Und hier nochmal die relevanten Ausschnitte aus den Nutzungsbestimmungen.
Zitat: Sofern nachstehend nicht anders angegeben, wird die Nutzung der Plattform Ihnen von Blizzard Entertainment S.A.S., einem französischen Unternehmen mit Geschäftssitz in 145 rue Yves Le Coz, 78000 Versailles, Frankreich lizenziert, wenn Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich aufhalten und die Plattform auf einem PC nutzen.
Zitat: Lizenzgewährung. Sofern Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und diese einhalten, gewährt und überlässt Blizzard Ihnen folgende beschränkte, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Plattform und von Spielen, vorbehaltlich der in Abschnitt 1.C unten dargelegten „Lizenzbeschränkungen“:
Du kaufst eine Lizenz, Punkt. Zumindest wenn du es online auf der Webseite kaufst. Wenn du es im Laden als Packung kaufst, dann kaufst du den Lizenzschlüssel und die Box.
Und nein, es gelten nicht die amerikanischen Gesetze sondern die französischen, oder niederländischen, wie auch hier erklärt wird.
10. Gerichtsstand.
Soweit nach geltendem Recht zulässig stimmen Sie ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben, bei niederländischen oder französischen Gerichten liegt, je nachdem, in welchem Land gemäß Abschnitt I die Bestellung aufgegeben wurde.
Da das europäische Gesetz hier mit dem deutschen übereinstimmt können die sich ihre EULA, EULA ist übrigens ein amerikanischer Vertrag, sonst wo hinstecken, die ist nämlich in Europa nicht gültig. Dazu gibt es Gesetzesurteile vom EuGH. Siehe das EuGH Urteil von Oracle gegen Usedsoft oder das BGH Urteil gegen Microsoft.
Wenn du in Deutschland eine Software kaufst wird sie nach
§ 90 BGB dein Eigentum (ob Retail oder online gekauft ist dabei völlig unerheblich). Und noch einmal, Eigentum enthält kein Urheberrecht aber eben das Recht im Privaten alles mit der Software zu machen, was du willst, einschließlich Umprogrammieren oder Weiterverkauf. Du kaufst KEINE Lizenz, das gibt es für Endkunden gar nicht. Und nein, deine
EULA steht NICHT über dem Gesetz, da können sich die Ami-Firmen sonst wie verbiegen oder gegenteiliges behaupten, das ist schlicht gelogen.
Davon ab ist eine EULA so oder so ungültig, denn eine AGB hat Teil des Kaufvertrages zu sein. Wenn du eine Software installierst und dann Lizenzbestimmungen zustimmen sollst, dann ist es zu spät, oder anders, diese wurden dir zu spät vorgelegt und sind deswegen nicht mehr Teil des Kaufvertrags. Die AGB muss dir VOR dem Kauf vorgelegt werden und mit dem Kauf stimmst du ihr zu, allerdings natürlich nur denen, die auch gesetzeskonform sind, alle anderen Teile sind eh ungültig. Und aus dem amerikanischen 1:1 übersetzte EULAs enthalten nun mal viel, was hierzulande nicht gültig ist.
Anders sieht es mit dem Online-Teil aus. Du nutzt Accounts und Services, die du natürlich nicht gekauft hast sondern die dir zur Verfügung gestellt werden. Hier können die Hersteller praktisch machen was sie wollen. Allerdings, wenn du ein zahlender Abo-Kunde bist, dann haben sie einen Servicevertrag mit dir geschlossen und da können sie eben auch nicht machen, was sie wollen. Und sind u.U. eben auch durchaus schadensersatzpflichtig wenn sie den ihnen versprochenen Leistungen nicht nachkommen.