(...) Die hat aber auch jeder begangen, der jemals eine Musikkassette aufgenommen hat.(...)
Zwar ist der Rest des Beitrages größtenteils richtig (wenngleich simplifiziert, das liegt aber vermutlich einfach am Diskussionsort, nicht am Autor), diese Passage allerdings ist falsch. So wie es auch legal ist Fernsehprogramme aufzuzeichnen ist es ebenso legal Musik aus Quellen aufzuzeichnen die entsprechende Gebühren entrichtet haben, beispielsweise per Streamripper den Radiosender XY online mitzuschneiden. Das ist legal.
Ansonsten.. es ist völlig richtig: Urheberrechtsverletzungen sind kein Verbrechen, sondern Vergehen und es gibt bis heute keine wissenschaftliche Methode den Schaden durch Schwarzkopien zu beziffern. Dass ein solcher entsteht, ist logisch und nachvollziehbar - doch die Höhe schwankt je nach Auftraggeber der jeweiligen Studien (populär aber sehr irreführend ist die Hochrechnung auf einen fiktiven allgemeinen Software"verbrauch" pro Computer, die Differenz dazwischen und den Verkaufszahlen ist angeblich die Zahl von Kopien, dies ignoriert aber eine Vielzahl weiterer Faktoren).
Die Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" ist übrigens grob irreführend, nicht nur weil per Definition (und damit unverrückbar und unzw3eifelhaft) Schwarzkopien keine Verbrechen sind, sondern auch weil die "bis zu 5 Jahre" Haftstrafe die darin immer angedroht wurden für Privatpersonen überhaupt nicht bestehen, dies trifft lediglich (und auch dann nur als Höchstmaß) gewerbsmäßigen Vertrieb solcher Kopien.
Ich mag nicht viel für Schwarzkopien übrig haben, noch weniger aber für Diffamierung und Missbrauch von Definitionen, wobei ich hier Unachtsamkeit und Unkenntnis unterstelle - passiert schonmal. Ich wollte es nur nochmal etwas genauer klarstellen damit es nicht noch weitere Wellen schlägt
PS:
Urheberrechtsverletzungen sind übrigens dann Kavaliersdelikte wenn die Mehrheit der Bevölkerung sie so empfindet - den Begriff gibt es nämlich nur in dieser Nutzung. Betrachtet man das reguläre Strafmaß strafrechtlich, kann man das übrigens durchaus eher als Kavaliersdelikt sehen.... Achtung: Das berührt jedoch nicht die zivilrechtliche Verfolgung und Geltendmachung (oftmals völlig überzogener) Forderungen durch (weil-sie-ansonsten-nichts-hinbekommen-haben-)Geldgeierkanzleien über die man unter Juristen zurecht spottet.