertrags. Die AGB muss dir VOR dem Kauf vorgelegt werden und mit dem Kauf stimmst du ihr zu, allerdings natürlich nur denen, die auch gesetzeskonform sind, alle anderen Teile sind eh ungültig. Und aus dem amerikanischen 1:1 übersetzte EULAs enthalten nun mal viel, was hierzulande nicht gültig ist.

Anders sieht es mit dem Online-Teil aus. Du nutzt Accounts und Services, die du natürlich nicht gekauft hast sondern die dir zur Verfügung gestellt werden. Hier können die Hersteller praktisch machen was sie wollen. Allerdings, wenn du ein zahlender Abo-Kunde bist, dann haben sie einen Servicevertrag mit dir geschlossen und da können sie eben auch nicht machen, was sie wollen. Und sind u.U. eben auch durchaus schadensersatzpflichtig wenn sie den ihnen versprochenen Leistungen nicht nachkommen.
 
Das Ding in diesem Fall ist, Blizzard sagt es ist ein Exploit, allerdings haben sie ihn selbst in das Spiel einprogrammiert. Warum sollten sie also das Recht haben Spieler dafür zu bestrafen und ihnen monetäre Nachteile zu bescheren, es ist ja einzig ihr eigenes Verschulden.
Vermutlich aus ähnlichen Gründen wie Mauerschützen, die durch Änderung der Umstände von "Linientreu" zum "Täter" wurden.
Ethisch sicherlich korrekt, aber Rechtlich gesehen schon fragwürdig.

Ich mein klar, Wenn man z.B. Gegenstände kopiert ist es ein offensichtliches Ausnutzen wo jedem Spieler klar sein muß das es so nicht geplant war.
Aber bei Mechaniken wo man durch verschiedene Dinge Einfluß auf die Dauer Derselben nehmen kann, ist es dem Spieler nicht vorzuwerfen das er nicht absehen kann das es so nicht geplant war.

Hier hat der Entwickler gepatzt und ein Bann ist diesbezüglich eine Frechheit.
 
Wenn du in Deutschland eine Software kaufst wird sie nach § 90 BGB dein Eigentum (ob Retail oder online gekauft ist dabei völlig unerheblich). Und noch einmal, Eigentum enthält kein Urheberrecht aber eben das Recht im Privaten alles mit der Software zu machen, was du willst, einschließlich Umprogrammieren oder Weiterverkauf.
Das trifft zu, wenn du bei einem Programmierer eine Software einkaufst, aber ich bezweifle mal ganz stark, daß das auch für ein fertiges kommerziell vertriebenes Programm gilt.

Du kannst doch nicht einfach zB eine Windows Version modden und dann als eigenes Programm vervielfältigen und weiterverkaufen.
 
Wenn du in Deutschland eine Software kaufst wird sie nach § 90 BGB dein Eigentum (ob Retail oder online gekauft ist dabei völlig unerheblich).
Da muss ich dich leider ein wenig Enttäuschen. Auch wenn ich es gerne selbst anders sehen würde.
§90 BGB behandelt erstmal nur die/eine Sache.
Und jetzt kommt es,
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Bei Software gibt es momentan Zwei Punkte. Kaufst du eine Software auf einem Datenträger, so zählt dieses laut BGH auch zu einer Sache, wegen eben dem Tatenträger und ist somit auch dein Eigentum, was du auch verkaufen darfst.
Bei Digitalen kauf ist das aber nicht der fall.
Bei Steam und auch anderen ist man da in einer Zwickmühle, du kaufst es zwar teils als Datenträger, bist aber gezwungen um es überhaupt nutzen zu können es zu registrieren, und damit gibst du praktisch dein Recht als Eigentümer ab. Über diesen Registrierung Zwang gekaufter Retailespiele streiten sich die Gerichte gerade in Europa seit Jahren hin und her und kommen leider zu keiner Einheit.
 
Das trifft zu, wenn du bei einem Programmierer eine Software einkaufst, aber ich bezweifle mal ganz stark, daß das auch für ein fertiges kommerziell vertriebenes Programm gilt.
Doch, gilt es. Es gilt sogar für OEM Versionen.

Du kannst doch nicht einfach zB eine Windows Version modden und dann als eigenes Programm vervielfältigen und weiterverkaufen.
Auch du schmeißt hier gerade Urheberrecht mit in den Topf, das ist was völlig anderes. Das hatte ich oben doch schon erwähnt. Du darfst auch das von dir gekaufte iPhone oder den VW Golf nicht einfach nachbauen und diesen Nachbau verkaufen. Ist genau das gleiche Spiel. Und nein, auch das iPhone oder den Golf hast du gekauft und sind dein Eigentum - genau eben wie Software.

Da muss ich dich leider ein wenig Enttäuschen. Auch wenn ich es gerne selbst anders sehen würde.
§90 BGB behandelt erstmal nur die/eine Sache.
Und jetzt kommt es,
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Bei Software gibt es momentan Zwei Punkte. Kaufst du eine Software auf einem Datenträger, so zählt dieses laut BGH auch zu einer Sache, wegen eben dem Tatenträger und ist somit auch dein Eigentum, was du auch verkaufen darfst.
Bei Digitalen kauf ist das aber nicht der fall.
Bei Steam und auch anderen ist man da in einer Zwickmühle, du kaufst es zwar teils als Datenträger, bist aber gezwungen um es überhaupt nutzen zu können es zu registrieren, und damit gibst du praktisch dein Recht als Eigentümer ab. Über diesen Registrierung Zwang gekaufter Retailespiele streiten sich die Gerichte gerade in Europa seit Jahren hin und her und kommen leider zu keiner Einheit.
Nope, das Urteil des BGHs besagt ausdrücklich, dass der Datenträger unerheblich ist, keine Rolle spielt. Ob die Software auf deiner Festplatte nach einem Download liegt oder du eine CD hast spielt keine Rolle. Das BGH machte damals klar, dass Software eine Sache ist, unerheblich vom Datenträger, der ist nur Mittel zum Zweck. Ähnlich wie bei einem Buch, das kaufst du nicht wegen dem Papier sondern wegen den darauf gedruckten Wörtern. Software benötigt ein Medium und selbst deine eigene Festplatte gilt als dieses Medium und genau dadurch wird Software zu einer Sache.

Siehe u.a. https://www.anwaltscontor.de/news/software-als-sache/
 
Wenn dem so wäre, warum darf ich dann meine PC Spiele nicht weiterverkaufen und sind gebunden, trotz unlauterer AGBs?
 
Wenn dem so wäre, warum darf ich dann meine PC Spiele nicht weiterverkaufen und sind gebunden, trotz unlauterer AGBs?

Du darfst deine PC Spiele weiterverkaufen. Auch dazu gibt es ein Urteil vom BGH (Verbraucherzentrale gegen Valve). Das Problem ist die Accountbindung, denn der Server und die Accounts gehören dem Anbieter und solange der keine Möglichkeit der Spieleübertragung anbietet, hat er dich eben gearscht und verhindert erfolgreich, dass du deine Rechte ausüben kannst.
 
Auch du schmeißt hier gerade Urheberrecht mit in den Topf, das ist was völlig anderes. Das hatte ich oben doch schon erwähnt. Du darfst auch das von dir gekaufte iPhone oder den VW Golf nicht einfach nachbauen und diesen Nachbau verkaufen. Ist genau das gleiche Spiel. Und nein, auch das iPhone oder den Golf hast du gekauft und sind dein Eigentum - genau eben wie Software.
Du hast oben geschrieben:
"Eigentum enthält kein Urheberrecht aber eben das Recht im Privaten alles mit der Software zu machen, was du willst, einschließlich Umprogrammieren oder Weiterverkauf."
Gut, das "Vervielfältigen" war von meiner Seite aus daher überzogen, aber dennoch:

Ich darf doch nicht ein Spiel oder Programm nehmen, das Modden und das gemoddete Exemplar weiterverkaufen...
 
Du hast oben geschrieben:
"Eigentum enthält kein Urheberrecht aber eben das Recht im Privaten alles mit der Software zu machen, was du willst, einschließlich Umprogrammieren oder Weiterverkauf."
Gut, das "Vervielfältigen" war von meiner Seite aus daher überzogen, aber dennoch:

Ich darf doch nicht ein Spiel oder Programm nehmen, das Modden und das gemoddete Exemplar weiterverkaufen...

Nein, du darfst es aber modden, eben weil es dein Eigentum ist, und die gemoddete Version dann privat nutzen. Wenn du versuchst die gemoddete Version weiter zu verkaufen begehst du hingegen einen Urheberrechtsverstoß. Gleiches Spiel bei Büchern, du kannst ein Buch umschreiben und deine Version deinen Kindern vorlesen aber du darfst nicht einfach deine Version verkaufen.
Genau wie Bücher darfst du Software sogar verleihen, sofern dies durch Accountbindung nicht unmöglich gemacht wurde.
Eine Einschränkung hat der Gesetzgeber im Vergleich zu anderen Medien aber gemacht, du darfst keine Privatkopie erstellen und im Freundeskreis verteilen. Bei Büchern, Musik und Filmen darfst du das hingegen. Wobei die Privatkopie allerdings auch teilweise ausgehebelt wird, da die Industrie durchgedrückt hat, dass ein "wirksamer Kopierschutz" nicht umgangen werden darf, auch eben nicht für Privat- und Sicherheitskopien.
 
Du darfst deine PC Spiele weiterverkaufen. Auch dazu gibt es ein Urteil vom BGH (Verbraucherzentrale gegen Valve). Das Problem ist die Accountbindung, denn der Server und die Accounts gehören dem Anbieter und solange der keine Möglichkeit der Spieleübertragung anbietet, hat er dich eben gearscht und verhindert erfolgreich, dass du deine Rechte ausüben kannst.

Ja das meine ich doch, warum wird man, aus welchem Grund auch immer (ja wieder verkauf und so)dazu gezwungen seine Spiele Account zu binden, genau das müsste verboten werden. Valve/und auch anderen müsste hier ganz klar die leine gezogen werden. Bei reinenn Onlinespiele ist das was anderes, aber darum geht es ja nicht, das sollte wohl klar sein.
 
Ja das meine ich doch, warum wird man, aus welchem Grund auch immer (ja wieder verkauf und so)dazu gezwungen seine Spiele Account zu binden, genau das müsste verboten werden. Valve/und auch anderen müsste hier ganz klar die leine gezogen werden. Bei reinenn Onlinespiele ist das was anderes, aber darum geht es ja nicht, das sollte wohl klar sein.

Das ist ein Thema, wo unsere Technologie unaffine Regierung leider auch immer noch hinterher hängt. Sieht man ja gerade beim aktuellen Chaos mit dem Home-Schooling. Da müssen selbstverständlich in den kommenden Jahren Gesetze erlassen werden. Ein wichtiges Beispiel ist etwa das Erben. Erben müssen in der Lage sein die Produkte, die auf einem Account gespeichert sind, auf ihren zu übertragen, damit sie die auf ihrem eigenen nutzen können und den alten Account schließen können. Niemand hat schließlich Lust mit X-Accounts des gleichen Dienstes zu hantieren.

Sprich, über kurz oder lang MÜSSEN die Hersteller Möglichkeiten anbieten Spiele etc. von einem Account auf den anderen übertragbar zu machen. Solange sie es nicht gezwungener Maßen müssen, tun sie es natürlich nicht.
 
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