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    Vielen Dank

Was man gegen Scalping machen kann...

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08.03.2021
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Hallo liebe PCGames Community,

eine Sache, die mich seit einiger Zeit rumtreibt ist das Thema Scalping. Es ist zwar kein reines Gamingthema, weil neben Konsolen ja auch andere Handelswaren von dieser Geschäftspraxis betroffen sind. Dennoch, oder gerade weil das Scalping mit Konsolen gerade so beliebt und so viel Schaden anrichtet, will ich mich zu diesem Thema hier äußern.

Theoretisch bestehen Möglichkeiten sich gegen Leute, die Konsolen aufkaufen und überteuert weiterverkaufen, zu wehren. So stellen die derzeit geltenden Gesetze durchaus einen Rahmen (Sittenwidrige Rechtsgeschäfte, Unlauterer Wettbewerb, Betrug um nur einige zu nennen). Als Otto-Normal-Verbraucher hat man meiner Erfahrung nach allerdings nicht den Einblick, welche Rechtsnormen in einem bestimmten Einzelfall gelten, oder gar gebrochen wurden. Das ist einer der Gründe, aus denen ich mich mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt habe.

Mit meiner Eingabe möchte ich erreichen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Rahmen einer Verordnung zusammengeführt werden, die Verbraucher aber auch ehrbare Kaufleute vor unzulässiger Scalperpraxis schützen - also eine echte Rechtssicherheit hergestellt wird. Meine Eingabe wird derzeit auf formale Aspekte geprüft und wird, sofern es keine formalen Beanstandungen gibt, in ein paar Wochen zum Mitzeichnen freigegeben. In der Zwischenzeit habe ich auch eine Onlinepetition gestartet, die über mein Engagement beim Petitionsausschuss des Bundestags informiert. Diese hat auch das Ziel mehr Mitzeichner für das Anliegen zu finden. Wenn Ihr euch also vorstellen könnt, diese Petitionen zu unterstützen, würde ich mich sehr über Euer Zutun freuen.

Einen Link zur Onlinepetition könnt Ihr auf meinem Facebookprofil öffentlich (also ohne Freundschaftsanfrage oder dergleichen) einsehen. Wenn es seitens der Forenadministration gestattet wird, würde ich auch einen direkten Link hier einstellen. Wenn Euch viel an dieser Sache liegt, würde ich mich natürlich auch sehr darüber freuen, wenn Ihr unser gemeinsames Anliegen auch mit euren Freunden und Bekannten teilt.

Alles Gute und Beste Grüße


+++ Nachtrag +++

Im Kern geht es um die Erarbeitung von Konzepten, die legale von illegalen Geschäften abgrenzen und Verbrauchern und Händlern zusätzliche Rechtssicherheit bieten soll. Es geht nicht darum neue Gesetze zu schaffen, die den Privatverkauf oder die Vertragsfreiheit einschränken sollen, sondern lediglich um Verbraucherschutz und Wettbewerbsfreiheit.​
 
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Also, noch sehe ich keinen Link bei FB, aber falls da einer kommt und auch mal ein anderer Mod da reinschaut, könnte es gut sein, dass du den auch hier reinstellen kannst.

Hast du denn eine Idee, wie man das rechtlich gesehen unterbinden kann? Denn leicht ist das ja nicht. Wenn ein Artikel, auf den niemand unbedingt angewiesen ist, nun mal für zB 50% über seiner UVP regelmäßig auch verkauft wird, dann IST der diesen Preis ja derzeit offenbar auch wert. bzw. wenn es eine Auktion ist, dann kannst du ja sowieso nichts dagegen sagen, wenn die Bieter das Doppelte der UVP zahlen.

Was ist zudem dann mit so was wie Sammlerstücken? Manche zB Vinyl-LPs oder Sammelfiguren usw. sind schnell vergriffen, und Fans sind bereit, dann statt 30€ zB 200€ zu bezahlen - wie will man verhindern, und WILL man überhaupt verhindern, dass jemand, der ein Exemplar beim Release ganz normal gekauft hatte, das mitbekommt und sein Exemplar für 200€ anbietet? bzw. wenn man verbieten will: für immer? Bis 6 Monate nach Release? 2 Jahre nach Release?

Will man auch zwischen "privat" und gewerblich unterscheiden? D.h. darf ein privater Verkäufer eine PS5 für zB 800€ anbieten, wenn er einfach nur denkt "naja, wenn ich SO viel für ne PS5 bekomme, DANN verkauf ich die - SO wichtig ist mir die Konsole nämlich nicht" ?
 
ich sehe da bei luxusgütern, also spielkonsolen uä., keinerlei politische handlungsnotwendigkeit.
wer mondpreise für in absehbarer zeit wieder verfügbare gerätschaften ausgeben will, ist selbst dran schuld und soll das von mir aus auch gerne tun. geduld ist 'ne tugend, die einigen offenbar abhanden gekommen ist, so sie sie denn jemals besessen hatten.

wobei immer noch zu klären wäre, welchen einfluss die scalper wirklich haben. wie ich schon des öferen gesagt habe, bin ich bis zum beweis des gegenteils der meinung, dass scalping lediglich ein sympton der knappheit ist, nicht aber die ursache.
 
Danke für die schnelle Antwort.

Zu den Fragen: Wenn ich mir mein FB Profil "Aus der Sicht von Öffentlich" ansehe, ist es der erste Beitrag. Ich schaue noch einmal nach, ob ich noch irgendetwas ändern muss...

Ja, ich habe konkrete Vorstellungen dazu, wie man den Scalpingprozess an verschiedenen Stellen unterbinden kann. Gegenwärtig besteht das Problem, dass man in jedem einzelnen Fall prüfen muss, welche der bestehenden Gesetze gerade greifen oder gar gebrochen wurden. Wenn man Fallkonstellationen, die den gegenwärtigen Gesetzen zuwiderlaufen in einer Verordnung mit Verweis auf die entsprechenden Rechtsnormen zusammenführt, gäbe es eine "Liste" von Geschäftpraxen, die nicht erlaubt sind und die jeder ohne müßige Recherche einsehen kann. So eine Verordnung könnte überdies Vebraucher zusätzliche Rechte einräumen.

Du sprichst noch viele weitere einzelne Beispiele an, die ich jetzt nicht alle einzeln auswerten kann, das würde zu lange dauern. Ich will nur sagen, dass man den Prozess sicherlich nicht komplett ausschalten kann, was dein Beispiel mit den Auktionen nahelegt. An anderen Stellen gibt es aber auch noch Möglichkeiten. Die konkrete Ausgestaltung einer solchen Verordnung müsste sich mit all diesen Möglichkeiten auseinandersetzen. Wenn meine Eingabe zur Mitzeichnung freigegeben wird, gibt es parallel dazu eine Diskussion auf den Seiten des Petitionsausschusses. An dieser Stelle werden dann auch die einzelnen SItuationen genauer betrachtet, die ich hier jetzt nicht in der gebetenen Sorgfalt in dem gebetenen Umfang bearbeiten kann. Die letztliche Entscheidung, ob und welche Regelungen genau getroffen werden, liegt dann bei den zuständigen Ministern und dem Gesetzgeber.

Ich für meinen Teil intendiere etwas, dass Verbraucher und auch Händler von Geschäftspraxen schützt, die geltenden Gesetzen und den guten Sitten zuwiderlaufen.
 
Aus Sicht der Verbraucher waere es natuerlich cool, so was zu unterbinden (wobei, wie bonkic sagt, am Ende geht es halt wirklich um Luxusgueter). Wobei sich dann die Frage stellt, wie genau so eine Regelung aussehen soll und wen und was sie denn betreffen wuerde.

Und was die Haendler nu davon haben sollen erschliesst sich mir nicht ganz. Die verkaufen ihre Wahre ja so oder so. Inzwischen ist es soagr so, dass einige Haendler auf die UVP der PS5 schon selber was draufschlagen weil ise ja festestellen, dass die Scalper die Dinger fuer wesentlich mehr Geld immernoch problemlos an den Mann bringen koennen. Ist also wenn dann ja eher "gut" fuer sie, oder?
Ich denke auch, dass deswegen in der Richtung noch nie viel passiert ist auf politischer Ebene. Es gibt keine wirklich einflussreiche oder finanzstarke Lobby, die das wirklich kuemmert. Ich meine, die Haendler muessten ja auch nur bot checks einfuehren und das Problem waere doch schon wesentlich reduziert gewesen. Aber selbst daruaf haben die ja anscheinend keinen Bock. Wuerde da also nicht mit zu viel rechnen. Trotzdem, kudos fuer den Versuch. :top:
 
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Ich für meinen Teil intendiere etwas, dass Verbraucher und auch Händler von Geschäftspraxen schützt, die geltenden Gesetzen und den guten Sitten zuwiderlaufen.
Das wäre schön, ich finde es aber sehr schwierig zu unterscheiden, ob jemand nun die Gelegenheit einfach nur nutzt und etwas, was er günstig bekommen hat, deutlich teurer verkauft oder ob jemand quasi Dinge weggkauft, DAMIT er es teurer verkauft. Nur letzteres wäre ja "Scalping".

Ebenso ist die Frage, wo die Grenzen sind. Manche Dinge werden nun mal im Laufe der Zeit etwas teurer aus unterschiedlichen Gründen - aber ab wann ist es vielleicht dann "Wucher" oder "Abzocke" oder so was? Wenn ein Hardware-Shop zB im Oktober 100 Stück einer AMD RX 5700 XT eingekauft hatte, dann hätte er sie damals für 350€ angeboten - das war der damalige Marktpreis, der eventuell eine Gewinnmarge von 10% bedeutete.

Vlt hat er dann auch einige Stück abgesetzt, vielleicht auch nicht (die Tendenz damals ging sogar zuerst unter 350€), und dann hat er gemerkt, dass sie immer teurer wird - also erhöht er den Preis natürlich, damit er nicht den Rest für je 350€ verkauft, obwohl er 450€ bekommen kann. Aktuell könnte er über 1100 (!!!) Euro verlangen - das ist der Preis, für den eine 5700 XT derzeit weggeht... ist er dann ein Scalper im Sinne Deiner Idee, wenn er mehr verlangt als seinen Einkaufspreis + 10% Marge? bzw. falls ja: ab wann? Schon dann, wenn seine Marge rechnerisch bei 20% liegt? Bei 50%? Bei 100%?


Ich unterstütze die Idee, sehe aber eben zu viele Hemmnisse, die eine gerechte Regelung ermöglichen, die für autorisierte Händler, Käufer und auch für "nicht übermäßig gierige" Verkäufer keine Nachteile haben.

Vor allem müsste die Regelung ja auch sicherstellen, dass wirklich nur DIE Produkte betroffen sind, bei denen Scalping mutmaßlich ein so großes Problem ist, dass der Gesetzgeber da eingreifen sollte. Da ist dann die Frage, wo man anfängt: bei der auf 5 Stück limitierten Edition eines Szenekünstlers? Bei Special Editions eines Album mit 200 Stück Auflage? Bei einem Sondermodell von VW mit 10.000 Stück Produktionsmenge? Oder erst bei zB Konsolen, wo vielleicht trotz 1 Mio in D bereits verkaufter Exemplaren ein Mangel vorhanden ist?

Einfacher wäre es, schon beim Kauf einzugreifen - da müssten aber die Shops dann handeln, nicht der Gesetzgeber.
 
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Vielen Dank für die vielen Hinweise, Herbboy. Viele der angesprochenen Aspekte müssen natürlich bedacht werden. Vor allem dann, wenn ich jetzt einen konkreten Gesetzvorschlag eingebracht hätte. Im Moment geht es zunächst aber "nur" darum, dass man sich mit der Sache befasst und auseinandersetzt. Ich werde selbstverständlich auch einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung einer entsprechenden Verodnung erstellen und zur Einsicht geben, wenn ein Quorum für dieses Anliegen erreicht wird.

Ich möchte kurz zu einigen der genannten Punkte darstellen, was ich persönlich dazu denke:

Der Begriff des Scalping ist komplex, und muss daher in Teilprozesse zerlegt werden. Ein Teilaspekt ist die Schaffung eines Angebotsmono- oder -oligopols. Im großen Stil ist das unzulässig. Im "kleinen Stil" treten aber die gleichen Probleme auf: Der Wettbewerb wird ausgeschaltet und die Marktteilnehmer müssen unter ungünstigeren Bedingungen wirtschaften. Es gilt nicht mehr "wer zuerst kommt, mahlt zuerst", sondern "wer zuerst kommt, kriegt die Mühle und alle anderen müssen x % ihres Mehls abgeben, wenn sie mahlen wollen". Das ist im übrigen bereits im wettbewerbsrechtlichen Sinne "unlauter" und damit unzulässig. Mitbewerber haben in solchen SItuationen besondere Rechte. Wer weiß, wann er von einer solchen Situation betroffen ist? In der Regel niemand, denn es hängt vom Einzelfall ab. Hier kann man beispielsweise nachbessern.

Weiterhin ist klar, dass nicht jeder Wiederverkäufer auch ein Scalper ist, ja noch nicht einmal zu sitten-, ordnungs-, oder gesetzeswidrigen Bedingungen verkauft. Es gibt alleridings Rechtsnormen, die darstellen, wann beispielsweise ein Kaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Hier greifen allerdings, je nach Einzelfall, verschiedene Rechtsnormen. Wer weiß welche? Im Allgemeinen die wenigsten, denn es hängt ja vom Einzelfall ab. Hier kann man nachbessern.

Wie setzt man bisher seine Rechte durch, wenn man betroffen ist? Man braucht einen Anwalt und muss im Zweifelsfall vor Gericht. Das ist ein maßgebliches Hindernis um zu seinem Recht zu gelangen. Vorteil einer Verordnung zu unzulässigen An- und Verkaufspraxen wäre, dass dies zumindest in einigen Fällen nicht mehr notwendig wäre, sondern im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten einfacher gehandhabt werden könnte.

Ferner könnte eine solche Verordnung durch Angabe konkreter Grenzen für sittenwidrige Geschäfte, so wie das in anderen Rechtsnormen des gewerblichen Sektors bereits der Fall ist, im bürgerlichen Recht jedoch nicht, seiösen Händlern und auch privaten Anbietern die Sicherheit verschaffen, dass sie nicht zu Unrecht für sittenwidrige Verkaufspraxen belangt werden. Und genau das ist eine sehr sinnvolle Sache für alle Martkteilnehmer.

Ebenso würde durch eine entsprechende Verordnung die Notwendigkeit entfallen, dass sich der Gesetzgeber mit Scalping bei verschiedenen Waren einzeln befassen müsste. Ich erinnere daran, dass es bei der Petition nicht nur um die PS5, sondern unzulässige Verkaufspraxis im Allgemeinen geht.

Den Hinweis zur limitierten Angeboten und Einzelstücken finde ich gut. Ich selbst habe über Probleme mit Kunstgegenständen nachgedacht, die durch Moden sehr stark im Preis schwanken können. Ich denke nicht, dass eine entsprechende Verordnung das abdecken könnte oder sollte, da ihr allgemeiner Charakter den speziellen Anforderungen nicht mehr gerecht werden könnte und dies wahrscheinlich in diesen Fällen auch gar nicht sinnvoll sein würde.

Ich kann gerne an späterer Stelle hier weiter ausführen, jetzt wird es etwas zu spät.
 
Auch ohne Scalper wäre der Markt doch Leergefegt.
Man muss an die Ursache herantreten und das sind nun einmal die Hersteller die einfach zu wenig im Vorfeld produziert haben.
 
Vor allem müsste man bei so einem Gesetz gebrauchte Waren ausnehmen. Sonst ist es nämlich essig mit Sammlerpreisen. Und man müsste eben gesetzlich regeln, wie teuer ein Produkt maximal sein darf, und daran hapert es natürlich, denn eine der wichtigsten Eigenschaften einer freien Marktwirtschaft ist, dass die Nachfrage den Angebotspreis bestimmt.

Wer sich die Grafikkarte für 2000 Euro nicht leisten will oder kann, der muss halt warten. So sehe ich das. Mein erster PC hat damals in Grundausstattung 6000 DM gekostet. Ich gehe ja auch nicht hin und sage, der war viel zu teuer weil ich 20 - 30 Jahre später einen dann im Verhältnis ähnlichen PC für nicht mal ein Drittel des Preises bekomme.

Ohnehin wird man sich langfristig von den günstigen PC Preisen verabschieden müssen, da die Nachfrage für viele Teile sinkt und die Produktion deswegen teurer wird. Das sollte jedem bewusst sein, der PC Gaming betreibt. Die Zeiten wo ich einen High-End Gaming Rechner für knapp über 1000 Euro bekam sind vorbei. Das ist heute (bzw. seit einigen Jahren) schon langsam spürbar.
Grund, die Abermillionen an reinen Büro-PCs wird man nicht mehr lange brauchen. Da reicht demnächst die Docking-Station und ein Smartphone.
 
Eine Verordnung ist nicht Gesetz. Eine Verordnung ist Hausordnung und somit unterschriftenpflichtig. Wir brauchen keine Verordnungen und Gesetze, an die sich eh niemand hält.

Wenn ihr wollt, dass die Dinge wieder zu einer Normalität kehren und Produkte verfügbar sind, dann gilt es, den Maullappen abzuziehen und sich ein Rückgrat wachsen zu lassen.
 
Vor allem müsste man bei so einem Gesetz gebrauchte Waren ausnehmen. Sonst ist es nämlich essig mit Sammlerpreisen.
Auch Neuware kann Sammlerware sein. Dinge in OVP mit Siegel/Folie sind sogar dann oft wertvoller als gebrauchte Ware. Und das zweite Gegenargument ist, dass ja ein Scalper auch eine brandneue Konsole oder Grafikkarte dann einfach rein formal als "gebraucht" deklarieren kann. Durch seine Artikelbeschreibung wird dann klar, dass sie quasi fabrikneu ist - es reicht ja aus, wenn er schreibt "verkaufe als gebaucht, da ich wegen Kontrolle die Packung geöffnet habe" - und schon hätte er die Regel umgangen...

Und man müsste eben gesetzlich regeln, wie teuer ein Produkt maximal sein darf, und daran hapert es natürlich, denn eine der wichtigsten Eigenschaften einer freien Marktwirtschaft ist, dass die Nachfrage den Angebotspreis bestimmt.
Genau das ist eben ein Knackpunkt. Erst recht dann, wenn es Auktionen und keine Sofort-Verkäufe sind, so dass der Preis sich sowieso von alleine ergibt und der Verkäufer sagen "Ich hab nichts gemacht!" ;)

Wer sich die Grafikkarte für 2000 Euro nicht leisten will oder kann, der muss halt warten. So sehe ich das. Mein erster PC hat damals in Grundausstattung 6000 DM gekostet. Ich gehe ja auch nicht hin und sage, der war viel zu teuer weil ich 20 - 30 Jahre später einen dann im Verhältnis ähnlichen PC für nicht mal ein Drittel des Preises bekomme.
Das ist ein völlig unpassendes Beispiel, denn es geht ja nicht um überteuerte Release-Preise/UVPs der Hersteller basierend auf deren Entwicklungs- und Herstellungskosten, sondern es geht um rein durch Knappheit verursachte Preise durch reine Händler und nicht durch Produzenten.

Dein Beispiel würde nur passen, wenn es hier darum gehen würde, gesetzlich Sony zu untersagen, die PS5 mit UVP 1500€ in den Laden zu bringen. ;)



Ohnehin wird man sich langfristig von den günstigen PC Preisen verabschieden müssen, da die Nachfrage für viele Teile sinkt und die Produktion deswegen teurer wird. Das sollte jedem bewusst sein, der PC Gaming betreibt. Die Zeiten wo ich einen High-End Gaming Rechner für knapp über 1000 Euro bekam sind vorbei. Das ist heute (bzw. seit einigen Jahren) schon langsam spürbar.
Das stimmt doch gar nicht. Erstens gab es seit zig Jahren keinen "High-End-PC" für nur 1000-1100€, außer man nimmt die High-End-Definition von Discountern oder pickt sich die wenigen Generationen heraus, bei denen die allerbeste aktuelle Grafikkarte von AMD/Nvidia (und somit formal gesehen "High-End" ) sehr günstig, aber auch leistungsmäßig eher schwach war.

Zweitens wird es auch gar nicht teurer in den letzten Jahren, wenn man die aktuelle Lage ausblendet. Bis September/Oktober hast du über Jahre hinweg klasse PCs für 1200-1500€ bekommen, die für WQHD auf maximalen Details locker reichen für 2-3 Jahre. Für Full-HD für 900-1200€. Das ist seit Jahren so gewesen und hat sich nicht verändert, wenn man die aktuelle Krise ausklammert. Du hast seit zig Jahren nen Core i5 oder i7 plus eine Karte wie die GTX 970, GTX 1060 (vlt auch 1070), RTX 2060 oder bei AMD eine R9 290, RX 580 oder RX 5700 plus Restausstattung für 800-1200€ bekommen, und das sind die typischen Gaming-PCs, bei denen man nicht schon nach nem Jahr doof aus der Wäsche schaut und per Graka-Upgrade nach 2-3 oder auch erst 4 Jahren wieder fit für neueste Games sind, und bei denen es sich gleichzeitig kaum rentiert, weitere 300-400€ oder mehr raushaut, nur damit der PC vlt ein halbes oder ganzes Jahr länger durchhält, bevor man eine neue Graka braucht.

Das einzige, was sich verändert hat, sind sehr teure Karten für SEHR anspruchsvolle Gamer, die unbedingt in 4K und VR spielen und gleichzeitig viele FPS verlangen. Und dementsprechend gibt es auch mehr teurere Karten - die aber keineswegs die Mehrzahl der Gamer wirklich braucht. Keine Sau braucht zB eine RTX 3080, außer man will unbedingt in 4K bei hohen Details spielen. Schon eine RTX 3070 zB ist an sich zu viel für viel Gamer, aber selbst die kostet (ohne die Krise) vlt 600€, die reicht dicke für 3 Jahre bei WQHD. Eine gute CPU 300€, Board 100€, RAM 70€, HDD+SSD dazu - das sind am Ende dann vielleicht 1200-1300€, und das ist dann schon etwas mehr als nur Mittelklasse.

Bis es mal so sein wird, dass Gaming-Hardware SO krass "Nische" ist, dass sie wegen kleiner Produktionsmengen sehr teuer wird, wird es noch sehr lange dauern. Es werden ja trotz eines möglichen Rückgangs bei PCs weiterhin gute CPUs und GPUs für alles Mögliche benötigt, und das dann für Desktop-PC-Komponenten leicht umzumodulieren ist kein riesiger Akt.
 
Guten Abend liebe Community,

vorab erstmal ein herzliches Dankeschön für die vielen Anregung und Hinweise. Ich finde es klasse, dass einige den Vorschlag auch noch etwas weiter denken. Ich möchte hier nur hinzugeben, dass es bei diesem Anliegen nicht darum geht, neue Gesetze oder Verbote zu errichten, sondern lediglich darum, wie man Verbrauchern und auch Händlern im Rahmen der bisher gültigen Gesetze den Rücken stärken kann.

Ich möchte zu einzelnen Kommentaren noch etwas anmerken:
Und was die Haendler nu davon haben sollen erschliesst sich mir nicht ganz. Die verkaufen ihre Wahre ja so oder so. Inzwischen ist es soagr so, dass einige Haendler auf die UVP der PS5 schon selber was draufschlagen weil ise ja festestellen, dass die Scalper die Dinger fuer wesentlich mehr Geld immernoch problemlos an den Mann bringen koennen. Ist also wenn dann ja eher "gut" fuer sie, oder?
Wenn man Scalping zumindest teilweise unterbinden kann, werden weniger Händler vom Markt verdrängt und es gibt mehr Wettbewerb. Zum anderen gäbe eine Verordnung die illegale von legalen Verkaufspraktiken klar trennt Händlern die Möglichkeit sich darauf zu berufen. Sie haben mehr Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Das gleiche gilt natürlich auch für Verbraucher.

Auch ohne Scalper wäre der Markt doch Leergefegt.
Man muss an die Ursache herantreten und das sind nun einmal die Hersteller die einfach zu wenig im Vorfeld produziert haben.
Man muss unterscheiden zwischen der echten Knappheit, die aufgrund der Produktion- und Lieferkapazitäten seitens der Hersteller besteht und zwischen der scheinbaren Knappheit, die betseht, weil Produkte aufgekauft werden und überteuert weiterverkauft werden sollen (die sind ja praktisch noch auf dem Markt, stehen eben nur nicht zum Gleichgewichtspreis, also dem Marktpreis bei einem Markt der im Gleichgewicht ist, zur Verfügung). Wenn die Knappheit seitens der Hersteller groß wäre, wäre es ja auch nicht wirklich ein Problem, wenn infolge die Preise bei den Händlern steigen (sofern sie noch im Wettbewerb zueinander stehen).

Vor allem müsste man bei so einem Gesetz gebrauchte Waren ausnehmen. Sonst ist es nämlich essig mit Sammlerpreisen. Und man müsste eben gesetzlich regeln, wie teuer ein Produkt maximal sein darf, und daran hapert es natürlich, denn eine der wichtigsten Eigenschaften einer freien Marktwirtschaft ist, dass die Nachfrage den Angebotspreis bestimmt.
Dies würde dazu führen, dass man alle Regelungen einfach umschiffen könnte. Eine gesetzliche Regelung, die Produktpreise vorschreibt ist meiner Ansicht nach nicht denkbar. Dein Argument ist vollkommen richtig: In der Marktwirtschaft bilden Angebot und Nachfrage den Preis. Wie ich in dem vorherigen Zitat schon angemerkt habe, hat sich das Produktangebot nicht geändert, da die infragestehenden Konsolen ja noch angeboten werden und auch verkauft werden sollen, nur eben nicht mehr zum Gleichgewichtspreis. Jetzt haben wir einen Markt der nicht mehr im Gleichgewicht ist und daher nicht mehr geräumt wird. Scalping hat dazu geführt, dass sich einige Marktteilnehmer bereichern wollten. Jetzt liegen die überteuerten Konsolen bei ihnen, weil kaum jemand eine zu diesem Preis kaufen will - der Markt wird nicht geräumt, weil der Preis nicht stimmt.

+++ Nachtrag +++
Der Angebotsüberhang macht sich bei denjenigen, die überteuert weiterverkaufen ja auch bemerkbar, da bei denen die Preise ja teilweise wegen der Absatzschwierigkeiten fallen. Rechtfertigt das, dass man die Praxis zulassen sollte, weil der Markt das irgendwann von alleine reguliert? Ich persönlich könnte einer solchen Aussage nur teilweise zustimmen, weil eben auch Marktteilnehmer mit weniger Marktkenntnis (z.B. die Oma, die ihrem Enkel im Lockdown eine Spielekonsole schenken will) davon betroffen sind. Auch können Mittel des täglichen Bedarfs betroffen sein oder Notsituationen ausgenutzt werden, weshalb man die Situation nicht immer aussitzen kann.

Eine Verordnung ist nicht Gesetz. Eine Verordnung ist Hausordnung und somit unterschriftenpflichtig. Wir brauchen keine Verordnungen und Gesetze, an die sich eh niemand hält.
Es stimmt, dass Verordnungen und Gesetze nicht dasselbe sind auch wenn formal jede Verordnung auch ein Gesetz und damit bindend ist. Den Teil mit der Hausordnung und der Unterschirftspflicht verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Ich habe mich für das Wort Verordnung entschieden, weil sie sich auf bestehende Gesetze beziehen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man Scalping zumindest teilweise unterbinden kann, werden weniger Händler vom Markt verdrängt und es gibt mehr Wettbewerb. Zum anderen gäbe eine Verordnung die illegale von legalen Verkaufspraktiken klar trennt Händlern die Möglichkeit sich darauf zu berufen. Sie haben mehr Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Das gleiche gilt natürlich auch für Verbraucher.
Ich verstehe nicht ganz, wie hier Haendler vom Markt gedraengt werden sollen. Im Fall der PS5 zum Beispiel ist es doch so, dass Sony die Geraete an bestehende Haendler herausgibt, die diese dann an Endkunden verkaufen sollen. Das "einzige" was Scalper machen ist doch, die Geraete dann von den Haendlern zu kaufen und teurer an tatsaechliche Endkunden weiterzuverkaufen. Andere Haendler sind dadurch aber doch gar nicht betroffen denn sie haetten ja so oder so keine Konsolen von Sony bekommen.
Und wenn erstmal keine Mangel an Wahre mehr da ist, so dass auch andere Haendler an Konsolen kommen, dann sind die Scalper ja eh aus dem Geschaeft.
 
Ich verstehe nicht ganz, wie hier Haendler vom Markt gedraengt werden sollen. Im Fall der PS5 zum Beispiel ist es doch so, dass Sony die Geraete an bestehende Haendler herausgibt, die diese dann an Endkunden verkaufen sollen. Das "einzige" was Scalper machen ist doch, die Geraete dann von den Haendlern zu kaufen und teurer an tatsaechliche Endkunden weiterzuverkaufen. Andere Haendler sind dadurch aber doch gar nicht betroffen denn sie haetten ja so oder so keine Konsolen von Sony bekommen.
Und wenn erstmal keine Mangel an Wahre mehr da ist, so dass auch andere Haendler an Konsolen kommen, dann sind die Scalper ja eh aus dem Geschaeft.
Ich verstehe dein Argument. Und im Falle der PS5 spielt der von mir angesprochene Punkt auch nur eine untergeordnete Rolle (z.B. bei Kleingewerbetreibenden, einem Computereinzelhändler, der für seine Stammkundschaft einen kleinen Laden unterhält).

Da es aber um eine allgemeine Regelung gehen soll, also nicht nur die PS5 kann das anderer Stelle auch schon ganz anders aussehen. Stichwort: Wieder- und Weiterverkäufer, die zulässig auftreten.
 
Ich verstehe dein Argument. Und im Falle der PS5 spielt der von mir angesprochene Punkt auch nur eine untergeordnete Rolle (z.B. bei Kleingewerbetreibenden, einem Computereinzelhändler, der für seine Stammkundschaft einen kleinen Laden unterhält).

Da es aber um eine allgemeine Regelung gehen soll, also nicht nur die PS5 kann das anderer Stelle auch schon ganz anders aussehen. Stichwort: Wieder- und Weiterverkäufer, die zulässig auftreten.
Eigentlich könnten ja auch die Hersteller da mit einem kleinen Trick die Sache etwas eindämmen. Sie könnten nämlich 3 Jahre volle Garantie geben, WENN das Produkt bei einem autorisierten Händler gekauft wurde, und ansonsten GAR keine Garantie geben. Eine Garantie ist ja keine Pflicht - der Kunde hat nur eine Gewährleistung gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller.

Wenn sich diese Praxis rumspricht, dann könnte das die Zielgruppe der Scalper stark verringern. Denn die Kunden dürften bei einem Scalper vermuten, dass der sich im Zweifel um die Gewährleistung drücken wird, sprich: Nachdem er die Exemplare verkauft hat, verschwindet er als "Firma", falls er denn jemals überhaupt formal gesehen gewerblich auftrat. Schon nach 6 Monaten hätte dann ein Kunde keine Chance mehr, einen Defekt zu reklamieren, weil ja Zb Sony keinerlei Garantie ohne autorisierten Kaufnachweis gibt.

Was aber zwei Hemmnisse dabei sein könnten:

1) Die Scalper könnten natürlich auch kommunizieren, dass sie die Originalrechnung des autorisierten Shops beilegen. Dann wäre die Sorge vor einer kürzeren Garantie weg, der Kunde wendet sich im Falle der Fälle an den Original-Shop.
2) wir kennen die Zahl derer, die bereit sind, ZB 1000€ statt 500€ für eine PS5 zu zahlen nicht. Wenn es zB 1 Mio Exemplare gibt, aber 100 Leute Millionen bereit wären, 1000€ zu zahlen, dann bleiben selbst mit dem Garantie-Verlust-Gedanken vermutlich immer noch mehr als 1 Mio Leute übrig, die 1000€ zahlen würden - d.h. die Preise für die PS5 würden trotz der Idee, dass man nur bei einem autorisierten Kauf eine Garantie hat, nicht sinken.
 
Das wäre schön, ich finde es aber sehr schwierig zu unterscheiden, ob jemand nun die Gelegenheit einfach nur nutzt und etwas, was er günstig bekommen hat, deutlich teurer verkauft oder ob jemand quasi Dinge weggkauft, DAMIT er es teurer verkauft. Nur letzteres wäre ja "Scalping".

Ebenso ist die Frage, wo die Grenzen sind. Manche Dinge werden nun mal im Laufe der Zeit etwas teurer aus unterschiedlichen Gründen - aber ab wann ist es vielleicht dann "Wucher" oder "Abzocke" oder so was? Wenn ein Hardware-Shop zB im Oktober 100 Stück einer AMD RX 5700 XT eingekauft hatte, dann hätte er sie damals für 350€ angeboten - das war der damalige Marktpreis, der eventuell eine Gewinnmarge von 10% bedeutete.

Vlt hat er dann auch einige Stück abgesetzt, vielleicht auch nicht (die Tendenz damals ging sogar zuerst unter 350€), und dann hat er gemerkt, dass sie immer teurer wird - also erhöht er den Preis natürlich, damit er nicht den Rest für je 350€ verkauft, obwohl er 450€ bekommen kann. Aktuell könnte er über 1100 (!!!) Euro verlangen - das ist der Preis, für den eine 5700 XT derzeit weggeht... ist er dann ein Scalper im Sinne Deiner Idee, wenn er mehr verlangt als seinen Einkaufspreis + 10% Marge? bzw. falls ja: ab wann? Schon dann, wenn seine Marge rechnerisch bei 20% liegt? Bei 50%? Bei 100%?


Ich unterstütze die Idee, sehe aber eben zu viele Hemmnisse, die eine gerechte Regelung ermöglichen, die für autorisierte Händler, Käufer und auch für "nicht übermäßig gierige" Verkäufer keine Nachteile haben.

Vor allem müsste die Regelung ja auch sicherstellen, dass wirklich nur DIE Produkte betroffen sind, bei denen Scalping mutmaßlich ein so großes Problem ist, dass der Gesetzgeber da eingreifen sollte. Da ist dann die Frage, wo man anfängt: bei der auf 5 Stück limitierten Edition eines Szenekünstlers? Bei Special Editions eines Album mit 200 Stück Auflage? Bei einem Sondermodell von VW mit 10.000 Stück Produktionsmenge? Oder erst bei zB Konsolen, wo vielleicht trotz 1 Mio in D bereits verkaufter Exemplaren ein Mangel vorhanden ist?

Einfacher wäre es, schon beim Kauf einzugreifen - da müssten aber die Shops dann handeln, nicht der Gesetzgeber.
Wenn jemand eine Ware in bestimmten Größenordnungen einkauft um die dann für das x-fache zu verkaufen da würde ich schon per se scalping unterstellen. Wenn es nur 1 oder 2 x das gleiche Produkt ist, ist es was anderes.

Daher würde ich es (um hier einen Ansatzpunkt zu finden für den man keine validen Gegenargumente mehr bringen kann) von den angebotenen Stückzahlen eines sehr begrenzt verfügbaren Produktes zu deutlich höheren Preisen abhängig machen die ein einzelner Anbieter auf dem Markt aktuell anbietet. Das wäre für mich der beste und wohl auch valideste Ansatzpunkt nach dem Thema Scalping zu suchen.

Wenn auch der Verkauf von 2-3 Stück von 1 Produkt imho schon unter die Rubrik fällt kommt man da schwer ran (familiäres Umfeld und Privatbesitz und man kann das nur schwer widerlegen). Es geht hier auch nicht um den einen Verkäufer der vielleicht 1-2 PS5 gekauft hat um diese dann deutlich teurer zu verscheuern. Das ist zwar immer noch ärgerlich, eigentlich auch Ausnutzen aber nicht der Punkt und schlecht angreifbar. Der Punkt sind die Profiscalper die die Geräte in 2-stelligen bis hin zu 4-5 stelligen Stückzahlen eingekauft haben und dann erheblich teurer verscherbeln.

Es fängt meines Erachtens schon bei ca. 10 Stück aufwärts von der gleichen Ware an (ich sag mal auch bei Waren wie Figuren oder limited Vinyls A vom Künstler B oder von anderen Dingen wo ein Verkauf von solchen Stückzahlen aus Privatbesitz/familiärem Umfeld langsam unglaubwürdig wird.

Oder wie ist es dann bei 50, 100 Stück von 1 Verkäufer ? Da kann mir wirklich keiner erzählen, daß der Verkäufer die Stückzahl an Ware vorher für den Privatgebrauch erworben hat oder daß diese Ware aus seinem privatem Umfeld stammt, um nun nur die Gunst der Stunde zu nutzen. Dann ist es ein geplantes Ausnutzen eines Engpasses und für mich Scalping. Und so ein Vorwurf dürfte bei solchen Stückzahlen auch schwer widerlegbar sein.

Wenn jemand nur 1-5 Stück von der Ware anbietet kann man (je nachdem) noch von familieninternen Beständen ausgehen. Aber schon darüber wird es langsam eng (vielleicht kann man noch irgendwelche Brüder oder Cousins als Argumente in die Waagschale werfen die da mit drin stecken). Aber wie gesagt spätestens ab einer 2-stelligen Stückzahl der gleichen Ware aufwärts halte ich aber (aus meiner persönlichen Sicht) einen normalen Verkauf selbst aus Familienbesitz/Umfeld für vollkommen unglaubwürdig.

Untermauert würde das noch wenn derjenige parallel zu dem 1 Produkt (z.B. neben der PS5) in nennenswerten Stückzahlen noch weitere schlecht zu bekommende Ware gehortet hat und in ebenfalls nenneswerten Stückzahlen ebenfalls zu deutlich teureren Preisen anbietet (aktuelle Beispiele RTX 3060, 3070, 3080 und oder 3090). Dann würde ein Scalping-Argument definitiv nicht mehr abstreitbar sein.

Eine, vielleicht 2 Waren kann man als Privatperson (limitiert) in niedrigeren 1-stelligen Stückzahlen mal das Glück haben teurer verkaufen zu können. Wenn man aber gerade ausgerechnet von 2, 3, 4 oder 5 schwer beschaffbaren Gütern mehrere Produkte (2-stellige Stückzahlen und aufwärts) im Angebot hat und diese Waren zu deutlich teureren Preisen anbietet ist das mit Sicherheit kein Zufall mehr.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn jemand eine Ware in bestimmten Größenordnungen einkauft um die dann für das x-fache zu verkaufen da würde ich schon per se scalping unterstellen. Wenn es nur 1 oder 2 x das gleiche Produkt ist, ist es was anderes
Daher würde ich es (um hier einen Ansatzpunkt zu finden für den man keine validen Gegenargumente mehr bringen kann) von den angebotenen Stückzahlen eines sehr begrenzt verfügbaren Produktes zu deutlich höheren Preisen abhängig machen die ein einzelner Anbieter auf dem Markt aktuell anbietet. Das wäre für mich der beste und wohl auch valideste Ansatzpunkt nach dem Thema Scalping zu suchen.
Ja sicher, aber wo zieht man die Grenzen? Ab 10 Stück? 100 Stück? Und unabhängig von der theoretisch verfügbaren/produzierten Menge oder nicht? 100 Stück bei einer PS5 sind was anderes als bei einer auf 200 Exemplare limitierten Special Edition eines Albums.

Außerdem müsste man auch noch regeln, ob man zwischen "limitierte Edition" und "lediglich AKTUELL schwer zu bekommen, aber wird theoretisch unendlich oft produziert" unterscheidet. UND man müsste auch regeln, bei welchen Preisen das gilt. Ist es schon Scalping, wenn einer 20 PS5 für die UVP + einen Aufschlag verkauft, durch den er seine Kosten abdeckt und am Ende pro PS5 5€ verdient? 20€? Oder erst ab 200€ und mehr?

Das, was du danach noch schreibst, zeigt, wie schwer es ist. Klar gibt es Fälle, in denen es ganz eindeutig ist - aber es gibt auch Grenzfälle, oder Fälle, in denen ein Scalper pro 5 Exemplaren einfach einen neuen Account erstellt, oder der immer nur ein Exemplare zeitgleich anbietet, so dass man echt SEHR genau recherchieren muss oder nur zufällig mitbekommt, dass derjenige eventuell 100 Exemplare auf einmal gekauft haben könnte.

Und allem kommt noch entgegen, dass es evlt. gegen die Grundrechte verstößt, wenn jemand einfach nur die AKTUELLEN Marktpreise verlangt, ohne dass es nachweisbarer Wucher im rechtlichen Sinne ist...

Ich halte daher Maßnahmen schon BEVOR die Scalper überhaupt ihre Examplare haben besser, zB Captchas usw. sowie auch meine og. Idee, dass die Hersteller bei Produkten, die knapp werden KÖNNTEN, von vornherein nur eine Garantie bei Kauf in einem autorisierten Shop gewähren.
 
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Auch Neuware kann Sammlerware sein. Dinge in OVP mit Siegel/Folie sind sogar dann oft wertvoller als gebrauchte Ware. Und das zweite Gegenargument ist, dass ja ein Scalper auch eine brandneue Konsole oder Grafikkarte dann einfach rein formal als "gebraucht" deklarieren kann. Durch seine Artikelbeschreibung wird dann klar, dass sie quasi fabrikneu ist - es reicht ja aus, wenn er schreibt "verkaufe als gebaucht, da ich wegen Kontrolle die Packung geöffnet habe" - und schon hätte er die Regel umgangen...
Muß er das nicht sowieso, von wegen Gewährleistung/Garantie ?

Der Hersteller kann sich da ja auch stur stellen und erst einmal auf den Verkäufer verweisen, in D zumindest. :rolleyes:

Oder schmieren sich Skalper das ggf. auch an die Backe ?
Geld genug sollte dafür ja rumkommen, aber dann wird es schwer wenn man das nicht Gewerbsmäßig betreibt.
 
Muß er das nicht sowieso, von wegen Gewährleistung/Garantie ?
Was muss er sowieso wegen Gewährleistung/Garantie? ^^

Der Hersteller kann sich da ja auch stur stellen und erst einmal auf den Verkäufer verweisen, in D zumindest. :rolleyes:
Natürlich kann er das, weil das der schnellere Weg ist. Der Kunde kann aber auch darauf bestehen, dass der Hersteller sich der Sache annimmt, vor allem wenn es den Shop/Händler nicht mehr gibt. Allerdings kann die Herstellergarantie schwächer als die Gewährleistung sein, so dass es idR sowieso besser ist, sich an den Laden zu wenden.
 
Hallo liebe Community,

ich wollte nur ein kurzes Update da lassen. Die Petition ist nunmehr zur Diskussion und Mitzeichnung unter dem Namen "Besserer Schutz der Verbraucher/Mitbewerber vor der sogenannten Scalpingpraxis" unter der Id-Nr. 121626 auf der Webseite des Petitionsausschusses des Bundestages gelistet. Falls erlaubt/erwünscht würde ich hier den enstprechenden Link setzen. Kritische und unterstützende Beiträge zur Diskussion rund um den Petitionszweck und gegebenenfalls auch Unterstützung in Form des Mitzeichnens sind dabei sehr erwünscht

Viele Grüße!.
 
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