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    Vielen Dank

Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

Außerdem kann man auch als Privatperson nicht einfach (besser gesagt gar nicht!) eine Verfassungsklage (oder besser gesagt Verfassungsbeschwerde) gegen den Haushalt erheben.

Deshalb habe ich eine Petition eingereicht, nicht, weil ich das als die beste Möglichkeit angesehen hätte (würde mich schwer wundern, wenn "die da oben" meinen Ersuchen nachkommen würden), sondern weil es die einzige Möglichkeit für mich war, überhaupt was dagegen zu tun.

Deshalb habe ich mich auch beim Bundesverfassungsgericht beschwert, nachdem die mit ihrem (meiner Meinung nach) falschem Urteil den Verfassungsbruch von Schröder bei der Bundestagsauflösung gebilligt haben.
Das Gericht hat sich übrigens nicht gehalten gefühlt, mir zu antworten...
(...aber wenigstens habe ich meine Meinung dargelegt.)

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AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

Trancemaster am 08.06.2006 15:25 schrieb:
Da stellt sich doch jedem Bürger die Frage: Warum soll ich mich an Gesetze halten, wenn die "Vorbilder" dies nichteinmal bei den Grundpfählen für nötig erachten? Klar, der "normale Bürger" bekommt eins auf den Deckel - solange es nicht zuviele werden, die sich diese Sichtweise aneignen. Es dürfte auch Richtern äußerst schwer fallen, Angeklagten verständlich zu machen, dass sie etwas "falsches" getan haben - wenn dieser mit einer ähnlichen Argumentationslinie kommt.

Dir ist aber schon klar, dass es in Deutschland mehr als nur eine Gewalt gibt. (Stichwort: Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive und Judikative)

Es ist somit kein wirklicher Beinbruch, wenn eine dieser Gewalten etwas daneben langt, denn genau wie der "normale Bürger" vom Richter auf die Finger bekommt, so wird auch die Legislative von der Judikative überwacht und ich bin mir 100%ig sicher, dass die FDP als erste Verfassungsbeschwerde einreichen :P
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

theunderdog am 19.07.2006 20:30 schrieb:
Trancemaster am 08.06.2006 15:25 schrieb:
Da stellt sich doch jedem Bürger die Frage: Warum soll ich mich an Gesetze halten, wenn die "Vorbilder" dies nichteinmal bei den Grundpfählen für nötig erachten? Klar, der "normale Bürger" bekommt eins auf den Deckel - solange es nicht zuviele werden, die sich diese Sichtweise aneignen. Es dürfte auch Richtern äußerst schwer fallen, Angeklagten verständlich zu machen, dass sie etwas "falsches" getan haben - wenn dieser mit einer ähnlichen Argumentationslinie kommt.

Dir ist aber schon klar, dass es in Deutschland mehr als nur eine Gewalt gibt. (Stichwort: Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive und Judikative)

Es ist somit kein wirklicher Beinbruch, wenn eine dieser Gewalten etwas daneben langt, denn genau wie der "normale Bürger" vom Richter auf die Finger bekommt, so wird auch die Legislative von der Judikative überwacht und ich bin mir 100%ig sicher, dass die FDP als erste Verfassungsbeschwerde einreichen :P
Außerdem könnt ihr alle auch Anzeiger erstatten oder Klage einreichen gegen den Haushalt oder sonstige Gesetze. Daran hindert euch ja keiner.
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

Also wenn man daran denkt, was große Koalitionen in Österreich alles angestellt haben, dann steht euch noch tolles bevor:

Standardvorgehensweise wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz beanstandet: Gesetz einfach mit 2/3 Mehrheit beschließen und ab damit in die Verfassung damit der Gerichtshof nichts mehr dagegen tun kann.

Untersuchungsauschüße, etc.? Gibts unter Garantie keine mehr.

Steuern... Das seht ihr jetzt schon.

Frei nach dem Motto: Was nicht passt wird passend gemacht. Im zweifelsfall die Verfassung.

Ich bin mir absolut sicher dass D nächstes mal wieder eine Große Koalition bekommt. Denn mit einer dicken absoluten Mehrheit kann man als Regierung tun und lassen was man will.
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

Freaky22 am 19.07.2006 20:34 schrieb:
Außerdem könnt ihr alle auch Anzeiger erstatten oder Klage einreichen gegen den Haushalt oder sonstige Gesetze. Daran hindert euch ja keiner.

Ähmmm - Nein!

Anzeige?
Bei der Polizei?
"Sie, haben Sie das auch eben in Phönix gesehen? Das ist ja mal eine ganz große Sauerei! Verfassungsmörder! Alle einsperren!" :-D

Und Klage?
In welchem subjektiven Recht fühlst du dich durch den Haushalt verletzt?

Naaa, da ist die Opposition am Drücker. ;)
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

CyclopGraz am 19.07.2006 23:17 schrieb:
Frei nach dem Motto: Was nicht passt wird passend gemacht. Im zweifelsfall die Verfassung.

Ja, genau so stelle ich mir eine Reform auch vor.

Und nicht alle Normen in der Verfassung betreffen elementare Grundrechte.

Warum sollte man also die Verfassung nicht ändern, wenn man den Staat dadurch optimieren kann?
Bestes Beispiel ist die Föderalismusreform. Klare Grenzen bei der Gesetzgebungskompetenz sind immer von Vorteil.
Kritik kam eigentlich nur von den Leuten, denen die Reform nicht weit genug ging.

Ich hoffe der Reformwille der großen Koalition bleibt weiter bestehen.
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

theunderdog am 19.07.2006 23:40 schrieb:
CyclopGraz am 19.07.2006 23:17 schrieb:
Frei nach dem Motto: Was nicht passt wird passend gemacht. Im zweifelsfall die Verfassung.

Ja, genau so stelle ich mir eine Reform auch vor.

Und nicht alle Normen in der Verfassung betreffen elementare Grundrechte.

Warum sollte man also die Verfassung nicht ändern, wenn man den Staat dadurch optimieren kann?
Bestes Beispiel ist die Föderalismusreform. Klare Grenzen bei der Gesetzgebungskompetenz sind immer von Vorteil.
Kritik kam eigentlich nur von den Leuten, denen die Reform nicht weit genug ging.

Ich hoffe der Reformwille der großen Koalition bleibt weiter bestehen.

Es gibt schon unterschiede ob eine Änderung sinnvoll ist oder nicht.
Die Durchschnittliche Verfassungsänderung in Österreich zur Zeit der Großen Koalitionen in Österreich gehörte allerdings eher zu lezterer Kategorie.

Beispiel: Lenkerauskunft (Der Besitzer eines Autos MUSS den Lenker seines Autos auf Anfrage der Polizei angeben. Und dass obwohl die Verfassung in Österreich einem Zugesteht die Aussage zu verweigern wenn man sich selbst belasten müßte. Der Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz blockiert, die Regierung hat ihn Übergangen indem das Lenkerauskunftsgesetz in die Verfassung geschrieben wurde. -> Wieder ein Grundrecht ausgehöhlt)

Und so wie ich den Föderalismus in Deutschland kenne (den ich für absoluten Irrsinn halte; ich finde auch die Abgespeckte Variante in Österreich unnötig) werden alle sinnvollen Änderungen ohnehin von Landeskaisern die ihre Kompetenzen nicht abgeben wollen blockiert (Herr Stoiber, sie sind gemeint)
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

CyclopGraz am 20.07.2006 00:30 schrieb:
Beispiel: Lenkerauskunft (Der Besitzer eines Autos MUSS den Lenker seines Autos auf Anfrage der Polizei angeben. Und dass obwohl die Verfassung in Österreich einem Zugesteht die Aussage zu verweigern wenn man sich selbst belasten müßte. Der Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz blockiert, die Regierung hat ihn Übergangen indem das Lenkerauskunftsgesetz in die Verfassung geschrieben wurde. -> Wieder ein Grundrecht ausgehöhlt)

Das ist Blödsinn. Man muß der Polizei keineswegs Auskunft über den Fahrer erteilen. Tut man dies binnen 2 Wochen nach Anfrage nicht, dann wird der KFZ-Besitzer zur Kassa gebeten. Es ist also durchaus sinnvoll die Auskunft zu erteilen, man ist aber nicht dazu verpflichtet.
Gehört das KFZ einer Kapitalgesellschaft und gibt diese keine Auskunft, dann muß der handelsrechtliche GF die Strafe zahlen.
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

kiljeadeen am 27.07.2006 12:18 schrieb:
CyclopGraz am 20.07.2006 00:30 schrieb:
Beispiel: Lenkerauskunft (Der Besitzer eines Autos MUSS den Lenker seines Autos auf Anfrage der Polizei angeben. Und dass obwohl die Verfassung in Österreich einem Zugesteht die Aussage zu verweigern wenn man sich selbst belasten müßte. Der Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz blockiert, die Regierung hat ihn Übergangen indem das Lenkerauskunftsgesetz in die Verfassung geschrieben wurde. -> Wieder ein Grundrecht ausgehöhlt)

Das ist Blödsinn. Man muß der Polizei keineswegs Auskunft über den Fahrer erteilen. Tut man dies binnen 2 Wochen nach Anfrage nicht, dann wird der KFZ-Besitzer zur Kassa gebeten. Es ist also durchaus sinnvoll die Auskunft zu erteilen, man ist aber nicht dazu verpflichtet.
Gehört das KFZ einer Kapitalgesellschaft und gibt diese keine Auskunft, dann muß der handelsrechtliche GF die Strafe zahlen.

Dir ist aber klar, daß die Aussage auf Österreich bezogen war?!
 
AW: Verfassungsbrüche und Grundgesetzmißachtungen seit der letzten Wahl

DanFel21 am 27.07.2006 13:18 schrieb:
kiljeadeen am 27.07.2006 12:18 schrieb:
CyclopGraz am 20.07.2006 00:30 schrieb:
Beispiel: Lenkerauskunft (Der Besitzer eines Autos MUSS den Lenker seines Autos auf Anfrage der Polizei angeben. Und dass obwohl die Verfassung in Österreich einem Zugesteht die Aussage zu verweigern wenn man sich selbst belasten müßte. Der Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz blockiert, die Regierung hat ihn Übergangen indem das Lenkerauskunftsgesetz in die Verfassung geschrieben wurde. -> Wieder ein Grundrecht ausgehöhlt)

Das ist Blödsinn. Man muß der Polizei keineswegs Auskunft über den Fahrer erteilen. Tut man dies binnen 2 Wochen nach Anfrage nicht, dann wird der KFZ-Besitzer zur Kassa gebeten. Es ist also durchaus sinnvoll die Auskunft zu erteilen, man ist aber nicht dazu verpflichtet.
Gehört das KFZ einer Kapitalgesellschaft und gibt diese keine Auskunft, dann muß der handelsrechtliche GF die Strafe zahlen.

Dir ist aber klar, daß die Aussage auf Österreich bezogen war?!

Ja, ist mir klar, bin ja selbst Österreicher. In D machens ja eh ein Foto vom Lenker bei den Radarkasteln.
 
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